Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge Musterklauseln

Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge. Soweit es sich um Lieferungen handelt, muss der Liefergegenstand in Ausführung und Material dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Er darf nicht mit Fehlern behaftet sein, welche den Wert oder die Tauglichkeit zur gewöhnlichen oder bei Bestellung vorausgesetzten bzw. bekannt gegebenen Verwendung aufheben oder mindern. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, muss der Liefergegenstand im Einklang mit den jeweils gültigen technischen N0l111en (DIN/EN) sowie den gültigen Umwelt- und Sicherheitsvorschriften Bavaria Digital Technik GmbH Tel.: (08363) 9108-0 Deutsche Bank Kempten UST-ID-Nr.: DE 128 665 330 Xxxxxxxxxx Xxx 00 00000 Xxxxxxxx Fax.: (08363) 9108-39 xxx.xxx-xxxxxx.xx BLZ 73370008 Konto-Nr. 118551100 SWIFT CODE: XXXXXXXX000 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Amtsgericht Kempten HRB 34 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx stehen. Der Lieferant/Leistungserbringer haftet für Sach- und Vermögensschäden, die BDT oder BDT-Kunden wegen Fehlerhaftigkeit, Funktionsunfähigkeit oder sonstigen Mängeln der gelieferten Ware bzw. erbrachten Leistung entstehen. Die Sichtprüfung erfolgt durch BDT un- verzüglich nach Wareneingang. Wegen teilweise erforderlicher umfangreicher Warenein- gangsprüfung erfolgt eine endgültige Warenfreigabe innerhalb angemessener Frist. Ist die Fehlerhaftigkeit eines Liefergegenstandes bzw. einer Leistung erst im Einsatz bei unseren Kunden feststellbar, verjähren unsere Ansprüche aus Gewährleistung und Mängelrüge erst 12 Monate ab tatsächlicher Inbetriebnahme des Endprodukts, spätestens jedoch 24 Monaten nach Gefahrenübergang. Die Gewährleistung (z. B. bei elektronischen Bauteilen) erlischt nicht durch den fachgerechten Einbau bzw. die Weiterverarbeitung bei BDT. Eine vermeintlich unsachgemäße Verarbeitung/Behandlung ist BDT durch den Lieferanten nachzuweisen. Unsere Zustimmung zu technischen Unterlagen und/oder Berechnungen des Lieferanten/ Leistungserbringers befreien diesen nicht von seinen Gewährleistungspflichten. Bei Mangel- haftigkeit haben wir nach eigenem Ermessen freie Xxxx auf kostenfreie Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Vertragsrücktritt. Kommt der Lieferant bzw. Leistungserbringer unserer Aufforderung zur Nachbesserung nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist (mindestens 2 Arbeitstage) nach, sind wir auf Kosten des Lieferanten/Leistungserbringers selbst oder durch Dritte zur Nachbesserung berechtigt.
Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge. 1) Für die von uns gelieferten Gegenstände oder Werke beträgt die Gewährleistung 6 Monate, sofern der geltend gemachte Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Bei Schäden an Elektromotoren trifft den Besteller oder Abnehmer die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht durch fehlerhafte Stromverhältnisse entstanden ist. Mängel sind unverzüglich - erkennbare - innerhalb einer Frist von 5 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort - zu rügen, andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.
Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge. 1. Die Gewährleistungspflicht der Viebahn GmbH richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus diesen Auftrags- und Lieferbedingungen etwas anderes ergibt.
Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge. 1. Für Gewährleistung, Haftung und Mängelrüge gelten grundsätzlich die von den Herstellern vorgegebenen Gewährleistungsbedingungen. Diese werden übernommen und damit Bestand des jeweiligen Auftrags.
Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge. 1. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Empfang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Abnehmer; sie endet jedoch spätestens 24 Monate, nachdem die Ware unser Werk/Lager verlassen hat. Farbvorgaben (z. B. nach RAL oder Herstellernormen) oder Verkaufs- und Glanzgradvorgaben sind immer, auch wenn sie von uns bestätigt werden, "Circa-Werte". Abweichungen in Farbe, Glanz und Verlauf innerhalb der branchenüblichen Toleranzen berechtigen nicht zur Mängel-rüge; dies gilt auch für Lieferungen nach Muster. Farbangaben bzw. RAL-Töne ohne weitere Spezifikation (Struktur, matt, Seidenglanz, etc.) in der Bestellung sind in der Bearbeitungsform "glatt glänzend" geschuldet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.