Geltung der Bedingungen. 1.1. Die KEVAG Telekom GmbH erbringt ihre Dienste aus- schließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, für alle Dienstleistungen, sowie dem jeweiligen Teil für die folgenden vom Kunden im Einzelnen in Anspruch genomme- nen Dienstleistungen der KEVAG Telekom GmbH: - Versorgung mit Signalen der KEVAG Telekom GmbH (AVB Bild und Ton) einschließlich Preisrege- lung zur AVB Bild und Ton und Technische An- schlussbedingungen - Bereitstellung von Übertragungswegen - Bündelfunk (KEVAG Unternehmer-Funk) - Internetdienste (RZ-Online) - Kabel-Online - Telefoniedienstleistungen Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2. Die KEVAG Telekom GmbH ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anla- gen, wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschrei- bungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollten, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die KEVAG Telekom GmbH berech- tigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. 1.3. Nicht bevollmächtigte Angestellte der KEVAG Telekom GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingun- gen hinausgehen. 1.4. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
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Geltung der Bedingungen. 1.1. Die KEVAG Telekom GmbH erbringt ihre Dienste aus- schließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, für alle Dienstleistungen, sowie dem jeweiligen Teil für die folgenden vom Kunden im Einzelnen in Anspruch genomme- nen Dienstleistungen der KEVAG Telekom GmbH: - Versorgung mit Signalen der KEVAG Telekom GmbH (AVB Bild und Ton) einschließlich Preisrege- lung zur AVB Bild und Ton und Technische An- schlussbedingungen - Bereitstellung von Übertragungswegen - Bündelfunk (KEVAG Unternehmer-Funk) - Internetdienste (RZ-Online) - Kabel-Online - Telefoniedienstleistungen Sie 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen GeschäftsbeziehungenGe- schäftsbeziehungen der Fa. Xxxxxxx Xxxxxxxx GmbH & Co. KG, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werdennachfolgend kurz "Jürgens" genannt, mit ihren Kunden.
1.21.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Xxxxxxx nicht an, es sei denn, Xxxxxxx hätte aus- drücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die KEVAG Telekom GmbH ist jederzeit berechtigtBedingungen von Xxxxxxx gelten auch dann, wenn Xxxxxxx in Kenntnis entgegenste- hender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware / Leistung durch den Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anla- genBedingungen als angenommen.
1.3 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmern, wie Benutzungsbedingungen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich- rechtlichen Sondervermögen.
1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Leistungsbeschrei- bungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen Anzeigen des Kunden in Kraft treten sollten, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die KEVAG Telekom GmbH berech- tigt, Bezug auf den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen(z. B. Fristsetzung, an dem Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollenLegiti- mation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.3. Nicht bevollmächtigte Angestellte der KEVAG Telekom GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingun- gen hinausgehen.
1.4. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
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Geltung der Bedingungen. 1.11.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf und die Beschaffung von Leistungen der PROTEC GmbH & Co. KG („PROTEC“) gelten für sämtliche Bestellungen von PROTEC für Lieferungen und Leistungen, sofern der Lieferant Unternehmer i.S.v. Die KEVAG Telekom GmbH erbringt ihre Dienste aus- schließlich auf § 14 BGB ist und der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, für alle Dienstleistungen, sowie dem jeweiligen Teil für die folgenden vom Kunden im Einzelnen in Anspruch genomme- nen Dienstleistungen der KEVAG Telekom GmbH: - Versorgung mit Signalen der KEVAG Telekom GmbH (AVB Bild und Ton) einschließlich Preisrege- lung zur AVB Bild und Ton und Technische An- schlussbedingungen - Bereitstellung von Übertragungswegen - Bündelfunk (KEVAG Unternehmer-Funk) - Internetdienste (RZ-Online) - Kabel-Online - Telefoniedienstleistungen Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört. Sie gelten ferner gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervereinigungen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen für alle künftigen Geschäftsbeziehungenden Einkauf und die Beschaffung von Leistungen abweichende Geschäfts- bedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, auch wenn sie PROTEC die- sen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werdenwiderspricht. Dies gilt auch bei vor- behaltloser Annahme von Lieferungen und Leistungen trotz Kenntnis entgegen- stehender, zusätzlicher oder abweichender Geschäftsbedingungen des Lieferan- ten.
1.2. Die KEVAG Telekom GmbH 1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf und die Beschaffung von Leistungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Lieferanten, wobei die jeweils gültige Fassung maßgebend ist.
1.4 Der Lieferant ist jederzeit berechtigtnur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PROTEC berech- tigt, Lieferungen und Leistungen auf Dritte zu übertragen oder von Dritten ausfüh- ren zu lassen.
1.5 Rechte, die PROTEC nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Ver- einbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anla- genfür den Einkauf und die Beschaffung von Leistungen hinaus zustehen, wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschrei- bungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollten, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die KEVAG Telekom GmbH berech- tigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollenbleiben unberührt.
1.3. Nicht bevollmächtigte Angestellte der KEVAG Telekom GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingun- gen hinausgehen.
1.4. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Einkauf Und Die Beschaffung Von Leistungen
Geltung der Bedingungen. 1.11.1 Diese Allgemeinen Einkaufs- und Be- stellbedingungen der CENIT AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend CENIT genannt) gelten für sämtliche Bestellungen von CENIT für Lieferungen, sofern der Lieferant Unter- nehmer i.S.v. Die KEVAG Telekom GmbH erbringt ihre Dienste aus- schließlich auf § 14 BGB ist und der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, für alle Dienstleistungen, sowie dem jeweiligen Teil für die folgenden vom Kunden im Einzelnen in Anspruch genomme- nen Dienstleistungen der KEVAG Telekom GmbH: - Versorgung mit Signalen der KEVAG Telekom GmbH (AVB Bild und Ton) einschließlich Preisrege- lung zur AVB Bild und Ton und Technische An- schlussbedingungen - Bereitstellung von Übertragungswegen - Bündelfunk (KEVAG Unternehmer-Funk) - Internetdienste (RZ-Online) - Kabel-Online - Telefoniedienstleistungen Ver- trag zum Betrieb des Unternehmens ge- hört. Sie gelten ferner gegenüber juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sonderverei- nigungen i.S.v § 310 Abs. 1 BGB.
1.2 Diese Allgemeinen Einkaufs- und Be- stellbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen GeschäftsbeziehungenWerk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme der Liefergegenstände tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennah- me der Dienstleistung.
1.3 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Einkaufs- und Be- stellbedingungen abweichende Ge- schäftsbedingungen des Lieferanten fin- den keine Anwendung, auch wenn sie CENIT diesen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werdenwiderspricht. Dies gilt auch bei vorbehaltloser Annahme von Lieferungen und Leistungen trotz Kennt- nis entgegenstehender, zusätzlicher oder abweichender Geschäftsbedingun- gen des Lieferanten.
1.2. Die KEVAG Telekom GmbH 1.4 Diese Allgemeinen Einkaufs- und Be- stellbedingungen gelten auch für zukünf- tige Geschäfte mit dem Lieferanten, wo- bei die jeweils gültige Fassung maßge- bend ist.
1.5 Der Lieferant ist jederzeit berechtigtnur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CENIT be- rechtigt, Lieferungen und Leistungen oder Teile davon auf Dritte zu übertra- gen oder von Dritten ausführen zu las- sen.
1.6 Rechte, die CENIT nach den gesetzli- chen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anla- genEinkaufs- und Bestellbedingungen hin- aus zustehen, wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschrei- bungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollten, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die KEVAG Telekom GmbH berech- tigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollenbleiben unberührt.
1.3. Nicht bevollmächtigte Angestellte der KEVAG Telekom GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingun- gen hinausgehen.
1.4. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
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