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Einnahmen Musterklauseln

Einnahmen. Die Regalgebühren werden durch die Rheinsalinen regelmäs- sig nach einem Verteilungsschlüssel den Kantonen ausgerichtet.
Einnahmen. Einnahmen: Das Schiff soll im freien Markt beschäftigt werden. Bei Seeschiffen ist grundsätzlich alle fünf Jahre ein Werftaufenthalt mit einer Klasseerneuerung (Große Klasse) durchzuführen. Bei einer Klasseerneuerung wird der Erhaltungszustand des Schiffes von einer Klassifikationsgesellschaft geprüft und dokumentiert. Nach zwei bis drei Jahren ist eine Zwischenbesichtigung durchzuführen. In den Prognoserechnungen werden – insbesondere für Werftzeiten – pro Jahr zwischen 5 und 15 Ausfalltage („off-hire“) kalkuliert. Höhere Ausfallzeiten – insbesondere im Falle unvorhergesehener Werftzeiten oder falls die Klassifikationsgesellschaft den Erhaltungszustand des Schiffes beanstanden sollten – führen zu verminderten Einnahmen aus der Vercharterung des Schiffes und damit zu einer Verschlechterung des Ergebnisses.
Einnahmen. 5.1 Mieteinnahmen Gewerbeimmobilien 2.584.196 2.584.196 2.584.196 5.2 Mieteinnahmen Wohnimmobilien 0 0 0 5.3 Zinseinnahmen Liquiditätsreserve 25.496 14.630 17.919 5.4 Funktionsträgerdarlehen (Zinseinnahmen & Tilgung) 0 0 0 5.5 SUMME EINNAHMEN 2.609.691 2.598.826 2.602.115
Einnahmen. Ertragsteuerfreie Einnahmen Miet- und Pachterträge 2.039.464,32 1.660.619,48 Zins- und Kurserträge 3.625,00 3.000,00 Erträge Werbung 413.571,36 412.430,75 Sonstige ertragsteuerfreie Einnahmen 176.729,03 108.433,17 2.633.389,71 2.184.483,40
Einnahmen. Geplante Einnahmen (z.B. Teilnehmergebühren bei Schulungen, Eintrittsgelder, Erlös aus Verkauf von geförderten Broschüren, Wanderkarten, Büchern etc.) werden normalerweise bereits im Zuge der Genehmigung berücksichtigt, sofern sie schon genau bekannt sind. Wei- tere Einnahmen und Rückflüsse, die erst nach Vorlage der Rechnungen zur Anrechnung in der Förderung bekannt geworden bzw. entstanden sind, sind vom Förderungswerber ver- pflichtend der Bewilligenden Stelle zu melden und von dieser bei der Ermittlung des auszu- zahlenden Förderbetrages zu berücksichtigen.
Einnahmen. 1 Eigenmittel bar 1 Eigenmittel bar 1 Eigenmittel bar SUMME 1: 0,00 SUMME 1: 0,00 SUMME 1: 0,00
Einnahmen. 8 Einnahmen aus Steuern und Gebühren 1. Steuereinnahmen im Zusammenhang mit dem Grundstücksankauf (Grundsteuer), dem Grundstücksverkauf und der Ansiedlung von Unternehmen (Gewerbesteuer) im Teilab- schnitt GE Alfter-Nord verbleiben bei der Gemeinde Alfter. 2. Laufende Gebühren im Zusammenhang mit der Gewerbegebietsnutzung (z.B. Kanalbe- nutzungsgebühren, Wasserversorgung) werden von der Gemeinde Alfter auf der Grund- lage der aktuellen Gemeindesatzung (Abgabenhoheit) erhoben. Abgaben im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der vorhandenen Infrastruktur- einrichtungen (z.B. Kanalbenutzungsgebühren, Abgaben für die Wasserversorgung, Straßenreinigungsgebühren) erhebt die Gemeinde Alfter auf der Grundlage der aktuel- len Satzungen bzw. sonstigen maßgeblichen Rechtsgrundlagen (Abgabenhoheit). 3. Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. BauGB sowie Anschlussbeiträge nach Kom- munalabgabengesetz NRW und Baukostenzuschüsse (Entwässerung und Wasserver- sorgung) werden von der Gemeinde Alfter für den dieser Vereinbarung zu Grunde lie- genden Teilabschnitt des Gewerbeparks Alfter-Nord bzw. die darin liegenden, erschlos- senen Grundstücke jedoch nicht erhoben.
Einnahmen. Werden im Rahmen einer mit Bundes-Sportförderungsmitteln gemäß § 20 BSFG 2013 geförderten Maßnahme oder eines Projektes Einnahmen erzielt, sind diese bei der Abrechnung in Eingang zu stellen.
Einnahmen. Die Einnahmen des Vereins stellen sich zusammen aus: a) Jährlicher Mitgliederbeitrag Die Höhe des Beitrages wird an jeder HV für das folgende Jahr festgelegt. Er wird immer bei Jahresanfang von jedem Mitglied eingefordert.
Einnahmen. ELLM : im 1. und 2. Jahr jeweils 69 000 € (1 Stelle und 10 % der Sachkosten) im 3. Jahr (10 % der Gesamtkosten) 138 000 € 30 000 €