Common use of Gewährleistung, Garantie Clause in Contracts

Gewährleistung, Garantie. 7.1. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, bietet der Verkäufer die Softwarenutzung gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (z.B. Katalog etc.) an, soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software und deren Funktionsumfang kann der Käufer dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufers. 7.2. Der Käufer unterliegt hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.5. Der Verkäufer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGB, für Mängel der Software zunächst, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt). Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen gemäß Ziff. 7.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Software Nutzung

Gewährleistung, Garantie. 7.1. 14.1 Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbartnachfolgend anders verein- bart, bietet richtet sich die Gewährleistung der Verkäufer Sopago für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften für Anlagen und Maschinen. Sopago gewährleistet, dass die Softwarenutzung gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (z.B. Katalog etc.) anLieferungen und Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Geringfügige Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen, soweit vorhandenZeichnungen, ansonsten in durchschnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit Maß- und Gewichtsangaben oder Beschreibun- gen auf der Software und deren Funktionsumfang kann Internetseite der Käufer dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software in öffentlichen Äußerungen Sopago oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufersderen Angeboten sind möglich und stel- len keinen Mangel dar. 7.214.2 Eine Beschaffenheits- oder sonstige Garan- tie im Sinne des § 443 BGB übernimmt So- pago nur dann, wenn und soweit die ent- sprechenden Angaben von Sopago aus- drücklich als „Beschaffenheitsvereinba- rung“, „Zusicherung von Rechten“ oder „Garantie“ bezeichnet sind. Etwaige Her- stellergarantien liegen allein in der Verant- wortung des Herstellers. Für die Inan- spruchnahme einer Herstellergarantie hat sich der Kunde direkt an den Hersteller zu wenden. 14.3 Für etwaige erstellte Ertragsprognosen oder –berechnungen verwendet Sopago mathematische Modelle, die sich an der Anlagengröße, dem Standort und langfris- tigen Wetterdaten sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit orientieren. Sopago ge- währleistet jedoch keinen bestimmten Er- trag oder die Wirtschaftlichkeit der Solar Carports. Ebenso wenig übernimmt So- pago Gewährleistung für die tatsächliche Gewährung von Finanzierungen, Subven- tionen oder Förderung der Solar Carports durch Dritte. 14.4 Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Lie- ferungen und Leistungen beträgt 2 Jahre, bei Lieferung von Komponenten ohne In- stallation ein Jahr. Die vorgenannten Ge- währleistungsfristen gelten nicht, wenn der Mangel von Sopago arglistig verschwiegen wurde oder einer der in Ziffer 15.2 genann- ten Fälle vorliegt. Hinsichtlich der Anzeige- und Rügeobliegenheit gilt Ziff. 9.6 der AGB. 14.5 Die Gewährleistung von Sopago entfällt in den Fällen, in denen der Mangel bzw. der Schaden allein darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde Änderungen an den von Sopago erbrachten Leistungen vorgenom- men hat. Entsprechendes gilt, sofern der Mangel auf vom Kunden zur Verfügung ge- stellten mangelhaften Informationen, Pro- dukten, Materialien oder auf einer unsach- gemäßen Bedienung durch den Kunden zu- rückzuführen ist. 14.6 Der Käufer unterliegt hinsichtlich Kunde setzt in Fällen von Mängeln eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Sofern ein Mangel der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- und Rügepflichten analog von So- pago erbrachten Leistung vorliegt, ist So- pago berechtigt, die Leistung nach eigener Xxxx nachzubessern oder neu zu erbrin- gen. Die Nachbesserung oder Nachliefe- rung gilt als gescheitert, wenn zwei Versu- che durch Sopago nicht innerhalb ange- messener Zeit zur Behebung des Mangels geführt haben oder wenn die Mangelbehe- bung endgültig gescheitert ist. Die Ge- währleistung, einschließlich der Mängelrü- geobliegenheiten nach § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgen, richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Re- gelungen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.5. Der Verkäufer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGB, für Mängel der Software zunächst, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt). Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen gemäß Ziff. 7.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. 7.16.1. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, bietet liefert der Verkäufer die Softwarenutzung Ware gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (z.B. Katalog etc.) an), soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software und deren Funktionsumfang Ware kann der Käufer dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software Ware in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufers. 7.2. Der Käufer unterliegt hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.56.2. Der Verkäufer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 6.3 der vorliegenden AGB, für Mängel der Software Ware zunächst, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung oder erneute BereitstellungErsatzlieferung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt). Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen gemäß Ziff. 7. 6.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Ablieferung der Ware bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 6.4. Die Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Aushändigung der mangelhaften Sache.

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Samples: Kaufvertrag

Gewährleistung, Garantie. 7.110.1. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbartFür Geschäfte zwischen Simplex und Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, welche ab Übergabe/ Ablieferung der Ware zustande kommt. Bei Geschäften zwischen Simplex und Unternehmern verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 30 Kalendertage. (Vgl. 1.4) Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur, ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht, Simplex wird dies jedoch im Einzelfall in Betracht ziehen. 10.2. Simplex bietet eine Bestpreis Garantie für die Dienstleistung der Verkäufer Fassadenreinigung lt.1.5. Kann der Auftraggeber ein in den angebotenen Leistungen gleichwertiges Offert eines anderen professionellen Fassadenreinigungsunternehmens im Land, wo die Softwarenutzung gemäß seiner regulären Produktbeschreibung Reinigung beauftragt wird, mit einem günstigeren Preis vorweisen, so wird Simplex seinen Preis entsprechend anpassen. Das Erstelldatum des Offerts des Fassadenreinigungsunternehmens darf dabei maximal 14 Kalendertage (z.+/-) vom Angebotsdatum von Simplex abweichen. Die Einschätzung der Gleichwertigkeit der Angebote und der Professionalität des Fassadenreinigungsunternehmens obliegt Simplex. 10.3. Wird die Fassade innerhalb der Gewährleistungsfrist oder des Garantieanspruchs (vgl. 10.4) durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. Katalog anderes Fassadenreinigungsunternehmen) ein weiteres Mal komplett oder teilweise gereinigt oder anderweitig behandelt, erlischt die Gewährleistungspflicht bzw. die Garantie von Simplex ab diesem Zeitpunkt. 10.4. Simplex garantiert dem Auftraggeber für die Dauer von fünf Jahren ab Ausführungsdatum eine algenfreie Fassade sofern der Auftrag mit dem Produkt „Simplex Fassadenwäsche Komplett“ durchgeführt worden ist. Ausgenommen von dieser Garantie ist Algen- und Pilzwachstum, das auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: falsches Lüftverhalten; Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (z. B. Blumenkästen, Mülltonnen, Aschenbecher etc.) an, soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software und deren Funktionsumfang kann der Käufer dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software in öffentlichen Äußerungen ); baulichen Mängeln (z. B. zu kurze Fensterbänke und/ oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufers. 7.2. Der Käufer unterliegt hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.5. Der Verkäufer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGB, für Mängel der Software zunächst, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen (RücktrittTropfkanten). Das Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb des Garantieanspruchs hat der Auftraggeber ein Recht des Käufersauf kostenlose Reparatur, neben dem Rücktritt ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht, Simplex wird dies jedoch im Einzelfall in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen gemäß Ziff. 7Betracht ziehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. 7.1¹Wir leisten Gewähr, dass gelieferte Produkte und erbrachte Leis- tungen im Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind. Soweit ²Der Gewährleistungsanspruch ist unverzüglich nach Entdeckung des Mangels – spätestens 12 Monate ab Übergabe bzw. Leistungser- bringung – geltend zu machen. ³Im Falle eines Produktmangels sind das betroffene Produkt und/oder die betroffenen Teile unver- züglich auf Kosten des Kunden an die zuständige Hilti Marktorga- nisation zu senden, sofern nicht einzelvertraglich explizit abweichend vereinbart, bietet der Verkäufer die Softwarenutzung gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (z.B. Katalog etc.) an, soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Gütegeregelt. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software und deren Funktionsumfang kann der Käufer dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt⁴Die 12-monatige Gewährleistungsfrist beginnt nur durch Liefe- rung von Ersatzware bzw. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufers. 7.2. Der Käufer unterliegt Verbesserung hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- ausgetauschten bzw. verbesserten Teile bzw. des neu erbrach- ten oder verbesserten Teils einer Leistung neu zu laufen; für nicht betroffene Teile beginnt keine neue Gewährleistungsfrist zu lau- fen. ⁵Soweit gesetzlich zulässig, umfasst unsere Gewährleistung nach unserer Xxxx die Reparatur oder den Ersatz des mangel- haften (Teils des) Produkts sowie die Neuerbringung oder Ver- besserung einer Leistung, oder die Wandlung des Vertrages. ⁶Die Gewährleistung gilt unter der Voraussetzung, dass Produkte in Übereinstimmung mit den von uns erteilten Anweisungen und/o- der Bedienungsanleitungen richtig eingesetzt und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt gehandhabt, gepflegt und gereinigt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt⁷Ebenso muss die technische Ein- heit gewahrt werden, d.h., dass nur original Hilti Verbrauchsma- terial, Zubehör oder Ersatzteile oder für Hilti Bolzensetzgeräte auch andere, qualitativ gleichwertige Produkte mit dem Gerät ver- wendet werden. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.5. Der Verkäufer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGB, für Mängel der Software zunächst, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt⁸Teile, die Art dem normalen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Gewährleistung. ⁹Für Auswahl und Anwen- dung der gewählten Nacherfüllung zu verweigerngelieferten Waren ist der Kunde allein verantwortlich. ¹ºEine Anwendungsberatung ist nur dann verbindlich, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und von uns selbst schriftlich bestätigt wird. ¹¹Stillschweigende Zusi- cherungen für Verwendung oder Eignung für einen bestimmten Zweck werden ausdrücklich ausgeschlossen. ¹²Wir leisten zudem keine Gewähr für Mängel am gesamten Produkt oder Teilen da- von, die andere Art infolge von Reparaturen durch den Kunden selbst und/o- der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt). Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- durch fremde Werkstätten entstehen bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, entstanden sind. ¹³Diese Regelungen umfassen sämtliche Gewährleistungsver- pflichtungen von unserer Seite und ersetzen alle früheren Erklä- rungen sowie schriftliche oder mündliche Verabredungen betref- fend Gewährleistungen. ¹⁴Weitergehende Ansprüche auf welcher Rechtsgrundlage immer sind mit Ausnahme gesetzlich zwingen- der Einschränkungen gemäß Ziff. 7Regelungen ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. 7.16.1. Soweit nicht einzelvertraglich einzelwerkvertraglich abweichend vereinbart, bietet leistet der Verkäufer die Softwarenutzung Auftragnehmer gemäß seiner regulären Produktbeschreibung Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog etc.) an), soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit Qualität der Software und deren Funktionsumfang Leistung kann der Käufer Auftraggeber dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software Leistung in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers Auftragnehmers herleiten, es sei denn, der Verkäufer Auftragnehmer hat diese weitergehende Beschaffenheit Qualität ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des VerkäufersAuftragnehmers. 7.26.2. Der Käufer Auftraggeber unterliegt hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Leistung des Auftragnehmers Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt6.3. Unabhängig davon von Ziffer 6.2 sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls Auftraggebers ausgeschlossen, wenn der Käufer Auftraggeber offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche2 Wochen, gerechnet ab Bereitstellung Abnahme der Software Leistung bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.46.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.56.5. Der Verkäufer Auftragnehmer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGBAuftraggeber, für Mängel der Software zunächstLeistung zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, dabei, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung Beseitigung des Mangels oder erneute Bereitstellungneuerliche Leistung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vorAuftraggeber hat umgehend einen Anspruch auf neuerliche Leistung, wenn ihm die Mangelbeseitigung nicht zumutbar ist. Der Verkäufer Nach erfolglosem Ablauf einer von dem Auftraggeber dem Auftragnehmer gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung, innerhalb derer der Auftragnehmer eine der Art des Mangels, seiner Komplexität und den sonstigen Umständen angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen zusteht, ist der Auftraggeber nach seiner Xxxx, berechtigt, die Art Herabsetzung der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)) zu verlangen oder den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz seiner dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. 6.6. Das Recht des KäufersAuftraggebers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- Schadensersatz bzw. Schadenersatz Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangenfordern, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für solche Ansprüche des Auftraggebers gemäß Ziff. Ziffer 7.

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Samples: Werkvertrag

Gewährleistung, Garantie. 7.16.1 Die Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Liefe- rung. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbartver- einbart, bietet der Verkäufer liefert TCS Terminal Chemicals Ser- vices GmbH & Co. KG die Softwarenutzung Kaufsache gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (z.B. Katalog etc.) an), soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher durch- schnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software und deren Funktionsumfang Kaufsache schuldet TCS Terminal Chemicals Services GmbH & Co. KG dann nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Käufer KÄUFER insbesondere dann auch nicht aus anderen an- deren Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software Kaufsache in öffentlichen öffentli- chen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers der TCS Terminal Chemicals Services GmbH & Co. KG oder seines Vorlieferanten / Vorlieferanten/Herstellers herleitenherlei- ten, es sei denn, denn der Verkäufer TCS Terminal Chemicals Services GmbH & Co. KG hat diese weitergehende weiterge- hende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller individu- eller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen bedür- fen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung Bestäti- gung durch die Geschäftsleitung des Verkäufersvon TCS Ter- minal Chemicals Services GmbH & Co. KG. 7.2. Der Käufer unterliegt hinsichtlich 6.2 Ist der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossenKÄUFER Unternehmer, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.5. Der Verkäufer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGB, leisten wir für Mängel der Software zunächst, Ware zunächst nach seiner Xxxx, unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibtErsatzliefe- rung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer KÄUFER nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen Rückgängigma- chung des Vertrages (Rücktritt)) verlangen. Das Recht des KäufersKÄUFER, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangenverlan- gen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen Ein- schränkungen für Schadenersatzansprüche des KÄUFERS gemäß Ziff. 7. Besteht der Mangel darin, dass der KÄUFER eine mangelhafte Mon- tage-anleitung erhalten hat, ist der TCS Termi- nal Chemicals Services GmbH & Co. KG ledig- lich zur Lieferung einer mangelfreien Monta- geanleitung verpflichtet; das gilt auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 6.3 Die nach der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kann nur in Schriftform wirksam durch den Unternehmer erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Vo- raussetzungen des § 377 HGB bleiben unbe- rührt. Unabhängig davon sind Gewährleis- tungsansprüche des KÄUFERS ausgeschlossen, wenn der KÄUFER offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Ab- lieferung, gerechnet ab Empfang der Ware bis zur Absendung der Rüge schriftlich rügt. Hin- sichtlich der Transportschäden bleibt Ziff. 4.9 unberührt. 6.4 Die Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Aushändigung der mangelhaften Sache. TCS Terminal Chemicals Services GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn der KÄU- FER die mangelhafte Sache bereits nachhaltig in Benutzung genommen hat. Kann der KÄU- FER gleichwohl Ersatzlieferung verlangen, ist TCS Terminal Chemicals Services GmbH & Co. KG berechtigt, Wertersatz für die vom KÄU- FERS gezogenen Nutzungen geltend zu ma- chen und die Nacherfüllung bis zur Zahlung des jeweiligen Betrages zu verweigern. 6.5 Erbringt TCS Terminal Chemicals Services GmbH & Co. KG Leistungen bei der Mängelsu- che, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so z.B. weil eine unberech- tigte Mängelrüge ausgesprochen wurde, so hat der KÄUFERS die TCS Terminal Chemicals Ser- vices GmbH & Co. KG hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen. 6.6 Zu ersetzen ist auch ein Mehraufwand bei der Mängelbeseitigung, der bei TCS Terminal Che- micals Services GmbH & Co. KG dadurch ent- steht, dass der KÄUFERS seinen Mitwirkungs- pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Durchführung von Mängelsuche, -prüfung und -beseitigung stellt kein Anerkenntnis des Mangels durch TCS Terminal Chemicals Ser- vices GmbH & Co. KG dar. 6.7 Aufwendungen im Zusammenhang mit Män- geln, die dem KÄUFER deswegen entstehen, weil er die Ware an einen anderen Ort als den nach dem Kaufvertrag vorgegebenen Abliefe- rungsort verbracht hat, gehen zu seinen Las- ten. 6.8 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des KÄU- FERS aus Gewährleistung beträgt ein Jahr, in Fällen, bei denen die Gewährleistung auf dem Verkauf einer Sache beruht, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bau- werk verwendet worden sind und dessen Man- gelhaftigkeit verursacht hat, fünf Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt stets mit der Abliefe- rung der verkauften Sache. 6.9 479 BGB bleibt unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

Gewährleistung, Garantie. 7.16.1. Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, bietet liefert und leistet der Verkäufer die Softwarenutzung Auftragnehmer gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (z.B. Katalog etc.) anLiefer- und Leistungsbeschreibung, soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software auftragsgegenständlichen Lieferungen und deren Funktionsumfang Leistungen kann der Käufer Auftraggeber dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software auftragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers Auftragnehmers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, der Verkäufer Auftragnehmer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des VerkäufersAuftragnehmers. 7.26.2. Der Käufer Auftraggeber unterliegt hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung auftragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt6.3. Unabhängig davon von Xxxxxx 6.2 sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls Auftraggebers ausgeschlossen, wenn der Käufer Auftraggeber offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche2 Wochen, gerechnet ab Bereitstellung der Software Abnahme auftragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.46.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung Lieferung bzw. die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.56.5. Der Verkäufer Auftragnehmer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGBAuftraggeber, für Mängel der Software zunächstauftragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, dabei, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung Beseitigung des Mangels oder erneute Bereitstellungneuerliche Lieferung/Leistung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vorAuftraggeber hat umgehend einen Anspruch auf neuerliche Lieferung/Leistung, wenn ihm die Mangelbeseitigung nicht zumutbar ist. Der Verkäufer Nach erfolglosem Ablauf einer von dem Auftraggeber dem Auftragnehmer gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung, innerhalb derer der Auftragnehmer eine der Art des Mangels, seiner Komplexität und den sonstigen Umständen angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen zusteht, ist der Auftrag-geber nach seiner Xxxx, berechtigt, die Art Herabsetzung der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt). Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz ) zu verlangen oder den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz seiner dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen gemäß Ziff. 7.

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Samples: Werkvertrag

Gewährleistung, Garantie. 7.11.) Wir gewähren für unsere Erzeugnisse und Leistungen die derzeit gesetzlich gültige Gewährleistung. 2.) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang der Ware, schriftlich gerügt werden. Soweit Bei durch uns montierte Ware erfolgt generelle Abnahme. Wegen unwesentliche Mängel kann die Abnahme nicht einzelvertraglich abweichend vereinbartverweigert werden, bietet und die Rechnung ist in voller Höhe zu begleichen. Rechnungsabzüge sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht berechtigt. 3.) Wiederverkäufer verpflichten sich, gelieferte Ware genau auf vorhandene Mängel zu überprüfen. Fehlerhafte Waren dürfen auf keinen Fall weiterverar- beitet oder montiert werden. Der Lieferer haftet nicht für Xxxxxx, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (Maßzettel, Zeichnungen oder dergleichen) sowie aus fernmündlich mitgeteilten Angaben ergeben. 4.) Bei gebrauchten, bereits vorhandenen, oder vom Besteller bereitgestellten Bauteilen/Elementen, die wir lediglich an- und abmontieren, ist jegliche Ge- währleistung für die Funktionsfähigkeit und Passgenauigkeit dieser Bauteile ausgeschlossen (Haftungsausschluss). 5.) Für PVC und Glas und sonstige Handelsware übernimmt der Verkäufer Auftragnehmer Garantieverpflichtungen gegenüberdenAuftraggeber in dem Umfang, wie der jeweilige Hersteller dem Auftragnehmer gegenüber Garantieverpflichtungen eingegangen ist. Die Gewährleistung bleibt hiervon unberührt. Für Gläser gilt die Softwarenutzung gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (Zulässigkeit für die visuelle Qualität für das Bauwesen. Klappergeräusche bei Sprossen können durch Umgebungseinflüsse sowie durch Erschütterungen oder manuell angeregte Schwingungen zeitweilig entstehen. 6.) Falls zeitliche Verschiebungen bei derAusführung unsererArbeiten entstehen, undnachfolgendeGewerkebetroffenwerden,sindwirfürdadurchentstehende Kosten, z.B. Katalog Gerüstkosten etc.) an, soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software und deren Funktionsumfang kann der Käufer dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufershaftbar. 7.2. Der Käufer unterliegt hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- 7.) Sollten Elektroanschlüsse nötig sein, sind diese bauseits von einem Elektro- fachmann auszuführen und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgenist somit nicht Bestandteil unserer Leistung. 7.38.) Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Montageleiter der Fa. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werdenWieTec GmbH vor Montagebeginn die Lage nicht zu sehender Strom- bzw. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührtWasserleitungen mitzuteilen. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel Wurde dies versäumt übernimmt die Fa. WieTec GmbH nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügtdie daraus entstehenden Kosten (Haftungsausschluss). 7.49.) Durch die Demontage von eingebauten Elementen, Fensterbänken oder RollladenkönnenimInneren-oderÄußeren-LeibungsbereichBeschädigungen entstehen (Fliesen,Tapeten, Putz, Farbe etc.). Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigtSollten hier Schäden auftreten, sind wir hierfür nicht haftbar (Haftungsausschluss). 7.510.) Sofern Türen mit Aluminium-Bodenschwellen eingebaut werden, ist damit zu rechnen, dass unter bestimmten Wind- und Regenverhältnissen, geringfü- gige Undichtigkeit eintreten kann. Der Verkäufer leistetDies ist bei barrierefreien Elementen kein Reklamationsgrund. 11.) Wartungs- und Serviceleistungen sind keine Garantieleistung und somit kostenpflichtig, vorbehaltlich zum Beispiel schmieren und nachjustieren der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGB, für Mängel der Software zunächst, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderungverbauten/ gelieferten Elemente 12.) oder den Abweichende Garantie- Gewährleistungsvereinbarungen müssen schriftlich im Vertrag rückgängig machen (Rücktritt). Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen gemäß Ziff. 7ausgewiesen sein.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. 7.110.1. Soweit Für die sach- und fachgerechte Ausführung - unter Berücksichtigung der im Betrieb des Auftraggebers vorhandenen Schnittstellen bei Integrieren der Leistung in den bestehenden betrieblichen Prozess der SAAG - die Einhaltung der zugesicherten Leistungs-Funktionswerte, die Betriebssicherheit der Leistung und die Einhaltung aller einschlägigen in Österreich geltenden gesetzlichen und Normvorschriften, insbesondere der Arbeitnehmerschutzvorschriften übernimmt der Auftragnehmer die volle Garantie. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die Eignung seiner verwendeten Materialien, seiner Lieferung- und Leistung für den geforderten Verwendungszweck, nach Maßgabe der vertragsgegenständlichen Auftragserteilung und des vereinbarten Leistungsumfanges sowie den am Einsatzort der SAAG zu erwartenden Betriebsbedingungen. 10.2. Der Auftragnehmer haftet in gleicher Weise für die von ihm gelieferten, von ihm aber nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, bietet selbst erzeugten Waren und Bestandteile und/oder erbrachten Leistungen. Die Übernahme (Abnahme) der Verkäufer die Softwarenutzung gemäß seiner regulären Produktbeschreibung Ware erfolgt erst mit dem Einsatz am Verwendungsort (z.B. Katalog etc.Anlagen) an, soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güteoder anlässlich des Wareneinsatzes. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit Erst ab dem Zeitpunkt der Software und deren Funktionsumfang kann der Käufer dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Erkennbarkeit eines Mangels beginnt die Geschäftsleitung des VerkäufersGewährleistungsfrist von 24 Monaten zu laufen. 7.210.3. Der Käufer unterliegt hinsichtlich Offenkundige Mängel werden bis sechs Wochen ab Übernahme, versteckte Mängel bis sechs Wochen ab Entdeckung geltend gemacht und gelten als rechtzeitig erstattet. SAAG hat im Haftungsfall unbeschadet ihrer Rechte die Möglichkeit, nach Xxxx kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu erfolgen. 7.3. Die verlangen oder die festgestellten Mängel nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werdenvorheriger Benachrichtigung des Auftragnehmers auf dessen Kosten beheben zu lassen. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.4Gewährleistungsbehelfe gelten uneingeschränkt. Bei einer Verletzung Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungsfrist für ausgebesserte oder ersetzte Teile mit deren schriftlicher Abnahmeerklärung erneut zu laufen. 10.4.Der Auftragnehmer hat SAAG etwaige Lagerungs- und Betriebsvorschriften unaufgefordert mit der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt Lieferung zu übermitteln, andernfalls er für die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.5aus der Unkenntnis dieser Vorschriften entstandenen Schäden haftet. Der Verkäufer leistetAuftragnehmer erklärt, vorbehaltlich dass er alle Maßnahmen treffen wird, um die Lieferkette entsprechend den Vorgaben des Zollkodex der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGB, für Mängel der Software zunächst, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung Europäischen Gemeinschaften zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt). Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen gemäß Ziff. 7sichern.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. 7.1. (a) Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, bietet liefert der Verkäufer die Softwarenutzung Kaufsache gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (z.B. Katalog etc.) an), soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güte, dabei jeweils unter Berücksichtigung der Buchstaben (b) und (c). Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software und deren Funktionsumfang Kaufsache schuldet der Verkäufer dann nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Käufer insbesondere dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software Kaufsache in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, denn der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufers. 7.2(b) Für technisch nicht vermeidbare Mengenabweichungen bei der Lieferung von Garnen gelten die Toleranzen gemäß Ziffer 4 Absatz der „Bedingungen für den Handel mit rohen, düsengefärbten und veredelten – gefärbten, gebleichten, gasierten usw. Der Käufer unterliegt hinsichtlich – Garnen und Zwirnen aus Natur- und Chemiefasern ausgenommen Fabrikationskammgarne, Mehrfachzwirne für die Fahrzeugreifenherstellung, Jutegarne und Garne in Aufmachung für den Einzelverkauf – Deutscher Garnkontrakt, Kartellfassung vom 01.01.2002“, nachfolgend „AGB Deutscher Garnkontrakt“. Solche Mengenabweichungen werden bei der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgenRechnungssumme voll berücksichtigt. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn (c) Im übrigen gilt „Teil 2 – Technische Grundlagen“ der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügtAGB Deutscher Garnkontrakt. 7.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.56.2. Der Verkäufer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 6.3 der vorliegenden AGB, für Mängel der Software Ware zunächst, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung oder erneute BereitstellungErsatzlieferung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)) verlangen. Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für Schadenersatzansprüche des Käufers gemäß Ziff. 7. 6.3 Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Ablieferung der Ware bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 6.4 Die Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Aushändigung der mangelhaften Sache. 6.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung beträgt ein Jahr. Anstelle dieser 1-Jahres-Frist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen: a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes, b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, c) für Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, e) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, und f) im Falle des Rückgriffs des Käufers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. 6.6 Der Käufer geht seiner Gewährleistungsansprüche verlustig, wenn er trotz Mangelkenntnis den Einbau oder die Verarbeitung oder Weitervertrieb der Ware vornimmt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. 7.110.1 Bei den verkauften Waren handelt es sich um gebrauchte Geräte, für die jede Gewährleistung ausgeschlossen wird. Soweit Der Verkäufer übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, sofern sich nicht einzelvertraglich abweichend vereinbartaus Ziff. 10.2 in Verbindung mit dem Kaufvertrag etwas anderes ergibt. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für die Kompatibilität der verschiedenen Geräte und Komponenten untereinander. Dies gilt auch für die Kompatibilität der gelieferten Geräte zum bereits beim Kunden vorhandenen IT-Equipment. 10.2 Für im Kaufvertrag ausdrücklich als Typ A oder Typ B bezeichneten Geräte garantiert der Verkäufer, bietet dass die Geräte folgender Beschreibung entsprechen. Bei Geräten des Typs A garantiert der Verkäufer den optisch und technisch einwandfreien Zustand der gebrauchten Geräte unter Berücksichtigung der normalen Abnutzungserscheinungen für den im Kaufvertrag genannten Zeitraum. Bei Geräten des Typs B garantiert der Verkäufer den technisch einwandfreien Zustand der gebrauchten Geräte mit optischen/kosmetischen Mängeln, die Softwarenutzung gemäß seiner regulären Produktbeschreibung die Funktionsfähigkeit der Geräte nicht beeinträchtigen für den im Kaufvertrag genannten Zeitraum. Sollten die Geräte hiervon abweichen, gesteht der Verkäufer dem Käufer ein Rückgaberecht für den ebenfalls im Kaufvertrag genannten Zeitraum zu. Beginn des Garantiezeitraums ist der Tag der Abholung der Geräte durch den Käufer bzw. das Versanddatum. 10.3 Die Geltendmachung des Garantiefalls erfolgt ausschließlich schriftlich durch vollständige Ausfüllung des RMA - Scheines und auf Kosten des Käufers. Der RMA-Schein wird auf Anfrage zugesandt oder kann als PDF-Datei von der Internetseite des Verkäufers (z.B. Katalog etcxxx.xxx-xxxxxxxx.xx) heruntergeladen werden.) an 10.4 Von einer möglichen Garantiegewährung des Verkäufers nach 10.2 sind Akkus und Verbrauchsmaterial in jedem Fall ausgeschlossen. 10.5 Soweit im Kaufvertrag nicht ausdrücklich aufgeführt, soweit vorhandenwerden Software, ansonsten in durchschnittlicher GüteHandbücher, PC -Zubehör wie Notebooktaschen, Tastaturen, Kabel, Mäuse und technische Supportleistungen nicht mitverkauft. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit Sofern aber Software zum Lieferumfang gehört, wird dem Käufer für die Software ein Nutzungsrecht eingeräumt. Das Kopieren, die Überlassung bzw. der Wiederverkauf der Software und deren Funktionsumfang kann der Käufer dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung ist nur mit Zustimmung bzw. vorheriger Genehmigung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufers. 7.2Rechteinhabers zulässig. Der Käufer unterliegt hinsichtlich verpflichtet sich insbesondere, die Nutzungs - und Lizenzbedingungen der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- Firma MICROSOFT zu beachten und Rügepflichten analog § 377 HGBeinzuhalten. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügtin voller Höhe für einen hieraus resultierenden Schaden. 7.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.5. Der Verkäufer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGB, für Mängel der Software zunächst, nach seiner Xxxx, Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt). Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen gemäß Ziff. 7.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung, Garantie. 7.1. 6.1 Soweit nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart, bietet liefert der Verkäufer die Softwarenutzung Kaufsache gemäß seiner regulären Produktbeschreibung (z.B. Katalog etc.) an), soweit vorhanden, ansonsten in durchschnittlicher Güte. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software und deren Funktionsumfang Kaufsache schuldet der Verkäufer dann nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Käufer insbesondere dann auch nicht aus anderen Darstellungen der vertragsgegenständlichen Software Kaufsache in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung des Verkäufers oder seines Vorlieferanten / Herstellers herleiten, es sei denn, denn der Verkäufer hat diese weitergehende Beschaffenheit ausdrücklich in individueller Vereinbarung bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung des Verkäufers. 7.26.2 Die vom Verkäufer gelieferten Produkte sind einerseits industriell andererseits handwerklich hergestellte Produkte. Der Die Abweichung von Mustern sowie branchenübliche oder produktionsbedingte Abweichungen in Farben, Struktur, Maßen, Dicken, Zuschnitt, Bearbeitung, Inhalten, Farbtönen, Gewichten und ähnliche Abweichungen, die den Nutzwert und die Funktion des Kaufgegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäß und berechtigen den Käufer unterliegt hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Softwarenutzung Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich nicht zu erfolgenirgendwelchen Gewährleistungsansprüchen. 7.3. Die nach § 377 HGB vorgesehene Rüge kann durch den Käufer nur in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Bereitstellung der Software bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. 7.4. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Softwarenutzung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. 7.5. Der Verkäufer leistet, vorbehaltlich der Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten durch den Käufer gemäß § 377 HGB in Verbindung mit Ziffer 7.3 der vorliegenden AGB, 6.3 Wir leisten für Mängel der Software zunächst, Ware zunächst nach seiner Xxxx, unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder erneute Bereitstellung. Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vorErsatzlieferung. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der zunächst gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Xxxx die Herabsetzung der Vergütung mindern (Minderung) oder den Vertrag rückgängig machen Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)) verlangen. Das Recht des Käufers, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Aufwendungs- bzw. Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme der Einschränkungen für Schadenersatzansprüche des Käufers gemäß Ziff. 7. Besteht der Mangel darin, dass der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung erhalten hat, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet; das gilt auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. 6.4 Die nach der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kann nur in Schriftform wirksam durch den Unternehmer erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen, wenn der Käufer offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Empfang der Ware bis zur Absendung der Rüge schriftlich rügt. Hinsichtlich der Transportschäden bleibt Ziff. 4.9. unberührt. 6.5 Die Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke der Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Aushändigung der mangelhaften Sache. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn der Käufer die mangelhafte Sache bereits nachhaltig in Benutzung genommen hat. Kann der Käufer gleichwohl Ersatzlieferung verlangen, ist der Verkäufer berechtigt, Wertersatz für die vom Käufer gezogenen Nutzungen geltend zu machen und die Nacherfüllung bis zur Zahlung des jeweiligen Betrages zu verweigern. 6.6 Erbringt der Verkäufer Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so z.B. weil eine unberechtigte Mängelrüge ausgesprochen wurde, so hat der Käufer die dem Verkäufer hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen. 6.7 Zu ersetzen ist auch ein Mehraufwand bei der Mängelbeseitigung, der bei dem Verkäufer dadurch entsteht, dass der Käufer seinen Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Die Durchführung von Mangelsuche, -prüfung und -beseitigung stellt kein Anerkenntnis des Mangels durch den Verkäufer dar. 6.8 Aufwendungen im Zusammenhang mit Mängeln, die dem Käufer deswegen entstehen, weil er die Ware an einen anderen Ort als den nach dem Kaufvertrag vorgegebenen Ablieferungsort verbracht hat, gehen zu seinen Lasten. 6.9 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung beträgt ein Jahr, in Fällen, bei denen die Gewährleistung auf dem Verkauf einer Sache beruht, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, fünf Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt stets mit der Ablieferung der verkauften Sache. § 479 BGB bleibt unberührt. 6.10 Der Käufer geht seiner Gewährleistungsansprüche verlustig, wenn er trotz Mangelkenntnis den Einbau oder die Verarbeitung oder Weitervertrieb der Ware vornimmt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen