Common use of Gebrauch von Luftfahrzeugen Clause in Contracts

Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden, die durch den privaten Gebrauch ausschließlich von solchen Luft- fahrzeugen verursacht werden, die nachfolgend ge- nannt werden:

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