Common use of Gewährleistung, Garantie Clause in Contracts

Gewährleistung, Garantie. Die AN garantiert und leistet Gewähr dafür, dass die Lieferung/Leistung dem vereinbarten Verwendungs- zweck und den Spezifikationen gemäß Hersteller- angaben entspricht. Weiters garantiert die AN, dass Lieferungen/Leistungen frei von Rechten Dritter sind und ohne die Verletzung gewerblicher und sonstiger Schutzrechte sowie wettbewerbsrechtlicher Bestim- mungen hergestellt, erworben und in den Verkehr gebracht worden sind. Die AN hält die AG hinsichtlich aus diesem Titel geltend gemachter Ansprüche (ein- schließlich aller damit verbundenen Kosten wie insbesondere Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 3 Jahre ab Abnahme der Lieferung/Leistung mit der Einschränkung, dass die Gewährleistungsfrist für den Korrosionsschutz und Anstrich 5 Jahre beträgt. Für Lieferungen/Leistungen, die aus dem Titel der Gewährleistung erfolgen, beginnt diese Frist neu zu laufen. Die AG trifft keine Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Anwendung des § 377 UGB auf vertragsgegenständliche Lieferungen/Leistungen ist ausgeschlossen. Erfolgt eine Lieferung/Leistung mangelhaft, hat sie die AN binnen einer von der AG gesetzten angemes- senen Nachfrist nach Xxxx der AG entweder zu ver- bessern oder die mangelhafte Lieferung/Leistung aus- zutauschen. Sollte sich (zB bei einer freiwilligen stichprobenartigen Überprüfung durch die AG) herausstellen, dass ein- zelne Teile der Lieferung/Leistung mangelhaft sind, ist die AG berechtigt, die gesamte Lieferung/Leistung zurückzuweisen und an die AN auf deren Kosten zurückzusenden. Das Aussortieren der mangelhaften von den mangelfreien Teilen der Lieferung/Leistung obliegt jedenfalls allein der AN. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch (i) nicht möglich, (ii) für die AG mit erhebli- chen Unannehmlichkeiten verbunden oder unzu- mutbar oder (iii) erfolgt die Verbesserung oder der Austausch nicht oder nicht vollständig, kann die AG wahlweise entweder vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag werden bereits gelieferte Waren der AN auf deren Kosten und Gefahr rückübersendet. Die AG ist in dringenden Fällen berechtigt, die erforderlichen Verbesserungs- bzw Nachbesserungs- arbeiten auf Kosten der AN selbst vorzunehmen. Die Gewährleistungsverpflichtung beinhaltet auch die Kosten der Mängelbehebung vor Ort. Der AN sichert eine Reaktionszeit von vier Stunden und längstens den nächsten Arbeitstag, durch ihn oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen, zu. Reisebereitschaft wird binnen 3 Tagen gewährleistet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen Ihre Geltung kann zu Lasten der AG vertraglich nicht aus- geschlossen werden. Der AG stehen Rückgriffsansprüche im Sinne des § 933b ABGB gegen die AN zu, auch wenn der End- kunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist. Die AN hingegen verzichtet auf den Einwand der verspäteten Geltendmachung des Rückgriffsrechtes nach § 933b Abs 2 ABGB. Überdies gibt der AN eine Garantiezusage ab und steht dafür ein, dass innerhalb des Garantiezeit- raumes keine Mängel auftreten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mangel schon bei Ablieferung vor- handen war. Mängel, sei es aus Materialfehlern, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Herstellung, etc., sind von der AN über Verlangen unentgeltlich zu beheben. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbe- hebung auftretenden Kosten und Risken (z.B. Fracht, Reise, Demontage, Montage) trägt die AN. Für ersetzte Teile beginnt die Garantiefrist neu zu laufen.

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Samples: schubert.tech

Gewährleistung, Garantie. Die AN garantiert Etwaige Garantien des Herstellers oder eines Dritten verpflichten nur diesen. Wir haften bei neu hergestellten Sachen nur für von uns abgegebene Garantieversprechen und leistet Gewähr dafür, dass die Lieferung/Leistung dem vereinbarten Verwendungs- zweck und den Spezifikationen gemäß Hersteller- angaben entspricht. Weiters garantiert die AN, dass Lieferungen/Leistungen frei von Rechten Dritter sind und ohne die Verletzung gewerblicher und sonstiger Schutzrechte sowie wettbewerbsrechtlicher Bestim- mungen hergestellt, erworben und in den Verkehr gebracht worden sind. Die AN hält die AG hinsichtlich aus diesem Titel geltend gemachter Ansprüche (ein- schließlich aller damit verbundenen Kosten wie insbesondere Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglosfür Sachmängel. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware. Die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware definiert sich allein über die Produktbeschreibung des Herstellers. Sein Werbematerial oder sonstige Aussagen über das Produkt begründen daher keine Beschaffenheitsvereinbarung. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir haften nur für Sachmängel, die bei beweglichen Sachen 3 Jahre ab Abnahme Übergabe des Kaufgegenstandes an den Vertragspartner vorhanden waren. Dagegen haften wir nicht für Mängel der Lieferung/Leistung mit der EinschränkungSache, die insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, Missachtung unserer Anleitungen oder Einbau vom Hersteller nicht autorisierter Teile entstehen. Bei bestehenden Mängeln leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Weitergehende Rechte setzen voraus, dass die Gewährleistungsfrist Beseitigung des Mangels oder Neulieferung endgültig gescheitert sind. Dann kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Soweit der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, bestehen daneben keine Schadenersatzansprüche. Bei geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, besteht kein Rücktrittsrecht. Bei gebrauchten Kaufgegenständen haften wir nur für den Korrosionsschutz und Anstrich 5 Jahre beträgt. Für Lieferungen/Leistungenbei Übergabe vorhandene Mängel der Sache, die aus dem Titel der Gewährleistung erfolgen, beginnt diese Frist neu zu laufenuns bekannt sind. Die AG trifft keine Untersuchungs- und RügepflichtGewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Vertragspartner. Die Anwendung Vorschriften des § 377 UGB HGB über die Rügepflicht beim Handelskauf bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Dieser Abschnitt gilt nicht für Ansprüche auf vertragsgegenständliche Lieferungen/Leistungen ist ausgeschlossenSchadenersatz. Erfolgt eine Lieferung/Leistung mangelhaft, hat sie die AN binnen einer von der AG gesetzten angemes- senen Nachfrist nach Xxxx der AG entweder zu ver- bessern oder die mangelhafte Lieferung/Leistung aus- zutauschen. Sollte sich (zB bei einer freiwilligen stichprobenartigen Überprüfung durch die AG) herausstellen, dass ein- zelne Teile der Lieferung/Leistung mangelhaft sind, ist die AG berechtigt, die gesamte Lieferung/Leistung zurückzuweisen und an die AN auf deren Kosten zurückzusenden. Das Aussortieren der mangelhaften von den mangelfreien Teilen der Lieferung/Leistung obliegt jedenfalls allein der AN. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch (i) nicht möglich, (ii) für die AG mit erhebli- chen Unannehmlichkeiten verbunden oder unzu- mutbar oder (iii) erfolgt die Verbesserung oder der Austausch nicht oder nicht vollständig, kann die AG wahlweise entweder vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag werden bereits gelieferte Waren der AN auf deren Kosten und Gefahr rückübersendet. Die AG ist Diese sind in dringenden Fällen berechtigt, die erforderlichen Verbesserungs- bzw Nachbesserungs- arbeiten auf Kosten der AN selbst vorzunehmen. Die Gewährleistungsverpflichtung beinhaltet auch die Kosten der Mängelbehebung vor Ort. Der AN sichert eine Reaktionszeit von vier Stunden und längstens den nächsten Arbeitstag, durch ihn oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen, zu. Reisebereitschaft wird binnen 3 Tagen gewährleistet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen Ihre Geltung kann zu Lasten der AG vertraglich nicht aus- geschlossen werden. Der AG stehen Rückgriffsansprüche im Sinne des § 933b ABGB gegen die AN zu, auch wenn der End- kunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist. Die AN hingegen verzichtet auf den Einwand der verspäteten Geltendmachung des Rückgriffsrechtes nach § 933b Abs 2 ABGB. Überdies gibt der AN eine Garantiezusage ab und steht dafür ein, dass innerhalb des Garantiezeit- raumes keine Mängel auftreten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mangel schon bei Ablieferung vor- handen war. Mängel, sei es aus Materialfehlern, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Herstellung, etcIX geregelt., sind von der AN über Verlangen unentgeltlich zu beheben. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbe- hebung auftretenden Kosten und Risken (z.B. Fracht, Reise, Demontage, Montage) trägt die AN. Für ersetzte Teile beginnt die Garantiefrist neu zu laufen.

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Samples: aixam.de

Gewährleistung, Garantie. Die AN garantiert Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, bieten wir bei allen Produkten eine zwei Jahres-Garantie, jedoch nicht für Abnutzung und leistet Gewähr dafürVerschleiß. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung beim Kunden zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, SSI unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Anlieferung, schriftlich (Fax oder E-Mail ausreichend) den Mangel mittels Beschreibung und Dokumentation (beispielsweise durch Lichtbilder) anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass die Lieferung/Leistung dem vereinbarten Verwendungs- zweck und den Spezifikationen gemäß Hersteller- angaben entspricht. Weiters garantiert die ANes sich um einen Mangel handelt, dass Lieferungen/Leistungen frei von Rechten Dritter sind und ohne die Verletzung gewerblicher und sonstiger Schutzrechte sowie wettbewerbsrechtlicher Bestim- mungen hergestellt, erworben und in den Verkehr gebracht worden sind. Die AN hält die AG hinsichtlich aus diesem Titel geltend gemachter Ansprüche (ein- schließlich aller damit verbundenen Kosten wie insbesondere Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos. Die Gewährleistungsfrist beträgt der bei beweglichen Sachen 3 Jahre ab Abnahme der Lieferung/Leistung mit der Einschränkung, dass die Gewährleistungsfrist Untersuchung unter normalen Umständen für den Korrosionsschutz Kunden nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Erkennbarkeit des Mangels durch den Kunden durchgeführt werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung eines solchen Mangels als genehmigt. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge bessern wir nach unserer Xxxx kostenlos nach oder liefern Ersatz. Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, können Sie Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche – insbesondere solche wegen Schadenersatz - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit unsererseits. Bei ausgewählten Produkten profitieren Sie von einer fünf bzw. zehn Jahres- Qualitätsgarantie. Ob eine Komfort-Garantie für einzelne Produkte gewährt wird und Anstrich 5 ob diese fünf oder zehn Jahre beträgt, richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. Für Lieferungen/Leistungen, die aus dem Titel der Gewährleistung erfolgen, beginnt diese Frist neu zu laufenGarantiekennzeichnung betroffener Produkte. Die AG trifft keine Untersuchungs- Diese gilt jedoch jedenfalls nicht für Abnutzung und Rügepflicht. Die Anwendung des § 377 UGB auf vertragsgegenständliche Lieferungen/Leistungen ist ausgeschlossen. Erfolgt eine Lieferung/Leistung mangelhaft, hat sie die AN binnen einer von der AG gesetzten angemes- senen Nachfrist nach Xxxx der AG entweder zu ver- bessern oder die mangelhafte Lieferung/Leistung aus- zutauschen. Sollte sich (zB bei einer freiwilligen stichprobenartigen Überprüfung durch die AG) herausstellen, dass ein- zelne Teile der Lieferung/Leistung mangelhaft sind, ist die AG berechtigt, die gesamte Lieferung/Leistung zurückzuweisen und an die AN auf deren Kosten zurückzusenden. Das Aussortieren der mangelhaften von den mangelfreien Teilen der Lieferung/Leistung obliegt jedenfalls allein der AN. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch (i) nicht möglich, (ii) für die AG mit erhebli- chen Unannehmlichkeiten verbunden oder unzu- mutbar oder (iii) erfolgt die Verbesserung oder der Austausch nicht oder nicht vollständig, kann die AG wahlweise entweder vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag werden bereits gelieferte Waren der AN auf deren Kosten und Gefahr rückübersendet. Die AG ist in dringenden Fällen berechtigt, die erforderlichen Verbesserungs- bzw Nachbesserungs- arbeiten auf Kosten der AN selbst vorzunehmen. Die Gewährleistungsverpflichtung beinhaltet auch die Kosten der Mängelbehebung vor OrtVerschleiß. Der AN sichert eine Reaktionszeit Garantiezeitraum beginnt mit Rechnungsdatum. Soweit sonstige Dritte, insbesondere Hersteller von vier Stunden Waren, eigene Garantien gewähren, richten sich etwaige Garantieansprüche ausschließlich gegen den jeweiligen Dritten als Garantiegeber und längstens den nächsten Arbeitstag, durch ihn oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen, zudessen jeweiligen Garantiebedingungen. Reisebereitschaft wird binnen 3 Tagen gewährleistet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen Ihre Geltung kann zu Lasten der AG vertraglich nicht aus- geschlossen werden. Der AG stehen Rückgriffsansprüche im Sinne des § 933b ABGB gegen die AN zu, auch wenn der End- kunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist. Die AN hingegen verzichtet auf den Einwand der verspäteten Geltendmachung des Rückgriffsrechtes nach § 933b Abs 2 ABGB. Überdies gibt der AN eine Garantiezusage ab und steht dafür ein, dass innerhalb des Garantiezeit- raumes keine Mängel auftreten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mangel schon bei Ablieferung vor- handen war. Mängel, sei es aus Materialfehlern, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Herstellung, etcGewährleistungsansprüche gegenüber SSI bleiben hiervon unberührt., sind von der AN über Verlangen unentgeltlich zu beheben. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbe- hebung auftretenden Kosten und Risken (z.B. Fracht, Reise, Demontage, Montage) trägt die AN. Für ersetzte Teile beginnt die Garantiefrist neu zu laufen.

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Samples: media.schaefer-shop.de

Gewährleistung, Garantie. Die AN garantiert und leistet Gewähr dafürGewährleistungsansprüche unseres unmittelbaren Vertragspartners gegen uns werden auf ein Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Xxxx beschränkt. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich uns gegenüber geltend zu machen. Des weiteren besteht die Verpflichtung, dass die Lieferung/Leistung dem vereinbarten Verwendungs- zweck und den Spezifikationen gemäß Hersteller- angaben entspricht. Weiters garantiert die AN, dass Lieferungen/Leistungen frei von Rechten Dritter sind und ohne die Verletzung gewerblicher und sonstiger Schutzrechte sowie wettbewerbsrechtlicher Bestim- mungen hergestellt, erworben und in den Verkehr gebracht worden sind. Die AN hält die AG hinsichtlich aus diesem Titel geltend gemachter Ansprüche (ein- schließlich aller damit verbundenen Kosten wie insbesondere Rechtsverfolgungskosten) schad- und klaglos. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 3 Jahre ab Abnahme der Lieferung/Leistung mit der Einschränkung, dass die Gewährleistungsfrist für den Korrosionsschutz und Anstrich 5 Jahre beträgt. Für Lieferungen/Leistungen, die aus dem Titel der Gewährleistung erfolgen, beginnt diese Frist neu zu laufen. Die AG trifft keine Untersuchungs- und Rügepflicht. Die Anwendung des § 377 UGB auf vertragsgegenständliche Lieferungen/Leistungen ist ausgeschlossen. Erfolgt eine Lieferung/Leistung mangelhaft, hat sie die AN binnen einer von der AG gesetzten angemes- senen Nachfrist nach Xxxx der AG entweder zu ver- bessern oder die mangelhafte Lieferung/Leistung aus- zutauschen. Sollte sich (zB bei einer freiwilligen stichprobenartigen Überprüfung durch die AG) herausstellen, dass ein- zelne Teile der Lieferung/Leistung mangelhaft sind, ist die AG berechtigt, die gesamte Lieferung/Leistung zurückzuweisen und Scheiben an die AN auf deren Kosten zurückzusenden. Das Aussortieren der mangelhaften von den mangelfreien Teilen der Lieferung/Leistung obliegt jedenfalls allein der AN. Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch (i) nicht möglich, (ii) für die AG mit erhebli- chen Unannehmlichkeiten verbunden oder unzu- mutbar oder (iii) erfolgt die Verbesserung oder der Austausch nicht oder nicht vollständig, kann die AG wahlweise entweder vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag werden bereits gelieferte Waren der AN auf deren Kosten und Gefahr rückübersendet. Die AG ist in dringenden Fällen berechtigt, die erforderlichen Verbesserungs- bzw Nachbesserungs- arbeiten auf Kosten der AN selbst vorzunehmen. Die Gewährleistungsverpflichtung beinhaltet auch die Kosten der Mängelbehebung vor Ort. Der AN sichert eine Reaktionszeit von vier Stunden und längstens den nächsten Arbeitstag, durch ihn oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen, zu. Reisebereitschaft wird binnen 3 Tagen gewährleistet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen Ihre Geltung kann zu Lasten der AG vertraglich nicht aus- geschlossen werden. Der AG stehen Rückgriffsansprüche im Sinne des § 933b ABGB gegen die AN zuuns zurückzuliefern, auch wenn der End- kunde Mangel an der Baustelle anerkannt wurde. Demgemäß werden Gewährleistungsansprüche dann nicht Verbraucheranerkannt, sondern Unternehmer wenn unser unmittelbarer Vertragspartner nicht in der Lage ist, uns die mangelhafte Scheibe zurückzuliefern. Für die Nachbesserung oder Er- satzlieferung gilt eine angemessene Frist als vereinbart. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein Anspruch des Bestellers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Fehlschlagen der Nachbesserung einschl. Verzögerung oder Verletzung der Nachbesse- rungs- oder Nachlieferungsfrist ist ausgeschlossen, es sei denn, uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Kann uns kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche beschränkt auf den unmittelbaren Schaden, in Höhe werden sie be- grenzt auf den Wert der Lieferung. Dem Besteller steht aus Gewährleistungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht nur in der von uns ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Höhe zu. Über die vorstehend in Abs. 1geregelten Gewährleistungen hinaus übernehmen wir gegenüber unserem unmittelbaren Vertragspartner für die Dauer von 5 Jah- ren ab Auslieferung ab Werk die Garantie, daß unter normalen Bedingungen die Scheibenoberflächen im Scheibenzwischenraum der Isolierglaseinheit nicht be- schlagen. Voraussetzung für diese Garantie ist, daß der Einbau von Mehrscheiben-Isolierglas entsprechend den technischen Richtlinien und nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt und nach der ordnungsmäßigen Lieferung keinerlei Veränderungen an den Scheiben vorgenommen werden. Die Garantie gilt nicht bei Einbau in Verkehrsmittel und Kühltruhen. Außerdem ist sie ausgeschlossen - wie branchenüblich - bei einigen Sonderkombinationen. Darüber hinaus gelten die besonderen Richtlinien für stark oder schwach strukturierte Gußgläser und drahtarmige Gläser. Sofern der Erstabnehmer oder ein weiterer Abnehmer Isolierglaseinheiten exportiert, gilt diese Garantie nur, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist. Die AN hingegen verzichtet auf den Einwand Garantie berechtigt uns zur Nachbesserung und verpflichtet uns zur kostenlosen Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es gelten die Gewährleistungsansprüche in Abs. 1. Ein eventueller Mangel, der verspäteten Geltendmachung des Rückgriffsrechtes nach § 933b Abs 2 ABGBinnerhalb der Garantiezeit erkennbar wird, muß innerhalb von 6 Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Überdies gibt der AN eine Garantiezusage ab und steht dafür einEtwaige Garantieer- klärungen von Fremdherstellern, dass innerhalb des Garantiezeit- raumes keine Mängel auftreten. Dabei kommt es nicht darauf andie über unsere eigene Gewährleistungspflicht hinausgehen, ob der Mangel schon bei Ablieferung vor- handen war. Mängel, sei es aus Materialfehlern, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Herstellung, etcgeben wir ohne eigene Verpflichtung weiter., sind von der AN über Verlangen unentgeltlich zu beheben. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbe- hebung auftretenden Kosten und Risken (z.B. Fracht, Reise, Demontage, Montage) trägt die AN. Für ersetzte Teile beginnt die Garantiefrist neu zu laufen.

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Samples: rhegla.de