Gipsgeld. Wir zahlen einmalig Gipsgeld von 250 EUR, wenn aufgrund ärztlicher Anweisung Körperteile der versicherten Person unfallbedingt länger als 14 Tage ruhig gestellt werden. Die Ruhigstellung muss durch - einen Gips oder - einen Zinkleimverband oder - das Vacoped-System oder - den Aircast Walker erfolgen. Für andere ruhigstellende Maßnahmen zahlen wir kein Gipsgeld.
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Samples: www.die-vrbank.de, www.ruv.de
Gipsgeld. Wir zahlen einmalig Gipsgeld von 250 500 EUR, wenn aufgrund ärztlicher Anweisung Körperteile der versicherten Person unfallbedingt länger als 14 Tage ruhig gestellt werden. Die Ruhigstellung muss durch - einen Gips oder - einen Zinkleimverband oder - das Vacoped-System oder - den Aircast Walker erfolgen. Für andere ruhigstellende Maßnahmen zahlen wir kein Gipsgeld.
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Gipsgeld. Wir zahlen einmalig Gipsgeld von 250 EUR, wenn aufgrund ärztlicher Anweisung Körperteile der versicherten Person unfallbedingt länger als 14 Tage ruhig gestellt ruhiggestellt werden. Die Ruhigstellung muss durch - einen Gips oder - einen Zinkleimverband oder - das Vacoped-System oder - den Aircast Walker erfolgen. Für andere ruhigstellende Maßnahmen zahlen wir kein Gipsgeld.
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