Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung ist der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Versicherungssumme.
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung ist jede der vereinbarten Versicherungssummen.
Grenze der Entschädigung. Die Versicherungssumme bildet die Grenze der Entschädigung pro Schadenfall für alle versicherten Sachen und Kosten zusammen.
Grenze der Entschädigung. Die Versicherungssumme bildet die Grenze der Entschädigung pro Schadenfall für alle versicherten Sachen und Kosten zusammen. B9 Haftpflicht
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung ist jede der vereinbarten Versiche- rungssummen.
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung nach Teil B, Ziffer 5.ff, ist die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Grenze der Entschädigung. Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens
a) bis zu der jeweils vereinbarten Versicherungssumme;
b) bis zu einer zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenze;
c) bis zu einer vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schäden, die in der lau- fenden Versicherungsperiode beginnen, fallen insgesamt unter die Jahres- höchstentschädigung. Maßgebend ist die nach a) bis c) niedrigste Grenze der Entschädigung.
Grenze der Entschädigung. Die im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannte Versicherungssumme begrenzt die Entschä- digungsleistung je Versicherungsfall. Für alle in einem Versicherungsjahr festgestellten Ver- sicherungsfälle ist die Jahreshöchstentschädigung auf die im Versicherungsschein genannte Versicherungs- summe begrenzt.
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung ist der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Versicherungssumme. Für die Entschädigungsberechnung im Schadenfall, insbesondere für die Berechnung des Teil- und Totalschadens, ist nur der jeweilige Wert der vom Schaden betroffenen, selbständigen technischen Einheit heranzuziehen. Sind zur Verein- fachung Nebenaggregate in einer Sammelposition zusammengefasst, gilt gleiches auch für diese Objekte. Die versi- cherten Objekte sind namentlich zu benennen. Entstehen mehrere Schäden, so wird der Selbstbehalt jeweils einzeln abgezogen. Entstehen mehrere Schäden je- doch an derselben Stelle und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen.
Grenze der Entschädigung. Grenze der Entschädigung bei An-, Um- und Ausbauten ist jede der vereinbarten Versicherungssummen.