Haftung des Nutzers Musterklauseln

Haftung des Nutzers. 14.1. Der Nutzer garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm auf Webseiten von STARFACE veröffentlichen Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) sowie der von ihm genutzten Namen und Markenzeichen für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Dies gilt auch für die Telefonnummern, mit deren Übernahme der Nutzer STARFACE beauftragt. Insbesondere garantiert der Nutzer alle für die Veröf- fentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Auswertungsrechte zu besitzen. Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. 14.2. Der Nutzer stellt STARFACE von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsge- mäßen Ausübung der STARFACE durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Nutzer zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die STARFACE bei der Abwehr von An- sprüchen Dritter entstehen sollten. STARFACE wird den Nutzer jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. STARFACE darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Nutzer schließen. Andernfalls trägt STARFACE sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst. 14.3. Der Nutzer ist verpflichtet, STARFACE für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprü- che und eine Verteidigung erforderlich sind. 14.4. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die in Ziffer 14.1. genannten Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offen-sichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen STARFACE auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist STARFACE berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtig- ten Interessen des Nutzers die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. STARFACE wird den Nutzer über diese Maßnahme unverzü...
Haftung des Nutzers. Für den Fall, dass der Nutzer gegen eine oder mehrere seiner Vertragspflichten schuldhaft verstößt, haftet er gegenüber AEQUIFIN auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Diese Haftung kann auch dazu führen, dass der Nutzer im Innenverhältnis AEQUIFIN von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen hat.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der Nutzer hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.
Haftung des Nutzers. Für die Inhalte, die Sie als Nutzer von Soziales-im-Netz in die Internet-Plattform einspeisen – einschließlich Hyperlinks und Werbung –, sind Sie verantwortlich. Sie garantieren, verfügungsberechtigter Inhaber der Rechte an Ihren Inhalten zu sein. Soweit Inhalte gegen Rechte Dritter verstoßen, stellen Sie uns von allen Ansprüchen frei, die Dritten wegen der Veröffentlichung der Inhalte gegen uns geltend machen, es sei denn, Sie haben den Verstoß nicht zu vertreten. Sie ersetzen Soziales-im-Netz in diesem Fall jeglichen Schaden, der Soziales-im-Netz wegen der Veröffentlichung der Inhalte entsteht, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung, und unterstützen Soziales-im-Netz bei der Rechtsverteidigung.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der FWAG oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Zudem haftet er für herbeigeführte Verunreinigungen des Parkbereichs.
Haftung des Nutzers. 1. Der Nutzer haftet grundsätzlich dem Eigentümer bei Eintritt von Schäden [Zerstörung, Verschmutzung, Diebstahl] an der Anlage in voller Höhe für den dem Eigentümer entstanden unmittelbaren und mittelbaren Schaden. 2. Der Nutzer haftet für die Reparaturkosten im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Reinigung, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Teilnehmenden/Gäste verursachen. Insbesondere haftet der Nutzer für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung des Gemeinschaftsraumes, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Schäden an Einrichtungsgegenständen sowie der technischen Ausstattung des Gemeinschaftsraumes werden in Rechnung gestellt. Der Nutzer ist verpflichtet den Gemeinschaftsraum sowie die Inventarliste zu Beginn des Nutzungszeitraumes zu überprüfen. Der Nutzer ist verpflichtet, Mängel, Fehlbestände oder erkennbar vorhandene Beschädigungen zu Beginn des Nutzungszeitraum unverzüglich der jENERGIE GmbH via E-Mail an xxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx zu melden, um der jENERGIE GmbH die Möglichkeit zu verschaffen, die Beanstandung zu überprüfen und ggf. geeignete Abhilfe zu schaffen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach und bestand für die jENERGIE GmbH keine Möglichkeit angemessene Abhilfe zu schaffen, hat dies zur Folge, dass dem Nutzer Ansprüche insoweit nicht zustehen. Schäden, die im Rahmen der Nutzung des Gemeinschaftsraumes verursacht werden, müssen spätestens 24 h nach der Nutzung der jENERGIE GmbH gemeldet werden.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder seine Beauftragten oder durch sein Kfz der Xxxxxxx Xxxxxxx GmbH & Co. KG oder Dritten schuldhaft zugeführten Schäden.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet für alle durch ihn und seine Begleitpersonen auf dem Parkplatz oder gegenüber anderen Nutzern verursachte Schäden. Er ist verpflichtet, diese der SG unverzüglich im Service Center anzuzeigen.
Haftung des Nutzers. 8.1. Die Nutzer:in haftet, sofern der Schaden nicht durch eine bestehende Versicherung gedeckt ist, der FHH für schuldhaft verursachte Schäden aus einem schuldhaften Verstoß gegen diese Vereinbarung, einem schuldhaften Verlust oder einer schuldhaften Beschädigung des E-Lastenfahrrads oder Zubehörs. 8.2. Die Nutzer:in hat Haftpflichtschäden eigenverantwortlich abzusichern und die Absicherung der FHH vor Überlassung des E-Lastenfahrrads durch Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises in Kopie nachzuweisen. 8.3. Die Nutzer:in haftet für Folgen eines von ihm schuldhaft verwirklichten Verkehrsverstoßes oder einer von ihm begangenen Straftat während der Nutzung des E-Lastenfahrrads. Er kommt für alle daraus entstehenden Kosten und Gebühren auf und stellt die FHH vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei.