Haftung des Nutzers. 14.1. Der Nutzer garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm auf Webseiten von STARFACE veröffentlichen Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) sowie der von ihm genutzten Namen und Markenzeichen für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Dies gilt auch für die Telefonnummern, mit deren Übernahme der Nutzer STARFACE beauftragt. Insbesondere garantiert der Nutzer alle für die Veröf- fentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Auswertungsrechte zu besitzen. Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt.
Haftung des Nutzers. Für den Fall, dass der Nutzer gegen eine oder mehrere seiner Vertragspflichten schuldhaft verstößt, haftet er gegenüber AEQUIFIN auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Diese Haftung kann auch dazu führen, dass der Nutzer im Innenverhältnis AEQUIFIN von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen hat.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der Nutzer hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.
Haftung des Nutzers. Für die Inhalte, die Sie als Nutzer von Soziales-im-Netz in die Internet-Plattform einspeisen – einschließlich Hyperlinks und Werbung –, sind Sie verantwortlich. Sie garantieren, verfügungsberechtigter Inhaber der Rechte an Ihren Inhalten zu sein. Soweit Inhalte gegen Rechte Dritter verstoßen, stellen Sie uns von allen Ansprüchen frei, die Dritten wegen der Veröffentlichung der Inhalte gegen uns geltend machen, es sei denn, Sie haben den Verstoß nicht zu vertreten. Sie ersetzen Soziales-im-Netz in diesem Fall jeglichen Schaden, der Soziales-im-Netz wegen der Veröffentlichung der Inhalte entsteht, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung, und unterstützen Soziales-im-Netz bei der Rechtsverteidigung.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der MAZUR oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Zudem haftet er für herbeigeführte Verunreinigungen des Parkbereichs.
Haftung des Nutzers. 1. Der Nutzer haftet grundsätzlich dem Eigentümer bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Eigentümer entstanden unmittelbaren und mittelbaren Schaden.
Haftung des Nutzers. 8.1 Der Nutzer haftet für Schäden am Cargo-Bike, an Cargoroo und/oder an (Eigentum von) Dritten während der Nutzung des Cargo-Bikes, die der Nutzer schuldhaft verursacht hat oder die auf Um- stände zurückzuführen sind, die zu Lasten und auf Risiko des Nutzers gehen. Sofern der Nutzer nicht nachweist, dass dieser Schaden nicht vom Nutzer schuldhaft verursacht worden ist, kann der Schaden dem Nutzer zugerechnet werden, wenn er verursacht worden ist durch:
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet Welmoa für sämtliche Schäden nach den gesetzlichen Regelungen, die Welmoa durch die vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Nutzer entstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, Welmoa von sämtlichen Schäden zu befreien, welche Welmoa durch eine etwaige Inanspruchnahme durch den Dienstleister oder Dritte wegen einer vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer entstehen.
Haftung des Nutzers. Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen der De oder Dritten schuldhaft zugefügten Xxxxxxx, sowie für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Stellplatzanlage. Die weitere Haftung nach dem Stra- ßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt hiervon in jedem Fall unberührt.
Haftung des Nutzers. Die Crew haftet für die von ihr verursachten Schäden, die nicht unmittelbar mit der Schiffsführung zusammenhängen. Bei Schäden, die durch fehlerhafte Schiffsführung entstanden sind, muss der Nutzer, sofern er oder eines der Crewmitglieder mitverantwortlich sind, den Selbstbehalt der Versicherung (1`000.- Euro) bezahlen. Bei kleineren Schäden (unter 1`000.- Euro) werden Material und Arbeitsstunden verrechnet. Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Nutzzeitüberschreitung wird der Nutzer schadenersatzpflichtig gegenüber dem Nachnutzer.