Einnahmen. Einnahmen: Das Schiff soll im freien Markt beschäftigt werden. Bei Seeschiffen ist grundsätzlich alle fünf Jahre ein Werftaufenthalt mit einer Klasseerneuerung (Große Klasse) durchzuführen. Bei einer Klasseerneuerung wird der Erhaltungszustand des Schiffes von einer Klassifikationsgesellschaft geprüft und dokumentiert. Nach zwei bis drei Jahren ist eine Zwischenbesichtigung durchzuführen. In den Prognoserechnungen werden – insbesondere für Werftzeiten – pro Jahr zwischen 5 und 15 Ausfalltage („off-hire“) kalkuliert. Höhere Ausfallzeiten – insbesondere im Falle unvorhergesehener Werftzeiten oder falls die Klassifikationsgesellschaft den Erhaltungszustand des Schiffes beanstanden sollten – führen zu verminderten Einnahmen aus der Vercharterung des Schiffes und damit zu einer Verschlechterung des Ergebnisses.
Einnahmen. Die Regalgebühren werden durch die Rheinsalinen regelmäs- sig nach einem Verteilungsschlüssel den Kantonen ausgerichtet.
Einnahmen. Geplante Einnahmen (z.B. Teilnehmergebühren bei Schulungen, Eintrittsgelder, Erlös aus Verkauf von geförderten Broschüren, Wanderkarten, Büchern etc.) werden normalerweise bereits im Zuge der Genehmigung berücksichtigt, sofern sie schon genau bekannt sind. Wei- tere Einnahmen und Rückflüsse, die erst nach Vorlage der Rechnungen zur Anrechnung in der Förderung bekannt geworden bzw. entstanden sind, sind vom Förderungswerber ver- pflichtend der Bewilligenden Stelle zu melden und von dieser bei der Ermittlung des auszu- zahlenden Förderbetrages zu berücksichtigen.
Einnahmen. Ertragsteuerfreie Einnahmen Miet- und Pachterträge 2.039.464,32 1.660.619,48 Zins- und Kurserträge 3.625,00 3.000,00 Erträge Werbung 413.571,36 412.430,75 Sonstige ertragsteuerfreie Einnahmen 176.729,03 108.433,17 2.633.389,71 2.184.483,40
Einnahmen. 5.1 Mieteinnahmen Gewerbeimmobilien 2.795.627 2.863.887 2.941.308
5.2 Mieteinnahmen Wohnimmobilien 0 0 0
5.3 Zinseinnahmen Liquiditätsreserve 5.565 4.945 5.054
Einnahmen. Werden bei Lehrgängen, Wettkämpfen, Veranstaltungen und Zeitungen Einnahmen erzielt, sind diese bei der Abrechnung in Eingang zu stellen.
Einnahmen a) Herkunft und Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens: b) Freie (liquide) Vermögenswerte: c) Wertpapiere und Kapitalanlagen: d) Immobilienbesitz:
Einnahmen. Der „FREUNDESKREIS“ darf Einnahmen verzeichnen, wenn diese den ideellen Satzungszwecken der Stiftung entsprechen.
Einnahmen. Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:
Einnahmen. Rückstellungen am Anfang des Kalenderjahres, über- tragen aus dem Vorjahr, B VI zuzüglich B VII