Geheimhaltungsklausel Musterklauseln

Geheimhaltungsklausel. Der Auftragnehmer, sein eigenes, sowie das Personal sei- ner Subunternehmer sind verpflichtet, alle nicht in der Öf- fentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihnen durch die Ge- schäftsbeziehungen bekannt werden (auch z. B. der Ter- min/Zeitraum einer Revision oder einer Maßnahme) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter, auch die der Sub- unternehmer des Auftragnehmers sind entsprechend zu verpflichten.
Geheimhaltungsklausel. Der Auftragnehmer, sein eigenes, sowie das Personal seiner Subunternehmer sind verpflichtet, alle nicht in der Öffentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen, technischen und sonstigen Informationen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden (auch z. B. der Termin/Zeitraum einer Veranstaltung) als Ge- schäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter, auch die der Subunternehmer des Auftragnehmers, sind entspre- chend zu verpflichten.
Geheimhaltungsklausel. Der Käufer ist auch über die Dauer der Vertragsbeziehung hinaus ver- pflichtet, Betriebsgeheimnisse von Viking geheim zu halten. Dies gilt auch für die in Rahmenlieferverträgen sowie in den einzelnen Lieferver- trägen vereinbarten Preise und Konditionen.
Geheimhaltungsklausel. Wir, wie auch der Kunde werden alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die in der Geschäftsbeziehung untereinander bekannt werden, gegenüber Dritten als vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Wir und der Kunde werden den von der Geschäftsbeziehung betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
Geheimhaltungsklausel. Der Betatester verpflichtet sich, alle ihm mitgeteilten geheimen Erkenntnisse und Informationen geheim zu halten. Dies beinhaltet insbesondere die Art und Funktionsweise des Produkts sowie während des Tests gefundene Probleme. Dabei ist die Art der Übermittlung, der Aufzeichnung oder des übermittelnden Mediums unerheblich für die Frage der Geheimhaltungspflicht. Die Geheimhaltungspflicht umfasst, dass die Informationen weder intern verbreitet, in eigenen Projekten verarbeitet oder für eigene Zwecke oder die Zwecke eines Dritten genutzt werden dürfen. Ein Austausch über den Test, insbesondere in Foren, ist explizit untersagt.
Geheimhaltungsklausel. 16.1. Alle Autorenrechte, Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte gleich welcher Art in Bezug auf Angebote, Kostenvoranschläge, sowie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Broschüren, Kataloge, Muster, Prototypen, Werkzeuge, Dokumentation oder andere Mittel, die von der TFC Simulatoren und Technik GmbH dem Besteller, in Zusammenhang mit einer verbindlichen Bestellung, zur Verfügung gestellt wurden, bleiben Eigentum der TFC Simulatoren und Technik GmbH.
Geheimhaltungsklausel. 18.1 M&S verpflichtet sich gegenüber den gelieferten Daten zur Geheimhaltung. M&S ist jedoch befugt, diese Daten zur Registrierung, Anmeldung und zur Vorlage der zuständigen Behörde zu verwenden. Im Einzelfall müssen diese Daten unseren Handelspartnern zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall ist der Lieferant zu unterrichten.
Geheimhaltungsklausel. Der Vertragspartner der etna GmbH ist auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus verpflichtet, deren Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten. Dies gilt auch und insbesondere für die in diesem Vertrag sowie in etwaigen Einzelabrufaufträgen vereinbarten Preise und sonstigen Konditionen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Klausel verpflichtet sich der Vertragspartner der etna zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der etna nach billigem Ermessen bestimmt. Die von der etna bestimmte Höhe kann im Streitfall vom zuständigen Amts-/Landgericht überprüft werden.
Geheimhaltungsklausel. Im Laufe der Lieferausführung und bis 5 Jahre nach dem Vertragsabschluß sind Lieferant und Kunde verpflichtet, die strengste Geheimhaltung von allem, was sie während der Vorbereitung oder der Ausführung des Vertrages gegenseitig erfahren haben (Unterlagen, Daten, Eigenschaften, technischen und finanziellen Auskünften, Zeichnungen, Diagrammen, Berichten, Schemen, Notizen, usw.) zu beachten. Lieferant und Kunde verpflichten sich, das zwischeneinander gewechselte oder erhaltene Material sorgfältig und mit der strengsten Zurückhaltung zu bewahren. Lieferant und Kunde dürfen nur den für die Lieferung zuständigen Personen den Zugang zu Daten, Unterlagen und zum erhaltenen Material erlauben. Lieferant und Kunde erklären weiterhin, dass sie mit den gesetzlichen Vorschriften über die Privacy-Beachtung in Ordnung sind. Falls nötig, können Kunde bzw. Lieferant eine Person für die Behandlung der eventuell übergebenen Sonderdaten ernennen. Die Geheimhaltungspflicht ist für die Übermittlung folgender Nachrichten nicht zu beachten: - öffentliche Auskünfte oder Auskünfte, die bei Vertragsabschluß bereits bekannt sind; - Auskünfte, die vor dem Vertragsabschluß bereits bekannt sind; - Pflichtbekanntgabe von Auskünften, wenn von öffentlichen oder gerichtlichen Behörden auferlegt. Die Verletzung dieser Klausel berechtigt die Gegenpartei, den Schadenersatz zu verlangen, und wenn die Verletzung besonders schwer ist, die Vertragsauflösung. Der Lieferant garantiert das eigene Eigentum und das eigene Verwendungsrecht über Nachrichten, Zeichnungen und im allgemeinen über den Inhalt der Unterlagen und des Herstellungsprozesses, die zur Herstellung und Auslieferung des Produktes verwendet werden. Der Lieferant garantiert weiterhin, daß keine Patente oder Belastungen bestehen, die die Herstellung und den Verkauf des Produktes verhindern können. Falls das Produkt auf Zeichnung oder laut Angaben des Kunden hergestellt wird, ist der Kunde selbst für jegliche Verletzung der Eigentumsrechte, auch wenn auf das Herstellungsprozess bezogen, ganz haftbar, und er ist dabei verpflichtet, den Lieferanten von allen direkten oder indirekten Folgen zu entbinden, die ihm durch die Verwendung oder die Bekanntmachung solcher Auskünfte direkt oder indirekt verursacht werden können. Schließlich übernimmt der Kunde volle Haftung, bzw. er befreit den Lieferanten von allen direkten oder indirekten Schäden oder Belastungen, sowie von gerichtlichen Kosten inkl. eventueller Rechtsanwaltshonorare, die der Liefe...
Geheimhaltungsklausel. 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle schutzwürdigen Aspekte der Geschäftsbezie­ hung vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber wird insbesondere alle nicht offen­ kundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäfts­ beziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis behandeln. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen Informationen oder Aspekte der Geschäftsbeziehung, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits öffentlich bekannt waren sowie Informationen oder Aspekte der Geschäftsbeziehung, die dem Auftraggeber bereits nachweislich vor der Bekanntgabe durch den Auftragnehmer bekannt waren.