Common use of Gemeinsame Anschlussanlage Clause in Contracts

Gemeinsame Anschlussanlage. 1. Für Niederspannungsanschlüsse mit mehr als einer Kundenanlage (bzw. für den Fall, dass die begründete Annahme besteht, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre weitere Anschluss- werber hinzukommen) im bebauten Gebiet ist für den Fall, dass die Errichtung einer Trans- formatorstation erforderlich ist, für diese kein Netzzutrittsentgelt zu verrechnen. Als An- schlusspunkt gilt die Niederspannungsseite der Transformatorstation oder das Niederspan- nungsnetz, falls dieses vom Netzbetreiber zur Versorgung anderer Kunden errichtet wird. Die für die Herstellung dieses Anschlusspunktes anfallenden Kosten (Errichtung Trans- formatorstation, Anbindung an das Mittelspannungsnetz) werden durch das Netzbereitstel- lungs- bzw. Netznutzungsentgelt abgegolten.

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Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at

Gemeinsame Anschlussanlage. (1. ) Für Niederspannungsanschlüsse mit mehr als einer Kundenanlage (bzw. für den Fall, dass die begründete Annahme besteht, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre weitere Anschluss- werber Anschlusswerber hinzukommen) im bebauten Gebiet ist für den Fall, dass die Errichtung einer Trans- formatorstation Transformatorstation erforderlich ist, für diese kein Netzzutrittsentgelt zu verrechnenverrech- nen. Als An- schlusspunkt Anschlusspunkt gilt die Niederspannungsseite der Transformatorstation oder das Niederspan- nungsnetzNiederspannungsnetz, falls dieses vom Netzbetreiber zur Versorgung anderer Kunden errichtet er- richtet wird. Die für die Herstellung dieses Anschlusspunktes anfallenden Kosten (Errichtung Trans- formatorstationErrich- tung Transformatorstation, Anbindung an das Mittelspannungsnetz) werden durch das Netzbereitstel- lungs- Netzbereitstellungs- bzw. Netznutzungsentgelt abgegolten.

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Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at