Gegenseitige Rechte und Pflichten. 1. Was gilt, wenn Sie Versicherungsschutz haben? 1.1 Welche Leistungspflichten haben wir als Haftpflichtversicherer? a. Haben Sie Versicherungsschutz, prüfen wir, ob und in welchem Um- fang Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Von berechtigten Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Scha- densersatzansprüche wehren wir von Ihnen ab. Unsere Leistungen erbringen wir auf unsere Kosten. b. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen unter folgenden Vor- aussetzungen: gleich zur Entschädigung verpflichtet und • wir sind dadurch gebunden. Erkennen Sie einen Schadensersatzanspruch ohne unsere Zustim- mung an, bindet uns das nur, soweit er auch ohne das Anerkenntnis bestanden hätte. Das Gleiche gilt für einen Vergleich, den Sie ohne unsere Zustimmung abschließen. 1.2 Bis wann müssen wir unsere Leistungspflichten erfüllen? a. Sobald wir von dem Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben (z. B. durch Ihre Schadensmeldung), prüfen wir Ihre Schadensersatzpflicht. b. Ihre Schadensersatzpflicht steht mit bindender Wirkung für uns fest? Dann stellen wir Sie innerhalb von zwei Wochen von den Schadenser- satzansprüchen des Dritten frei.
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Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung
Gegenseitige Rechte und Pflichten. 1. Was gilt, wenn Sie Versicherungsschutz haben?
1.1 Welche Leistungspflichten haben wir als Haftpflichtversicherer?
a. Haben Sie Versicherungsschutz, prüfen wir, ob und in welchem Um- fang Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Von berechtigten Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Scha- densersatzansprüche wehren wir von Ihnen ab. Unsere Leistungen erbringen wir auf unsere Kosten.
b. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen unter folgenden Vor- aussetzungen: • Sie sind durch Gesetz, rechtskräftiges Urteil, Anerkenntnis oder Ver- gleich zur Entschädigung verpflichtet und • wir sind dadurch gebunden. Erkennen Sie einen Schadensersatzanspruch ohne unsere Zustim- mung an, bindet uns das nur, soweit er auch ohne das Anerkenntnis bestanden hätte. Das Gleiche gilt für einen Vergleich, den Sie ohne unsere Zustimmung abschließen.
1.2 Bis wann müssen wir unsere Leistungspflichten erfüllen?
a. Sobald wir von dem Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben (z. B. durch Ihre Schadensmeldung), prüfen wir Ihre Schadensersatzpflicht.
b. Steht Ihre Schadensersatzpflicht steht mit bindender Wirkung für uns fest? Dann , gilt: Wir stellen wir Sie innerhalb von zwei Wochen von den Schadenser- satzansprüchen des Dritten frei.
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Gegenseitige Rechte und Pflichten. 1. Was gilt, wenn Sie Versicherungsschutz haben?
1.1 Welche Leistungspflichten haben wir als Haftpflichtversicherer?
a. a) Haben Sie Versicherungsschutz, prüfen wir, ob und in welchem Um- fang Umfang Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Von berechtigten Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Scha- densersatzansprüche wehren wir von Ihnen ab. Unsere Leistungen erbringen wir auf unsere Kosten.
b. b) Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen unter folgenden Vor- aussetzungen: Schadensersatzansprüche, wenn – Sie durch Gesetz, rechtskräftiges Urteil, Anerkenntnis oder Ver- gleich zur Entschädigung verpflichtet sind und • – wir sind dadurch gebundengebunden sind. Erkennen Geben Sie einen Schadensersatzanspruch ohne unsere Zustim- mung anZustimmung ein Anerkenntnis ab, bindet uns das nur, soweit er der Schadensersatzanspruch auch ohne das Anerkenntnis Aner- kenntnis bestanden hätte. Das Gleiche gilt für einen Vergleich, den Sie ohne unsere Zustimmung abschließen.
1.2 Bis wann müssen wir unsere Leistungspflichten erfüllen?
a. Sobald a) Wir prüfen Ihre Schadensersatzpflicht, sobald wir von dem Versicherungsfall Versiche- rungsfall Kenntnis erlangt haben (z. B. durch Ihre SchadensmeldungAnzeige), prüfen wir Ihre Schadensersatzpflicht.
b. Ihre Schadensersatzpflicht steht mit bindender Wirkung für uns fest? Dann b) Wir stellen wir Sie innerhalb von zwei Wochen von den Schadenser- satzansprüchen Schadensersatz- ansprüchen des Dritten frei, sobald Ihre Schadensersatzpflicht mit bindender Wirkung für uns feststeht.
c) Wir zahlen innerhalb von zwei Wochen an Sie, nachdem Sie die Ent- schädigung mit bindender Wirkung für uns an den Dritten gezahlt haben.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Gegenseitige Rechte und Pflichten. 1. Was gilt, wenn Sie Versicherungsschutz haben?
1.1 Welche Leistungspflichten haben wir als Haftpflichtversicherer?
a. Haben Sie Versicherungsschutz, prüfen wir, ob und in welchem Um- fang Umfang Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Von berechtigten Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Scha- densersatzansprüche wehren wir von Ihnen ab. Unsere Leistungen erbringen wir auf unsere Kosten.
b. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen unter folgenden Vor- aussetzungenVoraussetzungen: gleich – Sie sind durch Gesetz, rechtskräftiges Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich zur Entschädigung verpflichtet und • – wir sind dadurch gebunden. Erkennen Sie einen Schadensersatzanspruch ohne unsere Zustim- mung an, bindet uns das nur, soweit er auch ohne das Anerkenntnis bestanden hätte. Das Gleiche gilt für einen Vergleich, den Sie ohne unsere Zustimmung abschließen.
1.2 Bis wann müssen wir unsere Leistungspflichten erfüllen?
a. Sobald wir von dem Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben (z. B. durch Ihre Schadensmeldung), prüfen wir Ihre SchadensersatzpflichtSchadensersatz- pflicht.
b. Ihre Schadensersatzpflicht steht mit bindender Wirkung für uns fest? Dann stellen wir Sie innerhalb von zwei Wochen von den Schadenser- satzansprüchen Schadens- ersatzansprüchen des Dritten frei.
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Gegenseitige Rechte und Pflichten. 1. Was gilt, wenn Sie Versicherungsschutz haben?
1.1 Welche Leistungspflichten haben wir als Haftpflichtversicherer?
a. Haben Sie Versicherungsschutz, prüfen wir, ob und in welchem Um- fang Umfang Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Von berechtigten Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Scha- densersatzansprüche wehren wir von Ihnen ab. Unsere Leistungen erbringen wir auf unsere Kosten.
b. Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen unter folgenden Vor- aussetzungenVoraussetzungen: gleich – Sie sind durch Gesetz, rechtskräftiges Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich zur Entschädigung verpflichtet und • – wir sind dadurch gebunden. Erkennen Sie einen Schadensersatzanspruch ohne unsere Zustim- mung an, bindet uns das nur, soweit er auch ohne das Anerkenntnis bestanden hätte. Das Gleiche gilt für einen Vergleich, den Sie ohne unsere Zustimmung abschließen.
1.2 Bis wann müssen wir unsere Leistungspflichten erfüllen?
a. Sobald wir von dem Versicherungsfall Kenntnis erlangt haben (z. B. durch Ihre Schadensmeldung), prüfen wir Ihre Schadensersatzpflicht.
b. Steht Ihre Schadensersatzpflicht steht mit bindender Wirkung für uns fest? Dann , gilt: Wir stellen wir Sie innerhalb von zwei Wochen von den Schadenser- satzansprüchen des Dritten frei.
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