Common use of Gefahrübergang und Entgegennahme Clause in Contracts

Gefahrübergang und Entgegennahme. Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an den Transporteur auf den Besteller über, gleichviel, ob der Lieferant oder der Besteller den Transporteur beauftragt haben, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat, unbeschadet etwaiger anderweitiger Vereinbarungen. Verzögert sich der Versand, der nach Xxxx des Lieferers durch Bahn oder Spedition erfolgen kann, infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Entstehende Kosten der Einlagerung sind von dem Besteller zu tragen. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Ziffer 9 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

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Gefahrübergang und Entgegennahme. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Waren an den Transporteur Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, gleichviel, ob der Lieferant oder der Besteller den Transporteur beauftragt haben, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer Lieferant noch andere Leistungen Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferanten gegen Diebstahl, unbeschadet etwaiger anderweitiger VereinbarungenBruch-, Transport- Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichert. Ansonsten wird der Besteller ohne jede gesonderte Aufforderung eine eigene Transportversicherung abschließen. Verzögert sich der Versand, der nach Xxxx des Lieferers durch Bahn oder Spedition erfolgen kann, Versand infolge von Umständen, Umständen die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; , jedoch ist der Lieferer Lieferant verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Entstehende Kosten der Einlagerung sind von dem Besteller zu tragen. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Ziffer Abschnitt 9 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

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Gefahrübergang und Entgegennahme. Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an den Transporteur auf den Besteller über, gleichviel, ob der Lieferant oder der Besteller den Transporteur beauftragt haben, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat, unbeschadet etwaiger anderweitiger Vereinbarungen. Verzögert sich der Versand, der nach Xxxx des Lieferers durch Bahn oder Spedition erfolgen kann, infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Entstehende Kosten der Einlagerung sind von dem Besteller zu tragen. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Ziffer 9 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

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Gefahrübergang und Entgegennahme. Die Gefahr geht mit Übergabe der Waren an den Transporteur auf den Besteller über, gleichviel, ob der Lieferant oder der Besteller den Transporteur beauftragt haben, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat, unbeschadet etwaiger anderweitiger Vereinbarungen. Verzögert sich der Versand, der nach Xxxx des Lieferers durch Bahn oder Spedition erfolgen kann, infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Entstehende Kosten der Einlagerung sind von dem Besteller zu tragen. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller Bes teller unbeschadet der Rechte aus Ziffer 9 entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

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