Haftung des Arbeitgebers. a) Soweit die Versicherung die oben umschriebenen Leistungen zu erbringen hat, sind sämtliche Leistungen aus Artikel 324a OR im Krankheitsfall des Arbeitnehmers abgegolten.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch, gav.arbeitsrechtler.ch
Haftung des Arbeitgebers. a) Soweit die Versicherung die oben umschriebenen Leistungen zu erbringen erbrin- gen hat, sind sämtliche Leistungen aus Artikel 324a OR im Krankheitsfall Krankheits- fall des Arbeitnehmers abgegolten.
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Samples: Landesmantelvertrag Für Das Schweizerische Bauhauptgewerbe
Haftung des Arbeitgebers. a) Soweit die Versicherung die oben umschriebenen Leistungen zu erbringen hat, sind sämtliche Leistungen aus Artikel 324a OR im Krankheitsfall des Arbeitnehmers Arbeitnehmenden abgegolten.
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Samples: baukader.ch