Common use of Haftrücklass Clause in Contracts

Haftrücklass. 21.1 Im Falle eines bestellvertraglich vereinbarten Haftrücklasses bis zu einer maximal verein- barten Höhe von 10% des Gesamtauftragswertes, ist der AG berechtigt, diesen als unver- zinste Sicherstellung von Gewährleistungs‐ bzw. Garantieansprüchen für einen Zeitraum von 30 Tagen über die vertraglich vereinbarte Gewährleistungs‐ bzw. Garantie-frist hinaus einzubehalten. Diese Vereinbarung gilt auch im Falle einer Insolvenz des AN.

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Haftrücklass. 21.1 Im Falle eines bestellvertraglich vereinbarten Haftrücklasses bis zu einer maximal verein- barten Höhe von 10% des Gesamtauftragswertes, ist der AG berechtigt, diesen als unver- zinste Sicherstellung von Gewährleistungs‐ Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen für einen Zeitraum von 30 Tagen über die vertraglich vereinbarte Gewährleistungs‐ Gewährleistungs- bzw. Garantie-frist hinaus einzubehalten. Diese Vereinbarung gilt auch im Falle einer Insolvenz des AN.

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Haftrücklass. 21.1 Im Falle eines bestellvertraglich vereinbarten Haftrücklasses bis zu einer maximal verein- barten vereinbarten Höhe von 10% des Gesamtauftragswertes, ist der AG berechtigt, diesen als unver- zinste unverzinste Sicherstellung von Gewährleistungs‐ bzw. Garantieansprüchen für einen Zeitraum von 30 Tagen über die vertraglich vereinbarte Gewährleistungs‐ bzw. Garantie-frist hinaus einzubehalten. Diese Vereinbarung gilt auch im Falle einer Insolvenz des AN.

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Haftrücklass. 21.1 Im Falle eines bestellvertraglich vereinbarten Haftrücklasses bis zu einer maximal verein- barten vereinbarten Höhe von 10% des Gesamtauftragswertes, ist der AG berechtigt, diesen als unver- zinste unverzinste Sicherstellung von Gewährleistungs‐ bzw. Garantieansprüchen für einen Zeitraum von 30 Tagen über die vertraglich vereinbarte Gewährleistungs‐ bzw. Garantie-frist Garantiefrist hinaus einzubehalten. Diese Vereinbarung gilt auch im Falle einer Insolvenz des AN.

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Haftrücklass. 21.1 Im Falle eines bestellvertraglich vereinbarten Haftrücklasses bis zu einer maximal verein- barten Höhe von 10% des Gesamtauftragswertes, ist der AG berechtigt, diesen als unver- zinste unverzinste Sicherstellung von Gewährleistungs‐ bzw. Garantieansprüchen für einen Zeitraum von 30 Tagen über die vertraglich vereinbarte Gewährleistungs‐ bzw. Garantie-frist Garantiefrist hinaus einzubehalteneinzubehal- ten. Diese Vereinbarung gilt auch im Falle einer Insolvenz des AN.

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