Gerichtsstandsvereinbarung Musterklauseln

Gerichtsstandsvereinbarung. 16.1 Gerichtsstand für sämtliche, sich zwischen den Parteien unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, in Ravensburg.
Gerichtsstandsvereinbarung. Klagen aus dem vorliegenden Kaufvertrag können nur am Wohnsitz (bei natürlichen Personen) oder am Sitz (bei juristischen Personen) des Verkäufers angehoben werden. Ort und Datum: Ort und Datum: ................................................... ......................................................
Gerichtsstandsvereinbarung. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegen stehen, ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sie ist dem Auftragnehmer auf Verlangen mitzuteilen.
Gerichtsstandsvereinbarung. Als Gerichtsstand wird, unbeschadet der Höhe des Streitwertes, soferne nicht eine inpro- rogable Zuständigkeit vorliegt, ausschließlich das Gericht Eisenstadt vereinbart.
Gerichtsstandsvereinbarung. Es wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er Nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; ferner, wenn der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Vollkaufmann (§1 und §4 HGB) ist.
Gerichtsstandsvereinbarung. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Deutsche Handelsbank AG, München, vereinbart. Gleiches gilt für Fälle, in denen mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Gerichtsbarkeit verlegt oder deren Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Die Bank bevollmächtigt die Credi2 GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00/0, 0000 Xxxx, sämtliche Forderungen aus diesem Rahmenkreditvertrag im eigenen Namen außergerichtlich im Wege der Einziehungsermächtigung und/oder gerichtlich im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen. Die Credi2 GmbH ist insbesondere berechtigt, außergerichtlich Mahnungen und Kreditkündigungen auszusprechen, gerichtliche Schritte einzuleiten und hierzu Rechtsdienstleister zu beauftragen.
Gerichtsstandsvereinbarung. Verfügt die Vertragspartei (Lieferant oder Kunde) über einen Sitz in der Europäischen Union, so wird einvernehmlich das Handelsgericht Wien für Streitigkeiten jeglicher Art aus diesem Vertrag bzw. der Geschäftsbeziehung vereinbart. Es gilt in diesem Fall österreichisches Recht. Verfügen beide Vertragsparteien über einen Sitz in Bosnien-Herze- gowina oder in einem Nicht-EU-Land, so wird einvernehmlich das Handelsgericht Banja Luka für Streitigkeiten jeglicher Art aus diesem Vertrag bzw. der Geschäftsbeziehung vereinbart. Es gilt in diesem Fall bosnisches Recht.
Gerichtsstandsvereinbarung. Einheitliche Streitpartei Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag gelten mehrere Auftragnehmer (ARGE) als einheitliche Streitpartei, also in ihrer Gesamtheit als Kläger oder Beklagte.
Gerichtsstandsvereinbarung. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder auch nur der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses oder aus künftigen Verträgen zwischen X. XXXXXXXXXX und dem Vertragspartner ergebenden Streitigkeiten ist das, bezogen auf den Sitz von X. XXXXXXXXXX örtlich und sachlich zuständige Gericht, zuständig.
Gerichtsstandsvereinbarung. Als Gerichtsstand wird, unbeschadet der Höhe des Streitwertes, soferne nicht eine inprorogable Zuständigkeit vorliegt, ausschließlich das Bezirksgericht Tulln vereinbart.