Datenschutz und Vertraulichkeit. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die mit dem Abschluss und Durchführung dieses Vertrages überlassenen oder zugänglich gemachten Informationen nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Die Vertragspar- teien behandeln den Inhalt dieses Vertrages vertraulich. Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrechnung der Verlustener- gie Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungs- gemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung der Lieferung erforderlich ist. Der VNB ist berechtigt, vertrauliche Daten an Behörden oder Gerichte weiterzugeben, soweit er hierzu auf Grund geltenden Rechts verpflichtet ist. Insbesondere ist der VNB berechtigt, vertrauliche Daten an die Bundesnetzagen- tur weiterzuleiten, sofern dies beansprucht werden kann.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 11.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass WTI die für die Abwicklung des Auftrags/Vertrags notwendigen Anwender- daten, einschließlich Fragestellungen und Suchprofile, in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet. Alle personen- bezogenen Daten sowie Kundenanfragen, Recherche- aufträge und Kundenprofile werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 6.1 Die Vertragspartner haben den Inhalt dieses Vertrages und alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 Der Vermögensverwalter verpflichtet sich, das Datengeheimnis nach dem BDSG zu beachten. Der Auftraggeber willigt – jederzeit für die Zukunft widerruflich – in die maschinelle Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm übermittelten Daten ein. Der Kunde hat das Recht, jederzeit über Art und Umfang seiner gespeicherten personenbezogenen Daten informiert zu werden und die sofortige Löschung zu verlangen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 10.1 Der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Da- ten des Kunden (nachfolgend „Kundendaten“ genannt) ist DJE ein wichtiges Anliegen. Die Kundendaten werden bei deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von DJE im Rahmen der geltenden ge- setzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzge- setzes und des Telemediengesetzes, im Einklang mit den Bestim- mungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ge- schützt. DJE ergreift technische und organisatorische Maßnahmen, um die Kundendaten so weit wie möglich vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die ergriffenen Maßnahmen werden weiterentwickelt. Weitere Informationen zum Datenschutz befinden sich in den Da- tenschutzbestimmungen der DJE, die Bestandteil der vorvertragli- chen Kundeninformation sind.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 8.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Datenschutz und Vertraulichkeit. 7.1 Jeder Vertragspartner verpflichtet sich, die ihm vom anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des vorliegenden Vertrages überlassenen oder zugänglich gemachten technischen oder kaufmännischen Informationen nur für die Zwecke der genannten Verträge zu verwenden.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Know-how) des Auftragnehmers, die ihm während der Zusammenarbeit oder in Anbahnung einer solchen bekannt geworden sind oder noch bekannt werden, Dritten gegenüber nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen und alles Erforderliche zu tun, um eine Kenntnisnahme durch Dritte insoweit zu verhindern. Der Geheimhaltungspflicht, im Sinne dieser Vereinbarung, unterliegen sowohl alle Informationen über bestehende und/oder geplante Betriebsabläufe und Techniken des Auftragnehmers als auch Informationen über und von dem Auftragnehmer selbst.
Datenschutz und Vertraulichkeit. (1) Der Kunde stellt Xxxxxxxx Xxxx zur Erfüllung der Leistungen wie z.B. der Webseitenpflege seine Log-In Daten bereit. Xxxxxxxx Xxxx gibt diese Daten nicht weiter und sorgt – im Rahmen des Zumutbaren – dafür, dass die Daten anderen nicht zugänglich sind.
Datenschutz und Vertraulichkeit. 14.1 INSOR bearbeitet Personendaten aus dem Bereich des Kunden im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Vertrages (Erfüllung von Dienstleistungen, Pflege der Kundenbeziehung, Rechnungstellung, Mahn- und Inkassowesen etc.) sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von Dienstleistungsangeboten unter Beachtung der Vorgaben des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz. Im Rahmen dieser Bearbeitung ist INSOR zur Weiterleitung von Personendaten an Dritte (z.B. Lieferanten) berechtigt, auch wenn diese sich im Ausland befinden. Der Kunde kann durch jederzeitige schriftliche Mitteilung an INSOR die Bearbeitung seiner Daten zu Marketingzwecken untersagen.