Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 14.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen. hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 14.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 14.3 Der Auftraggeber versichert. dass er zur Verwendung aller der Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx in seinem Namen überlassenen Vorlagen. insbesondere im geschäftlichen Verkehr berechtigt ist. Gleiches gilt. wenn die Verwendung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgte. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Er trägt alle Kosten, auch die einer etwaigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx kann auf die Kosten einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen
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Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 14.1 10.1 Im Rahmen des Auftrags übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen. , so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx avito Markendialog behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
14.2 10.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx avito Markendialog eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er die avito Markendialog auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
14.3 10.3 Der Auftraggeber versichert. , dass er zur Verwendung aller der Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx in seinem Namen überlassenen Vorlagen. insbesondere im geschäftlichen Verkehr der avito Markendialog übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Gleiches gilt. wenn die Verwendung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgte. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx avito Markendialog von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Er trägt alle Kosten, auch die einer etwaigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx kann auf die Kosten einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen.
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Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 14.1 8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. , Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen. , so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Hillstar Media behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.Vergütungs-
14.2 8.2. Verzögert sich die Auftrags-Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Hillstar Media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung Geltendma- chung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
14.3 8.3. Der Auftraggeber versichert. dass versichert Hillstar Media nur solche Vorlagen (Fotos, Muster, Textskripte etc.) zu überlassen, zu deren Vervielfältigung und Verwendung er zur Verwendung aller berechtigt ist oder deren Nutzungsrechte der Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx in seinem Namen überlassenen Vorlagen. insbesondere im geschäftlichen Verkehr berechtigt ist. Gleiches gilt. wenn die Verwendung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgteAuftraggeber erworben hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Hillstar Media von allen Forderungen und Ersatzansprüchen Dritter frei. Er trägt alle Kosten, auch die einer etwaigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx kann auf die Kosten einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 14.1 8.1 Im Rahmen des Auftrags Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen. , so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Raumtänzer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
14.2 8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Raumtänzer GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er die Raumtänzer GmbH auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
14.3 8.3 Der Auftraggeber versichert. , dass er zur Verwendung aller der Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx in seinem Namen überlassenen Vorlagen. insbesondere im geschäftlichen Verkehr Raumtänzer GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Gleiches gilt. wenn die Verwendung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgte. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Raumtänzer GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Er trägt alle Kosten, auch die einer etwaigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx kann auf die Kosten einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen.
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Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 14.1 8.1. Im Rahmen des Auftrags übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen. , so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx behält Hesse Blandzinski behalten sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene ArbeitenArbeiten vor.
14.2 8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Hesse Blandzinski eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er können sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens weitere Verzugsschäden bleibt davon unberührt.
14.3 8.3. Der Auftraggeber versichert. , dass er zur Verwendung aller der Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx in seinem Namen überlassenen Vorlagen. insbesondere im geschäftlichen Verkehr an Hesse Xxxxxxxxxxx übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Gleiches gilt. wenn die Verwendung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgte. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Hesse Blandzinski von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Er trägt alle Kosten, auch die einer etwaigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx kann auf die Kosten einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen.
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Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 14.1 10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen. , so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Agentur behält den Vergütungsanspruch Vergü- tungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
14.2 10.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Agentur uri press GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
14.3 10.3. Der Auftraggeber versichert. , dass er zur Verwendung aller der Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx in seinem Namen überlassenen Vorlagen. insbesondere im geschäftlichen Verkehr Agentur uri press GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Gleiches gilt. wenn die Verwendung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgte. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung Verwen- dung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Er trägt alle Kosten, auch die einer etwaigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx kann auf die Kosten einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen.
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Gestaltungsfreiheit und Vorlagen. 14.1 8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht GestaltungsfreiheitGestaltungsfrei- heit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber Auftrag- geber während oder nach der Produktion Änderungen. , so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Kraenk Visuell GbR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene begon- nene Arbeiten.
14.2 8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx so können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er Sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugsscha- dens bleibt davon unberührt.
14.3 8.3. Der Auftraggeber versichert. , dass er zur Verwendung Verwen- dung aller der Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx in seinem Namen überlassenen Vorlagen. insbesondere im geschäftlichen Verkehr uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Gleiches gilt. wenn die Verwendung auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgte. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung Verwen- dung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx Kraenk Visuell GbR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Er trägt alle Kosten, auch die einer etwaigen außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Die Firma praxisdesign Xx. Xxxxxx kann auf die Kosten einen angemessenen Vorschuss bis zur Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten verlangen.
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