Common use of Glossar Clause in Contracts

Glossar. Alterungsrückstellung bezeichnet den Betrag, den wir für den Ausgleich der höheren Krankheitskosten unserer Versicherten im Alter verzinslich sparen. Anwartschaftsversicherung: Die Anwartschaftsversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum abschließen, um Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Zum Beispiel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland. Eine vollständige Aufzählung der Voraussetzungen finden Sie in den All- gemeinen Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftsversicherung. Die Anwartschaftsversicherung garantiert bei Wegfall der Voraussetzung das Wiederaufleben des Versicherungsver- trags zu den ursprünglichen Bedingungen. Dabei verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Wenn bereits Alterungsrückstellungen gebildet wurden, rechnen wir diese beitragssenkend an. Arglistige Täuschung liegt vor, wenn Tatsachen falsch dargestellt oder verschwiegen werden, beispielsweise bei Antworten auf die Gesundheitsfragen im Antrag. Der Täuschende weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum beim Versicherer führt. Aufrechnung bezeichnet einen rechtlichen Vorgang, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet werden. Europäischer Wirtschaftsraum: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwi- schen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Vertragsstaaten sind die Mit- gliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Gleichartiger Versicherungsschutz: Gleichartigkeit zwischen zwei Tarifen liegt vor, wenn die Tarifleistungen den- selben Leistungsbereichen zuzuordnen sind. Leistungsbereiche sind zum Beispiel die Kostenerstattung für die ambulante Heilbehandlung, die stationäre Heilbehandlung oder Zahnbehandlung und Zahnersatz. Zwischen einer substitutiven Krankenversicherung und einem Ergänzungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zusatzver- sicherung) besteht keine Gleichartigkeit. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt eine innere Einstellung zu einer Handlung. Grob fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt. Selbst das Einfachste, jedem Einleuch- tende wird nicht beachtet. Ein Beispiel: Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht. Heilfürsorge (freie, gesetzliche): Bei der Heilfürsorge werden Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen so- wie von Strafgefangenen und Patienten im Maßregelvollzug von deren Dienstherrn oder den Bundesländern über- nommen. Kriminogene Indikation: Eine der Indikationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Bei dieser besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist. Leistungsausschluss: Vertragliche Vereinbarung, mit der wir Leistungen für bestimmte Erkrankungen vom Versi- cherungsschutz ausschließen. Einen Leistungsausschluss vereinbaren wir beispielsweise, wenn erhebliche Erkran- kungen schon vor Versicherungsbeginn bestehen. Obliegenheiten sind Mitwirkungspflichten. Werden diese nicht beachtet, können daraus nachteilige Folgen entste- hen. Ein Beispiel: Wir können Sie auffordern, sich durch einen Arzt untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob wir leis- ten müssen. Nehmen Sie die ärztliche Untersuchung nicht wahr, können wir unsere Leistungen mindern oder ganz streichen. Risikozuschlag: Für die meisten Tarife führen wir vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung durch. Bei Krankhei- ten, bei denen eine erhöhte Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen wahrscheinlich ist, gehen wir wie folgt vor: Wir gleichen die voraussichtlichen Mehrkosten gegenüber einer gesunden Person durch einen dauerhaften oder vorübergehenden Zuschlag auf den Beitrag aus. Diesen Zuschlag nennt man Risikozuschlag. Tarifwechselrecht: Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine Änderung seines Vertrages. Das bedeutet: Sie haben das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Dabei rechnen wir die Alterungsrückstellung an. Technische Berechnungsgrundlagen: In den technischen Berechnungsgrundlagen sind alle für die Beitragsbe- rechnung erforderlichen Informationen enthalten (beispielsweise Formeln, verwendete statistische Daten). Textform ist eine gesetzliche geregelte Form für ein Rechtsgeschäft oder eine Erklärung. Die Textform meint jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Erklärungen in Textform müssen auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Neben Papier (Brief, Telefax-Nachrichten) kommen auch CD-ROMs, DVDs, Speicherkarten, USB-Sticks oder E-Mails in Frage. Unverzüglich: Eine Handlung soll ohne unnötige, nicht durch die Sachlage begründete Verzögerung vorgenommen werden. Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln gilt ein Zeitraum von zwei Wochen. Unzumutbare Härte: Eine Situation, bei der es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen einem Ver- tragspartner nicht zuzumuten ist, an dem Vertrag weiter festzuhalten. Versicherungsfähigkeit: Eigenschaft der versicherten Person, welche dieser die Aufnahme in einen bestimmten Tarif ermöglicht. So ist beispielsweise für Personen mit Beihilfeberechtigung die Aufnahme in Beamtentarife (Beihil- feergänzungstarife) möglich. Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versiche- rungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.

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Glossar. Alterungsrückstellung bezeichnet den Betrag, den wir für den Ausgleich der höheren Krankheitskosten unserer Versicherten im Alter verzinslich sparen. Anwartschaftsversicherung: Die Anwartschaftsversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum abschließen, um Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Zum Beispiel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland. Eine vollständige Aufzählung der Voraussetzungen finden 昀椀nden Sie in den All- gemeinen Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftsversicherung. Die Anwartschaftsversicherung garantiert bei Wegfall der Voraussetzung das Wiederaufleben Xxxxxxxx昀氀eben des Versicherungsver- trags zu den ursprünglichen Bedingungen. Dabei verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Wenn bereits Alterungsrückstellungen gebildet wurden, rechnen wir diese beitragssenkend an. Arglistige Täuschung liegt vor, wenn Tatsachen falsch dargestellt oder verschwiegen werden, beispielsweise bei Antworten auf die Gesundheitsfragen im Antrag. Der Täuschende weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum beim Versicherer führt. Aufrechnung bezeichnet einen rechtlichen Vorgang, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet werden. Europäischer Wirtschaftsraum: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwi- schen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Vertragsstaaten sind die Mit- gliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Gleichartiger Versicherungsschutz: Gleichartigkeit zwischen zwei Tarifen liegt vor, wenn die Tarifleistungen Xxxx昀氀eistungen den- selben Leistungsbereichen zuzuordnen sind. Leistungsbereiche sind zum Beispiel die Kostenerstattung für die ambulante Heilbehandlung, die stationäre Heilbehandlung oder Zahnbehandlung und Zahnersatz. Zwischen einer substitutiven Krankenversicherung und einem Ergänzungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zusatzver- sicherung) besteht keine Gleichartigkeit. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt eine innere Einstellung zu einer Handlung. Grob fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt. Selbst das Einfachste, jedem Einleuch- tende wird nicht beachtet. Ein Beispiel: Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht. Heilfürsorge (freie, gesetzliche): Bei der Heilfürsorge werden Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen so- wie von Strafgefangenen und Patienten im Maßregelvollzug von deren Dienstherrn oder den Bundesländern über- nommen. Kriminogene Indikation: Eine der Indikationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Bei dieser besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist. Leistungsausschluss: Vertragliche Vereinbarung, mit der wir Leistungen für bestimmte Erkrankungen vom Versi- cherungsschutz ausschließen. Einen Leistungsausschluss vereinbaren wir beispielsweise, wenn erhebliche Erkran- kungen schon vor Versicherungsbeginn bestehen. Obliegenheiten sind MitwirkungspflichtenMitwirkungsp昀氀ichten. Werden diese nicht beachtet, können daraus nachteilige Folgen entste- hen. Ein Beispiel: Wir können Sie auffordern, sich durch einen Arzt untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob wir leis- ten müssen. Nehmen Sie die ärztliche Untersuchung nicht wahr, können wir unsere Leistungen mindern oder ganz streichen. Risikozuschlag: Für die meisten Tarife führen wir vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung durch. Bei Krankhei- ten, bei denen eine erhöhte Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen wahrscheinlich ist, gehen wir wie folgt vor: Wir gleichen die voraussichtlichen Mehrkosten gegenüber einer gesunden Person durch einen dauerhaften oder vorübergehenden Zuschlag auf den Beitrag aus. Diesen Zuschlag nennt man Risikozuschlag. Tarifwechselrecht: Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine Änderung seines Vertrages. Das bedeutet: Sie haben das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Dabei rechnen wir die Alterungsrückstellung an. Technische Berechnungsgrundlagen: In den technischen Berechnungsgrundlagen sind alle für die Beitragsbe- rechnung erforderlichen Informationen enthalten (beispielsweise Formeln, verwendete statistische Daten). Textform ist eine gesetzliche geregelte Form für ein Rechtsgeschäft oder eine Erklärung. Die Textform meint jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Erklärungen in Textform müssen auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Neben Papier (Brief, Telefax-Nachrichten) kommen auch CD-ROMs, DVDs, Speicherkarten, USB-Sticks oder E-Mails in Frage. Unverzüglich: Eine Handlung soll ohne unnötige, nicht durch die Sachlage begründete Verzögerung vorgenommen werden. Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln gilt ein Zeitraum von zwei Wochen. Unzumutbare Härte: Eine Situation, bei der es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen einem Ver- tragspartner nicht zuzumuten ist, an dem Vertrag weiter festzuhalten. Versicherungsfähigkeit: Eigenschaft der versicherten Person, welche dieser die Aufnahme in einen bestimmten Tarif ermöglicht. So ist beispielsweise für Personen mit Beihilfeberechtigung die Aufnahme in Beamtentarife (Beihil- feergänzungstarife) möglich. Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versiche- rungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.

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Glossar. Allgemeine Krankenhausleistungen sind vor allem die medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie die X昀氀ege, Unterkunft und Xxxx昀氀egung im Mehrbettzimmer. Ferner gehören zu den allgemeinen Kranken- hausleistungen auch die während des Krankenhausaufenthalts durchgeführten Früherkennungsmaßnahmen, vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter, besondere Leistungen von Tumorzentren und geriatrischen Zentren sowie die Frührehabilitation. Wenn das Krankenhaus nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundesp昀氀egesatzverordnung (BP昀氀V) abrechnet, sind die allgemeinen Krankenhausleistungen in § 7 KHEntgG bzw. § 2 BP昀氀V geregelt. Wenn das Krankenhaus nicht nach KHEntgG bzw. BP昀氀V abrechnet, gelten als allgemeine Krankenhausleistungen die Unterbringung im Drei- oder Mehrbettzimmer, Nebenkosten und ärztliche Leistungen, die nicht gesondert vereinbart werden. Alterungsrückstellung bezeichnet den Betrag, den wir für den Ausgleich der höheren Krankheitskosten unserer Versicherten im Alter verzinslich sparen. Anwartschaftsversicherung: Die Anwartschaftsversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum abschließen, um Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Zum Beispiel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland. Eine vollständige Aufzählung der Voraussetzungen finden 昀椀nden Sie in den All- gemeinen Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftsversicherung. Die Anwartschaftsversicherung garantiert bei Wegfall der Voraussetzung das Wiederaufleben Xxxxxxxx昀氀eben des Versicherungsver- trags zu den ursprünglichen Bedingungen. Dabei verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Wenn bereits Alterungsrückstellungen gebildet wurden, rechnen wir diese beitragssenkend an. Arglistige Täuschung liegt vorBeobachtungseinheit: Innerhalb eines Tarifs unterscheiden wir zwischen Personengruppen, die eine ähnliche Inan- spruchnahme von Gesundheitsleistungen aufweisen. Diese bilden eine Beobachtungseinheit. Ersatz-Krankenhaustagegeld ist ein vereinbarter Betrag, der für jeden Tag eines Aufenthalts im Krankenhaus ge- zahlt wird. Das Ersatz-Krankenhaustagegeld erhalten Sie nur, wenn Tatsachen falsch dargestellt oder verschwiegen werden, beispielsweise bei Antworten Sie auf andere versicherte Leistungen ver- zichten. Zum Beispiel auf die Gesundheitsfragen tari昀氀ich vereinbarte Unterbringung im AntragEinbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Gemeinsame Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des PKV-Verbandes: Für die Unter- bringung im Ein- oder Zweibettzimmer dürfen Krankenhäuser vom Patienten einen Zuschlag verlangen, dessen Höhe allerdings angemessen sein muss. Der Täuschende weiß Verband der Privaten Krankenversicherung und willdie Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (DKG) haben deshalb eine Gemeinsame Empfehlung zur Preis昀椀ndung bei Zimmerzuschlägen herausgegeben. Gesundheitsprüfung: Bewertung, dass sein Verhalten zu einem Irrtum beim Versicherer führt. Aufrechnung bezeichnet einen rechtlichen Vorgang, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet werden. Europäischer Wirtschaftsraum: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwi- schen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Vertragsstaaten sind die Mit- gliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Gleichartiger Versicherungsschutz: Gleichartigkeit zwischen zwei Tarifen liegt vor, wenn die Tarifleistungen den- selben Leistungsbereichen zuzuordnen sind. Leistungsbereiche sind wir zum Beispiel vor Abschluss eines Vertrags vornehmen. Anhand des Ge- sundheitszustands des Antragstellers oder einer zu versichernden Person berechnen wir das objektive und subjekti- ve Versicherungsrisiko. Das Ergebnis hat Ein昀氀uss auf die Kostenerstattung für Annahmeentscheidung und die ambulante Heilbehandlung, die stationäre Heilbehandlung oder Zahnbehandlung und ZahnersatzBeitragsberechnung. Zwischen einer substitutiven Krankenversicherung und einem Ergänzungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zusatzver- sicherung) besteht keine Gleichartigkeit. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt eine innere Einstellung zu einer Handlung. Grob fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt. Selbst das Einfachste, jedem Einleuch- tende wird nicht beachtet. Ein BeispielHeilfürsorge: Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht. Heilfürsorge (freie, gesetzliche): Bei der Heilfürsorge werden Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen so- wie sowie von Strafgefangenen Strafgefange- nen und Patienten im Maßregelvollzug von deren Dienstherrn oder den Bundesländern über- nommenübernommen. Kriminogene Indikation: Eine Privatkliniken sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Einrichtungen, die außerhalb der Indikationen staatlichen Kranken- hausförderung stehen. Diese Privatkliniken können ihre Preise für einen straffreien Schwangerschaftsabbruchstationäre Leistungen weitgehend frei gestalten. Bei dieser besteht Grund zu der Annahme, dass Prozeduren-Kode meint den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) – das ist die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat isto昀케zielle Xxxxxx昀椀kation zum Verschlüsseln von medizinischen Maßnahmen im stationären Bereich und beim ambulanten Operieren. Leistungsausschluss: Vertragliche Vereinbarung, mit der wir Leistungen Das Deut- sche Institut für bestimmte Erkrankungen vom Versi- cherungsschutz ausschließen. Einen Leistungsausschluss vereinbaren wir beispielsweise, wenn erhebliche Erkran- kungen schon vor Versicherungsbeginn bestehen. Obliegenheiten sind Mitwirkungspflichten. Werden diese nicht beachtet, können daraus nachteilige Folgen entste- hen. Ein Beispiel: Wir können Sie auffordern, sich durch einen Arzt untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob wir leis- ten müssen. Nehmen Sie die ärztliche Untersuchung nicht wahr, können wir unsere Leistungen mindern oder ganz streichenmedizinische Dokumentation und Information (DIMDI) stellt den OPS jährlich neu bereit. Risikozuschlag: Für die Bei den meisten Tarife Tarifen führen wir vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung durch. Bei Krankhei- tenKrank- heiten, bei denen eine erhöhte Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen wahrscheinlich ist, gehen wir wie folgt vor: Wir gleichen die voraussichtlichen Mehrkosten gegenüber einer gesunden Person durch einen dauerhaften oder vorübergehenden Zuschlag auf den Beitrag aus. Diesen Zuschlag nennt man Risikozuschlag. TarifwechselrechtStationsersetzende Operation: Anspruch Darunter versteht man einen chirurgischen Eingriff in einer Praxis, Praxisklinik oder im Krankenhaus ohne anschließende Übernachtung. Wenn die Erkrankung und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers auf Patien- ten es zulassen, können so unnötige vollstationäre Behandlungen im Krankenhaus vermieden werden. Xxxx昀氀inie: Eine Xxxx昀氀inie umfasst mehrere Einzeltarife, denen die gleichen allgemeinen Regelungen zugrunde lie- gen. Die Tarife einer Tari昀氀inie werden in der Regel unter dem gleichen Namen angeboten. Namenszusätze wie zum Beispiel Classic, Comfort oder Premium kennzeichnen unterschiedliche Leistungsumfänge oder Erstattungshöhen. Taxe ist eine Änderung seines Vertrages. Das bedeutet: Sie haben das RechtGebühr, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Dabei rechnen wir die Alterungsrückstellung anein festgelegter Preis. Technische Berechnungsgrundlagen: In den technischen Berechnungsgrundlagen sind alle für die Beitragsbe- rechnung erforderlichen Informationen enthalten (beispielsweise Formeln, verwendete statistische Daten). Textform ist eine gesetzliche geregelte Form für ein Rechtsgeschäft oder eine Erklärung. Die Textform meint jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Erklärungen in Textform müssen auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Neben Papier (Brief, Telefax-Nachrichten) kommen auch CD-ROMs, DVDs, Speicherkarten, USB-Sticks oder E-Mails in Frage. Unverzüglich: Eine Handlung soll ohne unnötigeAnhang Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, nicht durch die Sachlage begründete Verzögerung vorgenommen werdenBGBl. Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln gilt ein Zeitraum von zwei Wochen. Unzumutbare Härte: Eine Situation, bei der es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen einem Ver- tragspartner nicht zuzumuten ist, an dem Vertrag weiter festzuhalten. Versicherungsfähigkeit: Eigenschaft der versicherten Person, welche dieser die Aufnahme in einen bestimmten Tarif ermöglicht. So ist beispielsweise für Personen mit Beihilfeberechtigung die Aufnahme in Beamtentarife (Beihil- feergänzungstarifeI S. 2477) möglich. Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versiche- rungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.§ 39 Krankenhausbehandlung

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Glossar. Alterungsrückstellung bezeichnet den Betrag, den wir für den Ausgleich der höheren Krankheitskosten unserer Versicherten im Alter verzinslich sparen. Anwartschaftsversicherung: Die Anwartschaftsversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum abschließen, um Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Zum Beispiel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland. Eine vollständige Aufzählung der Voraussetzungen finden Sie in den All- gemeinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftsversicherung. Die Anwartschaftsversicherung garantiert bei Wegfall der Voraussetzung das Wiederaufleben des Versicherungsver- trags zu den ursprünglichen Bedingungen. Dabei verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Wenn bereits Alterungsrückstellungen gebildet wurden, rechnen wir diese beitragssenkend an. Arglistige Täuschung liegt vor, wenn Tatsachen falsch dargestellt oder verschwiegen werden, beispielsweise bei Antworten auf die Gesundheitsfragen im Antrag. Der Täuschende weiß und will, dass sein Verhalten zu einem Irrtum beim Versicherer führt. Aufrechnung bezeichnet einen rechtlichen Vorgang, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet werden. Europäischer Wirtschaftsraum: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwi- schen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Vertragsstaaten sind die Mit- gliedsstaaten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Gleichartiger Versicherungsschutz: Gleichartigkeit zwischen zwei Tarifen liegt vor, wenn die Tarifleistungen den- selben denselben Leistungsbereichen zuzuordnen sind. Leistungsbereiche sind zum Beispiel die Kostenerstattung für die ambulante Heilbehandlung, die stationäre Heilbehandlung oder Zahnbehandlung und Zahnersatz. Zwischen einer substitutiven Krankenversicherung und einem Ergänzungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zusatzver- sicherungZusatzversicherung) besteht keine Gleichartigkeit. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt eine innere Einstellung zu einer Handlung. Grob fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt. Selbst das Einfachste, jedem Einleuch- tende Einleuchtende wird nicht beachtet. Ein Beispiel: Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht. Heilfürsorge (freie, gesetzliche): Bei der Heilfürsorge werden Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen so- wie sowie von Strafgefangenen und Patienten im Maßregelvollzug von deren Dienstherrn oder den Bundesländern über- nommenübernommen. Kriminogene Indikation: Eine der Indikationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Bei dieser besteht Grund zu der Annahme, dass die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist. Leistungsausschluss: Vertragliche Vereinbarung, mit der wir Leistungen für bestimmte Erkrankungen vom Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz ausschließen. Einen Leistungsausschluss vereinbaren wir beispielsweise, wenn erhebliche Erkran- kungen Erkrankungen schon vor Versicherungsbeginn bestehen. Obliegenheiten sind Mitwirkungspflichten. Werden diese nicht beachtet, können daraus nachteilige Folgen entste- hen. Ein Beispiel: Wir können Sie auffordern, sich durch einen Arzt untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob wir leis- ten müssen. Nehmen Sie die ärztliche Untersuchung nicht wahr, können wir unsere Leistungen mindern oder ganz streichenentstehen. Risikozuschlag: Für die meisten Tarife führen wir vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung durch. Bei Krankhei- tenKrankheiten, bei denen eine erhöhte Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen wahrscheinlich ist, gehen wir wie folgt vor: Wir gleichen die voraussichtlichen Mehrkosten gegenüber einer gesunden Person durch einen dauerhaften oder vorübergehenden Zuschlag auf den Beitrag aus. Diesen Zuschlag nennt man Risikozuschlag. Tarifwechselrecht: Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine Änderung seines Vertrages. Das bedeutet: Sie haben das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Dabei rechnen wir die Alterungsrückstellung an. Technische Berechnungsgrundlagen: In den technischen Berechnungsgrundlagen sind alle für die Beitragsbe- rechnung Beitragsberechnung erforderlichen Informationen enthalten (beispielsweise Formeln, verwendete statistische Daten). Textform ist eine gesetzliche geregelte Form für ein Rechtsgeschäft oder eine Erklärung. Die Textform meint jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Erklärungen in Textform müssen auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Neben Papier (Brief, Telefax-Nachrichten) kommen auch CD-ROMs, DVDs, Speicherkarten, USB-Sticks oder E-Mails in Frage. Unverzüglich: Eine Handlung soll ohne unnötige, nicht durch die Sachlage begründete Verzögerung vorgenommen werden. Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln gilt ein Zeitraum von zwei Wochen. Unzumutbare Härte: Eine Situation, bei der es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen einem Ver- tragspartner Vertragspartner nicht zuzumuten ist, an dem Vertrag weiter festzuhalten. Versicherungsfähigkeit: Eigenschaft der versicherten Person, welche dieser die Aufnahme in einen bestimmten Tarif ermöglicht. So ist beispielsweise für Personen mit Beihilfeberechtigung die Aufnahme in Beamtentarife (Beihil- feergänzungstarifeBeihilfeergänzungstarife) möglich. Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versiche- rungsjahr Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.

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Glossar. Allgemeine Krankenhausleistungen sind vor allem die medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie die Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer. Ferner gehören zu den allgemeinen Kranken- hausleistungen auch die während des Krankenhausaufenthalts durchgeführten Früherkennungsmaßnahmen, vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter, besondere Leistungen von Tumorzentren und geriatrischen Zentren sowie die Frührehabilitation. Wenn das Krankenhaus nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) abrechnet, sind die allgemeinen Krankenhausleistungen in § 7 KHEntgG bzw. § 2 BPflV geregelt. Wenn das Krankenhaus nicht nach KHEntgG bzw. BPflV abrechnet, gelten als allgemeine Krankenhausleistungen die Unterbringung im Drei- oder Mehrbettzimmer, Nebenkosten und ärztliche Leistungen, die nicht gesondert vereinbart werden. Alterungsrückstellung bezeichnet den Betrag, den wir für den Ausgleich der höheren Krankheitskosten unserer Versicherten im Alter verzinslich sparen. Anwartschaftsversicherung: Die Anwartschaftsversicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum abschließen, um Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Zum Beispiel bei einem längeren Aufenthalt im Ausland. Eine vollständige Aufzählung der Voraussetzungen finden Sie in den All- gemeinen Versicherungsbedingungen für die Anwartschaftsversicherung. Die Anwartschaftsversicherung garantiert bei Wegfall der Voraussetzung das Wiederaufleben des Versicherungsver- trags zu den ursprünglichen Bedingungen. Dabei verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Wenn bereits Alterungsrückstellungen gebildet wurden, rechnen wir diese beitragssenkend an. Arglistige Täuschung liegt vorBeobachtungseinheit: Innerhalb eines Tarifs unterscheiden wir zwischen Personengruppen, die eine ähnliche Inan- spruchnahme von Gesundheitsleistungen aufweisen. Diese bilden eine Beobachtungseinheit. Ersatz-Krankenhaustagegeld ist ein vereinbarter Betrag, der für jeden Tag eines Aufenthalts im Krankenhaus ge- zahlt wird. Das Ersatz-Krankenhaustagegeld erhalten Sie nur, wenn Tatsachen falsch dargestellt oder verschwiegen werden, beispielsweise bei Antworten Sie auf andere versicherte Leistungen ver- zichten. Zum Beispiel auf die Gesundheitsfragen tariflich vereinbarte Unterbringung im AntragEinbettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Gemeinsame Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des PKV-Verbandes: Für die Unter- bringung im Ein- oder Zweibettzimmer dürfen Krankenhäuser vom Patienten einen Zuschlag verlangen, dessen Höhe allerdings angemessen sein muss. Der Täuschende weiß Verband der Privaten Krankenversicherung und willdie Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (DKG) haben deshalb eine Gemeinsame Empfehlung zur Preisfindung bei Zimmerzuschlägen herausgegeben. Gesundheitsprüfung: Bewertung, dass sein Verhalten zu einem Irrtum beim Versicherer führt. Aufrechnung bezeichnet einen rechtlichen Vorgang, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet werden. Europäischer Wirtschaftsraum: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwi- schen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Vertragsstaaten sind die Mit- gliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Gleichartiger Versicherungsschutz: Gleichartigkeit zwischen zwei Tarifen liegt vor, wenn die Tarifleistungen den- selben Leistungsbereichen zuzuordnen sind. Leistungsbereiche sind wir zum Beispiel vor Abschluss eines Vertrags vornehmen. Anhand des Ge- sundheitszustands des Antragstellers oder einer zu versichernden Person berechnen wir das objektive und subjekti- ve Versicherungsrisiko. Das Ergebnis hat Einfluss auf die Kostenerstattung für Annahmeentscheidung und die ambulante Heilbehandlung, die stationäre Heilbehandlung oder Zahnbehandlung und ZahnersatzBeitragsberechnung. Zwischen einer substitutiven Krankenversicherung und einem Ergänzungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung (Zusatzver- sicherung) besteht keine Gleichartigkeit. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt eine innere Einstellung zu einer Handlung. Grob fahrlässig handelt, wer die in der jeweiligen Situation erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt. Selbst das Einfachste, jedem Einleuch- tende wird nicht beachtet. Ein BeispielHeilfürsorge: Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht. Heilfürsorge (freie, gesetzliche): Bei der Heilfürsorge werden Krankheitskosten bestimmter Beamtengruppen so- wie sowie von Strafgefangenen Strafgefange- nen und Patienten im Maßregelvollzug von deren Dienstherrn oder den Bundesländern über- nommenübernommen. Kriminogene Indikation: Eine Privatkliniken sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Einrichtungen, die außerhalb der Indikationen staatlichen Kranken- hausförderung stehen. Diese Privatkliniken können ihre Preise für einen straffreien Schwangerschaftsabbruchstationäre Leistungen weitgehend frei gestalten. Bei dieser besteht Grund zu der Annahme, dass Prozeduren-Kode meint den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) – das ist die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat istoffizielle Klassifikation zum Verschlüsseln von medizinischen Maßnahmen im stationären Bereich und beim ambulanten Operieren. Leistungsausschluss: Vertragliche Vereinbarung, mit der wir Leistungen Das Deut- sche Institut für bestimmte Erkrankungen vom Versi- cherungsschutz ausschließen. Einen Leistungsausschluss vereinbaren wir beispielsweise, wenn erhebliche Erkran- kungen schon vor Versicherungsbeginn bestehen. Obliegenheiten sind Mitwirkungspflichten. Werden diese nicht beachtet, können daraus nachteilige Folgen entste- hen. Ein Beispiel: Wir können Sie auffordern, sich durch einen Arzt untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob wir leis- ten müssen. Nehmen Sie die ärztliche Untersuchung nicht wahr, können wir unsere Leistungen mindern oder ganz streichenmedizinische Dokumentation und Information (DIMDI) stellt den OPS jährlich neu bereit. Risikozuschlag: Für die Bei den meisten Tarife Tarifen führen wir vor Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung durch. Bei Krankhei- tenKrank- heiten, bei denen eine erhöhte Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen wahrscheinlich ist, gehen wir wie folgt vor: Wir gleichen die voraussichtlichen Mehrkosten gegenüber einer gesunden Person durch einen dauerhaften oder vorübergehenden Zuschlag auf den Beitrag aus. Diesen Zuschlag nennt man Risikozuschlag. TarifwechselrechtStationsersetzende Operation: Anspruch Darunter versteht man einen chirurgischen Eingriff in einer Praxis, Praxisklinik oder im Krankenhaus ohne anschließende Übernachtung. Wenn die Erkrankung und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers auf Patien- ten es zulassen, können so unnötige vollstationäre Behandlungen im Krankenhaus vermieden werden. Tariflinie: Eine Tariflinie umfasst mehrere Einzeltarife, denen die gleichen allgemeinen Regelungen zugrunde lie- gen. Die Tarife einer Tariflinie werden in der Regel unter dem gleichen Namen angeboten. Namenszusätze wie zum Beispiel Classic, Comfort oder Premium kennzeichnen unterschiedliche Leistungsumfänge oder Erstattungshöhen. Taxe ist eine Änderung seines Vertrages. Das bedeutet: Sie haben das RechtGebühr, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Dabei rechnen wir die Alterungsrückstellung anein festgelegter Preis. Technische Berechnungsgrundlagen: In den technischen Berechnungsgrundlagen sind alle für die Beitragsbe- rechnung erforderlichen Informationen enthalten (beispielsweise Formeln, verwendete statistische Daten). Textform ist eine gesetzliche geregelte Form für ein Rechtsgeschäft oder eine Erklärung. Die Textform meint jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Erklärungen in Textform müssen auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Neben Papier (Brief, Telefax-Nachrichten) kommen auch CD-ROMs, DVDs, Speicherkarten, USB-Sticks oder E-Mails in Frage. Unverzüglich: Eine Handlung soll ohne unnötigeSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, nicht durch die Sachlage begründete Verzögerung vorgenommen werdenBGBl. Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln gilt ein Zeitraum von zwei Wochen. Unzumutbare Härte: Eine Situation, bei der es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen einem Ver- tragspartner nicht zuzumuten ist, an dem Vertrag weiter festzuhalten. Versicherungsfähigkeit: Eigenschaft der versicherten Person, welche dieser die Aufnahme in einen bestimmten Tarif ermöglicht. So ist beispielsweise für Personen mit Beihilfeberechtigung die Aufnahme in Beamtentarife (Beihil- feergänzungstarifeI S. 2477) möglich. Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des folgenden Jahres. Das erste Versiche- rungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30. Juni.§ 39 Krankenhausbehandlung

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