Gem Musterklauseln

Gem. 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsge- mäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforder- lich ist.
Gem. 5 Absatz 3 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens auf 5.000 Euro beschränkt werden.
Gem. Art. 1 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/518 i. V. m. Art. 3a Absatz 6 Satz 3 und Art. 2 Nr. 11 der Verordnung (EG) 924/2009 vereinbaren wir mit Ihnen, dass Art. 3a Absatz 5 und Absatz 6 Sätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 924/2009 für Business Cards keine Anwendung findet und damit vorstehende Ziffer 17.4 nicht für Business Cards gilt.
Gem. 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstand für die Geltendmachung aller Ansprüche aus dem dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Auf die Vereinbarung ist deutsches Recht anwendbar.
Gem. 6 Abs. 1 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens auf 2.500 Euro beschränkt werden.
Gem. Art. 13 DSGVO informieren wir wie folgt:
Gem. 5 Absatz 3 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens auf 5.000 EUR beschränkt werden (Verordnung über den Versicherungs- schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Kraftfahrzeug- Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV). Sie müssen alles zu tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: - Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erfor- derlichen Feststellungen zu ermöglichen oder die dabei erforderli- chen Wartezeiten zu beachten. Ist die erforderliche Wartezeit abge- laufen oder haben Sie sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfall- ort entfernt, müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträg- lich ermöglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch). - Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignis- ses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlan- gen, dass Sie uns in Textform antworten. - Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. - Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. - Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadener- eignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
Gem. 5 Absatz 3 KfzPflVV darf die Leistungsfreiheit höchstens auf 5.000 Euro beschränkt werden (Verordnung über den Versicherungs- schutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Kraftfahrzeug- Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV).
Gem. 22 Abs. 1 AEB-A kann die SWP für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses Vorauszahlung verlangen. 1. Ist der Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter bezogen auf die o. g. Anschlussstelle, muss der Anschlussnehmer die schriftliche Zustimmung des Grundstücks- eigentümers zur Herstellung des Hausanschlusses unter Anerkennung der damit verbundenen Verpflichtungen entsprechend der Anlage 3 einholen. 2. Sind mehrere Personen Grundstückseigentümer, so ist die Zustimmung aller Eigentümer einzuholen. Hierbei ist der Anlage 3 eine Liste mit allen Eigentümern und den entsprechenden Adressen diesem Vertrag beizufügen. Stand: 01.07.2020
Gem. SIHF Reglement Spielbetrieb Art. 8 Abs. 2 ist der Hockeyclub verantwortlich für die Reporter-Infrastruktur. Die RESSAG bietet diesbezüglich den Clubs jedoch die Mög- lichkeit, für CHF 70.- pro Jahr und Mannschaft, resp. CHF 300.00 pro Jahr für die Nachwuchsbewegungen, zwei Laptops und ein Drucker mit Papier im Zeitnehmerhaus und den Unterhalt dazu.