Gefahrübergang, Abnahme. 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk von FRUITCORE ROBOTICS verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder FRUITCORE ROBOTICS noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von FRUITCORE ROBOTICS über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die FRUITCORE ROBOTICS nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. FRUITCORE ROBOTICS verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar. 4. Soweit eine Abnahme des Vertragsgegenstandes stattzufinden hat, gilt dieser als abgenommen, wenn (1) die Lieferung und die Installation, sofern FRUITCORE ROBOTICS diese vertragsgemäß schuldet, abgeschlossen ist, (2) FRUITCORE ROBOTICS dies dem Besteller unter Hinweis auf diese Abnahmefiktion nach dieser Ziffer mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, (3) seit der Lieferung oder Installation 14 Werktage vergangen sind oder der Besteller mit der Nutzung des Vertragsgegenstandes begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation 6 Werktage vergangen sind, und (4) der Besteller die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums unterlassen hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Zahlungs Und Lieferbedingungen
Gefahrübergang, Abnahme. 1. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt der Lieferer Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtfüh- rer. Verlangt der Käufer nach einer anderen als der vom Verkäufer gewählten Beförderung (Beförderungsmittel/Beförderungsweg), trägt der Käufer die entsprechenden Mehrkosten. Darunter fallen auch LKW mit Hebebühne, Anlieferung mit Stadtfahrzeugen sowie Terminsendungen. Die Lieferung erfolgt bei LKW- Versand (unabhängig von den Lieferbedingungen) unab- geladen bis zur Abladestelle/Bordsteinkante. Die Abladestelle muss für alle handelsüblichen LKW auf witterungsunabhängig befahrbaren Straßen zugänglich sein. Ausgenommen von allen Fracht-/Lieferbedingungen sind Halligen und Inseln.
2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk von FRUITCORE ROBOTICS des Lieferers verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder FRUITCORE ROBOTICS der Lieferer noch andere Leistungen, z.z. B. die Versandkosten Versand- kosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von FRUITCORE ROBOTICS des Liefe- rers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
23. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die FRUITCORE ROBOTICS dem Lieferer nicht zu vertreten hatzuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. FRUITCORE ROBOTICS Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
34. Wird ohne Verschulden des Lieferers der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so ist der Lieferer be- rechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Besteller. Dem Besteller wird vorher Gelegenheit zur Stel- lungnahme gegeben.
5. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar. Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig.
46. Soweit eine Abnahme des Vertragsgegenstandes stattzufinden hat, gilt dieser als abgenommen, wenn (1) die Lieferung und die Installation, sofern FRUITCORE ROBOTICS diese vertragsgemäß schuldet, abgeschlossen ist, (2) FRUITCORE ROBOTICS dies dem Besteller unter Hinweis auf diese Abnahmefiktion nach dieser Ziffer mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, (3) seit der Lieferung oder Installation 14 Werktage vergangen sind oder Bei Transportschäden hat der Besteller mit der Nutzung des Vertragsgegenstandes begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation 6 Werktage vergangen unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.
7. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwe- sentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte aus Abschnitt VI. dieser Bedingungen ent- gegenzunehmen.
8. Die Ware wird unverpackt und (4) nicht gegen Rost ge- schützt geliefert. Falls und soweit handelsüblich, liefert der Besteller die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums unterlassen hatLieferer verpackt. Für Verpackung, Schutz und/oder Transporthilfsmittel sorgt der Lieferer nach eigener Erfah- rung und auf Kosten des Käufers. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungs- verordnung werden von dem Lieferer nicht zurückgenom- men.
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Gefahrübergang, Abnahme. 1Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Die Bei Versand der Xxxx geht die Gefahr geht auf mit Übergabe an den Frachtführer, spätestens mit Übergabe der Ware an den Besteller oder seinen Erfüllungsgehilfen über, wenn . Wird die Aufstellung und Montage der Liefergegenstand das Werk von FRUITCORE ROBOTICS verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder FRUITCORE ROBOTICS noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von FRUITCORE ROBOTICS über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Ware beim Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die FRUITCORE ROBOTICS nicht zu vertreten hatgeschuldet (Bringschuld), geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit Übergabe auf den Besteller über. FRUITCORE ROBOTICS verpflichtet sichVerweigert der Besteller zum von uns vorher angezeigten Termin die Annahme der Ware, auf Kosten des Bestellers sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, Lagerkosten an den Besteller zu berechnen. Wird die Versicherungen abzuschließenbestellte Xxxx versandt, hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Ware die Abnahme zu erklären, es sei denn, die Ware ist mit wesentlichen Mängeln behaftet und die Mängel wurden entsprechend Ziffer 7 dieser verlangt.
3Bedingung rechtzeitig angezeigt. Teillieferungen sind zulässigWird die bestellte Ware von uns montiert, soweit für den Besteller zumutbar.
4so entsteht die Verpflichtung zur Abnahme mit der Anzeige der Beendigung der Montage. Soweit eine Wird die Abnahme des Vertragsgegenstandes stattzufinden hatnicht binnen 12 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung erklärt oder verweigert, so gilt dieser die Ware als abgenommen, wenn (1) die Lieferung und die Installation, sofern FRUITCORE ROBOTICS diese vertragsgemäß schuldet, abgeschlossen ist, (2) FRUITCORE ROBOTICS dies dem Besteller unter Hinweis auf diese Abnahmefiktion nach dieser Ziffer mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, (3) seit der Lieferung oder Installation 14 Werktage vergangen sind oder der Besteller mit auf die Folgen der Nutzung des Vertragsgegenstandes begonnen hat und Fristversäumung in diesem Fall seit Lieferung der Mitteilung über die Fertigstellung hingewiesen wurde. Wird die Ware durch den Besteller oder Installation 6 Werktage vergangen sindDritte ohne ausdrückliche Abnahme in Gebrauch genommen, und (4) der Besteller ohne daß Mängel gerügt werden, gilt die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums unterlassen hatals stillschweigend erfolgt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gefahrübergang, Abnahme. 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk von FRUITCORE ROBOTICS verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder FRUITCORE ROBOTICS der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von FRUITCORE ROBOTICS des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die FRUITCORE ROBOTICS dem Lieferer nicht zu vertreten hatzuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. FRUITCORE ROBOTICS Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
3. Teillieferungen sind zulässigDer Lieferer ist nur zur Teillieferung berechtigt, soweit wenn • die Teillieferung für den Besteller zumutbarim Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und • dem Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Lieferer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
4. Soweit eine Abnahme des Vertragsgegenstandes stattzufinden hat, gilt dieser die Kaufsache als abgenommen, wenn (1) • die Lieferung und die Installationund, sofern FRUITCORE ROBOTICS diese vertragsgemäß der Lieferer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, (2) FRUITCORE ROBOTICS • der Lieferer dies dem Besteller unter Hinweis auf diese die Abnahmefiktion nach dieser Ziffer IV. 4 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, (3) • seit der Lieferung oder und Installation 14 12 Werktage vergangen sind oder der Besteller mit der Nutzung des Vertragsgegenstandes der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation 6 Werktage vergangen sind, sind und (4) • der Besteller die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Lieferer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
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Samples: General Terms and Conditions