Einnahmen Musterklauseln

Einnahmen. 1 Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
Einnahmen. Einnahmen: Das Schiff soll im freien Markt beschäftigt werden. Bei Seeschiffen ist grundsätzlich alle fünf Jahre ein Werftaufenthalt mit einer Klasseerneuerung (Große Klasse) durchzuführen. Bei einer Klasseerneuerung wird der Erhaltungszustand des Schiffes von einer Klassifikationsgesellschaft geprüft und dokumentiert. Nach zwei bis drei Jahren ist eine Zwischenbesichtigung durchzuführen. In den Prognoserechnungen werden – insbesondere für Werftzeiten – pro Jahr zwischen 5 und 15 Ausfalltage („off-hire“) kalkuliert. Höhere Ausfallzeiten – insbesondere im Falle unvorhergesehener Werftzeiten oder falls die Klassifikationsgesellschaft den Erhaltungszustand des Schiffes beanstanden sollten – führen zu verminderten Einnahmen aus der Vercharterung des Schiffes und damit zu einer Verschlechterung des Ergebnisses.
Einnahmen. Art. 5. Die Regalgebühren werden durch die Rheinsalinen regelmäs- sig nach einem Verteilungsschlüssel den Kantonen ausgerichtet.
Einnahmen. Geplante Einnahmen (z.B. Teilnehmergebühren bei Schulungen, Eintrittsgelder, Erlös aus Verkauf von geförderten Broschüren, Wanderkarten, Büchern etc.) werden normalerweise bereits im Zuge der Genehmigung berücksichtigt, sofern sie schon genau bekannt sind. Wei- tere Einnahmen und Rückflüsse, die erst nach Vorlage der Rechnungen zur Anrechnung in der Förderung bekannt geworden bzw. entstanden sind, sind vom Förderungswerber ver- pflichtend der Bewilligenden Stelle zu melden und von dieser bei der Ermittlung des auszu- zahlenden Förderbetrages zu berücksichtigen.
Einnahmen. 5.1 Mieteinnahmen Gewerbeimmobilien 2.795.627 2.863.887 2.941.308
Einnahmen. 1 Die Einnahmen von swiss unihockey bestehen aus:
Einnahmen. 16.1 Der Paritätische Berufsfonds bestreitet seine Haupteinnahmen über die von Arbeitnehmendenn und Arbeitgebern jährlich ein- bezahlten Fondsbeiträge. Andere Einnahmen, wie Zinsen und dgl. oder Rückerstattungen sind ebenfalls dem Paritätischen Berufsfonds gutzuschreiben bzw. zu belasten.
Einnahmen der laufenden Gebarung Einnahmen der laufenden Gebarung
Einnahmen. Eigene Einnahmen 2.048.761 1.199.900 1.199.900 1.199.900 1.199.900 Baugroschen 2.066 9.000 9.000 9.000 9.000 Projektförderung 6.306 2.000 2.000 2.000 2.000 Summe Eigene Einnahmen 2.057.133 1.210.900 1.210.900 1.210.900 1.210.900 Zuwendungen Stadt und Landkreis 7.584.230 7.740.300 7.829.200 7.806.200 7.772.600 Institutionelle Förderung (48%)* 6.155.300 6.281.400 6.281.400 6.281.400 6.281.400 Ausgleich Tarifsteigerung für die Jahre 2012 bis 2021 1.076.400 1.076.400 1.076.400 1.076.400 1.076.400 für das Jahr 2022 (32%) 22.300 22.300 22.300 22.300 Corona-Sonderzahlung 2022 (32%) für das Jahr 2023 (32%) 75.900 213.800 213.800 213.800 Sachkostenausgleich für die Jahre 2019 bis 2021 (48%) 60.100 60.100 60.100 60.100 60.100 für das Jahr 2022 (48%) 22.600 22.600 22.600 22.600 für das Jahr 2023 (48%) 23.000 Zusätzl. Mittelbedarf 2021 bzw. 2022 (48%) Zusätzl. Mittelbedarf 2023 - Digitale Sachmittel (48%) 292.430 201.600 96.000 96.000 96.000 Zusätzl. Mittelbedarf 2023 - Landesticket Hessen (48%) 33.600 33.600 Zuwendungen Land Hessen 9.186.268 9.592.800 9.832.700 9.807.800 9.771.400 Institutionelle Förderung* 2.916.800 3.053.400 3.053.400 3.053.400 3.053.400 Ausgleich Tarifsteigerung für die Jahre 2012 bis 2021 1.194.800 1.194.800 1.194.800 1.194.800 1.194.800 für das Jahr 2022 (36%) 25.200 25.200 25.200 25.200 Corona-Sonderzahlung 2022 (36%) für das Jahr 2023 (36%) 85.400 240.500 240.500 240.500 Sachkostenausgleich für die Jahre 2019 bis 2021 (52%) 65.200 65.200 65.200 65.200 65.200 für das Jahr 2022 (52%) 24.400 24.400 24.400 24.400 für das Jahr 2023 (52%) 24.900 Zusätzl. Mittelbedarf 2021 und 2022 (52%) Zusätzl. Mittelbedarf 2023 - Digitale Sachmittel (52%) 271.068 218.400 104.000 104.000 104.000 Zusätzl. Mittelbedarf 2023 - Landesticket Hessen (52%) 36.400 36.400 Summe institutionelle Förderung 4.447.868 4.666.800 4.768.800 4.743.900 4.707.500 KFA Sockelbetrag* 3.751.400 3.751.400 3.751.400 3.751.400 3.751.400 Ausgleich Tarifsteigerung für die Jahre 2012 bis 2021 987.000 1.076.400 1.076.400 1.076.400 1.076.400 für das Jahr 2022 (32%) 22.300 22.300 22.300 22.300 Corona-Sonderzahlung 2022 (32%) für das Jahr 2023 (32%) 75.900 213.800 213.800 213.800 Summe KFA-Mittel 4.738.400 4.926.000 5.063.900 5.063.900 5.063.900 Gastierförderung durch das Land Hessen 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 Sonderzuschuss der Stadt Gießen aus KFA-Mitteln Summe Zuwendungen 16.820.498 17.383.100 17.711.900 17.664.000 17.594.000 Summe Eigene Einnahmen 2.057.133 1.210.900 1.210.900 1.210.900...
Einnahmen. Die Auslagen des Vereins werden bestritten durch: