Common use of Haftung für Schäden Clause in Contracts

Haftung für Schäden. (1) Der Unternehmer haftet bei all seinen Tätigkeiten (Ziff. II.) nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten jedoch die folgenden Regelungen, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen. (2) Der Unternehmer haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, es sei denn, der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist beruht auf Umständen, die der Unternehmer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. (3) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben. (4) Die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 ist insbesondere ausgeschlossen, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist darauf beruht, dass der Versender die Sendung ungenügend verpackt oder gekennzeichnet hat, die Beschaffenheit des Gutes besonders leicht zu Schäden führt, insbesondere durch Bruch, Rost, inneren Verderb, Austrocknen, Auslaufen oder normalen Schwund oder die Sendung beim Ver- oder Entladen vom Versender oder Empfänger beschädigt wird. (5) Der Unternehmer haftet für Schäden, die unmittelbar durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.000,00, es sei denn, es ist zuvor eine wertmäßige Haftungserweiterung mit dem Versender vereinbart worden. Für Schäden, die durch Überschreitungen der Lieferfrist entstehen, haftet der Unternehmer bis zu Euro 1.000,00 oder in Höhe des dreifachen Betrages der Fracht, je nachdem, welcher Betrag der Höhere ist. Die Haftungsbegrenzung gemäß Satz 1 gilt nicht, soweit Gegenstand des Vertrages nicht Briefe oder briefähnliche Sendungen sind, der Versender Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist und sich aus § 431 Abs. 1 und 2 HGB ein höherer Betrag ergibt. Hat der Versender verschwiegen, dass die Sendung Sachen gemäß Ziff. II. (1) beinhaltet oder hat er die gemäß Ziff. III. Absatz 1, Satz 2 erforderlichen Angaben unterlassen, ist die Haftung in jedem Fall auf den Schaden begrenzt, dessen möglicher Eintritt aufgrund der vom Versender gemachten Angaben voraussehbar war. (6) Auf Verlangen und auf Kosten des Versenders kann die Sendung zu einem höheren Wert versichert werden. (7) Die gesetzlich sowie vertraglich vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche des Versenders oder Empfängers gegen den Unternehmer wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist. (8) Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gemäß Abs. 4 und 5 gelten nicht, soweit der Unternehmer den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein herbeigeführt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

Appears in 1 contract

Samples: Transport Agreement

Haftung für Schäden. (1) Der Unternehmer haftet bei all seinen Tätigkeiten (Ziff. II.) nach den gesetzlichen Vorschriften. Es 12.1 Für die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Abnehmer für Xxxxxxx, die dem Abnehmer infolge eines Ereignisses entstehen, das von Rechts wegen dem Lieferanten zuzuschreiben ist, gelten jedoch die folgenden Regelungen, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen.folgende Bestimmungen: (2) Der Unternehmer haftet für a. Schäden, die durch Verletzungen oder gesundheitliche Beeinträchtigung zur Folge haben, gegebenenfalls mit Todesfolge, und sich daraus ergebende Folgeschäden berechtigen den Abnehmer zum Schadenersatz, sofern der Lieferant in diesem Zusammenhang die Leistung einer Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann, in dem Sinne, dass pro Schadensereignis ein Höchstbetrag von € 5000,- gilt. b. Schäden, die die Beschädigung oder den vollständigen oder teilweisen Verlust einer Sache zur Folge haben und sich daraus ergebende Folgeschäden berechtigen den Abnehmer zum Schadenersatz, sofern der Lieferant in diesem Zusammenhang die Leistung einer Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann, in dem Sinne, dass hier pro Schadensereignis oder Beschädigung des Gutes in der Zeit Reihe miteinander zusammenhängender Schadensereignisse ein Höchstbetrag von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehenEuro 45.450,- gilt. c. Aus anderen Schäden als den vorstehend unter Buchstabe a. und b. aufgeführten entsteht dem Abnehmer kein Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, der Verlustdiese wären vorsätzlich oder böswillig (durch grobes Verschulden) vom Lieferanten selbst oder einer Person, die Beschädigung oder die Überschreitung in der Lieferfrist beruht auf UmständenFirma des Lieferanten eindeutig eine leitende Position innehat, die der Unternehmer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnteverursacht worden. (3) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben. (4) Die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 ist insbesondere ausgeschlossen, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist darauf beruht, dass der Versender die Sendung ungenügend verpackt oder gekennzeichnet hat, die Beschaffenheit des Gutes besonders leicht zu Schäden führt, insbesondere durch Bruch, Rost, inneren Verderb, Austrocknen, Auslaufen oder normalen Schwund oder die Sendung beim Ver- oder Entladen vom Versender oder Empfänger beschädigt wird. (5) d. Der Unternehmer Lieferant haftet nicht für Schäden, die unmittelbar durch Verlust oder Beschädigung sechs (6) Wochen nach dem schadensbegründenden Ereignis zutage treten, das von Rechts wegen dem Lieferanten zuzuschreiben ist. Von den Bestimmungen des Gutes vorigen Satzes unberührt entfällt der Anspruch auf Schadenersatz, wenn innerhalb von zwölf (12) Tage nach Feststellung des Schadens in diesem Zusammenhang kein Rechtsanspruch gegen den Lieferanten erhoben wurde. e. Wird der Zeit Lieferant von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehen bis zu einem Höchstbetrag Dritten aufgrund eines Ereignisses auf Schadenersatz verklagt, das von Euro 1.000,00, es sei denn, es ist zuvor eine wertmäßige Haftungserweiterung mit Rechts wegen auch im Verhältnis zum Abnehmer in irgendeiner Weise dem Versender vereinbart worden. Für Schäden, die durch Überschreitungen der Lieferfrist entstehenLieferanten zuzuschreiben ist, haftet der Unternehmer bis zu Euro 1.000,00 oder in Höhe des dreifachen Betrages Abnehmer dem Lieferanten gegenüber für die Ansprüche Dritter, sofern der Fracht, je nachdem, welcher Betrag der Höhere ist. Die Haftungsbegrenzung gemäß Satz 1 gilt nicht, soweit Gegenstand des Vertrages nicht Briefe oder briefähnliche Sendungen sind, der Versender Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist und sich aus § 431 Abs. 1 und 2 HGB ein höherer Betrag ergibt. Hat der Versender verschwiegen, dass die Sendung Sachen gemäß Ziff. II. (1) beinhaltet oder hat er die gemäß Ziff. III. Absatz 1, Satz 2 erforderlichen Angaben unterlassen, ist die Haftung in jedem Fall auf den Schaden begrenzt, dessen möglicher Eintritt aufgrund der vom Versender gemachten Angaben voraussehbar war. (6) Auf Verlangen und auf Kosten des Versenders kann die Sendung Lieferant Dritten gegenüber zu einem höheren Wert versichert werdenSchadenersatz verpflichtet ist, als er dem Abnehmer zu zahlen hätte, wenn der Abnehmer den Lieferanten hinsichtlich seines eigenen Schadens belangt hätte. (7) f. Auch wenn der Abnehmer den Lieferanten aufgrund eines von einem Dritten übernommenen Anspruchs auf Ersatz eines Schadens verklagt, den der Lieferant in irgendeiner Weise direkt oder indirekt mit verursacht hat, kann der Lieferant sich gegenüber dem Abnehmer auf vorstehende Bestimmungen berufen. g. Die gesetzlich sowie vertraglich vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen vorstehenden Bestimmungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche Personen, die in irgendeiner Weise an der Erfüllung der gegenüber dem Abnehmer bestehenden Verpflichtungen des Versenders oder Empfängers gegen den Unternehmer wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der LieferfristLieferanten beteiligt sind. (8) Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gemäß Abs. 4 und 5 gelten nicht, soweit der Unternehmer den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein herbeigeführt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Zahlungs Und Lieferbedingungen

Haftung für Schäden. (1) Der Unternehmer Für eigene Handlungen und Unterlassungen (inkl. solcher von Organen und/oder Stellvertretern) haftet TIGER Coatings, gleich aus welchem Rechtsgrund, sei er insbes. vertraglicher, quasivertraglicher, ausservertraglicher oder bereicherungsrechtlicher Art, bei all seinen Tätigkeiten (Ziff. II.) nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten jedoch die folgenden Regelungen, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmenleichter Fahrlässigkeit nicht. (2) Der Unternehmer TIGER Coatings haftet nicht für SchädenHandlungen oder Unterlassungen, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, es sei denn, der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist beruht auf Umständen, die der Unternehmer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konntewelche Hilfspersonen zuzurechnen sind. (3) Hat Soweit TIGER Coatings dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die TIGER Coatings bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen habenbei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. (4) Die Im Falle einer Haftung von TIGER Coatings ist die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 ist insbesondere ausgeschlossendarüber hinaus je Schadensfall auf den Betrag, soweit der Verlustder Höhe des Kaufpreises für das betroffene, die Beschädigung mangelhafte oder die Überschreitung der Lieferfrist darauf beruhtanspruchsauslösende Produkt entspricht, dass der Versender die Sendung ungenügend verpackt oder gekennzeichnet hatbeschränkt, die Beschaffenheit des Gutes besonders leicht zu Schäden führt, insbesondere durch Bruch, Rost, inneren Verderb, Austrocknen, Auslaufen oder normalen Schwund oder die Sendung beim Ver- oder Entladen vom Versender oder Empfänger beschädigt wirdjedenfalls aber auf CHF 50'000 (in Worten: Fünfzigtausend Schweizer Franken). (5) Der Unternehmer TIGER Coatings haftet für Schädennicht für: ­ Schäden und Nachteile aller Art, die unmittelbar durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.000,00, es sei denn, es ist zuvor eine wertmäßige Haftungserweiterung mit dem Versender vereinbart worden. Für Schäden, die durch Überschreitungen der Lieferfrist entstehen, haftet der Unternehmer bis zu Euro 1.000,00 oder in Höhe des dreifachen Betrages der Fracht, je nachdem, welcher Betrag der Höhere ist. Die Haftungsbegrenzung gemäß Satz 1 gilt nicht, soweit Gegenstand des Vertrages nicht Briefe oder briefähnliche Sendungen darauf zurückzuführen sind, der Versender Verbraucher dass die Produkte (i) bei deren Verwendung ausserhalb eines von TIGER Coatings genannten Anwendungsbereiches verwendet werden; oder (ii) in Verbindung mit Anwendungen oder sicherheitsrelevanten Teilen im Sinne von Punkt 3 nicht rechtzeitig nachgekommen ist; oder (iii) das Produkt nach seinem Ablaufdatum verwendet wurde. ­ Produkte, die vom KUNDEN in irgendeiner Form weiterverarbeitet, verbunden, vermischt oder erst nach Übergang des § 414 Abs. 4 HGB ist und sich aus § 431 Abs. 1 und 2 HGB ein höherer Betrag ergibt. Hat der Versender verschwiegen, dass die Sendung Sachen gemäß Ziff. II. (1) beinhaltet oder hat er die gemäß Ziff. III. Absatz 1, Satz 2 erforderlichen Angaben unterlassen, ist die Haftung in jedem Fall Risikos auf den Schaden begrenztKUNDEN beschädigt wurden; ­ für die Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, dessen möglicher Eintritt aufgrund der vom Versender gemachten Angaben voraussehbar warpositiven Forderungsverletzungen, die Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, mittelbare Schäden oder Folgeschäden. (6) Auf Verlangen Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und auf Kosten des Versenders kann die Sendung zu einem höheren Wert versichert werden-beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe sowie weiteren gesetzlichen Vertreter von TIGER Coatings. (7) Die gesetzlich sowie vertraglich vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche des Versenders oder Empfängers gegen den Unternehmer wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der LieferfristZwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten. (8) Die Haftungsbegrenzungen Produkte dürfen nur mit Genehmigung von TIGER Coatings an TIGER Coatings retourniert werden. Bei Erhebung einer Mängelrüge oder eines sonstigen Anspruchs hinsichtlich tatsächlich oder angeblich mangelhafter Produkte ist TIGER Coatings berechtigt, weitere Lieferungen der Produkte auszusetzen, bis die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche endgültig festgestellt ist, wobei in einem solchen Fall die Liefertermine entsprechend verschoben werden. Ferner hat TIGER Coatings das Recht, Proben sowie das jeweilige Produkt aus dem verwendeten Gerät zu nehmen und Haftungsausschlüsse gemäß Abs. 4 und 5 gelten nicht, soweit der Unternehmer den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein herbeigeführt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werdezu überprüfen.

Appears in 1 contract

Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Haftung für Schäden. (1) Der Unternehmer BMB Partners haftet bei all seinen Tätigkeiten (Ziff. II.) nach nur für den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten jedoch iZm der Erbringung von Leistungen an den Auftraggeber verursachten Schaden, welcher durch vorsätzliche Handlung oder durch grob fahrlässig verschuldete Verletzung der Pflichten von BMB Partners, die folgenden Regelungenaus diesen AAB und/oder aus dem Vertrag und/oder aus den Rechtsvorschriften folgen, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmenentstand. (2) Der Unternehmer BMB Partners haftet nur dann für Schädenden iZm der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber entstandenen und durch Anwendung der von BMB Partners empfohlenen Vorgehensweise verursachten Schaden, die durch Verlust wenn diese Vorgehensweise in einem schriftlichen oder Beschädigung des Gutes in der Zeit schriftlich bestätigten Bericht beschrieben ist, welcher zudem von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, es sei denn, der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist beruht auf Umständen, die der Unternehmer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnteeiner vertretungsbefugten Person unterzeichnet wurde. (3) Hat bei Jegliche Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz des ihm von BMB Partners iZm der Entstehung Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber im Widerspruch zu diesen AAB und/oder dem Vertrag und/oder den Rechtsvorschriften (im Folgenden auch „Fehlerhafte Beratung“) verursachten Schadens sind insgesamt auf das Dreifache des Honorars (I. Teil, Punkte 13 und 14 dieser AAB) beschränkt, auf welches BMB Partners für Fehlerhafte Beratung Anspruch hat. Jegliche Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz für Fehlerhafte Beratung überschreiten nicht die Versicherungssumme, die im Falle des durch Fehlerhafte Beratung verursachten Schadens ein Verhalten im Sinne des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirktvom BMB Partners abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrags in Bezug auf den Schaden zur Verfügung steht, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen habeniZm der Leistungserbringung entstehen könnte. (4) Die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 ist insbesondere ausgeschlossen, soweit der VerlustBMB Partners trägt keine Verantwortung für Xxxxxxx, die Beschädigung dem Auftraggeber iZm der Leistungserbringung entstehen, wenn der Auftraggeber nicht ordnungsgemäß und fristgerecht von allen ordentlichen und außerordentlichen Rechtsbehelfen Gebrauch macht und dies gegen die Vorgehensweise und/oder die Überschreitung den Beschluss der Lieferfrist darauf beruhtStaatsbehörde iZm der Pflicht des Auftraggebers, dass einen bestimmten Geldbetrag und/oder Strafe zu begleichen und/oder iZm einem anderen Beschluss der Versender die Sendung ungenügend verpackt oder gekennzeichnet hatStaatsbehörde, die Beschaffenheit des Gutes besonders leicht zu Schäden führtinfolge dessen dem Auftraggeber Schaden entstehen könnte. Die Einlegung aller Rechtsbehelfe wird nur dann nicht gefordert, insbesondere durch Bruchwenn BMB Partners damit einverstanden ist. Der Schadenersatzanspruch kann nicht vor rechtskräftiger Beendigung der Verfahren in Sache der Rechtsbehelfe geltend gemacht werden; dies gilt nicht, Rost, inneren Verderb, Austrocknen, Auslaufen oder normalen Schwund oder die Sendung beim Ver- oder Entladen vom Versender oder Empfänger beschädigt wirdwenn BMB Partners mit der Nichteinlegung der Rechtsbehelfe einverstanden war. (5) Der Unternehmer haftet Wenn eine zuständige staatliche Behörde dem Auftraggeber einen Geldbetrag und/oder eine Sanktion auferlegt und/oder einen anderen Beschluss fasst, der die Haftung von BMB Partners für den Schadenersatz begründen könnte, ist der Auftraggeber verpflichtet, BMB Partners unverzüglich hiervon zu informieren und auf Antrag der Gesellschaft BMB Partners dieser sämtliche notwendige Mitwirkung bei der Vorbereitung aller ordentlichen und außerordentlichen Rechtsbehelfe gegen den Beschluss der Staatsbehörde zu leisten, einschließlich der Vorlage der geforderten Unterlagen und Erteilung von Vollmachten zur Vertretung vor der zuständigen Staatsbehörde, die zur Entscheidung über den Rechtsbehelf befugt ist. Direkte und indirekte Kosten, die BMB Partners bei der Erstellung der oben genannten Dokumente entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Geht der Auftraggeber nicht in Einklang mit diesem Absatz 5 vor, trägt BMB Partners keine Verantwortung für die dem Auftraggeber entstandenen Schäden, die unmittelbar durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in welche zu vermeiden gewesen wären, wäre der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.000,00, es sei denn, es ist zuvor eine wertmäßige Haftungserweiterung mit dem Versender vereinbart worden. Für Schäden, die durch Überschreitungen der Lieferfrist entstehen, haftet der Unternehmer bis zu Euro 1.000,00 oder in Höhe des dreifachen Betrages der Fracht, je nachdem, welcher Betrag der Höhere ist. Die Haftungsbegrenzung Auftraggeber ordnungsgemäß und fristgerecht seinen Pflichten gemäß Satz 1 gilt nicht, soweit Gegenstand des Vertrages nicht Briefe oder briefähnliche Sendungen sind, der Versender Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist und sich aus § 431 Abs. 1 und 2 HGB ein höherer Betrag ergibt. Hat der Versender verschwiegen, dass die Sendung Sachen gemäß Ziff. II. (1) beinhaltet oder hat er die gemäß Ziff. III. diesem Absatz 1, Satz 2 erforderlichen Angaben unterlassen, ist die Haftung in jedem Fall auf den Schaden begrenzt, dessen möglicher Eintritt aufgrund der vom Versender gemachten Angaben voraussehbar war5 nachgekommen. (6) Auf Verlangen und BMB Partners xxxxxx nur gegenüber dem Auftraggeber, nicht jedoch gegenüber Dritten. BMB Partners haftet nicht für Schäden, die einem Dritten infolge der Nutzung der Ergebnisse der an den Auftraggeber erbrachten Leistungen, einschließlich beruflicher Äußerungen von BMB Partners, entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet Dritte, die aufgrund des Zutuns oder des Versäumnisses des Auftraggebers mit den Ergebnissen der dem Auftraggeber erbrachten Leistungen, einschließlich beruflicher Äußerungen von BMB Partners, in Kontakt kommen, ausdrücklich auf Kosten des Versenders kann die Sendung zu einem höheren Wert versichert werdendiesen Umstand hinzuweisen. (7) Die gesetzlich sowie vertraglich vorgesehenen Haftungsbefreiungen Wird die Tätigkeit von BMB Partners unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens durchgeführt und Haftungsbegrenzungen gelten auch der Auftraggeber xxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx, haftet die Gesellschaft BMB Partners nur für außervertragliche Ansprüche den durch schuldhafte Pflichtverletzung ihrerseits bei der Auswahl des Versenders oder Empfängers gegen den Unternehmer wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der LieferfristDritten verursachten Schaden. (8) Die Haftungsbegrenzungen Gesellschaft BMB Partners und Haftungsausschlüsse gemäß ihre Mitarbeiter haften nicht für Xxxxxxx, die durch Übermittlungsfehler, durch den Verlust oder die Veränderung von Daten entstehen. Die elektronische Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass bei Datenübertragungen im Internet die Geheimhaltung der Angaben nicht gewährleistet ist. BMB Partners haftet daher nicht für eine durch die Art der Übertragung bedingte Zustellung an einen anderen als den bestimmungsgemäßen Empfänger. Der Auftraggeber hält BMB Partners aus diesem Grund völlig klag- und schadlos. Änderungen und Ergänzungen zu Dokumenten, die von BMB Partners elektronisch an den Auftraggeber übersandt werden, sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von BMB Partners zulässig. (9) Der Empfang und die Weiterleitung von Informationen seitens BMB Partners sind bei Verwendung von Telefonen, insbesondere bei der Benutzung automatischer Anrufbeantwortungssysteme, Telefaxe, E-Mails und anderer elektronischer Kommunikationsmittel nicht immer sichergestellt. Automatische Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als Empfangsbestätigung. BMB Partners haftet daher nicht für den Empfang und die Weiterleitung derartiger Informationen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Bescheiden und anderen Informationen über Xxxxxxx. Wichtige und fristgebundene Mitteilungen müssen daher auf die im I. Teil, Punkt 15, Abs. 4 9 dieser AAB vorgeschriebene Art und 5 gelten nicht, soweit der Unternehmer den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein herbeigeführt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werdeWeise an BMB Partners gesandt werden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Haftung für Schäden. (1) Der Unternehmer haftet bei all seinen Tätigkeiten (Ziff. II.) nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten jedoch die folgenden Regelungen10.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmengleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. (2) Der Unternehmer haftet für Schäden10.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden, • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung des Auftragnehmers in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt ist; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die durch Verlust oder Beschädigung vertragswesentliche Rechtspo- sitionen des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, es sei denn, der VerlustAuftraggebers schützen, die Beschädigung ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, und solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmä- ßig vertraut hat und vertrauen darf, • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit des Auftraggebers, • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Überschreitung Beschaffenheit der Lieferfrist beruht auf UmständenWare, die der Unternehmer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnteAnsprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 10.3 Sollten durch Bereitstellungen oder Vorgaben des Auftraggebers Rechte Dritter verletzt werden und der Auftragnehmer hierfür in Anspruch genommen werden, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Ansprüchen Dritter freistellen (3) Hat bei inkl. der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders Rechts- und Verteidigungskosten). Sofern der Auftraggeber die Werke bearbeitet oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirktin einer nicht vertragsgemäßen Weise nutzt und da- durch Rechte bzw. Vorgaben Dritter verletzt werden, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie wird der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon abAuftraggeber da- raus resultierende Streitigkeiten selbst führen. Ist dies aus zwingenden Gründen nicht möglich, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen habenwird der Auftraggeber den Auftragnehmer von den Ansprüchen Dritter freistellen (inkl. der Rechts- und Verteidigungskosten). (4) Die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 ist insbesondere ausgeschlossen10.4 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, soweit als der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist Schaden darauf beruht, dass es der Versender die Sendung ungenügend verpackt oder gekennzeichnet Auftraggeber unter- lassen hat, die Beschaffenheit des Gutes besonders leicht zu Schäden führtDatensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, insbesondere durch Bruch, Rost, inneren Verderb, Austrocknen, Auslaufen oder normalen Schwund oder die Sendung beim Ver- oder Entladen vom Versender oder Empfänger beschädigt wirddass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. (5) 10.5 Der Unternehmer Auftragnehmer haftet nicht für Schädenproduktionsbedingte Schäden an der Ware wie Nadeleinstiche vom Styling, die unmittelbar durch Verlust Öffnen von Verpackungen oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entstehen bis zu einem Höchstbetrag von Euro 1.000,00, es sei denn, es ist zuvor eine wertmäßige Haftungserweiterung mit dem Versender vereinbart worden. Für Schäden, die durch Überschreitungen der Lieferfrist entstehen, haftet der Unternehmer bis zu Euro 1.000,00 oder in Höhe des dreifachen Betrages der Fracht, je nachdem, welcher Betrag der Höhere ist. Die Haftungsbegrenzung gemäß Satz 1 gilt nicht, soweit Gegenstand des Vertrages nicht Briefe oder briefähnliche Sendungen sind, der Versender Verbraucher im Sinne des § 414 Abs. 4 HGB ist und sich aus § 431 Abs. 1 und 2 HGB ein höherer Betrag ergibt. Hat der Versender verschwiegen, dass die Sendung Sachen gemäß Ziff. IIÄhnlichem. (1) beinhaltet oder hat er die gemäß Ziff. III. Absatz 1, Satz 2 erforderlichen Angaben unterlassen, ist die Haftung in jedem Fall auf den Schaden begrenzt, dessen möglicher Eintritt aufgrund der vom Versender gemachten Angaben voraussehbar war. (6) Auf Verlangen und auf Kosten des Versenders kann die Sendung zu einem höheren Wert versichert werden. (7) 10.6 Die gesetzlich sowie vertraglich vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen vorstehenden Regelungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche entsprechende Pflichtverlet- zungen der Erfüllungsgehilfen des Versenders Auftragnehmers. Soweit die Haftung gegen- über dem Auftragnehmer ausgeschlossen oder Empfängers gegen den Unternehmer wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfristeingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen. (8) Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gemäß Abs. 4 und 5 gelten nicht, soweit der Unternehmer den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein herbeigeführt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografie Leistungen