Grundvergütung. Die Grundvergütung im Sinne dieses Tarifvertrages ist diejenige Vergütung, die eine Schauspielerin für ihre gesamte Arbeit im Rahmen einer Film- oder Fernseh- produktion, insbesondere für alle Drehtage und ihre Zusatz- und Vorbereitungs- leistungen (im Sinne von Ziffer 3a und 3b der Übereinkunft zwischen BFFS und BV gemäß vorstehender 2.2. dieses Tarifvertrages) und für die Rechtseinräumung zur Nutzung der Film- und Fernsehproduktion vom Filmhersteller erhält. Soweit ein Fernsehsender oder sonstige Dritte im Einzelfall an Schauspielerin- nen Zusatzvergütungen z. B. in Form von Wiederholungshonoraren bezahlen, stehen diese den Schauspielerinnen zusätzlich zu und mindern die Grund- vergütung nicht.
Grundvergütung. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die sich an Verantwortungsbereich und Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Sie wird für jedes Geschäftsjahr im Rahmen der Bestimmung der individuellen Ziel-Gesamtvergütung vom Aufsichtsrat festgelegt.
Grundvergütung. (1) Tabellenlohn/-gehalt – ggf. unter Berücksichtigung der Lohngruppe (§ 56, § 57 Ziffer 2a)
Grundvergütung. 52 Für die Zwecke der Berechnung der Grundvergütung bei Sonn-, Feiertags- und Überstunden- arbeit ist der Monatsbezug im Sinne des Punktes 31 durch 165 zu teilen.
Grundvergütung. 8.2.1 Die Grundvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Vergütungsstruktur und dem Ver- gütungstarifvertrag.
Grundvergütung. Die Mitglieder des Vorstands erhalten ein festes Grundgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Bei der Festsetzung der Höhe der Grundvergütung orientiert sich der Aufsichtsrat an den für die Tätigkeit relevanten Kenntnissen und Erfahrungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds.
Grundvergütung. Jahresbonus Performance Phantom Share Plan Summe der Monatsbezüge + Zielbonus + Zuteilungswert = Zielvergütung × 1,7 (Vorstandsvorsitzender) × 1,9 (Ordentliche Vorstandsmitglieder) Nebenleistungen + Versorgungszusage/-entgelt
Grundvergütung. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen Raten ausgezahlt.
Grundvergütung. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine individualvertraglich vereinbarte, feste Grundvergütung, die in der Regel in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird.
Grundvergütung. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine individualvertraglich vereinbarte, feste Grundvergütung, die in der Regel in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder übliche Nebenleistungen, die im Wesentlichen die dienstliche und private Nutzung von Firmenwägen oder einen Mobilitätszuschuss, Zuschüsse zur Kostenerstattung für oder Abschluss von Kranken-, Sozial-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erstattungen für steuerliche Beratung und doppelte Haushaltsführung sowie sonstige Aufwandsentschädigungen umfassen können. Weitere Nebenleistungen, wie etwa der (pauschalierte) Ersatz berufsbedingter Umzugskosten, können mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern individuell vereinbart werden. Die MorphoSys AG hat außerdem eine „Directors and Officers Insurance“ (D&O-Versicherung) mit einem Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung für jedes Vorstandsmitglied abgeschlossen.