Common use of Haftung des Hotels Clause in Contracts

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet das Hotel für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sind. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet war. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIII. (1). 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1). 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die von ihm zu vertretenden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet , wenn das Hotel für die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossenEiner Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen dem Kunden nach den §§ 701 ff. BGB. Danach haftet gesetzlichen Bestimmungen, das Hotel nur ist bis zu einem Betrag, der dem zum Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entsprichtZimmerpreises, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für € 3.500,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet wardürfen nicht auf den Zimmern gelassen werden. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nicht, außer bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIIIVorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (1)Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1). 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 1. Bei verursachten Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Hotel und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für sonstige SchädenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenStörung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindSchäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und BGB höchstens bis zu einem dem Betrag von 3.500,00 EUR; für . Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nichtSofern der Xxxx Geld, wenn der VerlustWertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet warbedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt, Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in entsprechend VII. Ziffer VIII. (1). 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die Annahme, Zustellung und Aufbewahrung und (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmenderselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)Vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend. 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. (1) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzüg- liche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Vertragspartner schuldhaft einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Ent- geltes nicht ein. (2) Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die von ihm zu vertretenden alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (3) Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte, sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden be- grenzt. (4) Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Körpers oder der GesundheitHotels darüber hinaus für jeden Schadensfall im einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag in Höhe von maximal 500.000 für Sachschäden und auf maximal 500.000 für Vermögensschäden begrenzt. Darüber hinaus haftet das Hotel für sonstige SchädenDie Haftungs- begrenzung und die Haftungsausschlüsse gelten nicht, falls die aus sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sind. 2(5) Außer in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungs- gehilfen des Hotels. (6) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen dem Vertragspartner nach den §§ 701 ffgesetzlichen Bestimmung, d.h. BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu einem Betrag3.500,00 . Für Wertgegenstände (Bar- geld, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an Schmuck usw.) ist die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von Haftung begrenzt auf 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet war. 3. (7) Soweit dem Kunden Vertragspartner ein Stellplatz in unserer Lagerhalle oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt ge- stellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag Verwahrvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder und rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIIInicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. (1)Das gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotel- grundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. 4. (8) Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. (9) Nachrichten, Post und Warensendungen für den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch auch - gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmenderselben sowie auf Anfragen auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel haftet hierbei nur ist berechtigt, nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)spätestens ein- monatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung von LebenSorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für sonstige SchädenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindStörung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Handelt es sich Für Irrtümer bei dem Kunden um einen Beherbergungsgastder Verfügbarkeit der Zimmer sowie beim Preis wird nicht gehaftet. 3. Kleidungsstücke, haftet das Hotel Accessoires und Gegenstände, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, Gängen, Was, Frühstücksraum usw. hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Verwahrung genommen wurden. Ebenfalls als nicht eingebracht gelten KFZ und in diesen belassene Sachen sowie lebende Tiere. Dies gilt auch für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für Wertgegenstände wie Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an andere Wertsachen. In Zimmern erstreckt sich keine. Haftung nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EURden aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Die Beschränkung gilt nichtHaftung ist hierbei auf einen Höchstbetrag von EUR 500,00 begrenzt 4. Die Haftung ist insgesamt ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist von dem Kunden, einem Begleiter des Kunden oder wenn es einer Person, die der Kunde bei sich um aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt, verursacht wird. 5. Für eingebrachte Sachen handelt, die haftet das Hotel zur Aufbewahrung übernommen dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.000, sowie für Geld, Kostbarkeiten und Wertgegenstände bis zu EUR 800,00. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 3.500,00 (Versicherungssumme) im Zimmersafe aufbewahrt, Geld, Kostbarkeiten und Wertgegenstände können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Wertgegenstände müssen in einem verschlossenen und verschnürten / mit Packband verklebtem Umschlag der Eigentümerin Xxxxx Xxxxx bzw. Ihrem Ehemann Xx. Xxxx Xxxxx (NICHT jedoch anderen als diesen) übergeben werden. Eine Verwahrung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder zu dessen Aufbewahrung das Beschädigung dem Hotel gemäß Anzeige macht (§ 702 Abs703 BGB). 3 BGB verpflichtet warFür eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehendes entsprechend. 36. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nicht, außer bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIIIVorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (1)Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. 48. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel nur unter Vorbehalt und unter dem Hinweis auf die Nutzung der Weckeinrichtung der Telefonanlage bzw. der in jedem Zimmer vorhanden elektrischen Weckeinrichtung ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 9. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit größter Sorgfalt ausgeführtbehandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch auch Wusch - gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)derselben. 510. Zurückgebliebene Sachen = Fundsachen = des Kunden werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werdennachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 11. Für die Haftung des Hotels gelten die §§ 701 – 703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Für Schäden, die dem Kunden entstehen, haftet das Altstadt Hotel nur, wenn der Schadensverursacher grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Für im Gepäckraum aufbewahrtes Gepäck, sowie für Kraftfahrzeuge und Fahrräder übernimmt das Altstadt Hotel keine Haftung 12. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. 13. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag / Beherbergungsvertrag

Haftung des Hotels. 1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden oder grobe Verunreinigungen haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von bis zu 500,00 EUR pro Buchung einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern das Hotel bis dahin keine durch den Kunden bzw. die Gruppe verursachten Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn dem Hotel Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werden. 2. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 250 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat. 3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Meldung des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. 4. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden vertretende Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus Weiterhin haftet das Hotel es für sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder seiner fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhengleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer nachfolgend nichts Anderweitiges geregelt sindist. 25. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen dem Kunden nach den §§ 701 ffgesetzlichen Bestimmungen. BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, Sofern der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle mit einem Wert von 3.500,00 EUR der Betrag mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von 800,00 EURmehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 6. PKW-Stellplätze stehen den Kunden kostenlos zur Verfügung. Die Beschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet war. 3. Soweit Tiefgargen steht dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustandeVerfügung. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte Inhalte, haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VIII4. (1)In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. 47. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 8. Nachrichten, Post und Warensendungen für Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch auch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Die Zustelladresse des Hotels kann von Post und Warensendungen übernehmender Hotel- oder Firmenadresse abweichen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel haftet hierbei nur ist berechtigt, nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. 59. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten Schadenersatzansprüche des Kunden nachgesandt werdenverjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung des Hotels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur a) für die von ihm zu vertretenden Schäden Xxxxxxx aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 3. Darüber hinaus Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüglichen Einwand des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Xxxx ist verpflichtet, das ihm Erträgliche beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für sonstige Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sind. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen Xxxx nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne des §§ 701 ff. 701, 702 BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und allerdings höchstens bis zu einem Betrag einer Höhe von 3.500,00 EUR; sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt höchstens bis zu € 800,00. Beabsichtigt der Xxxx Geld, Wertpapiere oder andere Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von über € 800,00 sowie andere sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von über € 3.500,00 einzubringen, so ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu vereinbaren. Das Hotel übernimmt keine Haftung an die Stelle Verlusten oder Beschädigungen der eingebrachten Gegenstände bei Vorliegen von 3.500,00 EUR grober Fahrlässigkeit des Gastes. Dies ist insbesondere dann der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nichtFall, wenn der Xxxx es unterlässt sein Zimmer zu verschließen oder die Gegenstände in den Bereichen der Lobby oder des Speisesaals vergisst. Das Hotel empfiehlt auf private und wertvolle Gegenstände aufzupassen und diese in öffentlichen Bereichen nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Das Hotel bietet auch die Möglichkeit an, private Gegenstände des Gastes im Hoteltresor an der Rezeption aufbewahren. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 5. Die Haftungsansprüche des Gastes erlöschen, wenn der Xxxx nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom der eingebrachten Sachen es unterlässt, unverzüglich dem Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder Anzeige zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß machen (§ 702 Abs. 3 BGB verpflichtet war703 BGB). 36. Soweit dem Kunden Xxxx ein Stellplatz in unserer Lagerhalle oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen Verlegen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge Verkehrsmittel und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIII. (1)nicht. 47. Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführtauszuführen. Eine Haftung des Hotels wegen der Folgen unterlassener Weckrufe ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt auch für den automatischen Wecker oder sonstige Weckeinrichtungen des Hotels. 8. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch auch - gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmenderselben. 9. Das Hotel haftet hierbei nur übernimmt grundsätzlich keine Haftung für verbliebene/vergessene Privatgegenstände des Gastes im Zimmer und in den öffentlichen Bereichen. Der Verlust ist vom Xxxx nach Maßgabe Erlangen der vorstehenden Xxxxxx XXXXKenntnis unverzüglich anzuzeigen. (1). 5Falls das Hotel nicht zuzuordnende Gegenstände eines Gastes im Zimmer und in den öffentlichen Bereichen entdeckt/findet, werden diese bei der Sammelstelle gesammelt und maximal 2 Wochen aufbewahrt. Fundsachen Das Hotel ist nicht verpflichtet über diese Dauer hinaus die verbliebenen/vergessenen privaten Gegenstände des Gastes aufzubewahren. Danach hat das Hotel das Recht nicht als vermisst angezeigte Gegenstände zu vernichten. 10.Schadstoffe und sonstige Problemstoffe werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werdenGastes vernichtet. Der Versand der gemeldeten Gegenstände an den Xxxx ist grundsätzlich durch Vorkassenleistung der Versandkosten (einschließlich Verpackung und Transport zur Poststelle) möglich. Dabei ist eine gültige Postadresse des Gastes schriftlich an das Hotel mitzuteilen. Bei falsch angegebener Adresse vom Xxxx wird das Hotel den wiederholten Versand nicht veranlassen. Das Hotel übernimmt keine Haftung für den Versand.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nr. 5 und / oder Nr. 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks eines Aufenthalts gebucht wurden. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die von ihm zu vertretenden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet , wenn das Hotel für die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossenEiner Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel nur dem Kunden bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag Gesamtwert von 800,00 EUR€ bei Hinterlegung im Hotelsafe mit einer Aufbewahrungsquittung. Die Beschränkung gilt nichtAufbewahrung von Wertsachen, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet warSchmuck und Bargeld kann kostenfrei im Hotelsafe erfolgen. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIII. (1)nicht. 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch auch -auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmenderselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXXVorstehende Nr. (1)1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 5. Fundsachen Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Besuche von Veranstaltungen, Sportkurse, Schifffahrten sowie Ausflüge. Diese Fremdleistungen werden nicht vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfragedurchgeführt, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werdensondern von Dritten (Leistungserbringern) in dessen eigener Verantwortung erbracht.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die von ihm zu vertretenden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon aus- genommen sind Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet , wenn das Hotel für die Pflichtverlet- zung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beru- hen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossenEiner Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen dem Kunden nach den §§ 701 ff. BGB. Danach haftet gesetzlichen Bestimmungen, das Hotel nur ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 1 3.500,-, für Geld, Wertpapie- ren und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für 1 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des jeweiligen Hotels im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EURdieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Beschränkung gilt nichtHaftungsansprüche erlö- schen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist Zimmer oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handeltBehältnisse, in denen die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet warGegenstände belassen wurden, verschlossen waren. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt ge- stellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück Hotelgrund- stück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte In- halte haftet das Hotel nur nicht, außer bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIIIVorsatz oder grober Fahr- lässigkeit. (1)Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführtausge- führt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behan- delt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmenderselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXXVor- stehende Nr. (1)1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 5. Fundsachen Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können nur auf AnfrageVerlan- gen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werdennachgesandt. Das Hotel be- wahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro über- geben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

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Haftung des Hotels. 1. Bei verursachten Schäden haftet die Landhaus Nalbach GbR bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet Bei fahrlässig ver- ursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Landhaus Nalbach GbR und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für sonstige SchädenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenStörung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindSchäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestim- mungen der §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und BGB höchstens bis zu einem dem Betrag von 3.500,00 EUR; für . Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nichtSofern der Xxxx Geld, wenn der VerlustWertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrung. Diese gesonderte Aufbewahrung kann das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Absnicht bieten; es wird ein Bankschließfach empfohlen. 3 BGB verpflichtet war. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt die vorstehende Regelung des VII. Ziffer 1. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt, Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in entsprechend VII. Ziffer VIII. (1). 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1). 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Haftung des Hotels. 1. Bei verursachten Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das Hotel für sonstige und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die aus einer vorsätzlichen der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenauf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossenDer Kunde ist verpflichtet, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sinddas ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und BGB höchstens bis zu einem dem Betrag von 3.500,00 EUR; für . Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Absvorstehende Regelung des VII. 3 BGB verpflichtet warZiffer 1. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle oder auf dem Hotelparkplatz, einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt, Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in entsprechend VII. Ziffer VIII. (1). 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die Annahme, Zustellung und Aufbewahrung und (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmenderselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)Vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend. 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Haftung des Hotels. 1. I. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet , wenn das Hotel für die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossenEiner Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel ab Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Die sofortige Störungsbeseitigung kann nicht in jedem Fall garantiert werden (insbesondere aufgrund nicht sofort abstellbarer technischer Defekte, für die Beseitigung Leistungen Dritter erforderlich sind). Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten, bzw. zumutbare oder geringfügige Mängel übergangsweise hinzunehmen. Hieraus resultierende Schadensersatz- oder Regressansprüche lehnt das Hotel ab. II. Das Hotel haftet nicht, sofern einzelne technischen Komponenten wie z.B. Internetzugang, aufgrund höherer Gewalt dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden können. III. Sofern während des gebuchten Aufenthaltes des Kunden Veranstaltungen im Hotel, durch das Hotel selbst oder Dritte stattfinden und sich aus diesen eine für den Kunden wahrgenommene Lärmbelästigung, oder eine sonstige für den Kunden empfundene Unannehmlichkeit ergeben sollte, schließt das Hotel, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sinddie gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, Schadensersatz- oder Regressansprüche aus. 2IV. Handelt es sich bei Für eingebrachte Sachen haftet das Kameha Grand Bonn dem Kunden um einen Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den §§ 701 ffgesetzlichen Bestimmungen. BGBDer Kunde ist verpflichtet für die Unterbringung von Wertsachen, gleich welcher Art, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an u.a. mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 übernimmt das Hotel keine Haftung. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Kameha Grand Bonn zu treffen. V. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Kameha Grand Bonn bewahrt die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EURSachen sechs Monate auf; danach werden sie ohne weiteren Hinweis verwertet oder vernichtet. Die Beschränkung gilt nichtDas Hotel übernimmt - auf Wunsch – und gegen Entgelt für die entstanden Portogebühren, wenn der VerlustVerpackungsmaterial und Verwaltungsgebühren, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet warNachsendung derselben. 3VI. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge/Motorräder und ähnliches sowie deren Inhalte haftet das Hotel nur nicht, außer bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIII. (1)Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 4VII. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt, eine weitere Haftung durch entstandenen Schaden, gleich welcher Art, der in Zusammenhang mit einem Weckauftrag stehen könnte, wird ausgeschlossen. VIII. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch auch - gegen Entgelt für die entstandenen Portogebühren, Verpackungsmaterial und Verwaltungsgebühren, die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)derselben. 5IX. Fundsachen werden Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen, regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Hotel ein Jahr verwahrt und können Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf Anfrageeiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werdenKörper oder Gesundheit beruhen.

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Haftung des Hotels. 1. Bei verursachten Schäden haftet Vela Hotels AG bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Vela Hotels AG und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für sonstige SchädenAbhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhenStörung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindSchäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und BGB höchstens bis zu einem dem Betrag von 3.500,00 EUR; für . Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung Sofern der Xxxx Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Absvorstehende Regelung des VII. 3 BGB verpflichtet warZiffer 1. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt, Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in entsprechend VII. Ziffer VIII. (1). 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die Annahme, Zustellung und Aufbewahrung und (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmenderselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)Vorstehende Ziffer 1 gilt entsprechend. 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet , wenn das Hotel für die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossenEiner Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen dem Kunden nach den §§ 701 ffgesetzlichen Bestimmungen. BGBFür Wertgegenstände, Bargeld usw. Danach haftet übernimmt das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet warkeinerlei Haftung. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nicht, außer bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIIIVorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1), Sätze 2 bis 4 entsprechend. 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (Nummer 1), Sätze 2 bis 4 entsprechend. 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Haftung des Hotels. 1. 7.1 Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden vertretende Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus Weiterhin haftet das Hotel es für sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fahrläs- sigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder seiner fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters o-der Erfüllungsgehilfen beruhengleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossensind, soweit diese nicht innerhalb in dieser Ziffer geregelt sind7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ho- tels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu behe- ben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen dem Kunden nach den §§ 701 ffgesetzlichen Bestimmungen. BGBDas Ho- tel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Danach haftet das Hotel nur bis zu einem Betrag, Sofern der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle Kost- barkeiten mit einem Wert von 3.500,00 EUR der Betrag mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nichtmehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet warbedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 3. 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte In- halte haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden wie in nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer VIII7.1, Sätze 1 bis 4. (1)Dies betrifft ebenso das Abstellen von Fahrrädern. 4. 7.4 Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet , wenn das Hotel für die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels be- ruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossenEiner Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutra- gen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu hal- ten. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen dem Kunden nach den §§ 701 ff. BGBgesetzlichen Bestimmungen. Danach haftet ist die Haftung beschränkt auf das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag entsprichtZimmerpreises, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpa- pieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 EUR der Betrag € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Ho- tel empfiehlt, von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder dieser Möglichkeit Gebrauch zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet warmachen. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatzeinem Hotel- parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte In- halte haftet das Hotel nur nicht, außer bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIIIVorsatz oder grober Fahrlässigkeit. (Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1), Sätze 2 bis 4 entsprechend. 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt be- handelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe Scha- densersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (Num- mer 1), Sätze 2 bis 4 entsprechend. 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet für die von ihm zu vertretenden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet , wenn das Hotel für die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder seiner Erfüllungsgehilfen fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossenSollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sindwird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Beherbergungsgast, Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen dem Kunden nach den §§ 701 ff. BGBgesetzlichen Bestimmungen. Danach haftet ist die Haftung beschränkt auf das Hotel nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag entsprichtZimmerpreises, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; für € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Die Beschränkung gilt nicht, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom Hotel verschuldet ist oder wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet war€ 3.500,- im Hotelsafe aufbewahrt werden. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter StandKraftfahrzeuge, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nur nicht, außer bei nachgewiesenem Verschulden wie in Ziffer VIII. (1)Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 4. Weckaufträge und Nachrichten werden vom Space-Hotel nicht ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit größter Sorgfalt ausgeführtbehandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die AnnahmeZustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch auch - gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmenderselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Haftung des Hotels. 1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die von ihm zu vertretenden seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadens- ersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung von Lebendes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet , wenn das Hotel für die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die aus auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossenDas Hotel haftet darüber hinaus auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese nicht innerhalb dieser Ziffer geregelt sinddie Fahrlässigkeit die Verletzung solch wesentlicher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 2. Handelt es sich bei dem Vorbehaltlich der Bestimmungen in VII.1. gilt für die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen des Kunden um einen Beherbergungsgast, Folgendes: Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel für eingebrachte Sachen dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Danach haftet das Hotel für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von in das Hotel eingebrachten Sachen grundsätzlich nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag Zimmerpreises entspricht, jedoch mindestens bis zu einem Betrag von 600,00 EUR und höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR; 3.500,- €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der bis zu einem Betrag von 800,00 EUR800,- €. Die Beschränkung gilt nichtDas Hotel empfiehlt, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Hotel oder Zimmersafe aufzubewahren. Eine darüber hinausgehende Haftung des Hotels besteht nur, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung vom von dem Hotel verschuldet ist oder wenn von seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es sich um eingebrachte Sachen handelt, die das Hotel deren Übernahme zur Aufbewahrung übernommen oder zu dessen Aufbewahrung das Hotel gemäß entgegen der Vorschrift des § 702 Abs. 3 BGB verpflichtet warabgelehnt hat [Gemäß § 702 Abs. 3 BGB ist das Hotel verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen, es sei denn, dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang des Hotels von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind.] Eine Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Kunden, einem Begleiter des Kunden oder einer Person, die der Xxxx bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird. Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). 3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate nach Anzeige des Fundes gegenüber dem Berechtigen oder der zuständigen Behörde auf. Nach Ablauf dieser sechs Monate wird das Hotel die Sache der zuständigen Behörde übergeben. 4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in unserer Lagerhalle der Hotelgarage oder auf dem einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Stand, 27.5.2021 Seite 5 AM OTHENBERG Kraftfahrzeuge und deren Inhalte Inhalte, haftet das Hotel nur nicht, außer bei nachgewiesenem Verschulden wie Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 5 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die Einstellbedingungen für Parkraum, die in Ziffer VIII. (1)der Hotelgarage ausgehängt sind. 45. Weckaufträge und Nachrichten werden vom von dem Hotel mit größter der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden übernimmt die Annahme, Zustellung. Aufbewahrung und auf Wunsch auch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmenderselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Xxxxxx XXXX. (1)Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 5 gelten entsprechend. 5. Fundsachen werden vom Hotel ein Jahr verwahrt und können auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt werden.

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