Haftung allgemein Musterklauseln

Haftung allgemein a) Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden erfolgt nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und Haftungsausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Der Auftraggeber stellt das Hotel gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
Haftung allgemein a) Jegliche Haftung der SuisseKasse und ihrer Hilfspersonen wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
Haftung allgemein. Die Haftung der Bank erstreckt sich nicht auf ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die die Bank keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hatten vermieden werden können, und auch nicht auf andere Fälle, in denen die Bank durch andere rechtliche Verpflichtungen des einzelstaatlichen oder des Gemeinschaftsrechts gebunden ist. Neben den von den AGB vorgesehenen Haftungsausschlüssen haftet die Bank auch nicht: • wenn sie im Zuge eines fehlerhaft ausgeführten Vorgangs den Nachweis erbringen kann: – bei von ihr versandten Überweisungen und eingegangenen Lastschriftermächtigungen: dass sie die Geldbeträge innerhalb der oben beschriebenen Fristen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers überwiesen hat; – dass sie die Geldbeträge dem Konto unverzüglich nach ihrem Eingang tatsächlich gutgeschrieben hat; • wenn der Kunde im Zuge eines nicht autorisierten Vorganges in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Bei einem nicht autorisierten Vorgang ist die Bank immer berechtigt, vom Kunden die Erstattung einer Anzeige bei den zuständigen Stellen und die Übermittlung einer Kopie dieser Anzeige einzufordern. Die Bank ist berechtigt, Schadenersatz für den Kunden auszusetzen, sofern er dieser Aufforderung nicht Folge geleistet hat. Ungeachtet ihrer Verantwortung bemüht sich die Bank auf Antrag des Kunden nach besten Kräften darum, die nicht ausgeführten oder fehlerhaftausgeführten Vorgänge zurückzuverfolgen, und teilt dem Kunden das Ergebnisihrer Nachforschungen mit. Bei Angabe einer falschen Bankverbindung durch den Kunden bemüht sie sich, soweit ihr dies vernünftigerweise zugemutet werden kann, die jeweiligen Geldbeträge wiederzubeschaffen. Die Bank kann die Entgelte für die Einziehung nach Maßgabe ihres Preisverzeichnisses (Nachforschungsaufträge) in Rechnung stellen. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, wird ferner vereinbart, dass die Artikel 1239 und 1937 des luxemburgischen bürgerlichen Gesetzbuches keine Anwendung finden, so dass Überweisungen, die auf Grundlage gefälschter Zahlungsaufträge ausgeführt wurden, dem Kunden anzulasten sind und die Bank rechtswirksam befreien.
Haftung allgemein. Bei Keramikplatten, oder Natursteinplatten mit feiner/glatter Oberfläche wird jede Haftung bei Unfällen (ausrutschen etc.) abgelehnt.
Haftung allgemein. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die auf ihn zurückzuführen sind und hält den Käufer auf erstes Anfordern hin von allen Ansprü- chen frei, die durch Mängel in Produkten bzw. Systemen verursacht werden, die durch fehlerhafte Leistung oder Unterlassung des Lieferanten oder durch die Leistung oder die Nichterbringung einer Leistung gegen den Käufer gestellt werden. Dies gilt sowohl für direkte Ansprüche gegen den Käufer als auch für Regressansprüche Dritter, die Schadensersatzansprüche eines Klägers erfüllt haben. Die Haftung des Lieferanten gilt auch für entgangenen Gewinn und Folgeschäden. Im Fall, dass der Käufer Produkte, die aufgrund der Leistung oder Nichterbringung einer Leistung des Lieferanten fehlerhaft sind, zurückrufen muss, trägt der Lieferant die entstehenden Kosten. Regressansprüche, die aus einem Produkthaftungsfall entstehen, können durch den Käufer für einen Zeitraum von 10 Jahren nach der Leistung bzw. Nichterbringung einer Leistung durch den Lieferanten, die zu dem Anspruch geführt hat, eingelegt werden. Kosten und Gebühren für Gerichtsverfahren werden vom Lieferanten getragen. Pauschal geregelte Ansprüche des Käufers aus Lieferverzug schließen weitergehende Haftungsansprüche gegenüber dem Liefe- ranten nicht aus.
Haftung allgemein. 16 Die Höhe der Entschädigung 16 Die Kosten für die Dokumentation 16 Standardisierung und Begrenzung 16 Fachliche Normen sind einzuhalten 16 SPFs* Schadensersatzzahlung 16 Schadensersatzforderungen werden von SPF* geklärt 17 SPFs* Regress gegen den Verkäufer* 17 SPFs* Regress gegen den Käufer* 17
Haftung allgemein. ▪ Die Haftung unserseits wird ausgeschlossen für Bedien- oder Verwendungsfehler des Anwenders. ▪ Die Haftung unserseits wird ausgeschlossen für jegliche Schäden gegen die sich der Vertragspartner versichern kann. ▪ Jegliche Haftung für Mängelfolgeschäden wird aus- geschlossen, insbesondere wenn Daten verändert oder gelöscht wurden. Der Kunde hat für eine Daten- sicherung zu sorgen. ▪ Jegliche Haftung für nicht neue Ware und Leistungen wird ausgeschlossen. ▪ Die Haftung unserseits wird ausgeschlossen für Schäden die durch fehlerhafte und nachlässige Arbeitsmaterial, mangelnde Wartung, natürliche Abnutzung, Verunreinigung und außergewöhnliche Einflüsse entstanden sind. ▪ Jegliche Haftung wird ausgeschlossen, wenn an der Ware oder Leistung Eingriffe vom Kunden oder fremder Hand/Maschine vorgenommen wurden. ▪ Bei Versendungskauf gilt §477 BGB. ▪ Kannte der Kunde beim Vertragsabschluß den Mangel an der Sache, so hat ihn GFI nicht zu ver- treten. ▪ Die Haftung ist begrenzt auf den Auftragswert bei Vertragsabschluß.
Haftung allgemein. 17 Die Höhe der Entschädigung 17 Die Kosten für die Dokumentation 17 Standardisierung und Begrenzung 17 Fachliche Normen sind einzuhalten 17
Haftung allgemein. 10.1 Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung der Zwecke des Vertrages von besonderer Bedeutung sind und auf deren Erfüllung der Besteller sich typischerweise verlassen kann. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
Haftung allgemein. 17 Die Höhe der Entschädigung 17 Die Kosten für die Dokumentation 17