Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss Abschluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen, Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb Mehr schichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten verein barten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der VersandbereitschaftVersandbe reitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist Gewähr leistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss Abschluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte Dop pelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem vorhergehen dem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller Bestel ler oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen vorneh men oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten aufgetre ten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit Ge legenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen, Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant Liefe- rant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss Ersatz oder Abschluss der Reparatur oder ab AbnahmeReparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen Repara- turen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt beträgt, wenn nicht an- ders vereinbart, 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren BeendigungProduktionsbereitschaft beim Besteller. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate Mo- nate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist Gewähr- leistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss Abschluss der Reparatur oder ab AbnahmeAb- nahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz Satz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen Än- derungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung Scha- densminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit Gelegen- heit gibt, den Mangel zu beheben.
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Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 24 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 30 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss Abschluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb Mehr- schichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten verein- barten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der VersandbereitschaftVersandbe- reitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist Gewähr- leistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab ErsatzEr- satz, Ab- schluss Abschluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte Dop- pelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem vorhergehen- dem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller Bestel- ler oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen vorneh- men oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten aufgetre- ten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit Ge- legenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Für Maschinen Und Anlagen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant Lie- ferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme Versand oder Montage aus Gründen Grün- den verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 12 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist Gewähr- leistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss Ersatz oder Abschluss der Reparatur oder ab AbnahmeReparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist gemäss Ge- währleistungsfrist gemäß vorhergehendem Absatz beträgtbe- trägt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller Bestel- ler oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen vorneh- men oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten aufge- treten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen Maßnah- men zur Schadensminde- rung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Lieferan- ten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant Unternehmer auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant Unternehmer nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss Abschluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Unternehmer Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Maschinen Und Anlagen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 24 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant sofern ABB auch die Montage übernommen über- nommen hat, mit deren Beendigung. Werden Wird der Versand, der Transport, die eventuelle Montage oder Inbetriebsetzung oder die Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant welche ABB nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens spätes- tens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte nachgebesserte Teile der Lieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist Ge- währleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss der Reparatur Mangelbehebung oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungs- frist gemäss vorhergehendem dem vorangehenden Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn sofern der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen an den Lieferungen vornehmen oder wenn sofern der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten geeig- neten Massnahmen zur Schadensminde- rung Schadenminderung trifft und dem Lieferanten oder ABB nicht Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: General Terms and Conditions
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss Abschluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen ohne Absprache m i t dem Li efer anten vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Supply Agreement
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Liefe- rungen Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz, Ab- schluss Abschluss der Reparatur oder ab Abnahme, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleis- tungsfrist Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem vorher- gehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminde- rung Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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