Common use of Haftung des Hotels Clause in Contracts

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4. 7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des LebensKörpers, des Körpers Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. . 8.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Veranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist Veranstalter oder der Xxxx sind verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 7.2 8.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotel.3.500 7.3 8.4 Soweit dem Kunden Veranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 8.5 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen Warenzustellungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4. 8.6 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr, ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig innerhalb von fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig innerhalb von 10 Jahren. Mögliche Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Hotels. 7.1 a) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für von ihm zu vertretende seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für , wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 b) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung , (bis zum 100fachen des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Zimmerpreises), höchstens € 500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert bis zu € 100. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von mehr als 800 Euro Verlust, Zerstörung oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünschtBeschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel verWeiler GmbH, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem HotelXxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx x. Xxxxxx, xxxx@xxxxxxxxx.xx. 7.3 c) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nr. 1 Sätze 1 2 bis 44 gelten entsprechend. Eine Bewachung erfolgt nicht. 7.4 d) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4nicht angenommen. e) Zurückgebliebene Sachen werden nicht nachgesandt.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 8.1 Das Hotel haftet dem Xxxx nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder der Gesundheitgrob fahrlässigem Verhalten. Weiterhin Ausnahmsweise haftet es für sonstige leichte Fahrlässigkeit bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, und bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen für Folgeschäden oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen BestimmungenBestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesZimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4. 7.4 8.3 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach der Maßgabe der vorstehenden vor- stehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 45. 8.4 Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Hotels. 7.1 8.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des LebensKörpers, des Körpers Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Reiseveranstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel‐oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 8.3. Soweit dem Kunden Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 8.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen Warenzustellungen für die Gäste werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf Wunsch auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 11.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für , wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder und fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 11.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt Danach ist die Nutzung Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Zimmerpreises, jedoch höchstens 0.000 € und abweichend für Geld, Wertpapiere Wertpapieren und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotelhöchstens bis zu 800,00 €. 7.3 11.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4nicht, außer bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit. 7.4 Nachrichten12.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels. 12.3. Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, Post und Warensendungen für so wird dadurch die Gäste werden mit Sorgfalt behandeltWirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Hotel übernimmt Im Übrigen gelten die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4gesetzlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Hotels. 7.1 6.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. 6.2. Der Kunde ist verpflichtetstimmt zu, dass das ihm Zumutbare beizutragenHotel seine Anlagen, um die Störung zu beheben Produkte und einen möglichen Schaden gering zu haltenDienstleistungen dem Kunden ausschließlich zum privaten Gebrauch zur Verfügung stellt und dem Kunden gegenüber nicht für entgangene Gewinne, Geschäftsausfälle, Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten haftet. 7.2 6.3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotel. 7.3 6.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dasselbige gilt auch für Lieferanten des Hotels. 7.4 6.5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandeltsind möglich. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

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Samples: Terms and Conditions

Haftung des Hotels. 7.1 8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des LebensKörpers, des Körpers Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im nachgewiesenen Fall haften die Hotels für Personen und Sachschäden bis maximal 1.000.000,00 €. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Reiseveranstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande8.3 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4. 7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen Warenzustellungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Haftung des Hotels. 7.1 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für von ihm zu vertretende seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für , wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen 2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen BestimmungenBGB § 701 ff. Das Hotel empfiehlt Danach ist die Nutzung Haftung auf das Hundertfache des HotelsafesZimmerpreises, höchstens jedoch 3500 € bzw. Sofern der Xxxx Geldfür Geld- und Wertgegenstände 800 €, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotelbeschränkt. 7.3 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden nicht. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Ziffer 7.1 VI Nr. 1 Sätze 1 bis 42-4 gelten entsprechend. 7.4 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch- Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Ziffer VI Nr. 1 Sätze 2-4 gelten entsprechend. 5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel haftet hierbei nur bewahrt die zurückgebliebenen Sachen drei Monate auf. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Maßgabe Ablauf der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Frist eine Vernichtung vor.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel 8.1 Die KG haftet für von ihm ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. der KG bezie- hungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertragstypi- schen Pflichten des Hotels der KG beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels der KG steht die eines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadenser- satzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossenausge- schlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels der KG auftreten, wird das Hotel die KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel die KG dem Kunden nach den gesetzlichen BestimmungenBest- immungen. Das Hotel Die KG empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotelder KG. 7.3 8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag Verwah- rungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Hotel- grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel die KG nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 8.4 Weckaufträge werden von der KG mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandeltbehan- delt. Das Hotel Die KG übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel Die KG haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.Kunden

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel 8.1 Die KG haftet für von ihm ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. der KG bezie- hungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertragstypi- schen Pflichten des Hotels der KG beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels der KG steht die eines gesetzlichen ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadenser- satzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossenausge- schlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels der KG auftreten, wird das Hotel die KG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel die KG dem Kunden nach den gesetzlichen BestimmungenBest- immungen. Das Hotel Die KG empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotelder KG. 7.3 8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag Verwah- rungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Hotel- grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel die KG nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 8.4 Weckaufträge werden von der KG mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandeltbehan- delt. Das Hotel Die KG übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel Die KG haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 6.1 Das Hotel haftet für für von ihm zu vertretende Schäden Xxxẍxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für für sonstige SchädenSchäden, die auf einer vorsätzlichen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen vorsätzlichen oder fahrlässigen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen Störungen oder Mängel Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge unverzügliche Rüge des Kunden bemüht bemüht sein, für für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung Störung zu beheben und einen möglichen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen 6.2 Für mitgebrachtes Privateigentum jeglicher Art des Kunden (Garderobe, Fahrräder, Geschenke,etc.), haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotelnicht. 7.3 6.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge, Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4nicht. 7.4 Nachrichten6.4 Unterstellte Fahrräder im Fahrradschuppen sind nicht über das Hotel versichert. Jeder Hotelgast hat Zutritt über den Zimmerschlüssel. Fahrräder und Fahrradschuppen bitte immer abschließen! Ab der Übergabe an den Xxxx übernehmen wir keine Haftung für Schäden oder Beschädigungen aller Art. Wir übernehmen auch keine Haftung für mitgebrachte Behältnisse (Töpfe, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die ZustellungSchüsseln, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Kuchenformen, etc.)

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Haftung des Hotels. 7.1 9.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebensdie Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die- se Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche zurückzuführen sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen Störun- gen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe Ab- hilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragenbeizu- tragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 9.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen gesetz- lichen Bestimmungen, das sind bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 Euro – sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 Eu- ro. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 7.000 Euro im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Mög- lichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstö- rung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB). Für die Nutzung unbe- schränkte Haftung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem HotelHotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.3 9.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem HotelparkplatzHo- telparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Ho- telgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Inhalte 9.4 Weckaufträge werden vom Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4mit größter Sorgfalt ausgeführt. Scha- densersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 7.4 9.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kun- den nachgesandt. Andernfalls werden die ZustellungSachen nach Ablauf einer einmo- natigen Aufbewahrungsfrist vernichtet. Schadensersatzansprüche, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 a) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen BestimmungenXxxx bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 2.500,00). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse in denen der Xxxx Gegenstände belässt unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß Paragraph 702 BGB nur bis zu einem Betrag von 800,00 EUR gehaftet. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafesempfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- oder Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten Für den Zentralhotelsafe ist ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hoteldazu berechtigten Person abzuschließen. Geld ist offen gegen eine Quittung zu hinterlegen. 7.3 b) Das Hotel Meerane lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Verantwortung für Xxxxxxx jedweder Art ab. Im Falle von Ausstellungsveranstaltungen und Seminaren ist den Gästen zu empfehlen, eine Versicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden an ihren Ausstellungsgütern innerhalb der Hotelräumlichkeiten abdeckt. c) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Die Haftungsbedingungen und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels, soweit gesetzlich zulässig. d) Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Xxxx verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen. e) Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch in der Hotelgarage gegen Entgelt, Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Es besteht keine Überwachungs- pflicht des Hotels. 7.4 f) Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit großer Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche sind jedoch aus- geschlossen. g) Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. h) Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die ZustellungAufbewahrung, Aufbewahrung Zustellung und auf Wunsch- gegen Entgelt Wunsch die Nachsendung derselbenderselben auf Kosten des Kunden. Das Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. i) Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche KFZ- bzw. Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen. j) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Hotels. 7.1 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für von ihm zu vertretende seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für , wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf Hotel- und Pensionsbetrieb Tel.: 0711 / 000 000-0 Volksbank Esslingen Geschäftsführer: am Charlottenplatz Fax.: 0711 / 000 000-00 BLZ: 000 000 00 Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx. 0 Xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Konto: 225 089 017 UST-ID: unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen 2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen BestimmungenBGB § 701 ff. Das Hotel empfiehlt Danach ist die Nutzung Haftung auf das Hundertfache des HotelsafesZimmerpreises, höchstens jedoch 3500 € bzw. Sofern der Xxxx Geldfür Geld- und Wertgegenstände 800 €, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotelbeschränkt. 7.3 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden nicht. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Ziffer 7.1 VI Nr. 1 Sätze 1 bis 42-4 gelten entsprechend. 7.4 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch- Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Ziffer VI Nr. 1 Sätze 2-4 gelten entsprechend. 5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel haftet hierbei nur bewahrt die zurückgebliebenen Sachen drei Monate auf. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Maßgabe Ablauf der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Frist eine Vernichtung vor.

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Samples: Hotel Accommodation Agreement

Haftung des Hotels. 7.1 7.1. Das Hotel haftet ha,et für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet ha,et es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftretenau,reten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtetverpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 7.2. Für eingebrachte Sachen haftet ha,et das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Auvewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Kra,fahrzeuge und deren Inhalte haftet ha,et das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 7.4. Weckau,räge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung Auvewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet ha,et hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des LebensKörpers, des Körpers Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahr-lässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Reiseveranstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 8.3 Soweit dem Kunden Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem HotelparkplatzHotelpark- platz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4.. Postanschrift: Telefon: 03546 / 27 21 - 0 Geschäftsführung: Spreewaldhotel Stephanshof GmbH Telefax: 03546 / 27 21 - 60 Xxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxx 7.4 8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen Warenzustellungen für die Gäste werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Haftung des Hotels. 7.1 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufman- nes für von ihm zu vertretende seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon aus- genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Körpers, der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Gesundheit bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertragstypischer Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung die auf grob fahrlässiger oder schuldhafter Pflichtver- letzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossenberuhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis Kennt- nis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 800. Geld und Wertgegenstände können in den Zimmersafes aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafesdavon Gebrauch zu machen. Sofern Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Xxxx Geldnach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro Zerstörung oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit Beschädigung unverzüglich dem HotelHotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 7.3 3. Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Hotelparkplatzeinem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen Ab- handenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Grundstück des Hotels abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 42–4 gelten entspre- chend. 7.4 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausge- führt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Zu- stellung und Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Schadensersatzansprüche außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 42–4 gelten entsprechend.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 8.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des LebensKörpers, des Körpers Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Reiseveranstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel-oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 8.3. Soweit dem Kunden Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 8.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen Warenzustellungen für die Gäste werden mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und –auf Wunsch auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des LebensKörpers, des Körpers Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahr- lässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung Ver- letzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzan- sprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche unverzügli- che Rüge des Kunden Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Reisever- anstalter oder der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten Kostbar- keiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem HotelHo- tel. 7.3 8.3 Soweit dem Kunden Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen ge- gen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen Ab- handenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Hotelgrundstückabgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge Kraftfahr- zeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen Warenzustel- lungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 8.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Haftung des Hotels. 7.1 8.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für von ihm zu vertretende seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für , wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung , das ist bis zum Hundertfachen des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Wert Höchstwert von mehr als 800 Euro € 10.000 im Hotel oder sonstige Sachen mit einem Wert Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünschtdieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel. 7.3 8.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 1 2 bis 44 gelten entsprechend. 7.4 8.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Vorstehende Nummer 1 Sätze 1 2 bis 44 gelten entsprechend.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weiterhin Das Hotel haftet es weiterhin für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 dieser AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen, das heißt bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu 3.500,00 EURO. Für Wertgegenstände (Bargeld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) ist die Haftung begrenzt auf 800,00 EURO. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafesvon der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmersafe Gebrauch zu machen. Sofern Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Xxxx Geldnicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro Zerstörung oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit Beschädigung dem HotelHotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 7.3 Soweit dem Kunden ein 7.3. Das Hotel verfügt über keine Pkw-Stellplätze auf eigenem Grundstück. Nimmt der Xxxx einen öffentlichen Stellplatz auf dem Hotelparkplatzin Anspruch, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4dort abgestellten Fahrzeuge und deren Inhalt. Eine Überwachungspflicht durch das Hotel besteht nicht. 7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 a) Das Hotel haftet nach den Bestimmungen des BGB (maximal bis zu einer Summe von EUR 3.500,00). Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse in denen der Xxxx Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß Paragraph 701 BGB nur bis zum Betrag vom EUR 800,00 gehaftet. Die Gäste werden aufgefordert, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Hierfür ist ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Geld offen gegen eine Quittung zu hinterlegen. b) Das Hotel Vier Jahreszeiten lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Verantwortung für Schäden jedweder Art ab. Im Fall von ihm Ausstellungsveranstaltungen und Seminaren ist den Gästen zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebensempfehlen, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schädeneine Versicherung abzuschließen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eventuelle Schäden an ihren Ausstellungsgütern innerhalb der Hotelräume abdeckt. c) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Hotels bzwGastes 1 Jahr, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Die Haftungsbedingungen und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels, soweit gesetzlich zulässig, auch bei Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. d) Wird das Hotel bei Kenntnis durch höhere Gewalt oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgenStreik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Der Kunde Jedoch ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geldgegenüber verpflichtet, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotelsich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen. 7.3 e) Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch in einer der Garagen gegen Entgelt, Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. 7.4 f) Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit großer Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen. g) Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht dem lokalen Fundbüro übergeben. h) Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die ZustellungAufbewahrung, Aufbewahrung Zustellung und auf Wunsch- gegen Entgelt Wunsch die Nachsendung derselbenderselben auf Kosten des Kunden. Das Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. i) Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4bleiben hiervon unberührt.

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Samples: Hotel Agb (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel Stempferhof haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels Hotel Stempferhof beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels Hotel Stempferhof steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Hotel Stempferhof auftreten, wird das Hotel Stempferhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Stempferhof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel Stempferhof empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies es einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem HotelHotel Stempferhof. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Für abgestellte Fahrzeuge gelten die Allgemeine Parkbedingungen (Vertragsverhältnis – Haftungsausschluss – Hausordnung) des Parkplatz des Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Stempferhof. 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel Stempferhof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei hier nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für fur die von ihm zu vertretende Schäden vertretenden Schuden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für fur sonstige SchädenSchuden, die auf einer vorsätzlichen vorsutzlichen oder grob fahrlässigen fahrlussigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen vorsutzlichen oder fahrlässigen fahrlussigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemuße Durchfuhrung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfullung der Xxxx vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Erfullungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzanspruche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. . 7.2 Sollten Störungen und/oder Mängel Mungel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge unverzugliche Ruge des Kunden bemüht Gastes bemuht sein, für fur Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Ist die Störung/der Mangel dem Hotel nicht bekannt und hat der Xxxx dies nicht rechtzeitig bzw. gar nicht angezeigt, so steht dem Xxxx kein Schadensersatzanspruch zu. 7.2 Für 7.3 Fur eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro 0.000 € einzubringen wünschtwunscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 7.4 Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung Verfugung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht auch keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Beschudigung auf dem Hotelgrundstück Hotelgrundstuck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfullungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlussigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Schaden sputestens beim Verlassen des Hotelgrundstucks gegenuber dem Hotel geltend gemacht werden. 7.4 7.5 Weckauftruge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgefuhrt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste fur Guste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die ZustellungSchadensersatzanspruche, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4außer wegen grober Fahrlussigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Haftung des Hotels. 7.1 1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus mit der Verletzung des LebensSorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, des Körpers jedoch beschränkt auf Leistungsmangel, Schäden, Folgeschäden oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige SchädenStörungen, die auf einer vorsätzlichen Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung grobe Fahrlässigkeit des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche zurückzuführen sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen BestimmungenBestimmungen (§ 701 – 702 BGB), das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises max. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafesjedoch EURO 3.500,00. Sofern der Xxxx Bei Geld, Wertpapiere Wertpapieren und sonstigen Kostbarkeiten mit einem Wert höchstens Euro 750,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von mehr als 800 Euro Verlust, Zerstörung oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit Beschädigung unverzüglich dem HotelHotel eine Anzeige macht (§ 703 BGB). 7.3 3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder auf dem Hotelparkplatzeinem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wirdempfohlen wurde, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 7.4 5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 7. Gegen Telefonrechnungen können nur unverzüglich nach Maßgabe Erhalt Einwendungen erhoben werden. 8. Um die Sicherheit unserer Gäste und Angestellten zu gewährleisten, wird an bestimmten Orten Videoüberwachung eingesetzt. Die Videoüberwachung entspricht den Bestimmungen der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Hotels. 7.1 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für von ihm zu vertretende Schäden seine Verpflichtungen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers dem Vertrag. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder der Gesundheitgrob fahrlässigem Verhalten. Weiterhin Ausnahmsweise haftet es das Hotel für sonstige leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung des Hotels bzwfür Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. auf einer vorsätzlichen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossenErfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. 7.2 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen BestimmungenBestimmungen der §§ 701 ff. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesBGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,- €. Sofern der Xxxx Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert tritt an die Stelle von mehr als 800 Euro 3.500,- € der Betrag von 800,- €. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem HotelZimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 5.3. 7.3 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Hotels. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer 7.1 Sätze 1 Satz 2 bis 45 gilt entsprechend. 7.4 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Zustellung und Aufbewahrung und – (jeweils im Hotel) sowie - auf Wunsch- Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Vorstehende Ziffer 7.1 Sätze 1 Satz 2 bis 45 gilt entsprechend.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es haftetes für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und Rössle Weingarten GmbH Telefon: 0751/509 250 Amtsgericht Ulm Bankverbindung Geschäftsführer Telefax: 0751/509 25 40 HRB 739531 Kreissparkasse Ravensburg Xxxxxxx Xxxxxx eMail: xxxx@xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx St.-Nr.: 7708006427 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 vertrauendarf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. .Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel dasHotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Gäste Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt Hotelkann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die ZustellungAnnahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselbenvon Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus 1. Vorbehaltlich der Verletzung des Lebenszwingenden Haftung gem. § 309 Ziff. 7 BGB ist im Übrigen die Haftung im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Schäden, des Körpers Folgeschäden oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige SchädenStörungen, die auf einer vorsätzlichen Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für 2. Vorbehaltlich einer zwingenden Haftung gem. vorstehendem Abs. 1 haftet das Hotel für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungenbei Geld, Wertpapieren und sonstigen Wertsachen höchstens auf Euro 800,00. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesGeld und Wertgegenstände können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Sofern Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Xxxx Geldunverzüglich nach Kenntniserlangung von Verlust, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro Zerstörung oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf Beschädigung dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem HotelHotel anzeigt (§ 703 BGB). 7.3 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatzin der Hotelgarage , auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Vorbehaltlich einer zwingenden Haftung gem. vorstehendem Abs. 1 haftet das Hotel bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4nicht. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen des Hotels. 7.4 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch- Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 6. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Erhalt Einwendungen erhoben werden.

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Samples: Beherbergungsvertrag

Haftung des Hotels. 7.1 1. Das Hotel Gasthaus Mösle haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für von ihm zu vertretende Schäden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für , wenn das Gasthaus die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. Gasthauses, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels Gasthauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels Gasthauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Gasthauses auftreten, wird das Hotel Gasthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Gasthaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 7.2 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Gästehaus dem Kunden Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung , das ist bis zum Hundertfachen des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Zimmerpreises, höchstens € 2.500 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Xxxx nach Erlangen der Kenntnis von mehr als 800 Euro Verlust, Zerstörung oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit Beschädigung unverzüglich dem HotelGasthaus Anzeige macht (§ 703 BGB). 7.3 3. Liegengelassene Gegenstände des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Gasthaus bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. 4. Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz gegen Entgelt auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.. Postanschrift: Telefon: 03546 / 27 21 - 0 Geschäftsführung: Spreewaldhotel Stephanshof GmbH Telefax: 03546 / 27 21 - 60 Xxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxx 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Dies gilt auch für eingestellte Fahrräder oder Motorräder. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige SchädenSchä- den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen vertrags- typischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Scha- densersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossenaus- geschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftretenauftre- ten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragenbeizutra- gen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotelsafes an der Rezeption. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen einzubrin- gen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag Verwahrungs- vertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Hotelgrund- stück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4. 7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandeltbehan- delt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Wunsch – ge- gen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe Maßga- be der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. . 8.1 Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels der Zur Post Kümmersbruck auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Gasthof zur Post dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotelsafes an der Rezeption. Sofern der Xxxx Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande8.3 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4. 7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen Nachrichten für die Gäste Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt Zur Post Kümmersbruck kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die ZustellungAnnahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselbenvon Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.1, Sätze 1 bis 4.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Hotels. 7.1 a. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 7.2 b. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des HotelsafesHotel- oder Zimmersafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 7.3 c. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.a., Sätze 1 bis 4. 7.4 d. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt über-nimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 7.a., Sätze 1 bis 4.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 7.1 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausge- schlossen. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige SchädenDienstleistungen Dritter, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche zwar obligatorisch in der Beherbergungssache eingeschlossen sind, soweit aber auf deren Bereitstellung oder korrekte Funktion der Beher- bergungsbetrieb keinen Einfluss hat, (z.B. Internet, Strom, Wasser, Kanalisation, Anlieferung von Produkten oder Waren etc.). Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung für alle anderen Ansprüche als der Beherbergung betref- fend, z.B. Ansprüche die Berufsausübung oder andere Tätigkeiten des Gastes betreffend, die durch den Xxxx während der Beherbergung ausgeführt wurden oder ausgeführt werden sollten. Eine Minderung des Rechnungsbetrages kann nur dann vorgenommen werden, wenn der Mangel unverzüglich durch den Xxxx angezeigt und vom Hotel nicht in dieser Ziffer 7 zumut- barer Zeit behoben wird. So ist z.B. ein Umzug in ein an- deres Zimmer in einem Schadensfall als zumutbar zu be- werten und kann vom Xxxx nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu haltenabgelehnt werden. 7.2 2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden Kun- den nach den gesetzlichen Bestimmungen, bis zu einer Grenze von höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpa- piere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit können bis zu einem Wert Höchstwert von mehr als 800 Euro € 10.000 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit Beschädigung unverzüglich dem HotelHotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 7.3 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag Verwah- rungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Be- schädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässig- keit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 1 2 bis 44 gelten ent- sprechend. 7.4 Nachrichten4. Zurückgelassene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Post Risiko und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandeltKosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel übernimmt wird solche Fundsachen sechs Monate aufbewah- ren. Zurückgelassene Sachen des Gastes die Zustellungals Müll, Aufbewahrung Leer- gut, Altpapier oder angebrochene Hygiene-produkte (Zahnbürste, Duschgel, etc.) identifizierbar sind, werden umgehend entsorgt und dabei nicht auf Wunsch- etwaige Wert- sachen untersucht. 5. Zu Händen des Gastes bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen o. ä. werden mit größter Sorgfalt entgegengenommen, aufbewahrt und übergeben. Eine Haftung bei Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. Nach Abreise des Gastes werden diese wie Fundsachen behandelt. 6. Weckrufe werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für verspätete oder nicht ausgeführte Weckrufe wird keinerlei Haftung übernommen. 7. Das Hotel erhebt und speichert Daten des Gastes nur insoweit Geschäftsbeziehung und Aufbewahrungspflich- ten dies erfordern. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Datenverarbeitung zu anderem Zweck erfolgen nur mit Zustimmung des Gastes. Schadensansprüche gegen Entgelt die Nachsendung derselbenso- genannte Bagatellverstöße werden abgelehnt. 8. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4nicht für Dritte, die Bildmaterial er- stellen oder dieses im Internet veröffentlichen oder sonstig in Umlauf bringen. Gäste, welche nicht auf Bild- material abgebildet werden wollen, haben hierfür selbst Vorsorge zu betreiben und müssen z.B. bei Veranstal- tungen beim Veranstalter widersprechen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haftung des Hotels. 7.1 7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebensdie Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, des Körpers Schäden, Folgeschäden oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige SchädenStörungen, die auf einer vorsätzlichen Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung grobe Fahrlässigkeit des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche zurückzuführen sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen den Schaden möglichst gering zu halten. 7.2 7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3000 Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber dem Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsverein- barung mit dem Hotelnach § 703 BGB nicht wahrnimmt. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande7.3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.4 7.4. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sind ausgeschlossen. 7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Hotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch- Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis 4ausgeschlossen.

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Samples: Beherbergungsvertrag