Vermittlungsleistungen Musterklauseln

Vermittlungsleistungen aa) Investmentfonds und handelbare Finanzinstrumente Bsp. 10000€uro Anlagebetrag Dienstleistungskosten K & Cie: Erwerbskosten: 0,0% (Ausgabeaufschlag idR zu 100% rabattiert) 0,00€uro laufendes pauschales Vermittlungsentgelt: 0,4% p.a. 40,00€uro fremde Kosten Fondsdepotbank: Depotgebühr jährlich: 0,00€uro-60,00€uro 0,00€uro Gesamtkosten einer Anlage über 00.000€uro über 5 Jahre und 0% Wertentwicklung ohne Umschichtung 1. Jahr/Kauf 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr/Verk gesamt Aktienfonds 140,00€uro (1,4%) 140,00€uro (1,4%) 140,00€uro (1,4%) 140,00€uro (1,4%) 140,00€uro (1,4%) 700,00€uro (7,0% / 1,4% p.a.) Rentenfonds 120,00€uro (1,2%) 120,00€uro (1,2%) 120,00€uro (1,2%) 120,00€uro (1,2%) 120,00€uro (1,2%) 600,00€uro (6,0% / 1,2% p.a.) Mischfonds 140,00€uro (1,4%) 140,00€uro (1,4%) 140,00€uro (1,4%) 140,00€uro (1,4%) 140,00€uro (1,4%) 700,00€uro (7,0% / 1,4% p.a.) ETF 100,00€uro (1,0%) 70,00€uro (0,7%) 70,00€uro (0,7%) 70,00€uro (0,7%) 100,00€uro (1,0%) 410,00€uro (4,1% / 0,8% p.a.) Wählt der Kunde statt dem o.g. Honorartarif die Provisionsvergütung, dann entfällt für die verprovisionierten Fonds das Vermittlungsentgelt, gleichzeitig fließen als Ausgleich die Provisionsvergütungen dem Vermittler als Vergütung zu ab) AIF, Beteiligungen, Sachanlagen, Vermögensanlagen einmaliges Vermittlungshonorar je Zeichnung: 250,-Euro Provisionen werden dem Kunden gutgeschrieben Produktkosten ergeben sich aus jeweiligen PIB, wAI, VIB
Vermittlungsleistungen. (1) Soweit Aliado Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen des Kunden. Der Kunde bevollmächtigt mit Vertragsschluss Aliado zum Abschluss solcher Verträge, die der Durchführung der Veranstaltung dienen. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Technikern, Künstlern & Co.
Vermittlungsleistungen i. Die Vermittlungsleistungen der Scicovery GmbH beinhalten die Vermittlung von Studien-Teilnehmern für Studien / Experimente, welche auf der Labvanced Plattform erstellt wurden.
Vermittlungsleistungen. 10.1 Der Auftraggeber kann mit ihm überlassenen Arbeitnehmern für Zeiträume nach der Überlassung einen eigenständigen Arbeits- vertrag abschließen und den Arbeitnehmer in ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber übernehmen. Die Übernahme des Arbeitneh- mers kann in direktem Anschluss an den Überlassungszeitraum und unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfristen erfolgen.
Vermittlungsleistungen. Soweit ANIMA in Erfüllung seiner Aufgaben Dritte beauftragt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss durch den Auftraggeber oder in dessen Namen und in dessen Auftrag. Letzt genannter bedarf einer Vollmacht des Auftraggebers. Somit ist ANIMA Dritten gegenüber weisungsberechtigt. ANIMA haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Soweit ANIMA als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die so hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist ANIMA so zu stellen, als wäre das Direktgeschäft vermittelt worden. ANIMA hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision (pro Verstoß), die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an ANIMA gezahlt hätte. Bei Vermittlungsleistungen hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o. Ä. direkt zu tragen. Bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Künstlern (Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst und Wort) ist eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Die Kosten der Künstlersozialabgabe sind vom Auftraggeber zu zahlen.
Vermittlungsleistungen. 7. Brokerage
Vermittlungsleistungen 

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.