Montagen Musterklauseln

Montagen a) Basis der Kalkulation sind die SIGMA zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bzw. Auftragsannahme vorliegenden Anforderungsprofile, Informationen, Ausschreibungsunterlagen, Pläne und Zeichnungen
Montagen. Werden in einem Werk des AG Montagen, Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen etc. durchge- führt, so gelten hierfür die Bedingungen für die Arbeit von Fremdfirmen an Standorten des AG oder dessen verbundener Unternehmen (abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxx.xxx).
Montagen. Bei Montagen ohne vorhandene Waag- und Achsriss wird nach gegebenen Mauerlich- ten, ohne Rücksicht auf Waaggleichheit und senkrechte Fluchtung montiert. Verputzar- beiten erfolgen ohne Angleichung an Putzstrukturen und Putzfarbe. Schutzfolien auf den Fensterprofilen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Montage vom Kunden entfernt werden. Bei Selbst- und Fremdmontage werden gewünschte Einstellarbeiten gesondert verrechnet. Bei Montagen, Einstell- oder Servicearbeiten hat der Kunde für freien Zu- gang zu den Fensteröffnungen zu sorgen. Hinderliche Gegenstände wie Möbelstücke, Gardinen etc. müssen vom Kunden entfernt werden. Ebenfalls ist für eine vollflächige Abdeckung des Bodens und über eventuelle Heizkörper sowie über vorhandene Möbel- stücke zu sorgen. Sollte dies nicht eingehalten werden, können wir für eventuell entste- hende Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Montagen. Werden Montagen von uns angeboten so behalten wir uns das Recht vor, eine von uns ausgewählte konzessionierte Elektromontagefirma damit zu beauftragen. Der Stundensatz beträgt jedenfalls pro Monteur €60,--/h netto. Vorher nicht ersichtliche und abschätzbare Mehraufwände und Erschwernisse die zur angebotenen Montagezeit hinzukommen werden separat zusätzlich verrechnet. Materialien die zur Hilfeleistung der Montage unerlässlich sind, oder dazu dienen die Arbeitszeit um mehr als die Kosten des Material zu verkürzen werden an den Kunden weiterverrechnet. Bei Montagen durch uns oder einer von uns engagierten Firma gelten die selben Gewärhleistungs- und Garantiekonditionen (ab Werk) wie oben angegeben. Die Montage wird separat behandelt, kann aber von uns auf der selben Rechnung ausgewiesen werden. Ausnahmen aus dieser Regelung sind seitens des Kunden vorab mit der Fa. KornLeuchter abzuklären.
Montagen. 1. Montagen erfolgen, sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbei- ten zulassen. Etwa notwendige Geräte sowie Anschlüsse für Elektro- werkzeuge sowie Strom sind ohne Berechnung zu stellen. Erbrachte Leistungen und Teilleistungen sowie gelagertes Material sind seitens von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von 2 (zwei) Wochen verbunden mit der Rücktrittsandrohung für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen, zurückzutre- ten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Montagen. 1) Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure von uns gestellt. Auf Anforderung werden bauseits genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung bereitgestellt. Das handwerksübliche Werkzeug wird von uns gestellt. Die Gestellung von elektrischen Schweißgeräten usw. unterliegt besonderer Vereinbarung.
Montagen. Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
Montagen. Alle mit den Montagen im Zusammenhang stehende Arbeiten gehen zu Lasten des Kunden, gegebenenfalls werden entsprechende Unternehmen zur Durchführung dieser Arbeiten von uns beauftragt. Elektroanschlüsse, sowie die Installation von Leitungen, der Einbau und Anschluss von Schaltern, sofern nichts Anderes vereinbart, erfolgt nicht durch aquanum. Insbesondere hat der Kunde auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle betriebsbereit zur Verfügung stehen. Wir haften nicht für Arbeiten unseres Montagepersonals oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht mit der Lieferung und Aufstellung oder Montage aus dem Vertragsabschluss zusammenhängen.
Montagen. Der AN verpflichtet sich zur sach-, fach- und termingerechten Durchführung der Lieferungen und Leistungen gemäß der Bestellung. Falls die zu montierenden Bauteile vom AG beigestellt werden, stellt letzterer auch die Montagedokumentation bei. Das vom AN eingesetzte Personal muss den Anforderungen des Auftrages entsprechend qualifiziert, ausgebildet und erfahren sein, worüber Nachweis zu führen ist. Nach Meinung des AG oder des EA nicht entsprechendes Personal muss vom AN unverzüglich durch Personal mit der gemäß Bestellung geforderten Qualifikation ersetzt werden, andernfalls ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN geeignetes Personal zu beschaffen und einzusetzen. Dies entbindet den AN nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen. Die Kosten für einen derartigen Austausch trägt der AN. Alle Montagearbeiten sind von Arbeitskräften durchzuführen, die über die entsprechenden Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen verfügen. Dem AG sind vor Arbeitsbeginn durch den AN die entsprechenden Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen vorzulegen für den Fall, dass der AN oder dessen Subunternehmer Arbeitskräfte einsetzen, die nicht aus dem 1.) (EU-) Inland stammen (für Baustellen, die in einem EU-Staat liegen) oder 2.) Staat stammen, in dem sich die Baustelle befindet (für Baustellen, die außerhalb der EU liegen). Weiterhin hat der AN dem AG vor Arbeitsbeginn den Nachweis zu erbringen, dass er für das Einsatzland alle gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen und Genehmigungen besitzt, insbesondere, Gewerbeberechtigungen, Zulassungen, Sozialversicherungen, etc. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behält sich der AG sämtliche Rechte und Ansprüche, insbesondere sofortigen Vertragsrücktritt, Vertragsstrafen- und Schadenersatzansprüche, Einbehalte von Zahlungen und Ziehung von Bankgarantien vor.
Montagen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Montagen, deren Vergütung gegen besondere Berechnung entsprechend unseren Montagesätzen erfolgt. Hierzu erforderliche Hilfskräfte und Geräte sind vom Besteller kostenlos nach Absprache zu stellen.