Datenschutz und Vertraulichkeit Musterklauseln

Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 Der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Da- ten des Kunden (nachfolgend „Kundendaten“ genannt) ist DJE ein wichtiges Anliegen. Die Kundendaten werden bei deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von DJE im Rahmen der geltenden ge- setzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzge- setzes und des Telemediengesetzes, im Einklang mit den Bestim- mungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ge- schützt. DJE ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, um die Kundendaten so weit wie möglich vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die ergriffenen Maßnahmen werden weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich in den Da- tenschutzbestimmungen der DJE, die Bestandteil der vorvertragli- chen Kundeninformation sind. 10.2 Zur Erbringung der Vermögensverwaltung setzt DJE Dritte ein, die auf ihre Zuverlässigkeit überwacht werden und die allein die Kundendaten im Auftrag und nach Weisung von DJE verarbeiten und nutzen. 10.3 DJE wird über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, ihr anver- traute Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Vermögenslage des Kunden sowie sonstige ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangende vertrauliche Angelegen- heiten, die den Kunden betreffen (nachfolgend insgesamt „vertrau- liche Informationen“), Stillschweigen bewahren. Eine Offenlegung von vertraulichen Informationen ist nur zulässig, soweit der Kunde eingewilligt hat oder DJE zur Offenlegung gesetzlich verpflichtet ist oder eine Offenlegung zur Durchführung dieses Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen der DJE erforderlich ist. Die Ver- schwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 XxxxxxxXxxxx.xx verpflichtet sich alle vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren. 10.2 Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt (Einzelheiten hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen – einsehbar unter xxxxx://xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx). 10.3 Im Rahmen der Abwicklung von Zahlungen (vgl. 6.), wie auch der Lieferung können personenbezogene Daten des Mieters an die jeweiligen Empfänger zweckgebunden weitergegeben und durch diese verarbeitet werden. Eine Nutzung für fremde Geschäftszwecke (z.B. Werbung und Adresshandel) erfolgt nicht. 10.4 Im Einzelfall ist es möglich, dass XxxxxxxXxxxx.xx bei Auskunfteien Bonitätsabfragen einholt. Die Auskunftserfassung erfolgt zum Zwecke der Bonitätsprüfung über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung der abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Verträge. Der Mieter kann bei den Auskunfteien eine Selbstauskunft über seine dort gespeicherten Daten erhalten. Die Adressen bzw. Kontaktdaten der Auskunfteien infoscore Consumer Data GmbH, CEG Creditreform Consumer GmbH, SCHUFA Holding AG sowie Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG werden dem Mieter auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. 10.5 Die Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Ortungsgerät ausgestattet. Dieses GPS-Ortungsgerät ermöglicht XxxxxxxXxxxx.xx den genauen Standort des Fahrzeugs anhand der Geodaten zu ermitteln. Die Datenerhebung erfolgt nur, wenn XxxxxxxXxxxx.xx begründete Anhaltspunkte für vertragswidrigen Gebrauch oder Diebstahl hat oder zur Erfüllung behördlicher oder gesetzlicher Auflagen oder Verpflichtungen. Eine Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für die genannten Zwecke. 10.6 Zur Überprüfung der bestehenden Fahrerlaubnis sowie zur Durchführung einer Legitimationsprüfung erhebt und verarbeitet XxxxxxxXxxxx.xx Daten und Lichtbilder insbesondere von den nachzuweisenden Dokumenten des Mieters und/oder der berechtigten Fahrer (Personalausweis, Führerschein u.a.). XxxxxxxXxxxx.xx erhebt ausschließlich im Zeitpunkt der Legitimationsprüfung die Daten und Lichtbilder zweckgebunden und speichert den Nachweis. Eine darüberhinausgehende Aufzeichnung bzw. Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht statt.
Datenschutz und Vertraulichkeit. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die mit dem Abschluss und Durchführung dieses Vertrages überlassenen oder zugänglich gemachten Informationen nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Die Vertragspar- teien behandeln den Inhalt dieses Vertrages vertraulich. Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrechnung der Verlustener- gie Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungs- gemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung der Lieferung erforderlich ist. Der VNB ist berechtigt, vertrauliche Daten an Behörden oder Gerichte weiterzugeben, soweit er hierzu auf Grund geltenden Rechts verpflichtet ist. Insbesondere ist der VNB berechtigt, vertrauliche Daten an die Bundesnetzagen- tur weiterzuleiten, sofern dies beansprucht werden kann.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 11.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass WTI die für die Abwicklung des Auftrags/Vertrags notwendigen Kunden- daten, einschließlich Fragestellungen und Suchprofile, in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet. Alle personen- bezogenen Daten sowie Kundenanfragen, Recherche- aufträge und Kundenprofile werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. 11.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 Der Vermögensverwalter verpflichtet sich, das Datengeheimnis nach dem BDSG zu beachten. Der Auftraggeber willigt – jederzeit für die Zukunft widerruflich – in die maschinelle Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm übermittelten Daten ein. Der Kunde hat das Recht, jederzeit über Art und Umfang seiner gespeicherten personenbezogenen Daten informiert zu werden und die sofortige Löschung zu verlangen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. 10.2 Der Vermögensverwalter ist berechtigt, die vom Kunden übermittelten Daten für eigene Zwecke insbesondere für eine umfassende Kundenbetreuung zu nutzen, sowie an Dritte, insbesondere an die konto- und depotführende Bank weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Pflichten aus diesem Vermögensverwaltungsvertrag erforderlich ist. Der Kunde willigt – jederzeit für die Zukunft widerruflich – in die Übermittlung der Daten an Dritte ein. 10.3 Der Vermögensverwalter ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen und personenbezogene Daten, die er vom Kunden erlangt, Stillschweigen zu bewahren und die vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten vor Missbrauch zu schützen. 10.4 Der Vermögensverwalter wird die bei der Durchführung dieses Vertrages oder der Erbringung von Dienstleistungen eingeschalteten Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen zur Verschwiegenheit hinsichtlich der vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten des Kunden und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichten. 10.5 Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben die gesetzlichen Pflichten des Vermögensverwalters zur Auskunft gegenüber staatlichen Behörden.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 6.1 Die Vertragspartner haben den Inhalt dieses Vertrages und alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. 6.2 Die Vertragspartner sind berechtigt, Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte weiterzugeben, soweit und so lange dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Vertragspartner erklären gegenseitig ihr Einverständnis zur automatisierten Datenverarbeitung durch sie selbst oder durch von ihnen beauftragte Dritte nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze. 6.3 Jeder Vertragspartner hat das Recht, vertrauliche Informationen ohne die schriftliche Genehmigung des anderen Vertragspartners offen zu legen a) gegenüber einem verbundenen Unternehmen, sofern dieses in gleicher Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, b) gegenüber seinen Vertretern, Beratern, Banken und Versicherungsgesellschaften, wenn und soweit die Offenlegung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist und diese Personen oder Gesellschaften sich ihrerseits zuvor zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet haben oder von Berufs wegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind; oder c) in dem Umfang, wie diese vertraulichen Informationen - dem diese Informationen empfangenden Vertragspartner zu dem Zeitpunkt, zu dem er sie von dem anderen Vertragspartner erhalten hat, berechtigterweise bereits bekannt sind, - bereits öffentlich zugänglich sind oder der Öffentlichkeit in anderer Weise als durch Tun oder Unterlassen des empfangenden Vertragspartners zugänglich werden; oder - von einem Vertragspartner aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder einer Anfrage der Regulierungsbehörde offen gelegt werden müssen; in diesem Fall hat der offen legende Vertragspartner den anderen Vertragspartner unverzüglich hierüber zu informieren. 6.4 Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit endet 2 Jahre nach dem Ende dieses Vertrages. 6.5 6a EnWG bleibt unberührt.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Know-how) des Auftragnehmers, die ihm während der Zusammenarbeit oder in Anbahnung einer solchen bekannt geworden sind oder noch bekannt werden, Dritten gegenüber nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen und alles Erforderliche zu tun, um eine Kenntnisnahme durch Dritte insoweit zu verhindern. Der Geheimhaltungspflicht, im Sinne dieser Vereinbarung, unterliegen sowohl alle Informationen über bestehende und/oder geplante Betriebsabläufe und Techniken des Auftragnehmers als auch Informationen über und von dem Auftragnehmer selbst. 6.2. Diese Verpflichtung gilt über die Dauer der zu Grunde liegenden Vereinbarung zeitlich unbeschränkt. 6.3. Dies bezieht sich nicht auf solche Informationen, die allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder für die der Empfänger nachweist, dass sie ihm bereits vorher bekannt waren, der Öffentlichkeit nach dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der Empfänger hierfür verantwortlich ist oder ihm zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden sind.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 7.1 Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm vom anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des vorliegenden Vertrages überlassenen oder zugänglich gemachten technischen oder kaufmännischen Informationen nur für die Zwecke der genannten Verträge zu verwenden. 7.2 Der VNB ist insbesondere berechtigt, - Angebotsdaten des Lieferanten in anonymisierter Form zu veröffentlichen, - Daten des Lieferanten an dritte Netzbetreiber weiterzugeben, soweit dies für deren netzbetriebliche Belange notwendig ist und gewährleistet ist, dass die Informationen dort ebenfalls vertraulich behandelt werden. 7.3 Unbeschadet der Geheimhaltungspflicht ist jeder Vertragspartner berechtigt, auch vertrauliche Informationen des anderen Vertragspartners an Behörden und Gerichte weiterzugeben, soweit er hierzu aufgrund geltenden Rechts verpflichtet ist.
Datenschutz und Vertraulichkeit. (1) Du stellst mir zur Erfüllung der Leistungen, wie z.B. Kundensupport, entsprechende Log- In Daten bereit. Ich gebe diese Daten nicht weiter und sorge – im Rahmen des Zumutbaren – dafür, dass die Daten anderen nicht zugänglich sind. (2) Zudem haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen. (3) Wir werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die uns jeweils im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit dem jeweils anderen Dritten gegenüber verwenden.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 14.1 INSOR bearbeitet Personendaten aus dem Bereich des Kunden im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Vertrages (Erfüllung von Dienstleistungen, Pflege der Kundenbeziehung, Rechnungstellung, Mahn- und Inkassowesen etc.) sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von Dienstleistungsangeboten unter Beachtung der Vorgaben des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz. Im Rahmen dieser Bearbeitung ist INSOR zur Weiterleitung von Personendaten an Dritte (z.B. Lieferanten) berechtigt, auch wenn diese sich im Ausland befinden. Der Kunde kann durch jederzeitige schriftliche Mitteilung an INSOR die Bearbeitung seiner Daten zu Marketingzwecken untersagen. 14.2 INSOR ist nicht zur vertraulichen Behandlung von Daten und Informationen aus dem Bereich des Kunden verpflichtet, es sei denn diese seien klar als vertraulich erkennbar. Es besteht keine Pflicht zur Vertraulichkeit bzw. diese fällt dahin, wenn Daten und Informationen, die zum Zeitpunkt, zu welchem sie INSOR übergeben oder zugänglich gemacht werden, bereits allgemein bekannt sind bzw. während der Dauer des Vertrages allgemein bekannt werden. Hat der Kunde besondere Anforderungen in Bezug auf die Wahrung der Vertraulichkeit von Daten und Informationen, ist dies in einer gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung zu regeln.