Common use of Gefahrübergang und Entgegennahme Clause in Contracts

Gefahrübergang und Entgegennahme. 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. Ver- sendungskosten, Anfuhr, Aufstellung oder Inbetriebnahme übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Sofern eine Abnahme beim Lieferer vereinbart ist, geht die Gefahr bereits mit Abnahme, hilfsweise mit Anzeige der Abnahmebereitschaft, auf den Besteller über. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

Appears in 2 contracts

Samples: www.bender-mechanik.de, www.hahndorf.com

Gefahrübergang und Entgegennahme. 1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer Klaeger noch andere an- dere Leistungen, z. B. Ver- sendungskosten, Anfuhr, die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung oder Inbetriebnahme übernommen hat. Auf Nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer Xxxxxxx gegen DiebstahlDiebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Sofern eine Abnahme beim Lieferer vereinbart ist, geht die Gefahr bereits mit Abnahme, hilfsweise mit Anzeige der Abnahmebereitschaft, auf den Besteller über. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigernver- sichert.

Appears in 1 contract

Samples: www.klaeger.com

Gefahrübergang und Entgegennahme. 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. Ver- sendungskostenVersendungskosten, Anfuhr, Aufstellung oder Inbetriebnahme übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers Bestel- lers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Sofern eine Abnahme beim Lieferer vereinbart ist, geht die Gefahr bereits mit Abnahme, hilfsweise mit Anzeige der AbnahmebereitschaftAbnahmebereit- schaft, auf den Besteller über. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

Appears in 1 contract

Samples: alzmetall.de

Gefahrübergang und Entgegennahme. 1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk des Lieferers verlassen hat, hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. z.B. Ver- sendungskostendie Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, Anfuhr, Aufstellung oder Inbetriebnahme übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Sofern eine Abnahme beim Lieferer vereinbart ist, geht die Gefahr bereits mit Abnahme, hilfsweise mit Anzeige der Abnahmebereitschaft, auf den Besteller über. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

Appears in 1 contract

Samples: etw-energie.de

Gefahrübergang und Entgegennahme. 1. Die Wenn nicht abweichend vereinbart ist, geht die Gefahr geht spätestens auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das im Werk verlassen hatdes Lieferers verladen bzw. zur Post gegeben wurde, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder o-der der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. Ver- sendungskosten, Anfuhr, Aufstellung oder Inbetriebnahme zum Beispiel die Versandkosten übernommen hat. Soweit nicht anders vereinbart hat der Besteller für einen beförderungssicheren Transport Sorge zu tragen. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-Bruch, Transport-Transport, Feuer- und Wasserschäden Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Sofern Soweit eine Abnahme beim Lieferer vereinbart istzu erfolgen hat, geht die Gefahr bereits mit Abnahmeist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise mit Anzeige nach der Abnahmebereitschaft, auf den Besteller überMeldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen unwesentlichen Mangels nicht verweigern.

Appears in 1 contract

Samples: www.lueraflex.com

Gefahrübergang und Entgegennahme. 1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. Ver- sendungskosten, Anfuhr, die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung oder Inbetriebnahme übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare versicherbarer Risiken versichert. Sofern eine Abnahme beim Lieferer vereinbart ist, geht die Gefahr bereits mit Abnahme, hilfsweise mit Anzeige der Abnahmebereitschaft, auf den Besteller über. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

Appears in 1 contract

Samples: www.kickert.de