Gefälligkeitsverhältnis. Der Versicherer beruft sich nicht auf einen möglichen Haftungsausschluss bei einem Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis, sofern der Versicherungsnehmer die Regulierung wünscht. Regressansprüche gegenüber schadenersatzverpflichteten Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind. Die Ersatzleistung ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Gefälligkeitsverhältnis. Der Versicherer beruft sich nicht auf einen möglichen Haftungsausschluss bei einem Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis, sofern der Versicherungsnehmer die Regulierung wünschtwünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Kraftfahrzeug- oder Sachversicherung) nicht leistungspflichtig ist. Regressansprüche gegenüber schadenersatzverpflichteten Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages Vertrags sind. Die Ersatzleistung ist dem Versicherungsschein/Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Haftpflichtversicherung
Gefälligkeitsverhältnis. Der Versicherer beruft sich nicht auf einen möglichen Haftungsausschluss bei einem Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis, sofern der Versicherungsnehmer die Regulierung wünschtwünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger, Kraftfahrzeug- oder Sachversicherung) nicht leistungspflichtig ist. Regressansprüche gegenüber schadenersatzverpflichteten Dritten wegen seiner Aufwendungen behält sich der Versicherer ausdrücklich vor, sofern die Dritten nicht Versicherte dieses Vertrages sind. Die Ersatzleistung ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.
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