Haftung des Veranstalters. 1) Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
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Haftung des Veranstalters. 1) 13.1 Der Veranstalter haftet für alle Schäden Schäden, an Gebäude oder Inventar, die durch VeranstaltungsteilnehmerVeranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, -besucher, seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
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Haftung des Veranstalters. 1) . Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude, an Gebäude den Räumen oder am Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, -besucherVeranstaltungsteilnehmer oder Besucher, Mitarbeiter, sonstige von ihm beauftragte oder von ihm eingeladene Dritte aus seinem Bereich oder ihn von ihm selbst verursacht werden.
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Haftung des Veranstalters. 1) Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude Equipment oder InventarTechnik, die durch Veranstaltungsteilnehmer, -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
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