Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen. 3.1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung selbständig sowie eigenverantwortlich. Er sichert dem Auftraggeber Ergebnisse zu, die sich mit dessen materiellen, ideellen und organisatorischen Möglichkeiten realisieren lassen und die gebotene Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.
Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen. 3.1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung selbständig sowie eigenverantwortlich. Er sichert dem Auftraggeber Ergebnisse zu, die sich mit dessen materiellen, ideellen und organisatorischen Möglichkeiten realisieren lassen und die gebotene Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 3.2. Der Auftragnehmer ist im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für den Einsatz und die Leistung seines Personals voll verantwortlich. Er hat ihm gegenüber das alleinige Weisungsrecht, auch wenn es auf dem Gelände bzw. in den Räumen des Auftraggebers tätig ist. Bei Arbeiten in Einrichtungen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, sein Personal zur Vorsicht und pfleglichem Umgang mit dem Eigentum des Auftraggebers anzuhalten. 3.3. Der Auftragnehmer ist zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber verpflichtet und hat ihm jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten zu erteilen und Einblick in die Unterlagen zu gewähren. 3.4. Die Ablieferung von Teilleistungen ist nur wirksam, wenn sie von den Vertragsparteien vorher schriftlich vereinbart wurde. 3.5. Mit dem vereinbarten Preis sind alle Aufwendungen abgegolten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung stehen, insbesondere Leistungen etwaiger Unterauftragnehmer, sämtliche Nebenkosten und Reisekosten. Sofern nicht anders vereinbart, werden Reise- und Wartezeiten nicht gesondert vergütet. 3.6. Während der Vertragslaufzeit notwendig werdende zusätzliche Leistungen, die über den in dem Vertrag vereinbarten Kostenrahmen hinausgehen, müssen vor ihrer Erbringung zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden, auch wenn sie für die Vertragserfüllung unabdingbar sind. 3.7. Werden zur Abrechnung der effektiv erbrachten Leistungen Zeiteinheiten zugrunde gelegt, sind diese dem Auftraggeber nachzuweisen. Dazu sind vom Auftragnehmer bezogen auf die konkreten Leistungen detaillierte Belege vorzulegen. Die Vergütung erfolgt auf Basis des vom 1. Scope of application 1.1. These contractual terms & conditions apply to the purchase of any purchasing, work performance, servicing and/or consulting services of the respective supplier (hereinafter referred to as the “Supplier”) by AutoScout24 GmbH and all affiliated companies pursuant to Sec. 15 AktG (hereinafter referred to as the “Customer”). The present terms & conditions are the only ones that apply, to the exclusion of all others. Conflicting or differing terms & conditions of the Supplier have no validity, not even if the service has been unconditionally accepted ...
Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen. 3.1. Die Auftragnehmer:innen erbringen die Leistung selbständig sowie eigenverantwortlich. Sie sichern der Auftraggeberin Ergebnisse zu, die sich mit deren materiellen, ideellen und organisatorischen Möglichkeiten realisieren lassen und die gebotene Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. 3.2. Die Auftragnehmer:innen sind im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für den Einsatz und die Leistung ihres Personals voll verantwortlich. Sie haben ihm gegenüber das alleinige Weisungsrecht, auch wenn es auf dem Gelände bzw. in den Räumen der Auftraggeberin tätig ist. Bei Arbeiten in Einrichtungen der Auftraggeberin sind die Auftragnehmer:innen verpflichtet, ihr Personal zur Vorsicht und pfleglichem Umgang mit dem Eigentum der Auftraggeberin anzuhalten. 3.3. Die Auftragnehmer:innen sind zur Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin verpflichtet und haben ihr jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten zu erteilen und Einblick in die Unterlagen zu gewähren. 3.4. Die Ablieferung von Teilleistungen ist nur wirksam, wenn sie von den Vertragsparteien vorher schriftlich vereinbart wurde. 3.5. Mit dem vereinbarten Preis sind alle Aufwendungen abgegolten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistung stehen, insbesondere Leistungen etwaiger Unterauftragnehmer:innen, sämtliche Nebenkosten und Reisekosten. Sofern nicht anders vereinbart, werden Reise- und Wartezeiten nicht gesondert vergütet.

Related to Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen

  • Preise und Zahlungsbedingungen 5.1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk und für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, zuzüglich der jeweils am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer rein netto. Für den Fall, dass eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist, heißt das, dass wir ver- pflichtet sind, die Ware bis an die Rampe des Kunden zu liefern. Bei allen Kunden werden die Kosten für Fracht, Abladung, Bündelung, Verpackung und etwa vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet. Erfolgt die Abholung durch den Kunden beim Werk außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so werden die dadurch entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. 5.2. Der Kunde trägt die Kosten der Transportversicherung, die Kosten der Verzollung und die Umschlagkosten. Eine Versicherung erfolgt nur aufgrund besonderen Auftrags und auf Kosten des Kunden. 5.3. Ist nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und uns vorgesehen, dass unsere Lieferungen 4 Monate nach Vertragsabschluss noch nicht abgeschlossen sind, wird für den Fall einer nachträglichen Veränderung der bei Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere im Kostensektor, unsere jeweils bei Lieferung der Ware gültige Preisliste zugrundegelegt. Bei Preiserhöhungen gilt dies nur dann, wenn das Aus- maß der Preiserhöhung mit dem Ausmaß der eingetretenen Veränderung in einem angemessenen, für den Kunden nachvollziehbaren und prüf- baren, Verhältnis steht. Erreicht die so wirksam vereinbarte Preiserhö- hung eine Höhe von 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktritt vom Vertrag zu. 5.4. Falls die Parteien nicht anderslautende Zahlungsbedingungen schrift- lich vereinbart haben, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge, ausschließlich per Banküberweisung, zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt teilweise elektronisch. Alternativ hierzu können die Parteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbaren, vorzugsweise das sog. SEPA-Firmenmandat. Der Einzug erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung. Die Frist der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kun- den, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. 5.5. Kommt der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung oder einer vereinbarten Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug, oder leistet er auf einen von ihm hingegebenen Scheck oder Wechsel keine Zahlung, so werden unsere sämtlichen Forderungen gegenüber dem Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen. 5.6. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches berechnen wir im Falle verspäteten Zahlungseingangs 8 % Zinsen p. a. aus dem Rech- nungsbetrag unabhängig vom Verzugseintritt. 5.7. Verzugszinsen werden gegenüber Kaufleuten im Sinne des BGB mit 8 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. 5.8. Ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht mehr gegeben oder ist diese gefährdet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Auslieferung der Ware solange zurückzuhalten, bis der Kunde selbst oder durch Dritte eine angemessene Sicherheit geleistet hat. 5.9. Der Kunde darf seine Ansprüche gegen uns auf Lieferung der Ware nicht an Dritte abtreten. 5.10. Gegenüber unseren sämtlichen Ansprüchen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, soweit die Forderung des Kunden bestritten wird oder noch bestreitbar ist, oder die Forderung noch nicht rechtskräftig festge- stellt worden ist. 5.11. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld- posten zuzüglich der aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 5.12. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist jedes Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegenüber unseren Forde- rungen und Ansprüchen ausgeschlossen. 5.13. Im Falle einer Insolvenz sind jegliche Ansprüche aus einer eventuell bestehenden Bonusvereinbarung nichtig.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.