Garantieleistung. Die Garantieleistung bezieht sich nach unserer Xxxx auf die unentgelt- liche Reparatur, die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder eines gleichwertigen Produktes gegen Rückgabe des fehlerhaften Teils bzw. des fehlerhaften Produktes. Sollte der betreffende Typ nicht mehr hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach eigener Xxxx ein Ersatz- produkt aus unserem Sortiment zu liefern, welches dem zurückgege- benem Typ so nah wie möglich kommt. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über. Bei Einsendung des Produktes trägt der Käufer die Transportkosten sowie das Transportrisiko, soweit nicht zugleich ein Gewährleistungsfall nach den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen vorliegt. In letztge- nannten Fällen erstatten wir die Transportkosten. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung, Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz sind von der Garantie ebenso ausgeschlossen, wie weitergehende Ansprüche für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Produkt oder dessen Gebrauch verursacht wurden.
Garantieleistung. Bei Anerkennung des Garantiefalls liefern wir, die Firma Gunreben GmbH & Co. KG kostenlos Ersatzware, wobei wir uns eine Detailreparatur schadhafter Dielen vorbehalten. Ist das Produkt nicht mehr lieferbar, erhalten Sie gleichwertigen Ersatz aus dem aktuellen Sortiment. Die Garantieleistung richtet sich nach dem Zeitwert der Ware; die Ersatzleistung reduziert sich bei Vollendung eines Jahres ab Kauf um jeweils 10% (Garantiezeit 10 Jahre) gegenüber dem Neuwert der Ware. Bei Inanspruchnahme der Garantieleistung trägt der Kunde die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert, hat also einen entsprechenden Wertausgleich vor der Ersatzleistung an die Xxxxx Xxxxxxxx GmbH & Co. KG zu leisten. Die Garantiefrist verlängert sich insbesondere durch einen Garantiefall nicht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ausbau des fehlerhaften Produkts und Einbau des als Ersatz gelieferten Produkts oder der Ersatz der hierfür anfallenden Kosten oder der Ersatz von Mangelfolgeschäden bestehen nicht. Des Weiteren gelten auch für dieses Produkt unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Garantieleistung. Für das im Kaufvertrag näher bezeichnete Kraftrad/Roller/ATV wird eine Garantie über den vertragsgemäßen Zustand der Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Teile gewährt.
Garantieleistung. Bei den Service-Levels gem. § 5 handelt es sich um eine Garantieleistung. Für jede Leistung, für die der Garantiefall eintritt, kann für den Monat des Eintretens der Kunde, durch Erklärung innerhalb einer Woche nach Erhalt, die Rechnung auf die Hälfte mindern.
Garantieleistung. 5.1. CT oder der Zahlungsabwickler können für die verbindliche Bestätigung jederzeit eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard, Kartennummer, Verfallsdatum sowie API Code) als Zahlungsgarantie verlangen und auf dieser Kreditkarte einen entsprechenden Betrag sperren lassen.
Garantieleistung. Ein Anspruch auf Garantieleistung besteht nach Klärung von Verantwortung und Haftung für die beanstandete Sache, nicht für den gesamten Lieferumfang. Im Garantiefall wird der Garantiegeber die Ware nach eigener Xxxx innerhalb angemessener Zeit reparieren oder ganz oder teilweise austauschen. Die Garantieleistung erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere anhand wirtschaftlicher oder logistischer Gesichtspunkte, entweder am Sitz des Herstellers (etwa im Werk), am Sitz des Verkäufers oder am Wohnsitz des Garantienehmers. Sofern die beanstandete Ware nicht mehr verfügbar ist, wird der Garantiegeber gleichwertigen Ersatz oder die Erstattung des nach den Berech- nungsmethoden des Verbandes deutscher Möbelsachverständiger (VDMS) zu ermittelnden entsprechen- den Zeitwertes der Ware leisten. Die ausgetauschte Ware geht in das Eigentum des Garantiegebers über. Kosten, die im Falle für den Garantienehmer erkennbar unberechtigter Mängelrügen durch den Erstkäufer entstehen, gehen zu dessen Lasten.
Garantieleistung. Die Garantieleistung von FORS AG richtet sich nach den Bestimmungen der Garantiebroschüre der FORS AG bzw. der auf der Rechnung spezifizierten Garantiedauer. Diese ist in jedem Fall Vertragsbestandteil jeder Bestellung, sofern die Garantieleistung nicht ausdrücklich ausgenommen wurde. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere nicht ausdrücklich genannte Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Der Besteller hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Folgeschäden sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Produktehaftpflichtgesetzes bleiben vorbehalten.
Garantieleistung. Herstellergarantie: Belkin garantiert, dass dieses Belkin-Produkt und die Software-Datenträger (soweit gegeben, d. h. die Datenträger, auf denen die Produktsoftware zur Verfügung gestellt wird), bei gewöhnlichem Gebrauch während der Garantiezeit frei von Material- und Verarbeitungsmängeln ist.(Herstellergarantie) Das bedeutet, dass das Produkt während dieser Frist keine Mängel aufweist und in Aussehen und Funktion den zugesagten Eigenschaften entspricht. Garantie für angeschlossene Geräte: Die Belkin-Garantie gilt auch für Schäden an Geräten, die über das Produkt mit einer ordnungsgemäß geerdeten Netzsteckdose verbunden sind (nachstehend „angeschlossene Geräte“ genannt), soweit diese während des Garantiezeitraums durch einen Fehler beim vorgesehenen Betrieb des Produkts und zugleich durch Blitzstöße oder andere Spannungsimpulse bzw. kurzzeitige (unter 1 ms) Überspannungen oder Spannungsspitzen (nachstehend „Schadensvorfall“) verursacht werden. (Garantie für angeschlossene Geräte) Die Garantie für angeschlossene Geräte gilt nicht für Schäden an angeschlossenen Geräten, soweit diese zurückzuführen sind auf: • kurzzeitige Störungen in der Telefonleitung, wenn die angeschlossenen Geräte nicht ordnungsgemäß angeschlossen oder nicht direkt mit einem Belkin-Produkt verbunden waren, das Schutz vor Störungen in der Telefonleitung bietet; • kurzzeitige Störungen in der Koaxialleitung, wenn die angeschlossenen Geräte nicht ordnungsgemäß angeschlossen oder nicht direkt mit einem Belkin-Produkt verbunden waren, das Schutz vor Störungen in der Koaxialleitung bietet; • kurzzeitige Störungen im Netzwerkkabel, wenn die angeschlossenen Geräte nicht ordnungsgemäß angeschlossen oder nicht direkt mit einem Belkin-Produkt verbunden waren, das Schutz vor Störungen im Netzwerkkabel bietet; Die Garantie für angeschlossene Geräte bleibt während der Garantiezeit für neue Produkte gültig, wie nachstehend beschrieben. Die Garantie für angeschlossene Geräte endet automatisch mit dem Ende der Herstellergarantie für das Produkt. Die Herstellergarantie gilt nur für den ursprünglichen Käufer des Produkts. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Produkts durch den ursprünglichen Endkunden und erstreckt sich über den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitraum. Die Gesamthaftung von Belkin im Rahmen der Garantie für angeschlossene Geräte wird beschränkt auf die nachstehend in der Tabelle aufgeführte maximale Erstattungshöhe: Neue Produkte 2 Jahre 2000 EUR Überholte Produkte 1 Jahr Re...
Garantieleistung. In die Garantie eingeschlossen sind die nachstehend aufgeführten Baugruppen und Teile. Ein Garantieanspruch besteht, wenn eines der näher bezeichneten Tei- le innerhalb der Garantiezeit unmittelbar und nicht in Folge eines Fehlers nicht in die Garantie eingeschlossener Teile sei- ne Funktion verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.
Garantieleistung. Sicherheit Bauherrschaft