Gegenstand der Ausschreibung Musterklauseln

Gegenstand der Ausschreibung. Die Einführung strukturierter Behandlungsprogramme (Disease- Management-Programme "DMP") soll die Behandlung chronisch Er- krankter durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung ver- bessern und die Erkrankten vor Folgeerkrankungen bewahren. Der medizinische Schwerpunkt der DMP liegt in der Vorbeugung. Das zum 01.01.2002 in Kraft getretene Risikostrukturausgleichsre- formgesetz ermöglicht es den Krankenkassen, ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme anzubieten. Die Auftraggeber haben diese Möglichkeit aufgegriffen und DMP für Patienten mit Dia- betes mellitus Typ 2 und Brustkrebs entwickelt. Weitere strukturierte Behandlungsprogramme, u.a. für Diabetes mellitus Typ 1, Koronare Herzerkrankungen, Asthma und COPD, werden voraussichtlich folgen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Einrichtung und der Betrieb einer Datenstelle mit dem Zweck, die im Rahmen des DMP anfallen- den Datenströme (§ 137 f SGB V) einheitlich zu verwalten. Dies betrifft insbesondere die elektronische Erfassung der vom DMP-Arzt erhobe- nen Daten, deren Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität, die Da- tentrennung, deren Pseudonymisierung und die Weiterleitung der Da- ten an die jeweiligen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (im folgenden „KVH“) und an die von den Krankenkassen und der KVH gegründeten Gemeinsamen Einrichtung (im folgenden GE) nach § 28 f Abs. 2 Nr. 4 RSAV i.V.m. den jeweiligen DMP- Verträgen. Die Leistung wird nach §§ 1 a Nr. 2 Abs. 1, 3 a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A im Wege des offenen Verfah- rens vergeben. Dieses Vorgehen entspricht den aktuellen Vorgaben und Forderungen des Bundesversicherungsamtes, das die Aufsicht über die Durchfüh- rung strukturierter Behandlungsprogramme für chronisch Kranke aus- übt.
Gegenstand der Ausschreibung. 1. Die Ausschreibung hat die Lieferung und eventuell den Einbau, die Installation und die Montage von Produkten zum Gegenstand, deren Mengen- und Qualitätsangaben detailliert im detaillierten technischen Leistungsverzeichnis angegeben und im Artikel 3 zusammengefasst sind. 2. Während der Vertragsausführung kann der Auftraggeber aus jedwedem Grund eine Erhöhung oder Reduzierung bis zu einem Fünftel des gesamten Ausmaßes der Lieferung fordern, und der Lieferant hat die Pflicht, diese zu den im Vertrag genannten Bedingungen anzunehmen, wobei er dafür keine Vergütungs- und Entschädigungsansprüche stellen noch das Recht auf Vertragsaufhebung gemäß Art. 106 Abs. 12 GvD Nr. 50/2016 ausüben kann. Il presente capitolato, gli atti allegati e i documenti ivi richiamati, ancorché non materialmente allegati, costituiscono parte integrante e sostanziale del contratto così come i chiarimenti e le rettifiche inviati dalla pubblica amministrazione nel corso dell’eventuale procedura di gara esperita, ed, in caso di procedura di gara con offerta economicamente più vantaggiosa individuata sulla base del miglior rapporto qualità / prezzo, l’Offerta Tecnica completa presentata dall’operatore economico in sede di gara. ART. 1 OGGETTO DELL'APPALTO 1. L'appalto ha per oggetto la fornitura e l’eventuale posa in opera, installazione e montaggio di prodotti come dettagliatamente indicati, per quantità e qualità, nel capitolato tecnico descrittivo e prestazionale e come riassunte nell’articolo 3. 2. Nel corso dell'esecuzione del contratto, l’Amministrazione committente per qualsiasi motivo può chiedere e il fornitore ha l'obbligo di accettare, alle condizioni tutte del contratto, un aumento o una diminuzione sull'ammontare dell'intera fornitura fino alla concorrenza di un quinto, senza che ciò possa essere motivo per avanzare pretese di compensi ed indennizzi di sorta da parte del fornitore, né per esercitare il diritto alla risoluzione del contratto come specificato all’articolo 3. Im Falle von Änderungen des Vertragsbetrags bis zu einem Fünftel gemäß Art. 106 Abs. 12 GvD Nr. 50/2016 ist der Auftragnehmer verpflichtet, die neuen Leistungen nach Unterzeichnung eines Unterwerfungsakts zu denselben Preisen und denselben Bedingungen des ursprünglichen Vertrags auszuführen, ohne dass ihm eine zusätzliche Entschädigung dafür zusteht, mit Ausnahme der Vergütung für diese neuen Leistungen (Art. 22 Abs. 5 MD Nr. 49/2018). 4. Zum Zwecke der Bestimmung des Fünftels setzt sich der Vertragsbetrag...
Gegenstand der Ausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Druck-, Kopier- und Scangeräten im We- ge eines Mietmodells nebst der erforderlichen Software, einer Druckmanagementsoftware und Serviceleistungen für drei verschiedene Leistungsklassen. Die konkreten technischen Anforderun- gen sind dem Anforderungsverzeichnis (Anlage_LB_Anforderungsverzeichnis.pdf) zu entneh- men und werden Vertragsbestandteil.
Gegenstand der Ausschreibung. Die Einwohnergemeinde Horw, vertreten durch den Gemeinderat, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, beabsichtigt eine Sanierung des Gemeindehauses zu realisieren.
Gegenstand der Ausschreibung. Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes beabsichtigt Multifunktions-Kopiergeräte für die Druckerei im Rahmen eines Leasingvertrages zu beschaffen bzw. zu beauftragen. Die ausgeschriebene Leistung ist in der Leistungs- beschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis näher beschrieben.
Gegenstand der Ausschreibung traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH ist von der Stadt Frankfurt am Main mit der Ausschreibung folgender Dienstleistung beauftragt: Gegenstand der Dienstleistung ist die Gebäudereinigung der Räumlichkeiten von traffiQ in der Xxxxxxxxxxx 0 - 17 in 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx sowie von der Verkehrsinsel (Mobilitätszentrale) an der Hauptwache/Zeil 129 in 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx. Die Dienstleistung ist ab dem 01.01.2022 in der Zeit von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr in der Xxxxxxxxxxx 0-00 und von 10:00 bis ca. 10:30 Uhr in der Verkehrsinsel zu erbringen Die Örtlichkeiten können an folgenden Terminen besichtigt werden: jeweils in der Zeit von 11:00 – 17:00 Uhr. Wir bitten um schriftliche über die Kommunikationsplattform XXXXX unter: xxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxx.xx/X00000000 bis zum 25.08.2021 an welchem Besichtigungstermin Sie teilnehmen möchten. Bitte planen Sie für die Besichtigung einen Zeitrahmen von ca. 2 Stunden ein. Am Besichtigungstag melden Sie sich bitte in der Xxxxxxxxxxx 0 – 17, Zimmer 403 bei Xxxxx Xxxxxxx Xxxx.
Gegenstand der Ausschreibung. Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gebäude- und Glasreinigung für den Landkreis Freising.
Gegenstand der Ausschreibung. Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (im folgenden HVF Ludwigsburg genannt) schreibt den Kauf von 450 Seminarstühlen in Öffentlicher Ausschreibung entsprechend des ersten Abschnitts der VOL/A 2009 aus. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1). Es handelt sich hierbei ausschließlich um fabrikneue Stühle. Das Aufstellen der Stühle erfolgt kostenfrei. Die HVF Ludwigsburg unterstützt lediglich bei der Verteilung der Stühle.
Gegenstand der Ausschreibung. Mit dieser Ausschreibung sucht die Gemeinde einen Betreiber der neuen KiTa für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis 31.07.2023 (fünf Jahre). Der Betreibervertrag (An- lage 1.1) kann im Anschluss von der Gemeinde einseitig zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption). Das neue Gebäude wird durch die Gemeinde errichtet. Der KiTa-Neubau soll zum 1. Juli 2018 fertiggestellt sein und nach derzeitigem Planungsstand zum 1. August 2018 in Betrieb gehen. Die KiTa soll zwei Krippengruppen (je 15 Plätze) und drei Kindergartengruppen (je 25 Plätze) vorhalten. Die Gemeinde Stuhr bietet im Rahmen eines regionalen Kon- zeptes seit langer Zeit Gruppen zur gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung (Integrationsgruppen) an. Kinder mit Behinderung können die In- tegrationsgruppen in den nahe gelegenen Kindertagesstätten Heiligenrode und Seckenhausen nutzen. Die Bildung einer Integrationsgruppe in der neuen Kinderta- gesstätte Neukrug ist daher aus heutiger Sicht nicht erforderlich. Die Grundmöblierung der Räume wird durch die Gemeinde erfolgen. Die Ausstattung mit sonstigem Inventar, Spiel- und Verbrauchsmaterial erfolgt durch den Betreiber. Eine Zusammenarbeit mit den Grundschulen der Gemeinde ist anzustreben und soll- te konzeptionell eingebunden werden. Durch die Zusammenarbeit mit den Grund- schulen soll den Kindern der Übergang in die Grundschulen erleichtert werden. Die Anmeldung der Kinder und die Platzvergabe werden im ersten Betriebsjahr durch die Gemeinde durchgeführt. Ab dem zweiten Betriebsjahr erfolgen die Anmeldungen und die Platzvergabe direkt beim Betreiber in Kooperation mit der Gemeinde. Bei der Anmeldung und Platzvergabe in den kommunalen Kindertagesstätten sind im Laufe des Jahres zwei unterschiedliche Situationen zu unterscheiden: Die meisten Plätze werden jeweils zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (01.08. eines Jahres) frei. In der Gemeinde gilt hierfür ein einheitlicher Anmeldezeit- raum vom 01.01. bis zum 31.01. des Jahres. In dieser Zeit können Eltern ihre Kinder gegenwärtig persönlich im Kindergarten oder der Gemeindeverwaltung anmelden. Es soll eine möglichst wohnortnahe Vergabe der Plätze erfolgen, die im Wesentlichen an den Einzugsbereichen der Grundschulen orientiert ist. Die Plätze der neuen Kin- dertagesstätte Neukrug stehen den Kindern aus allen Gemeindeteilen offen. Die El- tern können neben der KiTa ihres Einzugsbereiches einen oder zwei Ausweichkin- dergärten angeben, für den Fall der Nichtrealisie...
Gegenstand der Ausschreibung. Gegenstand des Verfahrens ist die Veräußerung des gemeindlichen Grundstücks im Wege des Erbbaurechts für die Errichtung von mietpreisgedämpften Wohnungen. Im Bereich des Baugebietes können schätzungsweise bis zu 6 Mehrfamilienhäuser mit rd. 60 Wohneinheiten errichtet werden. Eine Veräußerung an einer Bieterin / einem Bieter erfolgt unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien, welche in dem zu schließenden Erbbaurechtsvertrag manifestiert werden. • Die Wohnungen werden nur für Dauerwohnzwecke (1. Wohnsitz) vermietet. • Eine Vermietung zu anderen Zwecken ist dauerhaft ausgeschlossen. • Einem Mietvertrag muss die Gemeinde Büsum zustimmen. • Die Mietverträge werden unbefristet abgeschlossen, die Vermietung erfolgt unmöbliert. • Es wird eine Festmiete vereinbart, welche indexiert wird. • Der Erbbauzins beträgt 0,50 €/m² (wertgesichert durch Indexierung). • Die Zahlung des Erbbauzinses erfolgt erst nach Fertigstellung des Baukörpers. • Eine Teilung und Teilveräußerung des Erbbaurechts ist nicht gestattet. • Die Erschließungskosten (Straße, Abwasser & Grünordnung) werden auf 35,00 €/m² gedeckelt.