Einnahmen Musterklauseln
Einnahmen. Die Regalgebühren werden durch die Rheinsalinen regelmäs- sig nach einem Verteilungsschlüssel den Kantonen ausgerichtet.
Einnahmen. Einnahmen: Das Schiff soll im freien Markt beschäftigt werden. Bei Seeschiffen ist grundsätzlich alle fünf Jahre ein Werftaufenthalt mit einer Klasseerneuerung (Große Klasse) durchzuführen. Bei einer Klasseerneuerung wird der Erhaltungszustand des Schiffes von einer Klassifikationsgesellschaft geprüft und dokumentiert. Nach zwei bis drei Jahren ist eine Zwischenbesichtigung durchzuführen. In den Prognoserechnungen werden – insbesondere für Werftzeiten – pro Jahr zwischen 5 und 15 Ausfalltage („off-hire“) kalkuliert. Höhere Ausfallzeiten – insbesondere im Falle unvorhergesehener Werftzeiten oder falls die Klassifikationsgesellschaft den Erhaltungszustand des Schiffes beanstanden sollten – führen zu verminderten Einnahmen aus der Vercharterung des Schiffes und damit zu einer Verschlechterung des Ergebnisses.
Einnahmen. 5.1 Mieteinnahmen Gewerbeimmobilien 2.795.627 2.863.887 2.941.308
5.2 Mieteinnahmen Wohnimmobilien 0 0 0
5.3 Zinseinnahmen Liquiditätsreserve 5.565 4.945 5.054
Einnahmen. Ertragsteuerfreie Einnahmen Miet- und Pachterträge 2.039.464,32 1.660.619,48 Zins- und Kurserträge 3.625,00 3.000,00 Erträge Werbung 413.571,36 412.430,75 Sonstige ertragsteuerfreie Einnahmen 176.729,03 108.433,17 2.633.389,71 2.184.483,40
Einnahmen. Geplante Einnahmen (z.B. Teilnehmergebühren bei Schulungen, Eintrittsgelder, Erlös aus Verkauf von geförderten Broschüren, Wanderkarten, Büchern etc.) werden normalerweise bereits im Zuge der Genehmigung berücksichtigt, sofern sie schon genau bekannt sind. Wei- tere Einnahmen und Rückflüsse, die erst nach Vorlage der Rechnungen zur Anrechnung in der Förderung bekannt geworden bzw. entstanden sind, sind vom Förderungswerber ver- pflichtend der Bewilligenden Stelle zu melden und von dieser bei der Ermittlung des auszu- zahlenden Förderbetrages zu berücksichtigen.
Einnahmen a) Die EUTELSAT verwendet ihre Einnahmen, soweit deren Höhe dies erlaubt, nach folgender Rangordnung:
i) um die Betriebs-, Unterhalts- und Verwaltungskosten zu decken;
ii) um den Betriebsmittelfonds zu bilden, den der Unterzeichnerrat gegebenenfalls für erforderlich erachtet;
iii) um den Unterzeichnern, entsprechend ihren Investitionsanteilen, Kapitalrückzahlungen zu leisten, wobei diese den vom Unterzeich- nerrat festgelegten Abschreibungsrückstellungen entsprechen, sowie sie in den Büchern der EUTELSAT ausgewiesen sind;
iv) um einem aus der EUTELSAT ausgetretenen Unterzeichner die Beträge zu zahlen, die ihm nach Art. 21 gegebenenfalls zustehen;
v) um den Unterzeichnern, entsprechend ihren Investitionsanteilen, den verfügbaren Saldo als Entschädigung für die Nutzung des Kapitals, einschliesslich der nichtbezahlten Entschädigung für vorangegan- gene Jahre und die darauf entfallenden Zinsen, auszuzahlen.
b) Bei der Festlegung des Entschädigungssatzes für die Nutzung des Kapi- tals der Unterzeichner berücksichtigt der Unterzeichnerrat das Risiko, das mit der Investition von Kapital in die EUTELSAT verbunden ist, und setzt den Entschädigungssatz so fest, dass er möglichst nahe beim Zinssatz des Geldmarktes liegt.
c) ▇▇▇▇▇▇▇ die Einnahmen der EUTELSAT nicht aus, die Betriebs-, Unter- halts- und Verwaltungskosten der EUTELSAT zu decken, so kann der Unterzeichnerrat beschliessen, den Fehlbetrag dadurch auszugleichen, dass der Betriebsmittelfonds der EUTELSAT verwendet wird, dass Ver- einbarungen getroffen werden, die Kontenüberziehungen zulassen, dass Kredite aufgenommen oder die Unterzeichner um Zahlung von Kapital- beiträgen entsprechend ihrem jeweiligen Investitionanteil ersucht oder gleichzeitig mehrere dieser Massnahmen ergriffen werden.
Einnahmen. 1. Miet- und Pachterträge i. V.: EUR 2.039.464,32 EUR 1.660.619,48
Einnahmen. 4.2.1. Die Einnahmen der gemeinsamen Feuerwehr sind:
a) Bussen
b) Entschädigungen für Dienstleistungen nach Feuerwehrreglement
c) Beiträge der Solothurnischen Gebäudeversicherung
4.2.2. Die Einnahmen der Ersatzabgaben werden weiterhin durch jede Gemeinde separat erhoben und in der Gemeinderechnung verbucht. Die Höhe und die Dauer der Ersatzabgabepflicht werden auf Antrag des Feuerwehrrates von den Gemeinde- versammlungen der Vertragsgemeinden einheitlich festgesetzt. Für die Vereinheitlichung wird eine Übergangsfrist bis Ende 2014 vereinbart. Die Bezugslisten werden von den Gemeindeverwaltungen im Einvernehmen mit der Feuerwehrkommission erstellt.
4.2.3. Die Bussen werden von der rechnungsführenden Gemeinde erhoben und der gemeinsamen Feuerwehr überwiesen.
4.2.4. Die Entschädigungen für Dienstleistungen und die Beiträge der Solothurnischen Gebäudeversicherung werden vom Rechnungsführer auf Antrag der Feuerwehrkommission eingefordert.
Einnahmen. Zahlungseingang aus laufendem Geschäftsbetrieb (brutto)
Einnahmen. 1. Die Auslagen von Swissmem werden durch Mitgliederbei- träge sowie durch Ertrag aus Dienstleistungen gedeckt.
2. Die ordentlichen Beiträge werden von der Generalversamm- lung jährlich mit dem absoluten Mehr der abgegebenen Stim- men festgesetzt.
3. Ausserordentliche Beiträge können von der Mehrheit der Mitglieder, die auch mehr als die Hälfte aller ordentlichen Mitgliederbeiträge entrichtet, beschlossen werden.
