Gemeinsame Anschlussanlage. 1. Für Niederspannungsanschlüsse mit mehr als einer Kundenanlage (bzw. für den Fall, dass die begründete Annahme besteht, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre weitere Anschluss- werber hinzukommen) im bebauten Gebiet ist für den Fall, dass die Errichtung einer Trans- formatorstation erforderlich ist, für diese kein Netzzutrittsentgelt zu verrechnen. Als An- schlusspunkt gilt die Niederspannungsseite der Transformatorstation oder das Niederspan- nungsnetz, falls dieses vom Netzbetreiber zur Versorgung anderer Kunden errichtet wird. Die für die Herstellung dieses Anschlusspunktes anfallenden Kosten (Errichtung Trans- formatorstation, Anbindung an das Mittelspannungsnetz) werden durch das Netzbereitstel- lungs- bzw. Netznutzungsentgelt abgegolten.
Appears in 2 contracts
Samples: www.e-control.at, www.montafonerbahn.at
Gemeinsame Anschlussanlage. (1. ) Für Niederspannungsanschlüsse mit mehr als einer Kundenanlage (bzw. für den Fall, dass die begründete Annahme besteht, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre weitere Anschluss- werber Anschlusswerber hinzukommen) im bebauten Gebiet ist für den Fall, dass die Errichtung einer Trans- formatorstation Transformatorstation erforderlich ist, für diese kein Netzzutrittsentgelt zu verrechnenverrech- nen. Als An- schlusspunkt Anschlusspunkt gilt die Niederspannungsseite der Transformatorstation oder das Niederspan- nungsnetzNiederspannungsnetz, falls dieses vom Netzbetreiber zur Versorgung anderer Kunden errichtet er- richtet wird. Die für die Herstellung dieses Anschlusspunktes anfallenden Kosten (Errichtung Trans- formatorstationErrich- tung Transformatorstation, Anbindung an das Mittelspannungsnetz) werden durch das Netzbereitstel- lungs- Netzbereitstellungs- bzw. Netznutzungsentgelt abgegolten.
Appears in 2 contracts
Samples: www.vorarlbergnetz.at, www.alfenzwerke.at