GIROPAY Musterklauseln

GIROPAY giropay ist für Unternehmen mit einem Firmensitz in der Europäischen Union und Bankverbindung bei einem Institut im SEPA-Raum möglich. Für Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Europäischen Union ist giropay nur nach vorheriger Abstimmung mit PAYONE möglich. Die PAYONE haftet nicht für die Verletzung Schutzrechte Dritter bei der Nutzung der giropay Marken ausserhalb des Lizenzgebietes der Europäi- schen Union.
GIROPAY. Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite Ihrer Bank weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Xxxxxxx bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an Giropay freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach durchgeführt und Ihr Konto belastet.
GIROPAY. Die Garantie ist beim Online-Überweisungsver- fahren mit Zahlungsgarantie giropay in jedem Fall beschränkt auf einen Höchstbetrag pro Überweisungsauftrag, auch wenn der jeweilige Überweisungsauftrag auf einen höheren Betrag lautet. Der jeweils geltende Höchstbetrag wird dem Vertragspartner von S-Public als Bote des Instituts mitgeteilt. Der aktuelle Höchstbetrag beträgt EUR 10.000,00 (zehntausend).
GIROPAY. Bei Zahlung mit Giropay werden Sie nach Eingabe Ihrer Bankverbindung von unserem Online-Shop sicher zum Online-Banking Ihrer Bank weitergeleitet. Dort melden Sie sich mit Ihrer Kontonummer und PIN an. Nach Anmeldung zeigt das System automatisch eine Überweisung an, die alle nötigen Angaben Ihres Einkaufs enthält. Durch Eingabe einer TAN autorisierten Sie die Überweisung an uns. Nach positiver Transaktion erhalten wir die Bestätigung der Bank und können so Ihren Auftrag weiter bearbeiten.
GIROPAY. Wir haben auf dieser Internetseite Komponenten von giropay integriert. giropay ist ein Online- Zahlungsdienstleister, der eine bargeldlose Zahlung von Produkten und Dienstleistungen im Internet ermöglicht. Betreibergesellschaft von Sofortüberweisung ist Paydirekt GmbH, Xxxxxxxxxx. 00 -00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, xxx.xxxxxxx.xx. Wählen Sie während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit „giropay“ aus, werden automatisiert Ihre Daten an Paydirekt GmbH übermittelt. Mit einer Auswahl dieser Zahlungsoption willigen Sie in eine zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein. Die Bezahlung erfolgt von Ihrem Girokonto. Hierzu müssen Sie Ihre Bank benennen. Sobald Sie im Shop auf Bezahlen klicken, werden Sie automatisch zur Login-Seite Ihrer Bank weitergeleitet, über welche Sie sich mit Ihrer Kontonummer und Ihrer PIN einloggen können. Von dort autorisieren Sie die Zahlung. Nach der Überweisung werden Sie zurück zum Shop geleitet. Die geltenden Datenschutzbestimmungen können unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abgerufen werden.
GIROPAY. Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite Ihrer Bank weitergeleitet, wo Sie die Zahlungsanweisung an Ihre Bank bestätigen. Dadurch kommt der Vertrag mit uns zustande.
GIROPAY. Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über das Onlinebanking Ihrer Bank, zu dem Sie im Bestellprozess hingeleitet werden. Sie melden sich wie gewohnt an, z.B. mit Kontonummer und PIN und autorisieren Ihre Zahlung z.B. mit einer TAN. Ihre Bank muss am Giropay-Verfahren teilnehmen. Bei Auswahl der Giropay fallen zzgl. 0 Prozent des Kaufpreises als Kosten an. Bei den oben angegebenen Zahlarten verpflichtet sich der Kunde den Kaufpreis zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten nach Vertragsabschluss unverzüglich zu zahlen. Bei kundenspezifisch gefertigter Ware muss die Zahlung spätestens mit Erhalt der Zahlungsaufforderung erfolgen.
GIROPAY. BS PAYONE GmbH · 00000-00-00 V 4.0 Seite 5 von 6 giropay ist für Unternehmen mit einem Firmensitz in der Europäischen Union und Bankverbindung bei einem Institut im SEPA-Raum möglich. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist giropay nur nach vorheriger Abstimmung mit BS PAYONE möglich. Die BS PAYONE haftet nicht für die Verletzung Schutzrechte Dritter bei der Nutzung der giropay Marken außerhalb des Lizenzgebietes der Europäi- schen Union.

Related to GIROPAY

  • Mietwagen Mietwagen sind Pkw, mit denen ein genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr gewerbsmäßig betrieben wird (unter Ausschluss der Taxen, Kraftomnibusse, Güterfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge).

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Auslagen Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den ge- setzlichen Vorschriften.

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • Warnhinweise Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zum Basisprospekt vom 16. Xxxx 2023 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom 11. Mai 2023, vom 19. Juli 2023, vom 7. August 2023, vom 2. Oktober 2023 und vom 18. Oktober 2023 einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge) (der "Basisprospekt") der Goldman Sachs Finance Corp International (die "Emittentin") verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren auf den Basisprospekt und die jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Ganzes stützen. Der Anleger kann sein gesamtes angelegtes Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Basisprospekt sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder, dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Bezeichnung und Wertpapier-Identifikationsnummer Die vorliegenden Wertpapiere sind Autocallable Wertpapiere bezogen auf den S&P 500® Index (die "Wertpapiere"). ISIN: JE00BLS2TL88 WKN: GP2K84 Common Code: 181492058 Die Emittentin Goldman Sachs Finance Corp International ("GSFCI"). Ihr eingetragener Sitz befindet sich in 00 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xx. Xxxxxx, Xxxxxx XX0 0XX und ihr Legal Entity Identifier (LEI) lautet 549300KQWCT26VXWW684. Der/die Anbieter Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Kontaktdaten: Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx Zuständige Behörde Der Basisprospekt wurde am 17. Xxxx 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Xxxxx- Xxxxx-Xxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxxxxxx (Telefonnummer: (+00) 00000000) gebilligt.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Spezielle Risiken der Anlagen Die Anlage in Investmentanteilen ist mit Risiken verbunden. Risiken, die sich im Wert der Investmentanteile widerspiegeln, können sich aus einer Vielzahl von Faktoren und ihrer Veränderung ergeben. Details zur Anlagepolitik und zu den Anlagegrundsätzen können dem jeweiligen Verkaufsprospekt eines Investment- vermögens entnommen werden. Regelmäßig behält sich die Kapitalverwaltungs- gesellschaft in den Anlagebedingungen das Recht vor, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Sofern dies geschieht, kann der Anleger unter Umständen seine Anteile zumindest zeitweise nicht veräußern. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu. Anlagen in Investmentanteilen sind keine Bankeinlagen und ihr Wert ist nicht durch die Bank, die USB oder die Einlagensicherung garantiert. Der Wert von Investmentanteilen unterliegt den Schwankungen des Markts, die zum vollständi- gen oder teilweisen Verlust des investierten Vermögens führen können. Weitere Informationen zu den Risiken der Vermögensverwaltung sowie der Anlage in Investmentfonds kann der Anleger der Broschüre „Basisinformationen zur Geld- anlage in Investmentfonds im Rahmen einer Vermögensverwaltung“ entnehmen. Bei Portfolioanpassungen kann es zu Verzögerungen bei der Orderausführung kommen.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.