Gewährleistung, Schadensersatz Musterklauseln

Gewährleistung, Schadensersatz a. Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln der Mietsache werden wir nach unserer Xxxx den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen. b. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei ein Mangel der Mietsache nicht, so hat der Mieter die uns hierdurch, sowie die durch etwaige Arbeiten an der Mietsache entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. c. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. d. Schadensersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässige Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen. e. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle groben Verschuldens der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des verzögerten oder ausgebliebenen Teils des Mietgegenstands beschränkt. f. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gewährleistung, Schadensersatz. 9.1 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.2 Die in unserem Online-Shop dargestellten Farben sind nicht verbindlich. Farbabweichungen zwischen den auf Ihrem Computer angezeigten Farben und den reellen Farben der Artikel können bedingt durch die Farbwiedergabe Ihres Computers auftreten. Eine Verbindlichkeit bezüglich der Farbe kann nur im Falle eines vor der Bestellung vom Besteller angeforderten Farbmusters gewährt werden. 9.3 Bei unseren Produkten können geringfügige Abweichungen – insbesondere farblicher Art – produktionsbedingt von Fertigung zu Fertigung nicht ausgeschlossen werden. Gewährleistungsansprüche aus diesem Grund stehen dem Besteller daher nicht zu. Das Gleiche gilt für farbliche Veränderungen und Schrumpfungen bzw. Reckungen im Rahmen der DIN. 9.4 Farb- und Maserungsabweichungen sind bei Naturprodukten (z.B. Holz) unvermeidlich und berechtigen den Besteller nicht zur Mängelrüge. 9.5 Bei Produkten, die aus mehreren Komponenten bestehen, sind geringfügige Farbunterschiede zwischen diesen Komponenten kein Grund zur Beanstandung. 9.6 Leichte textile Unebenheiten, welche nur in extremen Beleuchtungssituationen sichtbar oder auffällig werden, stellen keinen Reklamationsanspruch dar (z.B. Einbaustrahler direkt von oben, Wandleuchten mit seitlichem Licht, oder ähnliches). Eine besondere optische Empfindlichkeit verbirgt sich bei glatten oder glänzenden Textilien. 9.7 Maßtoleranzen können produktionsbedingt von Fertigung zu Fertigung nicht ausgeschlossen werden. Gewährleistungsansprüche aus diesem Grund stehen dem Besteller daher nicht zu, Maßtoleranzen im folgenden einsehbar. 9.7.1 Textilien – Meterware: ca. 5cm 9.7.2 Textilien – nach Nähauftrag: ca. 1- 2cm 9.7.3 Textilien – Laser-Cut: max. 0,5% 9.7.4 Teppichboden – Auslegware: ca. 1% 9.7.5 Teppichboden - nach Maß: ca. 3% 9.7.6 Technik – Metallwaren: max. 0,5% 9.8 Sie werden gebeten, die Ware bei Lieferung und vor der Verarbeitung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Eine Mängelanzeige ist nur möglich, sofern die Ware vor Verarbeitung bestimmungsgemäß geprüft wurde. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Verarbeitung entfallen Ihre Gewährleistungsansprüche ebenfalls. Hinweis für die Verarbeitung von Flächenvorhangpaneelen und Rollos: Die Stoffe müssen immer im rechten Winkel zugeschnitten werden ! Leichte Musterverschiebungen sind produktionsbedingt im Toleranzbereich. 9.9 ...
Gewährleistung, Schadensersatz. 1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Mängeln, insbesondere Fabrikations- und/oder Material- mängeln sind. 2. Alle hierauf beruhenden Mängel werden von uns beseitigt, wobei hiervon abweichende Ansprüche des Kunden durch die von uns erbrachten Nachbesserungsleistungen ausgeschlossen werden. Ist die Nachbesse- rung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden oder schlägt die Nachbesserung fehl, sind wir berechtigt, gleichartigen Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Nachfrist fehl, kann der Kunde Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde dies mit Nachfristsetzung angekündigte hatte. 3. Wir leisten auf unsere Produkte eine Gewähr für die Dauer von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Im Gewährleistungsfall übernehmen wir pauschal einen Betrag von 6 € als Ersatz für anfallende Transport- und Wegekosten für jeden mangelhafte Lieferung. Weitergehende Ansprüche auf Erstattung von Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, insbesondere auch soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 4. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittel- bare Schäden, auch für Drittschäden oder Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, sowie für Ausfallschäden und Arbeitszeitkosten werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 5. Eine Haftung für die durch bestimmungsgemäßen Einsatz regelmäßig eintretende Abnutzung ist ausge- schlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten, die von uns vorgeschriebenen und gelieferten Chemikalien nicht verwendet oder an dem Produkt ohne unser Ein- verständnis Änderungen vorgenommen werden. 6. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen jeweils unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Män- gel zu prüfen. Stellt er Fehlmengen oder offensichtliche Mängel fest, müssen diese uns unverzüglich mitgeteilt werden. Bei versteckten Mängeln sind diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. 7. Wir übernehmen keine Gewähr, dass der Liefergegenstand für den Bestimmungszweck unseres Kunden geeignet ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 8. Soweit wir technische Beratungsleistungen erbringen, erfolgt dies nach bestem Können und Wissen auf- grund u...
Gewährleistung, Schadensersatz. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Computer-Service-Weiland zunächst das Recht zur mehrmaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserungsversuche endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Xxxx Wandlung oder Minderung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur, wenn der Computer-Service-Weiland Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder/und Bedienung durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs sowie Schäden durch Veränderung oder/und Verarbeitung sowie im Falle der Reparatur durch nicht von dem Computer-Service-Weiland autorisierte Stellen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Statt der Nachlieferung oder Ersatzlieferung kann der Computer-Service-Weiland eigene Gewährleistungsansprüche gegen Lieferer oder/und Hersteller an den Kunden abtreten. Mängelrügen sind unverzüglich und schriftlich gegenüber dem Computer- Service-Weiland vorzubringen. Der Kunde hat die Ware direkt bei Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.
Gewährleistung, Schadensersatz. 1. Die Gewährleistung des RMI umfaßt nur die ihm ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Ergebnisse in Prüfberichten beziehen sich nur auf das untersuchte Probenmaterial. 2. Das RMI haftet für Schäden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht mit einem max. Betrag von EUR 2.000.000,00 je Auftrag begrenzt. 3. Die in den Leistungsbedingungen vorgesehenen Haftungsbegrenzungen und –ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Gewährleistung, Schadensersatz. Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Der Kunde hat eine etwaige Beanstandung der Qualität unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen von gelieferten Mengen oder Preisen (wie auf Lieferscheinen oder Rechnungen angegeben) müssen sofort bei Erhalt der Waren, spätestens innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden. Erfolgt diese Beanstandung zu spät, verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung, Austausch oder Gutschrift. Schadensersatzansprüche gegen die Brauerei können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und die Pflichtverletzung auf der Betriebsorganisation der Brauerei beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Gewährleistung, Schadensersatz. 10.1. Uns stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) in vollem Umfang zu. Der Auftrag- nehmer hat die im Zeitpunkt der Bestellung für Verwendung bzw. Verarbeitung des Kaufgegenstandes geltenden technischen und gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. 10.2. Wir sind berechtigt, einen Mangel durch Selbstvornahme auch dann zu beseitigen und Ersatz der mit der Selbstvornahme verbundenen Aufwendungen geltend zu machen, wenn Gefahr im Verzug ist oder eine sofortige Nachbesserung zur Vermeidung erheblicher Schäden führt. In diesem Fall werden wir den Auftragnehmer unverzüglich unterrichten. 10.3. Die Gewährleistungsfrist wegen nicht im Rahmen einer etwa geschuldeten Eingangsuntersuchung feststellbarer Mängel an gelieferten Waren beträgt drei Jahre seit Ablieferung oder Abnahme, sofern eine solche vorgesehen ist. Längere gesetzliche und sonstige Verjährungsfristen bleiben unberührt. 10.4. Hat der Auftragnehmer oder ein Dritter eine Garantieerklärung (Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie) abgegeben, bleiben Ansprüche von uns aus einer Garantie in vollem Umfang aufrecht erhalten. AZ Ausrüstung und Zubehör GmbH & Co. KG Xxxxxxxxx 0-0 00000 Xxxxxxxxx (Xxxxxxx) xxxx@xx-xxxxxxxxx.xx xxx.xx-xxxxxxxxx.xx Rechtsform: GmbH & Co. KG, Hattingen HRA 7419, Essen PhG: AZ Verwaltungs GmbH, Sprockhövel HRB 27943, Essen St.-Nr.: 323/5801/0161, Ust.-Id-Nr.: DE 121 543 607 Commerzbank AG IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 SWIFT: XXXXXXXXXXX Geschäftsführer: Xxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxx 10.5. Etwaige Schadensersatzansprüche stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
Gewährleistung, Schadensersatz. 10.1. MC / GPE stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) in vollem Umfang zu. Der Auftragnehmer hat die im Zeitpunkt der Bestellung für die Verwendung bzw. Verarbeitung des Kaufgegenstands geltenden technischen und gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen. 10.2. MC / GPE ist berechtigt, einen Mangel ohne vorherige Aufforderung zur Nachbesserung gegenüber dem Auftragnehmer durch Selbstvornahme zu beseitigen und Ersatz der mit der • Selbstvornahme verbundenen Aufwendungen geltend zu machen, wenn Gefahr im Verzuge ist oder eine sofortige Nachbesserung zur Vermeidung erheblicher Schäden führt. In diesem Fall wird MC / GPE den Auftragnehmer unverzüglich unterrichten. 10.3. Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt zwei Jahre seit Ablieferung oder Abnahme, sofern eine solche vorgesehen ist. Längere gesetzliche und sonstige Verjährungsfristen bleiben unberührt. Im Falle von Rechtsmängeln beträgt die Verjährung 3 Jahre ab deren Entdeckung, höchstens jedoch 10 Jahre. 10.4. Hat der Auftragnehmer oder ein Dritter eine Garantieerklärung (Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie) abgegeben, bleiben Ansprüche von MC / GPE aus einer Garantie in vollem Umfang aufrechterhalten. 10.5. Wird MC / GPE wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder -gesetze wegen einer Fehlerhaftigkeit des Produktes in Anspruch genommen, die auf Ware des Lieferanten zurückzuführen ist, dann ist MC l GPE berechtigt, vom Lieferanten Ersatz des Schadens zu verlangen, soweit als er durch die von ihm gelieferten Produkte verursacht ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rückrufaktion. Sofern ein Fehler an einem vom Lieferanten gelieferten Teil auftritt, wird vermutet, • dass der Fehler ausschließlich im Verantwortungsbereich des Lieferanten entstanden ist.
Gewährleistung, Schadensersatz. Offensichtliche Mängel (wie Menge, Bruch, Falschlieferung) der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen und im Lieferschein festzuhalten. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach Bekanntwerden zu beanstanden. Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung beim Käufer entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ist die Ware bei Lieferung mängelbehaftet und zeigt der Käufer den Mangel rechtzeitig an, ist Getränke Xxxxxxxx zur Nacherfüllung, insbesondere zur Nachlieferung, berechtigt. Erst bei Fehlschlagen dieser kann der Käufer insoweit vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, so sind die Gewährleistungsrechte bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit ausgeschlossen. Bei reklamiertem Vollgut wird (zunächst) nur der Pfandwert der Ware von Getränke Xxxxxxxx erstattet. Das Vollgut wird von Getränke Xxxxxxxx zum Hersteller gesandt und dort geprüft. Erkennt der Hersteller die Reklamation als berechtigt an, erfolgt die Erstattung des Warenwertes durch Getränke Xxxxxxxx. Kommt Getränke Xxxxxxxx mit der Lieferung in Verzug, so beschränkt sich die Haftung für den Verzugsschaden auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Getränke Xxxxxxxx beruht. Sie gelten ferner nicht in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Gewährleistung, Schadensersatz. Für Gegenstände (Materialien), die uns vom Besteller oder auf dessen Veranlassung übergeben werden, trifft uns keine Prüfungspflicht.