Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden 6 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk oder, sofern die Lieferantin auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Abholung, Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit spätestens 18 Monate nach Meldung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. Diese Fristen gelten auch für ersetzte Teile oder Reparaturarbeiten.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen (Alb), Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden 6 Monate. Sie beginnt mit Abgang der Lieferung ab Werk oder, sofern die Lieferantin auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Abholung, Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit spätestens 18 Monate nach Meldung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. .Diese Fristen gelten auch für ersetzte Teile oder Reparaturarbeiten.
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Samples: Lieferbedingungen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, sofern die Lieferantin soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden AbholungVersand, Versand Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin der Lieferant nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. Diese Fristen gelten auch für ersetzte Teile Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder ReparaturarbeitenDritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, bei Anlagen und technischem Zubehör, die mehrschichtig eingesetzt werden Mehrschichtbetrieb 6 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung Lieferungen ab Werk oder, sofern die Lieferantin soweit der Lieferant auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Abholung, Versand oder Montage aus Gründen verzögert, die die Lieferantin der Lieferant nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungszeit Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Abhol- bzw. Versandbereitschaft. Diese Fristen gelten auch für Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder ReparaturarbeitenAbschluss der Reparatur, höchstens aber bis zum Ablauf einer Frist, die das Doppelte der Gewährleistungsfrist gemäss vorhergehendem Absatz beträgt. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
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