Haftung des Hotels. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Hotels beruhen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 2.000,00 Euro. Bargeld, Wertpapiere und sonstige Werte sind im Zimmersafe im Hotel Am Kloster oder im Hotelsafe im Hotel Blumlage aufzubewahren. Für Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, wird eine Haftung von 4.000,00 Euro übernommen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Bemerken des Verlustes nicht unverzüglich dem Hotel eine Mitteilung macht. Gefährliche Gegenstände oder Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht in das Hotel mitgebracht werden. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah- rungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Verlassen des Hotelgrundstückes können keine Schäden mehr geltend gemacht werden. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben, haftet aber nicht dafür.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für von ihm zu vertretende seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt eine Haftung des Hotels • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Weiterhin haftet es • im Übrigen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung beruhen.
2. Eine Pflichtverletzung des Hotels beruhensteht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für eingebrachte Sachen Sachen, die auf dem Zimmer hinterlegt werden haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 2.000,00 Euronicht. Bargeld, Wertpapiere und sonstige Werte sind im Zimmersafe im Hotel Am Kloster oder im Hotelsafe im Hotel Blumlage aufzubewahren. Für Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt Wertgegenstände können zur Verwahrung an der Rezeption abgegeben werden, wird eine Haftung von 4.000,00 Euro übernommen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Bemerken des Verlustes nicht unverzüglich dem Hotel eine Mitteilung macht. Gefährliche Gegenstände oder Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht in das Hotel mitgebracht werden.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz der Hotelanlage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah- rungsvertrag Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Verlassen des Hotelgrundstückes können keine Schäden mehr geltend gemacht werdenZiffer VII Nr. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung. Nachrichten, Post 1 Sätze 2 und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben, haftet aber nicht dafür3 gelten entsprechend.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordent- lichen Kaufmanns für von ihm zu vertretende seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Scha- densersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausge- nommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für , wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypi schen Pflichten des Hotels beruhen. Für eingebrachte Sachen haftet Einer Pflicht- verletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel dem bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungenbemüht sein, höchstens jedoch 2.000,00 Eurofür Abhilfe zu sorgen. BargeldDer Kunde ist verpflichtet, Wertpapiere das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und sonstige Werte sind im Zimmersafe im Hotel Am Kloster oder im Hotelsafe im Hotel Blumlage aufzubewahren. Für Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, wird eine Haftung von 4.000,00 Euro übernommen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Bemerken des Verlustes nicht unverzüglich dem Hotel eine Mitteilung macht. Gefährliche Gegenstände oder Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht in das Hotel mitgebracht werdeneinen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Ho- telgarage oder auf dem Hotelparkplatz einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah- rungsvertrag Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober FahrlässigkeitFahrlässig- keit. Nach Verlassen des Hotelgrundstückes können keine Schäden mehr geltend gemacht werden. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine HaftungVorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - – auf Wunsch - – gegen Entgelt die Nachsendung derselben, haftet aber nicht dafürdersel- ben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für , wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Für eingebrachte Sachen haftet Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände auf dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 2.000,00 EuroZimmer. BargeldGeld, Wertpapiere und sonstige Werte sind im Zimmersafe im Hotel Am Kloster oder im Hotelsafe im Hotel Blumlage aufzubewahren. Für Wertgegenstände, die Kostbarkeiten können bis zu e. Höchstwert von 0.000 € im Hotelsafe aufbewahrt werden, wird eine Haftung von 4.000,00 Euro übernommen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Bemerken des Verlustes nicht unverzüglich dem Hotel eine Mitteilung macht. Gefährliche Gegenstände oder Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht in das Hotel mitgebracht werden.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Hotelparkplatz einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah- rungsvertrag Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Verlassen des Hotelgrundstückes können keine Schäden mehr geltend gemacht werden. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben, haftet aber nicht dafür.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Haftung des Hotels. 11.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder oder
11.2 fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadens- ersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 11 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
11.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 2.000,00 Euro. BargeldDas Hotel empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Werte sind im Zimmersafe im Hotel Am Kloster oder im Hotelsafe im Hotel Blumlage aufzubewahren. Für WertgegenständeSachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, wird eine Haftung von 4.000,00 Euro übernommen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Bemerken des Verlustes nicht unverzüglich bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel eine Mitteilung macht. Gefährliche Gegenstände oder Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht in das Hotel mitgebracht werden. Hotel.
11.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah- rungsvertrag Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Grundstück des Hotels abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nichtnur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 11.1, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Verlassen des Hotelgrundstückes können keine Schäden mehr geltend gemacht werden. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben, haftet aber nicht dafürSätze 1 bis 4.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Veranstaltungen Und Zimmerreservierungen
Haftung des Hotels. 1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das zehnfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 1.000,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände im Nachweis auf maximal € 200,00 beschränkt.
3. Das Hotel haftet gemäß Abs. 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz in der Hotelgarage abgestellt ist, die von ihm ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelgarage/des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu vertretende verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zum Kunden nicht für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es , sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Hotels beruhen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 2.000,00 Euro. Bargeld, Wertpapiere und sonstige Werte sind im Zimmersafe im Hotel Am Kloster oder im Hotelsafe im Hotel Blumlage aufzubewahren. Für Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, wird eine Haftung von 4.000,00 Euro übernommen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Bemerken des Verlustes nicht unverzüglich dem Hotel eine Mitteilung macht. Gefährliche Gegenstände oder Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht in das Hotel mitgebracht werden. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah- rungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Verlassen des Hotelgrundstückes können keine Schäden mehr geltend gemacht werden. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben, haftet aber nicht dafürbleibt hiervon unberührt.
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Samples: Hotel Accommodation Agreement
Haftung des Hotels. 1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit blei bt unberührt.
2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch 1 .000,- € bzw. für Geld- und Wertgegenstände 500,- € beschränkt.
3. Das Hotel haftet nicht für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz direkt vor dem Haus abgestellt ist, die von ihm ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelanlage des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/ Mieter oder sonstige dritte Pe rsonen zu vertretende verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es , sowi e die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Hotels beruhen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 2.000,00 Euro. Bargeld, Wertpapiere und sonstige Werte sind im Zimmersafe im Hotel Am Kloster oder im Hotelsafe im Hotel Blumlage aufzubewahren. Für Wertgegenstände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, wird eine Haftung von 4.000,00 Euro übernommen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Bemerken des Verlustes nicht unverzüglich dem Hotel eine Mitteilung macht. Gefährliche Gegenstände oder Lebewesen dürfen grundsätzlich nicht in das Hotel mitgebracht werden. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah- rungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nach Verlassen des Hotelgrundstückes können keine Schäden mehr geltend gemacht werden. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für falsche oder nicht ausgeführte Weckaufträge übernimmt das Hotel jedoch keine Haftung. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben, haftet aber nicht dafürbleibt hiervon unberührt.
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Samples: Hotel Accommodation Agreement