Grundvergütung. Die Grundvergütung im Sinne dieses Tarifvertrages ist diejenige Vergütung, die eine Schauspielerin für ihre gesamte Arbeit im Rahmen einer Film- oder Fernseh- produktion, insbesondere für alle Drehtage und ihre Zusatz- und Vorbereitungs- leistungen (im Sinne von Ziffer 3a und 3b der Übereinkunft zwischen BFFS und BV gemäß vorstehender 2.2. dieses Tarifvertrages) und für die Rechtseinräumung zur Nutzung der Film- und Fernsehproduktion vom Filmhersteller erhält. Soweit ein Fernsehsender oder sonstige Dritte im Einzelfall an Schauspielerin- nen Zusatzvergütungen z. B. in Form von Wiederholungshonoraren bezahlen, stehen diese den Schauspielerinnen zusätzlich zu und mindern die Grund- vergütung nicht.
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Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag, Tarifvertrag
Grundvergütung. Die Grundvergütung im Sinne dieses Tarifvertrages ist diejenige Vergütung, die eine Schauspielerin für ihre gesamte Arbeit im Rahmen einer Film- oder Fernseh- produktion, insbesondere für alle Drehtage und ihre Zusatz- und Vorbereitungs- leistungen (im Sinne von Ziffer 3a und 3b der Übereinkunft zwischen BFFS und BV gemäß vorstehender 2.2. dieses Tarifvertrages) und für die Rechtseinräumung zur Nutzung der Film- und Fernsehproduktion vom Filmhersteller erhält. Soweit ein Fernsehsender oder sonstige Dritte im Einzelfall an Schauspielerin- nen Schauspielerinnen Zusatzvergütungen z. z.B. in Form von Wiederholungshonoraren bezahlen, stehen diese den Schauspielerinnen zusätzlich zu und mindern die Grund- vergütung Grundvergütung nicht.
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Samples: Tarifvertrag Für Schauspielerinnen Und Schauspieler, Tarifvertrag Für Schauspielerinnen Und Schauspieler