Grundversicherung Musterklauseln

Grundversicherung. 7.1. Das Versicherungsjahr beginnt am 01.01. eines Jahres und endet am 01.01. des Folgejahres. Für Päch- ter/Eigentümer/Mitglieder, die der Versicherung nach dem 01.07. eines Jahres beitreten, beträgt der Beitrag der Grundversicherung die Hälfte des Grundbeitrages. Auch für Beitragsanteile zur Höherversicherung ist ein dementspre- chender Teilbeitrag zu entrichten.
Grundversicherung. Personen- und Sachschäden CHF .................... pro Ereignis bzw. Einmalgarantie ☐ Reine Vermögensschäden CHF .................... pro Ereignis bzw. Einmalgarantie ☐ Ermittlungs- und Behebungskosten von Sachschäden CHF .................... pro Ereignis bzw. Einmalgarantie ☐ Aufräumungs- und Schadensuchkosten CHF .................... pro Ereignis bzw. Einmalgarantie ☐ .................... CHF .................... pro Ereignis bzw. Einmalgarantie ☐ Die Unternehmung erklärt, folgende projektspezifischen Risiken zusätzlich versichert zu haben: .................... Versicherungsgesellschaft: .................... Policen-Nr.: .................... Selbstbehalt pro Schadenereignis CHF .................... Die Unternehmung verpflichtet sich, für Leistungen in der Schweiz die am Ort der Leistung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die entsenderechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sie erklärt, gesetzliche Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge sowie die übrigen Beiträge gemäss allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und/oder Rahmenarbeitsverträgen geleistet zu haben und für die Dauer des Vertrags weiter zu leisten. Des Weiteren verpflichtet sich die Unternehmung, für Leistungen in der Schweiz die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einzuhalten. Zieht die Unternehmung zur Vertragserfüllung Dritte bei, hat sie diese schriftlich zu verpflichten, die vorgenannten Grundsätze ebenfalls einzuhalten und sie allfälligen weiteren Subunternehmen ebenfalls zu überbinden. Sie beachtet beim Beizug Dritter ihre Sorgfaltspflichten, welche ihr durch Art. 5 des Entsendegesetzes (EntsG, SR 823.20) sowie Art. 8b und 8c der Entsendeverordnung (EntsV, SR 823.201) auferlegt werden. Die Unternehmung versichert zudem, keine Absprache oder andere den Wettbewerb beeinträchtigende Massnahmen zu treffen oder getroffen zu haben. Sie verpflichtet sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten werden. Sie verpflichtet sich zudem zur Einhaltung des schweizerischen Umweltrechts und im Ausland zur Einhaltung der vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen (Art. 12 Abs. 3 IVöB 2019). Bei Verletzung der Pflichten gemäss dieser Vertragsziffer schuldet die Unternehmung dem Bauherrn pro Verstoss eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10 % der Vergütung gemäss Ziffer 3.1 exk...
Grundversicherung. Versicherer Anteil am übernommenen Risiko VVST Genossenschaft mit Sitz in Basel CHF10‘000‘000 (zehn Millionen) pro Schaden- (führender Versicherer) ereignis
Grundversicherung. Die Grundversicherung (auch obligatorische Krankenpfle­ geversicherung oder OKP genannt) ist die für alle in der Schweiz wohnhaften Personen von Gesetzes wegen obli­ gatorische Krankenpflegeversicherung. Kieferchirurgische Behandlungen beinhalten Eingriffe nach abgeschlossenem Körper­ und Kieferwachstum, wo eine schwere Kieferfehlstellung vorhanden ist bzw. das Miss­ verhältnis von Ober­ und Unterkiefer nicht mit einfachen Massnahmen behoben werden kann. Nicht unter den Begriff Kieferchirurgie fällt das Setzen von Implantaten und der allenfalls notwendige Sinuslift (den knöchernen Boden der Kieferhöhle verdicken). Hierbei handelt es sich um einen unmittelbaren Zahnersatz, wel­ cher als zahnärztliche Behandlung gilt.
Grundversicherung. 2.1.11 Form der Antragstellung

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.