Gebührenrückstände. Für die rechtzeitige Zahlung der im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren ist der Teilnehmende verantwortlich. Nimmt der Teilnehmende eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist WBS berechtigt, den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen nach Maßgabe von Ziffer 5.2 zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei WBS. Für rückständige Gebühren sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Gebührenrückstände. Für die im Teilnahmevertrag festgelegten Gebühren haftet der Teilnehmer. Nimmt der Teilnehmer eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung, mit Mahngebühren in Höhe von jeweils 10€. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist Avicenna Institut e.V. und deren in direktem Zusammenhang mit der Erbringung von Kurs und Prüfungen stehenden Partnern berechtigt, den Teilnahmevertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei Avicenna Institut e.V. Für rückständige Gebühren behält sich Avicenna Institut e.V. die Erhebung banküblicher Sollzinsen vor.
Gebührenrückstände. Für die im Weiterbildungsvertrag festgelegten Gebühren haftet der Teilnehmer. Nimmt der Teilnehmer eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist WBS berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Maß- geblich ist der Eingang des Betrages bei WBS. Für rückständige Gebühren sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Gebührenrückstände. Für die im Weiterbildungsvertrag festgelegten Gebühren haftet der Teilnehmer. Nimmt der Teilnehmer eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist WBS berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen zu kündigen. Maß- geblich ist der Eingang des Betrages bei WBS. Für rückständige Gebühren sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.