Grundvergütung Musterklauseln

Grundvergütung. Die Grundvergütung im Sinne dieses Tarifvertrages ist diejenige Vergütung, die eine Schauspielerin für ihre gesamte Arbeit im Rahmen einer Film- oder Fernseh- produktion, insbesondere für alle Drehtage und ihre Zusatz- und Vorbereitungs- leistungen (im Sinne von Ziffer 3a und 3b der Übereinkunft zwischen BFFS und BV gemäß vorstehender 2.2. dieses Tarifvertrages) und für die Rechtseinräumung zur Nutzung der Film- und Fernsehproduktion vom Filmhersteller erhält. Soweit ein Fernsehsender oder sonstige Dritte im Einzelfall an Schauspielerin- nen Zusatzvergütungen z. B. in Form von Wiederholungshonoraren bezahlen, stehen diese den Schauspielerinnen zusätzlich zu und mindern die Grund- vergütung nicht.
Grundvergütung. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine individualvertraglich vereinbarte, feste Grundvergütung, die in der Regel in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird.
Grundvergütung. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die sich an Verantwortungsbereich und Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Sie wird für jedes Geschäftsjahr im Rahmen der Bestimmung der individuellen Ziel-Gesamtvergütung vom Aufsichtsrat festgelegt.
Grundvergütung. 8.2.1 Die Grundvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Vergütungsstruktur und dem Ver- gütungstarifvertrag.
Grundvergütung. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt.
Grundvergütung. Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Grundgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Bei der Festsetzung der Höhe der Grundvergütung orientiert sich der Aufsichtsrat an den für die Tätigkeit relevanten Kenntnissen und Erfahrungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Grundvergütung. Für die Zwecke der Berechnung der Grundvergütung bei Sonn-, Feiertags- und Überstunden- arbeit ist der Monatsbezug im Sinne des Punktes 31 durch 165 zu teilen.
Grundvergütung. Tabellenlohn/-gehalt – ggf. unter Berücksichtigung der Lohngruppe (§ 56, § 57 Ziffer 2a)
Grundvergütung. Jahresbonus Performance Phantom Share Plan Summe der Monatsbezüge + Zielbonus + Zuteilungswert = Zielvergütung × 1,7 (Vorstandsvorsitzender) × 1,9 (Ordentliche Vorstandsmitglieder) Nebenleistungen + Versorgungszusage/-entgelt
Grundvergütung. Angestellte, die unter die Anlage 1 a fallen