Common use of Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall Clause in Contracts

Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schaden- ereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen

Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schaden- ereignisses Schadenereig- nisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts Inhalt von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen, Luftfahrt Versicherungen

Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schaden- ereignisses Schadenereignisses (VersicherungsfallVersi- cherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz Schaden- ersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der SchadenverursachungSchadenverur- sachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den FallDer Versicherer bietet Versicherungsschutz, dass wenn der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schaden- ereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, Versicherungsfalles von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen des Todes, der Verletzung oder Gesundheitsschädigung von einem Dritten Menschen (Personenschaden) oder der Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) oder wegen sich aus Personen- oder Sachschäden ergebenden Vermögensschäden auf Schadensersatz Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das EreignisSchadenereignis, als dessen das Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden isthaben könnte. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: Luftfahrt Haftpflichtversicherung, Luftfahrt Haftpflichtversicherung

Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall. 1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schaden- ereignisses Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung

Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schaden- ereignisses Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden er- gebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall. 1.1 Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schaden- ereignisses Schadener- eignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden Vermögens- schaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden entstan- den ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung