Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen Musterklauseln

Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen. 1.1 TUI bietet auf dieser Website (nachfolgend "Website") Reise-, Flug-, Hotelleistungen und sonstige touristische Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend "Touristikleistungen"), wie z.B. Reiseversicherungen, Mietwagen, etc., verschiedener Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reisevermittler etc. (nachfolgend zusammenfassend "Anbieter" genannt) an. Der Kunde kann aus diesem Angebot Verträge über Touristikleistungen mit TUI oder dem jeweiligen Anbieter abschließen. 1.2 TUI tritt hinsichtlich der Leistungen der Anbieter ausschließlich als Vermittlerin der Touristikleistungen dieser Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Zwischen TUI und dem Kunden kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung eines Anbieters ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von TUI ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. 1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter der Touristikleistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung - soweit vorgesehen - sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Kunden geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Kunden, soweit verfügbar, auf der Website von TUI zur Einsichtnahme sowie zur Akzeptanz vor der Buchung bereitgestellt. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. 1.4 Die auf der Website dargestellten oder über unsere Buchungshotline vorgestellten und anschließend gegebenenfalls per E-Mail versandten Touristikleistungen stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot seitens TUI und/oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an Sie als Kunden, ein Angebot zum...
Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Vermittlung von Eintrittskarten durch die Firma Theartrium Xxxxxxx Xxxxx, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx xx xxx Xxxxx (nachfolgend "theos-tickets" oder "wir") zu kulturellen, sportlichen oder sonstigen Freizeitveranstaltungen unterschiedlicher Veranstalter an Kunden in Form von elektronischen Tickets (nachfolgend "Online-Tickets") im Internet über die Webseite xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx. Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben. Diese AGB umfassen sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung des Erwerbs und der Lieferung der Online-Tickets sowie etwaige Leistungsstörungen im Verhältnis von theos tickets zum Kunden. 1.2. Wir verkaufen die Online-Tickets lediglich als Vermittler im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters. Bezüglich der gebuchten Veranstaltung selbst kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Dafür gelten möglicherweise Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Diese treten neben diese AGB. Wer der jeweilige Veranstalter ist, wird Ihnen während des Bestellvorgangs angezeigt. Daraus folgt, dass von Ihnen als Kunden sämtliche Ansprüche bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen sind. Dies bezieht sich insbesondere auf Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausfall oder der Verlegung einer Veranstaltung oder Programmänderungen. 1.3. Bei diesen von uns vermittelten Verträgen über Freizeitveranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht. Sie können Ihre Willenserklärung bzgl. der Bestellung von Tickets für Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen. 1.4. Sie als unser Kunde bestätigen vor jeder Bestellung von Online-Tickets auf den jeweiligen Shopseiten der einzelnen Veranstalter unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx durch Anklicken der Schaltfläche "Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und stimme ihnen zu", dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Die AGB sind im jeweils aktuellen Stand zu jedem Zeitpunkt auf der Webseite xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx als eigenes Menüfeld abrufbar.

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  • Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 1 Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013 auf Europa. Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas besteht nach § 1 Nr. 3 Teil II AVB/KK 2013 Versicherungsschutz für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten; in Erweiterung hierzu verlängert er sich, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Dies setzt voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort der versicherten Person in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Örtlicher Geltungsbereich Die Versicherung gilt in der ganzen Welt.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Zeitlicher Geltungsbereich Abweichend von Art. 4 erstreckt sich der Versicherungsschutz auf eine Umweltstörung, die während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes oder spätestens zwei Jahre danach festgestellt wird (Pkt. 3.1.1). Der Vorfall muss sich während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes ereignen. Eine Umweltstörung, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes festgestellt wird, die aber auf einen Vorfall vor Abschluss des Versicherungsvertrages zurückzuführen ist, ist nur dann versichert, wenn sich dieser Vorfall frühestens zwei Jahre vor Abschluss des Versicherungsvertrages ereignet hat und dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages der Vorfall oder die Umweltstörung nicht bekannt war und auch nicht bekannt sein konnte.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.