Gewährleistung, Schadensersatz a) Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache werden wir nach unserer Xxxx den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen.
Gewährleistung, Schadensersatz a) Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache wird SIGMA nach unserer Xxxx den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen.
Gewährleistung, Schadensersatz. 10.1. MC / GPE stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) in vollem Umfang zu. Der Auftragnehmer hat die im Zeitpunkt der Bestellung für die Verwendung bzw. Verarbeitung des Kaufgegenstands geltenden technischen und gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
Gewährleistung, Schadensersatz. 1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Mängeln, insbesondere Fabrikations- und/oder Material- mängeln sind.
Gewährleistung, Schadensersatz. Offensichtliche Mängel (wie Menge, Bruch, Falschlieferung) der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen und im Lieferschein festzuhalten. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach Bekanntwerden zu beanstanden. Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung beim Käufer entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ist die Ware bei Lieferung mängelbehaftet und zeigt der Käufer den Mangel rechtzeitig an, ist Getränke Xxxxxxxx zur Nacherfüllung, insbesondere zur Nachlieferung, berechtigt. Erst bei Fehlschlagen dieser kann der Käufer insoweit vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, so sind die Gewährleistungsrechte bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit ausgeschlossen. Bei reklamiertem Vollgut wird (zunächst) nur der Pfandwert der Ware von Getränke Xxxxxxxx erstattet. Das Vollgut wird von Getränke Xxxxxxxx zum Hersteller gesandt und dort geprüft. Erkennt der Hersteller die Reklamation als berechtigt an, erfolgt die Erstattung des Warenwertes durch Getränke Xxxxxxxx. Kommt Getränke Xxxxxxxx mit der Lieferung in Verzug, so beschränkt sich die Haftung für den Verzugsschaden auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Getränke Xxxxxxxx beruht. Sie gelten ferner nicht in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Gewährleistung, Schadensersatz. Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Der Kunde hat eine etwaige Beanstandung der Qualität unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen von gelieferten Mengen oder Preisen (wie auf Lieferscheinen oder Rechnungen angegeben) müssen sofort bei Erhalt der Waren, spätestens innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden. Erfolgt diese Beanstandung zu spät, verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung, Austausch oder Gutschrift. Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und die Pflichtverletzung auf der Betriebsorganisation der Brauerei beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Gewährleistung, Schadensersatz. 8.1 Soweit HANSA bei der Erbringung der Servicearbeiten Ersatz- oder Ver- schleißteile ein- oder verbaut, richtet sich die Gewährleistung und der Ei- gentumsvorbehalt für diese nach den „Allgemeinen Maschinenverkaufs- bedingungen“ von HANSA (dort Ziffern 7., 8. und 9.) in der jeweils bei Auf- tragserteilung aktuellen Fassung. Die „Allgemeinen Maschinenverkaufsbe- dingungen“ können unter xxxx://xxx.xxx-xxxxx.xx eingesehen oder bei HANSA kostenlos angefordert werden.
Gewährleistung, Schadensersatz. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Computer-Service-Weiland zunächst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungsversuche endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx Wandlung oder Minderung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur, wenn der Computer-Service-Weiland Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder/und Bedienung durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs sowie Schäden durch Veränderung oder/und Verarbeitung sowie im Falle der Reparatur durch nicht von dem Computer-Service-Weiland autorisierte Stellen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Statt der Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann der Computer-Service-Weiland eigene Gewährleistungsansprüche gegen Lieferer oder/und Hersteller an den Kunden abtreten. Mängelrügen sind unverzüglich und schriftlich gegenüber dem Computer- Service-Weiland vorzubringen. Der Kunde hat die Ware direkt bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.
Gewährleistung, Schadensersatz. 1. Die Gewährleistung des RMI umfaßt nur die ihm ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Ergebnisse in Prüfberichten beziehen sich nur auf das untersuchte Probenmaterial.
Gewährleistung, Schadensersatz a) Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu untersuchen und zu überprüfen - insbesondere einem Funktionstest zu unterziehen und dabei erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen schriftlich spezifiziert, uns anzuzeigen. Dabei hat der Kunde den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels nachzuweisen.