Geheimhaltungsklausel. Der Auftragnehmer, sein eigenes, sowie das Personal sei- ner Subunternehmer sind verpflichtet, alle nicht in der Öf- fentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihnen durch die Ge- schäftsbeziehungen bekannt werden (auch z. B. der Ter- min/Zeitraum einer Revision oder einer Maßnahme) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter, auch die der Sub- unternehmer des Auftragnehmers sind entsprechend zu verpflichten.
Geheimhaltungsklausel. Der Auftragnehmer, sein eigenes, sowie das Personal seiner Nachunternehmer sind verpflichtet, alle nicht in der Öffentlichkeit ohnehin zugänglichen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Alle Mitarbeiter, auch die der Nachunternehmer des Auftragnehmers sind entsprechend zu verpflichten.
Geheimhaltungsklausel. Der Betatester verpflichtet sich, alle ihm mitgeteilten geheimen Erkenntnisse und Informationen geheim zu halten. Dies beinhaltet insbesondere die Art und Funktionsweise des Produkts sowie während des Tests gefundene Probleme. Dabei ist die Art der Übermittlung, der Aufzeichnung oder des übermittelnden Mediums unerheblich für die Frage der Geheimhaltungspflicht. Die Geheimhaltungspflicht umfasst, dass die Informationen weder intern verbreitet, in eigenen Projekten verarbeitet oder für eigene Zwecke oder die Zwecke eines Dritten genutzt werden dürfen. Ein Austausch über den Test, insbesondere in Foren, ist explizit untersagt.
Geheimhaltungsklausel. 18.1 M&S verpflichtet sich gegenüber den gelieferten Daten zur Geheimhaltung. M&S ist jedoch befugt, diese Daten zur Registrierung, Anmeldung und zur Vorlage der zuständigen Behörde zu verwenden. Im Einzelfall müssen diese Daten unseren Handelspartnern zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall ist der Lieferant zu unterrichten.
18.2 M&S und der Lieferant verpflichten sich, alle ihnen anlässlich des Audits zur Kenntnis gelangenden Informationen gemäß gesondert abzuschließender Geheimhaltungsvereinbarung vertraulich zu behandeln. Es steht dem Lieferanten frei, bezüglich aller das Audit betreffenden Informationen entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Kunden von M&S zu schließen.
Geheimhaltungsklausel. Die SNCF und ihre Kunden verpflichten sich, die Informationen der Verträge oder die bei Verhandlungen ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt nach Vetragsende noch ein weiteres Jahr.
Geheimhaltungsklausel. Im Laufe der Lieferausführung und bis 5 Jahre nach dem Vertragsabschluß sind Lieferant und Kunde verpflichtet, die strengste Geheimhaltung von allem, was sie während der Vorbereitung oder der Ausführung des Vertrages gegenseitig erfahren haben (Unterlagen, Daten, Eigenschaften, technischen und finanziellen Auskünften, Zeichnungen, Diagrammen, Berichten, Schemen, Notizen, usw.) zu beachten. Lieferant und Kunde verpflichten sich, das zwischeneinander gewechselte oder erhaltene Material sorgfältig und mit der strengsten Zurückhaltung zu bewahren. Lieferant und Kunde dürfen nur den für die Lieferung zuständigen Personen den Zugang zu Daten, Unterlagen und zum erhaltenen Material erlauben. Lieferant und Kunde erklären weiterhin, dass sie mit den gesetzlichen Vorschriften über die Privacy-Beachtung in Ordnung sind. Falls nötig, können Kunde bzw. Lieferant eine Person für die Behandlung der eventuell übergebenen Sonderdaten ernennen. Die Geheimhaltungspflicht ist für die Übermittlung folgender Nachrichten nicht zu beachten: - öffentliche Auskünfte oder Auskünfte, die bei Vertragsabschluß bereits bekannt sind; - Auskünfte, die vor dem Vertragsabschluß bereits bekannt sind; - Pflichtbekanntgabe von Auskünften, wenn von öffentlichen oder gerichtlichen Behörden auferlegt. Die Verletzung dieser Klausel berechtigt die Gegenpartei, den Schadenersatz zu verlangen, und wenn die Verletzung besonders schwer ist, die Vertragsauflösung.
Geheimhaltungsklausel. Beide Vertragsparteien müssen die von der anderen Partei infolge dieses Liefervertrags erhaltene Information strikt vertraulich behandeln. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Ablaufen des Liefervertrags.
Geheimhaltungsklausel. Bei backaldrin gilt ausdrücklich die Geheimhaltungsklausel. Der Auftragnehmer darf ohne Zustimmung von backaldrin keine erhaltenen schutzwürdigen Dokumente, die zur Erstellung von Angeboten, Vorprojektierung als Grundlage übergeben werden, an Dritte weiterreichen bzw. bei nicht erfolgten Vertragsabschluss weiterverwenden. Im Besonderen fallen dabei unter die Geheimhaltungspflicht unserer Rezepturen und werden bei Verletzung strafrechtlich verfolgt.
Geheimhaltungsklausel. Wir, wie auch der Kunde werden alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die in der Geschäftsbeziehung untereinander bekannt werden, gegenüber Dritten als vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Wir und der Kunde werden den von der Geschäftsbeziehung betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
Geheimhaltungsklausel. 16.1. Alle Autorenrechte, Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte gleich welcher Art in Bezug auf Angebote, Kostenvoranschläge, sowie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Broschüren, Kataloge, Muster, Prototypen, Werkzeuge, Dokumentation oder andere Mittel, die von der TFC Simulatoren und Technik GmbH dem Besteller, in Zusammenhang mit einer verbindlichen Bestellung, zur Verfügung gestellt wurden, bleiben Eigentum der TFC Simulatoren und Technik GmbH.
16.2. Der Besteller darf die Dokumentation, weder ganz, noch teilweise, für Dritte zugänglich machen oder kopieren, die unter dieser Vereinbarung von der TFC Simulatoren und Technik GmbH zur Verfügung gestellt wird ohne dass die TFC Simulatoren und Technik GmbH ihr schriftliches Einverständnis dazu gibt. Ist der Besteller gemäß einer behördlichen oder gesetzlichen Auflage zur Darlegung verpflichtet, so hat er die TFC Simulatoren und Technik GmbH unverzüglich darüber zu informieren. Will die TFC Simulatoren und Technik GmbH dieser Aufforderung entgegenwirken, so wird der Besteller die TFC Simulatoren und Technik GmbH dabei unterstützen.
16.3. Auf begründete, schriftliche Aufforderung der TFC Simulatoren und Technik GmbH, wird der Besteller alle zur Verfügung gestellten Dokumente, sowie alle erstellten Kopien zurück senden, löschen oder vernichten und der TFC Simulatoren und Technik GmbH eine schriftliche Bestätigung der Vernichtung oder Löschung zusenden.