Gehalt. (1) Die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin erhält ein Gehalt nach Maßgabe des jeweils geltenden Gehaltstarifvertrages.
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Samples: www.aekno.de, www.aeksh.de, www.aerztekammer-saarland.de
Gehalt. (1) Die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin erhält ein Gehalt nach Maßgabe Maßga- be des jeweils geltenden Gehaltstarifvertrages.
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Samples: Manteltarifvertrag Für Medizinische Fachangestellte/, Manteltarifvertrag Für Medizinische Fachangestellte/