Garantieleistung Musterklauseln

Garantieleistung. Die Garantieleistung bezieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgelt- liche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehlerhaften Produktes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatz- produkt aus unserem Sortiment zu liefern, welches dem zurückgege- benem Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Einsendung des Produktes trägt der Käufer die Transportkosten sowie das Transportrisiko, soweit nicht zugleich ein Gewährleistungsfall nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen vorliegt. In letztge- nannten Fällen erstatten wir die Transportkosten. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausgeschlossen, wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden.
Garantieleistung. Bei Anerkennung des Garantiefalls liefern wir, die Firma Gunreben GmbH & Co. KG GmbH kostenlos Ersatzware, wobei wir uns eine Detailreparatur schadhafter Dielen vorbehalten. Ist das Produkt nicht mehr lieferbar, erhalten Sie gleichwertigen Ersatz aus dem aktuellen Sortiment. Die Garantieleistung richtet sich nach dem Zeitwert der Ware; die Ersatzleistung reduziert sich bei Vollendung eines Jahres ab Kauf um jeweils 4 % (Garantiezeit 25 Jahre) bzw. jeweils 6,67 % (Garantiezeit 15 Jahre) gegenüber dem Neuwert der Ware. Bei Inanspruchnahme der Garantieleistung trägt der Kunde die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert, hat also einen entsprechenden Wertausgleich vor der Ersatzleistung an die Xxxxx Xxxxxxxx GmbH & Co. KG zu leisten. Die Garantiefrist verlängert sich insbesondere durch einen Garantiefall nicht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ausbau des fehlerhaften Produkts und Einbau des als Ersatz gelieferten Produkts oder die hierfür anfallenden Kosten auf Ersatz von Mangelfolgeschäden bestehen nicht. Des Weiteren gelten auch für dieses Produkt unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nachfolgend abgedruckt sind.
Garantieleistung. 3.1. CT kann für die verbindliche Bestätigung jederzeit eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard, Kartennummer, Verfallsdatum sowie API Code) als Zahlungsgarantie verlangen und auf dieser Kreditkarte einen entsprechenden Betrag sperren lassen.
Garantieleistung. Bei den Service-Level gemäß diesem Dokument handelt es sich um eine Garantieleistung. Für jede Leistung, für die der Garantiefall eintritt, kann für den Monat des Eintretens der Kunde, durch Erklärung innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung, den Rechnungsbetrag um die Hälfte mindern.
Garantieleistung. Für das im Kaufvertrag näher bezeichnete Kraftrad/Roller/ATV wird eine Garantie über den vertragsgemäßen Zustand der Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Teile gewährt.
Garantieleistung. 1. Die Garantie umfasst die notwendige Reparatur garantierter Teile durch Ersatz oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen einschließ- lich der Lohnkosten nach den Arbeitszeitwerten des Herstellers. Überschrei- ten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, so beschränkt sich der Garantieanspruch auf den Wert einer solchen Austauscheinheit, einschließlich Aus- und Einbaukosten. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadeneintritts oder die vereinbarte Höchstersatzleistung, so beschränkt sich der Garantieanspruch für den Fall der Kostenübernahme gemäß Ziffer V. auf diesen Betrag. 2. Der Garantienehmer ist verpflichtet, sich an den Lohn- und Materialkosten einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach folgender Staffel zu beteiligen: Ausgehend von der Betriebsleistung der betroffenen Baugruppen zum Zeitpunkt des Schadensfalles: ▷ ab 70.000 XX 00 % ▷ ab 80.000 XX 00 % ▷ ab 90.000 KM 40 % Für Fahrzeuge der Marke Smart gilt folgende Staffel: ▷ ab 30.000 XX 00 % ▷ ab 40.000 KM 15 % 3. Unter die Garantie fallen nicht: a) Kosten für Test-, Mess-, Einstellarbeiten, soweit sie nicht im Zusammen- hang mit einem garantiepflichtigen Schaden angefallen sind; b) der Ersatz von mittelbaren Schäden, z.B. Abschlepp-, Mietwagen-, Übernachtungskosten, Nutzungsausfall, Abstellkosten etc.; c) Kosten für Fracht. 4. Werden neben übernommenen garantiepflichtigen Reparaturen sonstige Reparaturen oder Serviceleistungen (Inspektionen) an dem Fahrzeug vorgenommen, werden diese Kosten nicht erstattet. 5. Der kostenmäßige Umfang des Garantieanspruchs ist begrenzt auf den Zeitwert des Fahrzeuges im Zeitpunkt des Schadeneintritts. Die Höchster- satzleistung für die Garantiedauer beträgt 20.000 Euro. Für Fahrzeuge der Marke Smart gilt eine Höchstersatzleistung von 5.000 Euro. 6. Die Garantie ist ein rechtlich unabhängiges, selbstständiges Garantie- versprechen, dass keine zusätzlichen Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung für die gekaufte Dienstleistung (Wartung/Inspektion bzw. Fahrzeug-Sicherheits-Check) begründet. Keine Garantie besteht jedoch für: a) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind; b) Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien, Filtereinsätze, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel; c) Verschleißteile; d) Alle nicht in Ziffer I. aufgeführten Teile, insbesondere elektronische Bau- teile oder Leitungen/Kabel der Einspritzanlage und...
Garantieleistung. 3.1 Der Leistungserbringer garantiert die vereinbarte Jahresarbeitszahl. Wird die Jahresarbeitszahl nicht erreicht, übernimmt der Leistungserbringer die Nachbesserung der Anlage zur Erfüllung dieser Bedingungen auf eigene Kosten.
Garantieleistung. ARBEIT UND MEHR bietet im Rahmen der Personalvermittlung eine Garantieleistung für den Fall, dass der vermittelte Kandidat gemäß Ziffer 4.1. und 4.2. dieser AGB innerhalb der ersten sechs Monate aus fachlichen Gründen entlassen wird. Andere Gründe, die zu einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führen, stellen keinen Garantiefall dar. Ein Garantiefall ist mit Ausscheiden des Kandidaten schrift- lich anzuzeigen und zu begründen. ARBEIT UND MEHR erstattet bei Ausscheiden des Kandidaten im 1. Monat 60 % der Vermittlungsprovision, 2. Monat 50 % der Vermittlungsprovision, 3. Monat 40 % der Vermittlungsprovision, 4. Monat 30 % der Vermittlungsprovision, 5. Monat 20 % der Vermittlungsprovision, 6. Monat 10 % der Vermittlungsprovision. Nach sechs Monaten entfällt die Garantieleistung.
Garantieleistung. Bei Anerkennung des Garantiefalls liefern wir, die Firma Gunreben GmbH & Co. KG GmbH kostenlos Ersatzware, wobei wir uns eine Detailreparatur schadhafter Dielen vorbehalten. Ist das Produkt nicht mehr lieferbar, erhalten Sie gleichwertigen Ersatz aus dem aktuellen Sortiment. Die Garantieleistung richtet sich nach dem Zeitwert der Ware; die Ersatzleistung reduziert sich bei Vollendung eines Jahres ab Kauf um jeweils 6,67 % (Garantiezeit 15 Jahre) bzw. jeweils 20 % (Garantiezeit 5 Jahre) gegenüber dem Neuwert der Ware. Bei Inanspruchnahme der Garantieleistung trägt der Kunde die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert, hat also einen entsprechenden Wertausgleich vor der Ersatzleistung an die Xxxxx Xxxxxxxx GmbH & Co. KG zu leisten. Die Garantiefrist verlängert sich insbesondere durch einen Garantiefall nicht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ausbau des fehlerhaften Produkts und Einbau des als Ersatz gelieferten Produkts oder die hierfür anfallenden Kosten auf Ersatz von Mangelfolgeschäden bestehen nicht. Des Weiteren gelten auch für dieses Produkt unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nachfolgend abgedruckt sind. GARANTIEERKLÄRUNG VINYL TRAFFIC Garantie Garantie unter nachstehenden Garantiebedingungen das Nichtvorliegen von erheblichen Sachmängeln, also die Eignung für die gewöhnliche Verwendung und das Vorliegen einer Beschaffenheit, die bei Produkten der gleichen Art üblich ist und die vom Käufer nach Art des Produktes erwartet werden kann. • Die Garantie gilt für das oben genannte Produkt, im privaten Wohnbereich 25 Jahre und im gewerblichen Objektbereich 15 Jahre und tritt ab dem Kaufdatum in Kraft. Die Garantie gilt ausschließlich für erstverlegte Böden. Schäden durch
Garantieleistung. Der Systemlieferant übernimmt die Garantie ausschließlich für die durch den RSG- Fachbetrieb sach- und fachgerecht Durchführung von Abdichtungen im vertraglich vereinbarten Remmers-System bis zu einer Gesamtfläche von jeweils 500 m². Grö- ßere Flächen sind gesondert zu vermerken und mit dem Systemlieferanten Rem- mers vorab schriftlich abzustimmen.