Gefahrübergang, Abnahme. 1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Soweit uns bis zur Versandbereitschaft keine bestimmten Versandanweisungen gegeben werden, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen vorgenommen. 2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder die Anlieferung und Aufstellung übernommen haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. 3. Hat der Besteller die Verzögerung des Versands oder der Abnahme zu vertreten, können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft bzw. Abnahmebereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnen, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Kostenaufwands für die Lagerung vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), General Terms and Conditions
Gefahrübergang, Abnahme. 1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Soweit uns bis zur Versandbereitschaft keine bestimmten Versandanweisungen gegeben werden, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen vorgenommen.
2. Die Gefahr geht auf spätestens mit der Übergabe der Lieferteile (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Besteller überSpediteur, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hatFrachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmten Dritten, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir ROESER noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten Versendungskosten oder die Anlieferung Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen Aufstellung, übernom men hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sindder Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage mit dem Zugang der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Besteller Auftraggeber über. Jedoch ist XXXXXX verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers die Versicherungen zu bewirken, welche dieser verlangt.
3. Hat Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind, die Lieferung der Besteller restlichen Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Bei werkvertraglichen Leistungen wird seitens des Auftraggebers die Verzögerung Abnahme durch Unterzeichnung des Versands Abnahmeprotokolls oder durch schriftliche Mitteilung an ROESER erklärt. Die Sache gilt auch dann als abgenommen, wenn seit der Abnahme zu vertreten, können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lieferung bzw. AbnahmebereitschaftAbschluss einer etwaigen Installation vier Wochen vergangen sind, Lagergeld in Höhe von 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat XXXXXX dies dem Besteller berechnenAuftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat und der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines ROESER angezeigten Mangels, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetragesder die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Kostenaufwands für die Lagerung vorbehaltenunterlassen hat.
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Samples: Sales Contracts
Gefahrübergang, Abnahme. 1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Soweit uns bis zur Versandbereitschaft keine bestimmten Versandanweisungen gegeben werden, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen vorgenommen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk des Lieferers verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir der Lieferer noch andere Leistungen, z.z. B. die Versandkosten Versand- kosten oder die Anlieferung und Aufstellung übernommen habenhat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise hilfs- weise nach unserer der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Kommt der Besteller in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr mit Verzugseintritt auf ihn über.
2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft Ab- nahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
3. Hat der Der Besteller darf die Verzögerung des Versands oder der Abnahme zu vertreten, können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft bzw. Abnahmebereitschaft, Lagergeld in Höhe Entgegennahme von 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnen, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Kostenaufwands für die Lagerung vorbehaltenLieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verwei- gern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrübergang, Abnahme. 1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Soweit uns bis zur Versandbereitschaft keine bestimmten Versandanweisungen gegeben werdenXxxxxx sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wird der Versand von uns nach bestem Ermessen vorgenommenist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
2. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder Lieferung frei Haus vereinbart worden ist oder Teillieferungen erfolgen erfolgen.
3. Verzögert sich oder wir noch andere Leistungenunterbleibt der Versand infolge von Umständen, z.B. die Versandkosten oder der Besteller zu vertreten hat, so geht die Anlieferung und Aufstellung übernommen habenGefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. XXX verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers diejenige Versicherung abzuschließen, die dieser fordert.
4. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebendmaßgeblich. Sie muss Diese muß unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft Annahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf kann die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt , sofern der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller überLieferer seine Pflicht zur Mängelbeseitigung ausdrücklich anerkennt.
35. Versandbereite Ware ist unverzüglich abzurufen. Hat der Besteller die Verzögerung des Versands oder der Abnahme zu vertreten, können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft bzw. Abnahmebereitschaft, Lagergeld in Höhe von 1/2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat Lieferer dem Besteller berechnenfür den Abruf eine angemessene Frist gesetzt, höchstens jedoch 5 % so kann er nach deren fruchtlosen Ablauf die Ware auf Kosten und Gefahr des Rechnungsbetrages, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Kostenaufwands für die Lagerung vorbehaltenBestellers lagern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen