Haftung des AG. Die Haftung im Falle der Verletzung von Schutzrechten trifft den AG, wenn er eine bestimmte Ausführungsart vorschreibt, ohne auf bestehende Schutzrechte hinzuweisen. In diesem Falle hat der AG den AN gegen Ansprüche, die Inhaber von Schutzrechten wegen Verletzung ihrer Rechte stellen, schadlos zu halten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen
Haftung des AG. Die Haftung im Falle der Verletzung von Schutzrechten trifft den AG, wenn er eine bestimmte Ausführungsart vorschreibt, ohne auf bestehende Schutzrechte hinzuweisenhinzuwei- sen. In diesem Falle hat der AG den AN gegen Ansprüche, die Inhaber von Schutzrechten Schutz- rechten wegen Verletzung ihrer Rechte stellen, schadlos zu halten.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, General Terms and Conditions for Services
Haftung des AG. Die Haftung im Falle der Verletzung von Schutzrechten trifft den AG, wenn er eine bestimmte Ausführungsart vorschreibt, ohne schuldhaft auf bestehende Schutzrechte hinzuweisen. In diesem Falle hat der AG den AN gegen Ansprüche, die Inhaber von Schutzrechten wegen Verletzung ihrer Rechte stellen, schadlos zu halten.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Haftung des AG. Die Haftung im Falle der Verletzung von Schutzrechten trifft den AG, wenn er eine bestimmte Ausführungsart vorschreibt, ohne auf bestehende Schutzrechte hinzuweisen. In diesem Falle hat der AG den AN gegen Ansprüche, die Inhaber von Schutzrechten wegen Verletzung ihrer ih- rer Rechte stellen, schadlos zu halten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen