Common use of Gefahrübergang, Abnahme Clause in Contracts

Gefahrübergang, Abnahme. 4.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Verkäufers, über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Käufer darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 4.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Kosten des Käufers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Käufer zumutbar.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung

Gefahrübergang, Abnahme. 4.1 1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand an den Beförderer übergeben ist oder das Werk Werksgelände des Verkäufers zur Versendung verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z. B. zum Beispiel die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung Aufstellung, übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Verkäufers, Verkäufers über die Abnahmebereitschaft Abnahmebereitschaft, durchgeführt werden. Der Käufer darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 4.2 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. beziehungsweise die Abnahme infolge von Umständen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage Zeitpunkt der Meldung der Versand- bzw. beziehungsweise Abnahmebereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Kosten des Käufers die Versicherungen Versicherung abzuschließen, die dieser verlangt. 4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Käufer zumutbar.

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Samples: General Terms and Conditions

Gefahrübergang, Abnahme. 4.1 4.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer Lieferer noch andere Leistungen, z. B. zum Beispiel die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung Versendungskosten, übernommen hat. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über. 4.2. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Verkäufers, Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Käufer Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 4.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw4.3. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Abnahme infolge von UmständenSendung durch den Lieferer wegen Diebstahl, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sindBruch-, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer verpflichtet sichTransport-, auf Kosten des Käufers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangtFeuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. 4.3 4.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Käufer Besteller zumutbar.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Gefahrübergang, Abnahme. 4.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung des Verkäufers, über die Abnahmebereitschaft durchgeführt durchgeführ t werden. Der Käufer darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 4.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Kosten des Käufers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Käufer zumutbar.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen