Gesetzliche Grundlagen. Der Verein der Eltern und Förderer des französischen Gymnasiums in Düsseldorf e. V. ist Xxxxxx des Lycée française international Xxxxxx Xxxx (LfiSV). Das LfiSV betreibt eine Vorschule (école maternelle) sowie eine Grundschule (école élémentaire) und eine Schule der Sekundarstufen 1 und 2 (Collège und Lycée), die Ergänzungsschule im Sinne von § 116 Schulgesetz NRW sind. Das LfiSV hat die AWO.DUS beauftragt, als schulergänzende Maßnahme für die Kinder der Vorschule des LfiSV, eine Nachmittagsbetreuung durchzuführen.
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Samples: Admission & Care Contract, Admission & Care Contract
Gesetzliche Grundlagen. Der Verein der Eltern und Förderer des französischen Gymnasiums in Düsseldorf e. V. ist Xxxxxx des Lycée française international Xxxxxx Xxxx (LfiSV). Das LfiSV betreibt eine Vorschule (école maternelle) sowie eine Grundschule (école élémentaire) und eine Schule der Sekundarstufen 1 und 2 (Collège und Lycée), die Ergänzungsschule im Sinne von § 116 Schulgesetz NRW sind. Das LfiSV hat die AWO.DUS beauftragt, als schulergänzende Maßnahme für die Kinder der Vorschule Grundschule des LfiSV, eine Nachmittagsbetreuung durchzuführen.
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Samples: Aufnahme & Betreuungsvertrag / Admission & Care Contract, Admission & Care Contract
Gesetzliche Grundlagen. Der Verein der Eltern und Förderer des französischen Gymnasiums in Düsseldorf e. V. ist Xxxxxx des Lycée française international Xxxxxx Xxxx français de Düsseldorf (LfiSVLfdD). Das LfiSV LfdD betreibt eine Vorschule (école maternelle) sowie eine Grundschule (école élémentaire) und eine Schule der Sekundarstufen 1 und 2 (Collège und Lycée), die Ergänzungsschule im Sinne von § 116 Schulgesetz NRW sind. Das LfiSV LfdD hat die AWO.DUS beauftragt, als schulergänzende Maßnahme für die Kinder der Vorschule des LfiSVLfdD, eine Nachmittagsbetreuung durchzuführen.
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Samples: Aufnahme & Betreuungsvertrag
Gesetzliche Grundlagen. Der Verein der Eltern und Förderer des französischen Gymnasiums in Düsseldorf e. V. ist Xxxxxx des Lycée française international Xxxxxx Xxxx français de Düsseldorf (LfiSVLfdD). Das LfiSV LfdD betreibt eine Vorschule (école maternelle) sowie eine Grundschule (école élémentaire) und eine Schule der Sekundarstufen 1 und 2 (Collège und Lycée), die Ergänzungsschule im Sinne von § 116 Schulgesetz NRW sind. Das LfiSV LfdD hat die AWO.DUS beauftragt, als schulergänzende Maßnahme für die Kinder der Vorschule Grundschule des LfiSVLfdD, eine Nachmittagsbetreuung durchzuführen.
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Samples: Admission & Care Contract