Grundvergütung Musterklauseln

Grundvergütung. Die Grundvergütung im Sinne dieses Tarifvertrages ist diejenige Vergütung, die eine Schauspielerin für ihre gesamte Arbeit im Rahmen einer Film- oder Fernseh- produktion, insbesondere für alle Drehtage und ihre Zusatz- und Vorbereitungs- leistungen (im Sinne von Ziffer 3a und 3b der Übereinkunft zwischen BFFS und BV gemäß vorstehender 2.2. dieses Tarifvertrages) und für die Rechtseinräumung zur Nutzung der Film- und Fernsehproduktion vom Filmhersteller erhält. Soweit ein Fernsehsender oder sonstige Dritte im Einzelfall an Schauspielerin- nen Zusatzvergütungen z. B. in Form von Wiederholungshonoraren bezahlen, stehen diese den Schauspielerinnen zusätzlich zu und mindern die Grund- vergütung nicht.
Grundvergütung. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die sich an Verantwortungsbereich und Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Sie wird für jedes Geschäftsjahr im Rahmen der Bestimmung der individuellen Ziel-Gesamtvergütung vom Aufsichtsrat festgelegt.
Grundvergütung. (1) Tabellenlohn/-gehalt – ggf. unter Berücksichtigung der Lohngruppe (§ 56, § 57 Ziffer 2a)
Grundvergütung. 8.2.1 Die Grundvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Vergütungsstruktur und dem Ver- gütungstarifvertrag.
Grundvergütung. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt.
Grundvergütung. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine individualvertraglich vereinbarte, feste Grundvergütung, die in der Regel in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder übliche Nebenleistungen, die im Wesentlichen die dienstliche und private Nutzung von Firmenwägen oder einen Mobilitätszuschuss, Zuschüsse zur Kostenerstattung für oder Abschluss von Kranken-, Sozial-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erstattungen für steuerliche Beratung und doppelte Haushaltsführung sowie sonstige Aufwandsentschädigungen umfassen können. Weitere Nebenleistungen, wie etwa der (pauschalierte) Ersatz berufsbedingter Umzugskosten, können mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart werden. Die MorphoSys AG hat außerdem eine „Directors and Officers Insurance“ (D&O-Versicherung) mit einem Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung für jedes Vorstandsmitglied abgeschlossen.
Grundvergütung. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine individualvertraglich vereinbarte, feste Grundvergütung, die in der Regel in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird.
Grundvergütung. Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Grundgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Bei der Festsetzung der Höhe der Grundvergütung orientiert sich der Aufsichtsrat an den für die Tätigkeit relevanten Kenntnissen und Erfahrungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Grundvergütung. Jahresbonus Performance Phantom Share Plan Summe der Monatsbezüge + Zielbonus + Zuteilungswert = Zielvergütung × 1,7 (Vorstandsvorsitzender) × 1,9 (Ordentliche Vorstandsmitglieder) Nebenleistungen + Versorgungszusage/-entgelt
Grundvergütung. Die Grundvergütung ist bei allen Vorstandsmit- gliedern gemäß den aktienrechtlichen Anfor- derungen unter Beachtung der marktüblichen Vergütungen festgelegt und wird monatlich ausbezahlt. Sie berücksichtigt die individuel- le Rolle des Vorstandsmitglieds innerhalb des Vorstands, die Erfahrung, den Verantwortungs- weitere Leistungen, die zum Teil als geldwer- te Vorteile angesehen und entsprechend ver- steuert werden. Vorstandsmitgliedern steht im Rahmen eines vorgegebenen Budgets ein Ge- schäftsfahrzeug zur betrieblichen und auch pri- vaten Nutzung zur Verfügung. Bei Bedarf dürfen sie darüber hinaus einen persönlichen Fahrer nutzen. Vorstandsmitglieder sind vertraglich verpflichtet sich einem jährlichen Gesundheits- Ausland nach Deutschland umzieht und gege- benenfalls neben Deutschland noch in weiteren Ländern steuerpflichtig bleibt. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat eine Entschädigungszah- lung festsetzen, wenn ein neues Vorstandsmit- glied erhebliche Einbußen in seinen variablen Vergütungselementen durch seinen Wechsel zur Deutschen Telekom erleidet. Strategie der Deutschen Telekom stehen. Die fi- nanziellen Erfolgsfaktoren sind dabei aus der Un- ternehmensplanung abgeleitet und messen die Erreichung von Budgetwerten. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom wird das konkrete Ambiti- onsniveau der verwendeten Erfolgsfaktoren einer zur Auszahlung kommenden variablen Vergütung retrospektiv im Vergütungsbericht offenlegen. bereich und die Marktverhältnisse. Bei einer vo- Checks zu unterziehen, dessen Kosten von der rübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die durch Gesellschaft übernommen werden. Die Gesell- Krankheit, Unfall oder aus einem anderen nicht durch das jeweilige Vorstandsmitglied zu ver- schaft gewährt den Vorstandsmitgliedern Un- fallversicherungs- und Haftpflichtschutz und - Laufzeit 1 Jahr - Auszahlungszeitpunkt: Nach der Hauptversammlung des Folgejahres - Erreichung der aus der Mittelfristplanung abgeleiteten einjährigen Unternehmensziele - Berücksichtigung der operativen Erfolge auf tretenden Grund eintritt, wird die feste Grund- trägt darauf entfallende geldwerte Vorteile. Be- Konzern- und Segmentebene vergütung weitergewährt. Die Fortzahlung der Vergütung endet spätestens nach einer unun- terbrochenen Abwesenheit von sechs Mona- ten bzw. maximal nach einem Zeitraum von bis zu drei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem eine dauernde Arbeitsunfähigkeit des Vor- nötigte Kommunikationsmittel werden Vor- standsmitgliedern auch zu Hause kostenfre...