Common use of Gewährleistung, Garantie Clause in Contracts

Gewährleistung, Garantie. 1. CANCOM gewährleistet, dass die Services bei Gefahrenübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. 2. Der Kunde kann Nacherfüllung bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels verlangen. CANCOM wird nach eigener Xxxx entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) vornehmen, sofern dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar ist. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist der Kunde verpflichtet, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechend. 3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Gewährleistung, Garantie. 1. CANCOM gewährleistet8.1 Wir haften dem Käufer dafür, dass unsere Lieferung innerhalb von sechs Monaten ab dem Liefertag nicht mit Material- oder Herstellungsfehlern behaftet ist, die die Tauglichkeit des jeweiligen Liefergegenstandes wesentlich beeinträchtigen sowie dafür, dass die Services bei Gefahrenübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind. 28.2 Weiters garantieren wir Ihnen bei ordnungsgemäßer Anwendung die Funktionsfähigkeit der Ware für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Lieferdatum. 8.3 Wir können die angezeigten Mängel, für die Gewährleistung bzw. Der Kunde kann Nacherfüllung bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels verlangen. CANCOM wird Garantie besteht, nach eigener Xxxx entweder eine unserer Xxxx a) an Ort und Stelle nachbessern, b) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung oder Neulieferung (NacherfüllungUmtausch zurücksenden lassen, c) vornehmendie mangelhafte Ware ersetzen oder d) Ihnen die mangelhaften Teile ersetzen. 8.4 Instandsetzungsrechnungen anderer Firmen werden von uns keinesfalls anerkannt. 8.5 Ansprüche auf Wandlung, sofern dem Preisminderung oder auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden wie Ausfalls- oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. 8.6 Im Zuge der Mängelbehebung ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über. 8.7 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften insbesondere auch nicht nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar istfür Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, chemische Einflüsse oder Überspannungen zurückzuführen sind. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist der Kunde Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung. 8.8 Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann solange der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechendKäufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. 3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung, Garantie. 1. CANCOM gewährleistet8.1 Wir haften dem Käufer dafür, dass unsere Lieferung innerhalb von sechs Monaten ab dem Liefertag nicht mit Material- oder Herstellungsfehlern behaftet ist, die die Tauglichkeit des jeweiligen Liefergegenstandes wesentlich beeinträchtigen sowie dafür, dass die Services bei Gefahrenübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind. 28.2 Weiters garantieren wir Ihnen bei ordnungsgemäßer Anwendung die Funktionsfähigkeit der Ware für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Lieferdatum. 8.3 Wir können die angezeigten Mängel, für die Gewährleistung bzw. Der Kunde kann Nacherfüllung bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels verlangen. CANCOM wird Garantie besteht, nach eigener Xxxx entweder eine unserer Xxxx a) an Ort und Stelle nachbessern, b) die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung oder Neulieferung (NacherfüllungUmtausch zurücksenden lassen, c) vornehmendie mangelhafte Ware ersetzen oder d) Ihnen die mangelhaften Teile ersetzen. 8.4 Instandsetzungsrechnungen anderer Firmen werden von uns keinesfalls anerkannt. 8.5 Ansprüche auf Wandlung, sofern dem Preisminderung oder auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden wie Ausfalls- oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen. 8.6 Im Zuge der Mängelbehebung ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über. 8.7 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Beanspruchung der Teile über die angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir haften insbesondere auch nicht nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar istfür Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, chemische Einflüsse oder Überspannungen zurückzuführen sind. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist der Kunde Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung. 8.8 Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann solange der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechendKäufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. 3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

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Samples: Sales Contracts

Gewährleistung, Garantie. 1. CANCOM gewährleistet10.1 Sofern im Vertrag keine weitergehenden Ansprüche schriftlich vereinbart wurden, dass die Services leisten wir nur dem Kunden nicht aber Dritten gegenüber bei Gefahrenübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. 2Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen für unsere Erzeugnisse Gewähr. Der Kunde kann Nacherfüllung sich auf diese Gewährleistung nur berufen, wenn er beweist, dass der Mangel bei Übergabe (Abnahme der Anlage) vorhanden war und wenn er uns auftretende Mängel unverzüglich, längstens aber binnen 5 Werktagen schriftlich (per E-Mail oder Telefax) mit genauer Mängelbeschreibung angezeigt hat. 10.2 Sofern eine Anlage im Einsatzfall die zugesicherten Eigenschaften erreicht, ist die Leistungserbringung mängelfrei. 10.3 Als zugesicherte Eigenschaften der Anlage gelten nur solche, die ausdrücklich und schriftlich als „zugesicherte Eigenschaften“ zwischen uns und dem Kunden vereinbart wurden. Angaben im Angebot, Vertrag und/oder Auftragsbestätigung insbesondere über Durchflussgeschwindigkeiten, Abmessungen, Gewichte, Leistungen etc, sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. 10.4 Stellt der Kunde „Alt/Fremdbestand“ (= Anlagen/Leitungen/Geräte/Vorarbeiten etc, welche nicht von uns erstellt/bereitgestellt wurden) bzw. Angaben und/oder Informationen darüber bei, so ist jeglicher Anspruch auf Garantie/Gewährleistung/Haftung betreffend dieses „Alt/Fremdbestands“ und zugehöriger Angaben/Informationen gegenüber uns ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn wir diesen „Alt/Fremdbestand“ und zugehörige Angaben/Informationen verarbeiten/verbauen/verwenden. In jedem Fall ist uns der „Alt/Fremdbestand“ in einem sicheren und technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Angaben und/oder Informationen. 10.5 Beanstandungen wegen nicht auftragsgemäßer Ausführung und wegen Mängeln, die bei sofortiger Untersuchung der Anlage festgestellt werden könnten, sind längstens binnen 5 Werktagen ab der Abnahme bei sonstigem Verlust des Gewährleistungs-, Irrtums-, und Schadenersatzanspruches (einschließlich eines Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden) schriftlich anzuzeigen. Wenn gesetzlich zwingend nichts Anderes vorgegeben ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate und beginnt mit der Abnahme(fiktion) der Anlage iSd Punkt 6 – bzw. mit Lieferung ab Werk bzw. mit der Versendung, sofern diese durch uns erfolgt und sofern keine Abnahme vereinbart wurde. 10.6 Nach Ablauf dieser Frist sind wir zu keiner Gewährleistung mehr verpflichtet. Die Behebung allfälliger Mängel verlängert die Gewährleistungsfrist und allfällige schriftlich vereinbarten Garantiefristen nicht. 10.7 Bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten gewährleistungspflichtigen Mangels verlangensind wir nach unserer Xxxx zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet. CANCOM wird Wir sind nach eigener unserer Xxxx entweder eine Nachbesserung berechtigt, schadhaft gewordene Teile zu reparieren oder Neulieferung (Nacherfüllung) vornehmendurch neue zu ersetzen. Ort der Verbesserung bzw. des Austausches ist der Anlagenstand- ort, sofern dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art die Vertragsparteien keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben. Ist die Verbesse- rung bzw. der Nacherfüllung zumutbar ist. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist der Kunde verpflichtetAustausch unmöglich oder uns mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechendauch bei Vorliegen wesentlicher Mängel ausschließlich Preisminderung begehren. 3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Anlagenbau

Gewährleistung, Garantie. (1. CANCOM gewährleistet, dass die Services bei Gefahrenübergang frei von ) Bei Sach- und Rechtsmängeln sindder Ware sowie bei sonstigen Pflichtverletzungen des Lieferanten gelten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, die ge- setzlichen Vorschriften. (2) Der Lieferant übernimmt für seine Lieferungen und Leistungen eine Garantie von 36 Monaten ab Gefahrübergang dafür, dass seine Lieferungen und Leistungen während der Laufzeit der Garantie a) frei von Mängeln jeglicher Art sind, b) zu dem vorgesehenen oder vereinbarten Zweck voll umfänglich geeignet sind und c) die vertraglich vereinbarten bzw. zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Hat der Lieferant von sich aus eine längere bzw. weitergehende Garantie vorgesehen oder angeboten, so gilt diese vom Lieferant vorgesehene bzw. angebotene Garantie. (3) Mängelansprüche stehen uns abweichend von § 442 Absatz 1 Satz 2 BGB uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. (4) Beanstandete Xxxx oder Werke nehmen wir nur für Rechnung und Gefahr des Lieferanten an und lagern sie in seinem Namen auf seine Gefahr ein. Zahlungen bedeuten in keinem Fall einen Verzicht auf unser Rügerecht. (5) Der Kunde kann Lieferant hat die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung aufgewendeten Kosten (einschließlich eventueller Ausbau- und Einbaukosten) auch dann zu tragen, wenn kein Mangel vorlag. Wir haften bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen jedoch nur dann auf Schadensersatz, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag. (6) Wir sind berechtigt, wenn der Lieferant seiner Pflicht zur Nacherfüllung bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels – nach unserer Xxxx durch Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder durch Ersatz- lieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) – nicht innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nachkommt, den Mangel selbst zu beseitigen und vom Lieferant Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen beziehungsweise einen entsprechenden Vorschuss zu verlangen. CANCOM wird nach eigener Xxxx entweder eine Nachbesserung Einer Fristsetzung bedarf es dann nicht, wenn die Nacherfüllung durch den Lieferant fehlgeschlagen oder Neulieferung für uns unzumutbar ist (Nacherfüllung) vornehmenz.B. wegen besonderer Dringlichkeit, sofern dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art Gefährdung der Nacherfüllung zumutbar ist. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist der Kunde verpflichtetBetriebssicher- heit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden); wir werden den Lieferant, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindernwenn möglich vorher, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechendüber solche Umstände informieren. 3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. 1. CANCOM gewährleistet, dass die Services bei Gefahrenübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate 2. Der Kunde kann Nacherfüllung Sofern in den vom Auftraggeber übermittelten Daten (Punkt C. 1.) keine Toleranzen angegeben sind, gelten die folgenden Grundsätze: Toleranzen sind je 1zu1-Fertigungstechnologie unterschiedlich. Aktuelle Toleranzangaben befinden sich auf der site xxx.0xx0.xx und gelten als vereinbart. Sind auf der site xxx.0xx0.xx keine solchen Angaben auffindbar, so gelten speziell für Rapid Tooling – Projekte die gemeinsam bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels verlangender Auftragsannahme vereinbarten Toleranzen. CANCOM wird nach eigener Xxxx entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung Sind keine Toleranzen definiert, so gelten die fertigungstechnologisch erreichbaren Toleranzen (Nacherfüllung) vornehmen, sofern dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar ist. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist der Kunde verpflichtet, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer Rapid Tooling Werkzeuge werden ausschließlich über Frästechnologie hergestellt (Haftung) entsprechendStand 2015)). 3. Die Verjährungsfrist Das zu erstellende Werkstück ist, sofern nicht gegenteilig vereinbart, ein Prototyp und nicht als Endprodukt zur Verwendung für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegenEndkunden bestimmt und vorgesehen. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung Herstellung eines Prototypen dient auch dazu, das Verhalten eines Werkstücks (abhängig von Design und Werkstoff) zu ergründen. Die in Punkt C.1. bis C.3. dar gelegten Umstände sind bei der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegenBeurteilung der allfälligen Mangelhaftigkeit zu beachten und zu berücksichtigen. Ein Neubeginn Mangel liegt nur dann vor, wenn bei der Verjährung tritt dadurch Erstellung des Werkstückes die Toleranzen gemäß Punkt I. 2. nicht eineingehalten werden. 4. CANCOM übernimmt Garantien für Sofern der Auftraggeber 1zu1 den Werkstoff, mit dem das Werkstück erstellt wird, selber bereitstellt oder 1zu1 mit der Materialbeschaffung gemäß seinen eigenen Vorgaben beauftragt, ist 1zu1 nicht verpflichtet, diesen Werkstoff auf exakte Farbgebung und auf Eignung zu prüfen, den Werkstoff auf andere als augenfällige Mängel und Übereinstimmung mit der Beschreibung der Versandpapiere des Lieferanten zu prüfen oder den material- und designabhängigen Schwund zu berechnen und zu berücksichtigen; Eine Warnpflicht durch 1zu1 wird ausdrücklich ausgeschlossen. 5. Sofern mehrere Werkstücke als Baugruppe bestellt werden, haftet 1zu1 nicht dafür, dass die Beschaffenheit Einzelwerkstücke als Baugruppe ineinander passen. 6. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber nachzuweisen und spezifiziert und schriftlich, längstens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Lieferung, zu rügen. 7. 1zu1 ist im Falle der Services nurGewährleistung berechtigt, soweit dies zwischen den Parteien die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Der Auftraggeber hat zumindest zwei Verbesserungsversuche zuzulassen. Die Verbesserungsversuche dürfen jeweils innerhalb einer Frist, die derselben Zeitdauer wie sie dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin entspricht, erfolgen. 8. Eine Garantie auf Eigenschaften der Werkstücke oder Teile davon gilt nur dann als gewährt, wenn sie im Vorfeld des Vertragsabschlusses ausdrücklich und schriftlich vereinbart istwurde. 9. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten 933b ABGB findet keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellenAnwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. 111.1. CANCOM gewährleistetSoweit in diesen Bestimmungen nichts anderes vereinbart wurde, dass gelten die Services bei Gefahrenübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln sindBestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. 211.2. Der Zeitpunkt der Übergabe des Werks ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Übernahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde kann Nacherfüllung bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels verlangendie Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat. 11.3. CANCOM wird nach eigener Xxxx entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) vornehmenMit dem Tag, sofern an welchem dem Kunden nicht nur die Fertig- stellung angezeigt wird, gilt die Leistung mangels begründeter Verweigerung der Übernahme bei Über- prüfungsmöglichkeit des Kunden als in seine Verfügungs- macht übernommen. 11.4. Ist eine bestimmte Art gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Nacherfüllung zumutbar istunternehmerische Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche Ebenfalls als erfolgte Übernahme gilt, wenn der Kunde oder mit seinem Willen eine andere Person das Werk benützt. 11.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behaupteten Mangels dar. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 11.6. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 11.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmer- ische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, sind bei sonstigem Anspruchs- verlust unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Übergabe, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung an uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu setzenrügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt. Nach Fristverstreichung Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben haben. 11.8. Ersatzlieferungen oder bei erneutem Fehlschlagen Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. 11.9. Wir erfüllen die Gewährleistungsansprüche des Kunden in allen Fällen nach unserer Xxxx entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Rücktritt vom Vertrag) kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten nur dann begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Der unternehmerische Kunde verzichtet auf die Vergütung mindernWandlung des Vertrages. Schadenersatzansprüche des Kunden, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechendwelche auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewähr- leistungsansprüche in Verzug geraten sind. 311.10. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung, Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung oder Leistung vornehmen, ferner, wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Maßnahmen trifft, um den Schaden nicht größer werden zu lassen und wir diesen Mangel beheben können. In jedem Fall jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungs- pflichten wird ausgeschlossen. 11.11. Wird eine Leistung aufgrund von Planunterlagen, Zeichnungen, Modellen oä. des Kunden ausgeführt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Planung und Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgte. Wir sind nicht verpflichtet, die Kundenangaben detailliert zu prüfen. Der Kunde hat uns bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten. 11.12. Abverkaufsware sowie gebrauchte Ware unterliegt einer einjährigen Gewährleistungsfrist und ist von jeglicher Garantie ausgeschlossen. Außerdem sind die dem Kunden bekannten oder besichtigten Mängel und deren Folgeerscheinungen von den Gewährleistungsansprüchen ausgenommen. 11.13. Gewährleistungsansprüche sind jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn das gelieferte Material zum vertraglich vereinbarten gleichwertig ist. 11.14. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind eben- falls: Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebs- und Bedienungs- vorschriften, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel (technische Anlagen des Kunden wie Zuleitungen, Verkabelungen uä nicht in technisch ein- wandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder nicht kompatibel etc.), chemische oder elektrolytische Einflüsse, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, vom Kunden oder Dritten beigestelltes Material, Anweisungen des Kunden oder Montagearbeiten Dritter, eigenmächtige, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung, erfolgte Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungen und unsachgemäße Behandlung sowie infolge anderer Gründe, die nicht auf unser Verschulden beruhen oder zurückzuführen sind. Keinen Mangel begründet ferner der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach- kommt. 11.15. Rückgriffsansprüche des unternehmerischen Kunden nach § 933b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist Geltendmachung von Mängeln berechtigt den unter- nehmerischen Kunden nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen. 11.16. Voraussetzung zur Übernahme von gesonderten Garantieleistungen ist die Vorlage des Original-Qualitäts- zertifikats, das für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegendie entsprechende Kommission aus- gestellt wurde. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung darauf genannten Garantiezusagen gelten ausschließlich unter Einhaltung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht einam Qualitätszertifikat angeführten Garantievoraus- setzungen und -bedingungen. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Garantie. 1Zum Zwecke einer einwandfreien und raschen Abwicklung wird der Kunde ersucht, die erhaltene(n) Ware(n) unmittelbar nach Zustellung zu öffnen, auf ihre Vollständigkeit und auf etwaige Beschädigungen hin zu überprüfen. CANCOM gewährleistetIm Falle des Vorliegens eines der Gewährleistung unterliegenden Mangels, dass gelten die Services bei Gefahrenübergang frei von Sach- gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff ABGB, § 356 Abs. 1 BGB) sowie die dort geregelten Gewährleistungsbehelfe. Ansprüche gegen den ANBIETER aus einer allenfalls über Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Herstellergarantie oder einer Garantiezusage eines Dritten (nachfolgend gemeinsam Herstellergarantie) sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ansprüche aus einer Herstellergarantie stehen dem KUNDEN lediglich gegenüber dem Hersteller oder dem Dritten, der die Garantie zugesagt hat, zu. Bestand und Rechtsmängeln sind. 2Umfang einer solchen etwaigen Herstellergarantie sind der Produktinformation zu entnehmen. Tritt ein Gewährleistungs- oder Garantiefall auf, kann die Ware an das Lager des ANBIETERS – Xxxxxxx Xxxxxxx Wassertechnik, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxxx 00x, 0000 Xxxxxxxxxx- übersandt werden. Der Kunde kann Nacherfüllung ANBIETER übernimmt auf Wunsch des KUNDEN für ihn die Abwicklung von Garantiefällen aus Herstellergarantien. Der ANBIETER haftet in diesem Fall nicht für die Leistung des Herstellers. In jedem Fall muss der KUNDE bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels verlangen. CANCOM wird nach eigener Xxxx entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) vornehmenGeltendmachung von Gewährleistungsansprüchen den ANBIETER die Möglichkeit einräumen, sofern dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar ist. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist der Kunde verpflichtet, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung das beanstandete Produkt innerhalb angemessener Frist prüfen zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechend. 3lassen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht einAbtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gewährleistung, Garantie. 1. CANCOM gewährleistet8.1 Der Lieferant steht dafür ein, dass die Services bei Gefahrenübergang sämtliche Lieferun- gen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den ein- schlägigen rechtlichen Bestimmungen, Normen, Vorschriften, Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fach- verbänden entsprechen. Der Lieferant steht weiterhin dafür ein, dass sämtliche von ihm gelieferten Waren frei von Fehlern sind und den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sind. Sind im Ein- zelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so muss der Lieferant hierzu die schriftliche Zustimmung des Auf- traggebers einholen. Die Mängelhaftung des Lieferanten wird durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt. 8.2 Hat der Lieferant Bedenken gegen die vom Auftraggeber ge- wünschte Art der Ausführung, so hat er dem Auftraggeber dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8.3 Der Lieferant übernimmt die Haltbarkeitsgarantie, nach der der Lieferant die Sach- und Rechtsmängeln sindRechtsmängelfreiheit der geliefer- ten Ware für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Gefahrenübergang garantiert. 28.4 Der Lieferant verpflichtet sich, bei seinen Lieferungen/Leis- tungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umwelt- freundliche Produkte einzusetzen. 8.5 Der Lieferant haftet für die Umweltverträglichkeit der gelie- ferten Produkte und Verpackungsmaterialien und für alle Fol- geschäden, die durch die Verletzung seiner gesetzlichen Ent- sorgungspflichten entstehen. 8.6 Auf das Verlangen des Auftraggebers wird der Lieferant ein Beschaffenheitszeugnis für die gelieferte Ware ausstellen. 8.7 Der Lieferant ist verpflichtet, die jeweils für seine Lieferung geltenden Sicherheitsdatenblätter mit der Lieferung zu übergeben. Der Kunde kann Nacherfüllung bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels verlangenLieferant stellt den Auftraggeber von allen Regressforderungen Dritter für den Fall frei, dass er dem Auftraggeber die Sicher- heitsdatenblätter nicht, verspätet oder fehlerhaft liefert. CANCOM Das Gleiche gilt für alle späteren Anforderungen. 8.8 Der Auftraggeber wird zugehende Warenlieferungen, nach eigener ihrem Eingang, ausschließlich auf Identität, Vollständigkeit und Transport- schäden prüfen, soweit und sobald dies im ordentlichen Ge- schäftsgang und nach Art und Verwendungszweck üblich ist. In der Regel beschränkt sich der Auftraggeber dabei auf eine Stichprobenprüfung. 8.9 Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lie- ferung/ Leistung, zu denen auch die Nichterreichung garantier- ter Daten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehören, hat der Lieferant nach Aufforderung unverzüglich und unent- geltlich, einschließlich sämtlicher Nebenkosten, nach der Xxxx entweder eine des Auftraggebers durch Nachbesserung oder Austausch der mangelhaften Teile bzw. Neulieferung zu beseitigen. 8.10 Nach erfolglosem Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zur Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) vornehmenste- hen ihm auch die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt, sofern dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art Minderung und Schadensersatz zu. 8.11 Der Lieferant hat alle die zum Zwecke der Nacherfüllung zumutbar isterforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- , Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. 8.12 Im Fall von Nacherfüllungsansprüchen des Auftraggebers gegenüber dem Lieferanten hat der Lieferant dem Auftragge- ber insbesondere die folgenden Arbeits- und Materialkosten pauschal in folgender Höhe zu erstatten: a) Pauschale für Mahn- und sonstige Schreiben SFr 5,00 pro Schreiben b) Telefonpauschale SFr 3,00 pro Telefonat c) Kopierpauschale SFr 0,50 pro Kopie d) Fahrtkostenpauschale SFr 0,50 pro gefahrenen Kilometer e) Arbeitsaufwand SFr 60 pro Arbeitsstunde und Mitarbeiter 8.13 Der Arbeitsaufwand wird pro angefangene Viertelstunde berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Auftrag- geber ausdrücklich vorbehalten. 8.14 Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen aus der Män- gelhaftung innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten, ange- messenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber die erfor- derlichen Maßnahmen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. In dringenden Fällen kann der Auftraggeber nach Abstimmung mit dem Liefe- ranten die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Kleine Mängel können vom Auftrag- geber, in Erfüllung seiner Schadensminderungspflicht, ohne vorherige Abstimmung selbst beseitigt werden, ohne dass hier- durch die Verpflichtungen aus der Mängelhaftung und Gewähr- leistung des Lieferanten eingeschränkt werden. Der Auftragge- ber kann den Lieferanten dann mit den erforderlichen Aufwen- dungen belasten. Das Gleiche gilt, wenn ungewöhnlich hohe Schäden drohen. 8.15 Die Gewährleistungszeit beträgt 36 Monate nach Abliefe- rung an den Kunden des Auftraggebers, längstens jedoch 48 Monate nach Gefahrenübergang an den Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder das Gesetz längere Fristen vorsieht. Sie beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Auftraggeber oder den vom Auftraggeber benannten Dritten an der vom Auftraggeber vor- geschriebenen Empfangsbzw. Verwendungsstelle. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche Vorrich- tungen, Maschinen und Anlagen beginnt die Gewährleistungszeit mit dem Abnahmetermin, der in der schriftlichen Abnahmeerklärung des Auftraggebers genannt wird. Verzögert sich die Abnahme ohne das Verschulden des Lieferanten, so beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre nach Bereitstellung des Liefergegenstandes zur Abnahme. Die Ge- währleistungszeit für Bauwerke richtet sich nach den gesetzli- chen Bestimmungen; für Ersatzteile beträgt sie 36 Monate nach Einbau/Inbetriebnahme und endet spätestens 48 Monate nach Lieferung. 8.16 Für Lieferteile, die während der Untersuchung eines Man- gels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb genommen werden konn- ten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungszeit um die Zeit der Betriebsunterbrechung. 8.17 Für ausgebesserte oder neu gelieferte Teile beginnt die Ge- währleistungszeit mit der Beendigung der Nachbesserung o- der, wenn eine Abnahme vereinbart ist, mit der Abnahme neu zu laufen, soweit der Lieferant in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein. Die Abnahme ist gege- benenfalls beim Auftraggeber schriftlich zu beantragen. 8.18 Serienfehler sind Fehler, bei denen Materialien, Kompo- nenten, Teilsysteme oder Systeme eine Fehlerhäufigkeit auf- weisen, die markant außerhalb der gewöhnlich erwarteten Werte oder der vom Anbieter angegebenen Werte liegen. Ein Serienfehler liegt insbesondere dann vor, wenn die Anzahl der beanstandeten Materialien 1 % der jeweils gelieferten Menge überschreitet. 8.19 In diesem Fall hat der Lieferant einen Massnahmenplan zur Fehlerbehebung vorzulegen und auf seine Kosten umzuset- zen. Dieser Plan muss Maßnahmen enthalten, die das aufgrund der Gleichartigkeit der aufgetretenen Fehler zu erwartende Verhalten anderer Komponenten dieser Serie kompensieren. Bei Vorliegen eines Serienfehlers kann der Auftraggeber den Austausch aller Geräte dieser Serie verlangen. Sofern das Pro- dukt des Lieferanten hierbei in einem anderen Produkt verbaut ist, ist der Kunde verpflichtetAuftraggeber auch berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung die Produkte des Lie- feranten zurückzurufen. Der Lieferant hat in diesem Fall auf erstes Anfordern alle Kosten und Aufwände zu setzenerstatten. Nach Fristverstreichung Der Auftraggeber kann die Regelung dieses Punktes innerhalb der Gewährleistungsfrist oder bei erneutem Fehlschlagen kann Überschreitung der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechendLiefe- ranten angegebenen Fehlerrate geltend machen. 3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein8.20 Weitergehende oder andere gesetzliche Ansprüche blei- ben unberührt. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. 1Etwaige Garantien des Herstellers oder eines Dritten verpflichten nur diesen. CANCOM gewährleistetWir haften bei neu hergestellten Sachen nur für von uns abgegebene Garantieversprechen und für Sachmängel. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware. Die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware definiert sich allein über die Produktbeschreibung des Herstellers. Sein Werbematerial oder sonstige Aussagen über das Produkt begründen daher keine Beschaffenheitsvereinbarung. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir haften nur für Sachmängel, die bei Übergabe des Kaufgegenstandes an den Vertragspartner vorhanden waren. Dagegen haften wir nicht für Mängel der Sache, die insbesondere durch unsachgemäße Behandlung, Missachtung unserer Anleitungen oder Einbau vom Hersteller nicht autorisierter Teile entstehen. Bei bestehenden Mängeln leisten wir zunächst nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Weitergehende Rechte setzen voraus, dass die Services bei Gefahrenübergang frei von Sach- und Rechtsmängeln Beseitigung des Mangels oder Neulieferung endgültig gescheitert sind. 2. Der Kunde Dann kann Nacherfüllung bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Xxxx Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. CANCOM wird nach eigener Xxxx entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) vornehmenSoweit der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, sofern dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art der Nacherfüllung zumutbar istbestehen daneben keine Schadenersatzansprüche. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, besteht kein Rücktrittsrecht. Bei gebrauchten Kaufgegenständen haften wir nur für bei Übergabe vorhandene Mängel der Kunde verpflichtetSache, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechend. 3uns bekannt sind. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche Gewährleistungspflicht beträgt 1 ein Jahr ab Beginn Übergabe der Serviceleistung, es sei denn, CANCOM hat Ware an den Mangel arglistig verschwiegenVertragspartner. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige Vorschriften des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit HGB über die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegenRügepflicht beim Handelskauf bleiben unberührt. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Dieser Abschnitt gilt nicht einfür Ansprüche auf Schadenersatz. Diese sind in IX geregelt. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gewährleistung, Garantie. (1. CANCOM gewährleistet) Der Lieferant steht dafür ein, dass die Services bei Gefahrenübergang sämtliche Vertragsgegenstände dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen weltweiten rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen, Normen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien von Behörden sowie der EG, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Der Lieferant steht weiterhin dafür ein, dass sämtliche Vertragsgegenstände frei von Fehlern sind sowie den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen und für den jeweiligen Einsatzzweck sowie Einsatzort geeignet sind. Sollte der Lieferant von den vorbezeichneten Vorschriften sowie Anforderungen abweichen wollen, so hat er vorab die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Die Gewährleistungsansprüche bleiben von dieser Zustimmung unberührt. (2) Der Lieferant übernimmt für die Vertragsgegenstände eine Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB, nach der der Lieferant die Sach- und Rechtsmängeln sindRechtsmängelfreiheit der Vertragsgegenstände für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Gefahrübergang garantiert. 2(3) Eine Wareneingangsuntersuchung der Vertragsgegenstände durch den Auftraggeber ist auf eine Prüfung beschränkt, ob die gelieferten Vertragsgegenstände nach Stückzahl mit den jeweils bestellten Mengen übereinstimmen, mit offensichtlichen, äußerlich erkennbaren Transportschäden versehen sind und ob die gelieferten Vertragsgegenstände mit den bestellten Vertragsgegenständen übereinstimmen (Identität). Der Kunde kann Nacherfüllung bei Vorliegen eines schriftlich mitgeteilten Mangels verlangenFür diese vorbezeichneten Mängel gilt eine Rügefrist von 2 Wochen. CANCOM wird Für alle übrigen offenen Mängel sowie verdeckten Mängel gilt die Rügefrist von 2 Wochen ab Entdeckung. Weitergehende Rüge und Untersuchungspflichten des Auftraggebers sind ausgeschlossen. (4) Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel, zu denen auch die Nichterreichung garantierter Beschaffenheiten gehört, hat der Lieferant nach eigener Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich, einschließlich sämtlicher Nebenkosten, nach Xxxx entweder eine des Auftraggebers durch Nachbesserung oder Neulieferung Nachlieferung (Nacherfüllung) vornehmenzu beseitigen oder durch Gutschrift des Kaufpreises/Vergütung zu erstatten. In dringenden Fällen oder bei kleinen Mängeln kann der Auftraggeber die Nachbesserung selbst ausführen oder durch einen Dritten ausführen lassen, sofern ohne dass hierdurch die Rechte des Auftraggebers aus der Gewährleistung eingeschränkt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die im Rahmen dieser Nachbesserung bei ihm entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Nach dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art erfolglosen Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung stehen dem Auftraggeber sämtliche gesetzlichen Rechte, insbesondere Rücktritt, Minderung, Aufwendungsersatz und Schadensersatz statt der Leistung zu. Bei Werkleistungen steht dem Auftraggeber zusätzlich das Recht zur Selbstvornahme zu. Im Übrigen ist der Lieferant verpflichtet, sämtliche Schäden, die dem Auftraggeber durch einen mangelhaften Vertragsgegenstand entstanden sind, auch ohne vorherige Fristsetzung zu ersetzen. (5) Der Lieferant hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung zumutbar isterforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen. Bei Fehlschlagen zweier Nacherfüllungsversuche ist (§ 439 II BGB). (6) Die Gewährleistungszeit beträgt 36 Monate nach Ablieferung an den Kunden des Auftraggebers, längstens jedoch 48 Monate nach Gefahrenübergang auf den Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder das Gesetz längere Fristen vorsieht. Sie beginnt mit der Kunde verpflichtetÜbergabe des Vertragsgegenstandes an den Auftraggeber oder den vom Auftraggeber benannten Dritten an der vom Auftraggeber vorgeschriebenen Anlieferadresse bzw. festgelegtem Anlieferort. (7) Für Vertragsgegenstände, schriftlich die während der Untersuchung eines Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht genutzt und/oder betrieben werden konnten, verlängert sich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann laufende Gewährleistungszeit um die Zeit der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegtBetriebsunterbrechung. Für Schadensersatzansprüche und für vergebliche Aufwendungsersatzansprüche gilt Teil III Ziffer (Haftung) entsprechend. 3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn ausgebesserte oder nachgelieferte Vertragsgegenstände beginnt die Gewährleistungszeit mit der ServiceleistungBeendigung der Nachbesserung oder, es sei denn, CANCOM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige des Kunden durch CANCOM führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. 4. CANCOM übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Services nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich wenn eine Abnahme vereinbart ist. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder in sonstigen Dokumenten die Begrifflichkeiten "sichert zu", "sicherstellen", "stellt sicher", „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung mit der Abnahme neu zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellenlaufen.

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Samples: Einkaufsbedingungen