Gebrauch von Luftfahrzeugen. AZ2-4.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – abweichend von A1-7.18 – wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. AZ2-4.3.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement
Gebrauch von Luftfahrzeugen. AZ2AZ1-4.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – abweichend von A1-7.18 – wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
AZ2AZ1-4.3.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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